Hallo Steffi,

Deine Krankenkasse zahlt nur für Untersuchungen im Ausland, die Notfallcharakter haben und auch nur für touristische Aufenthalte, die nicht länger als 6 Wochen sind. Darüberhinaus denkt daran, dass sich dein Mann, solange er eine befristete Aufenthaltsgenehmigung besitzt, nicht mehr als 90 Tage pro 6 Monate zu touristischen(!!) Zwecken außerhalb Deutschlands aufhalten darf! Wo kein Kläger, da kein Richter heißt es so schön, aber wenn ein "netter" Mensch bei den entsprechenden Ämtern eine Meldung macht, kann er seine Aufenthaltgenehmigung leicht verlieren und nur schwer wiedererlangen.

Zu Thema Kosten bei Überweisungen/Daueraufträgen:
Habe gerade - aus aktuellen Anlass - bei meiner Bank nachgefragt:

Also die Sparkasse nimmt rd. 20 Euro Gebühr und Courtage bis zu einem Betrag von 8.000 Euro bei einer Laufzeit von 3-5 Werktagen.