Nachtrag: Die Sache mit dem Grundstück ist so, daß im Prinzip Ausländer keines erwerben können, doch das Governorat kann Ausnahmen zulassen, die, zumindest in den Touristengegenden, auch regelmäig erteilt werden (bis, wie gesagt, auf landwirtschaflich nutzbare Flächen, die sind, außer für Großinvestoren, off-limits).