Nachdem Sissi nichts von Bekannten von ihm hier in Deutschland weiss, sieht das Ganze für mich schon ein wenig nach einer geplanten Aktion von ihm aus.
Ich habe mal wegen der Verpflichtungserklärung gesucht und dieses hier gefunden:

VG Frankfurt a. M.: Eine Verpflichtungserklärung gem. § 84 Abs. 1 AuslG umfasst nicht nur den Lebensunterhalt des Ausländers, sondern aller staatlichen Leistungen; für die Erstattungspflicht ist die rechtliche Grundlage oder nähere Ausgestaltung des Aufenthalts unerheblich; Haftung endet mit Ende des in der Verpflichtungserklärung vorgesehenden Zeitraumes.
Urteil vom 7.6.2004 - 1 E 148/04 (V) - (6 S., M5365)

Der letzte Satz gibt Hoffnung, dass es Sissi wenigstens nicht finanziell an den Kragen geht!!!

Ich hoffe ja immer noch, dass er "nur" wegen Eifersucht abgehauen ist, aber wenn man das Ganze näher betrachtet sieht es für mich nicht danach aus...

LG, Susen