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Erst wohnen, dann arbeiten!
#103218
23/08/2004 17:01
23/08/2004 17:01
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Joined: Sep 2003
Beiträge: 201 Berlin
djamila21
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Joined: Sep 2003
Beiträge: 201
Berlin
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Hallo, ich habe eine wichtige Frage.Und zwar werde ich vielleicht nächstes oder nächste Saison als Animateurin indem Hotel, wo ich immer hinfliege, arbeiten. Meine Kontakte laufen bereits. Ich möchte aber vorher bei einem Freund in der Familie mit wohnen,um die arabische Sprache schneller und intensiver zu lernen. Jetzt ist meine Frage,um länger drüben zu bleiben,sowieso wenn ich als Animateurin arbeite,muss ich bestimmt einen Visum beantragen, oder? Ich möchte im Januar rüber zu dem Freund und dort wohnen,aber das geht ja nicht alles umsonst.Ich will den was dafür geben,kriegt man in TN sowas wie Sozialhilfe? Oder kann ich als Deutsche irgendwie eine Arbeit verrichten? Oder kann ich die 4 Monate auch so verbringen ohne das ich vielleicht ne Strafe bekomme oder so? Wie lange vorher muss man einen Visum beantragen und wo kann ich den beantragen? Dauert das lange? Ich weiß das ist jetzt etwas viel vielleicht,aber vielleicht weiß jemand was darüber. Ich danke im Vorraus besslema grüße stephanie
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Re: Erst wohnen, dann arbeiten!
#103219
23/08/2004 20:29
23/08/2004 20:29
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Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
Moderatorin
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Moderatorin
Mitglied***
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
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Hallo, du darfst 3 Monate ohne Visum in Tunesien bleiben. Sozialhilfe gibt es in Tunesien für Deutsche auf keinen Fall, denn oft bekommen Tunesier nicht mal Geld wenn sie keine Arbeit haben. Ohne Aufenthaltserlaubnis würde ich nicht in Tunesien bleiben dies könnte dir vieles verbauen. Wenn du in Tunesien arbeiten möchtest brauchst du eine Arbeitsge. und diese ganzen Dinge mußt du bei der Deutschen Botschaft erfragen. Schau dir einfach mal in Ruhe diese Seiten an: Leben und Arbeiten in Tunesien http://www.tunis.diplo.de/de/informationen/leben_arbeiten/index.htmlund http://www.bundesverwaltungsamt.de/Claudia
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Re: Erst wohnen, dann arbeiten!
#103222
24/08/2004 08:46
24/08/2004 08:46
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Anonym
Nicht registriert
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Anonym
Nicht registriert
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http://www.tunis.diplo.de/de/informationen/azservice.html"Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Zur Einreise nach Tunesien wird grundsätzlich ein Reisepass benötigt. Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist (auch ohne Lichtbild) zwar grundsätzlich ausreichend, es wird jedoch die Vorlage eines Kinderausweises oder eigenen Reisepasses empfohlen. Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich Besucher bis zu 3 Monate in Tunesien aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzubewahren und bei Wiederausreise vorzulegen. Von der Vorlagepflicht eines Reisepasses kann bei der Einreise abgesehen werden, wenn der deutsche Reisende stattdessen einen Personalausweis und Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzügl. Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts). Ein deutsches Reisedokument muß nach Einreise in Tunesien noch mindestens 6 Monate gültig sein. Die für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten erforderliche Aufenthaltserlaubnis kann nach der Einreise bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle oder bei der Police des Frontières, Ministère de l'Intérieur, Rue Houcine Bouzaiene, Tunis, Tel.: 71-333.000, beantragt werden. Dort werden in der Regel Nachweise verlangt, aus denen hervorgeht, daß über ausreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes sowie angemessenen Wohnraum - gemietet oder erworben - verfügt wird. Diese gesetzlich festgelegten Erfordernisse werden von den jeweils örtlich zuständigen Polizeidienststellen unterschiedlich interpretiert, so daß nur eine persönliche Vorsprache bei der örtlich zuständigen Behörde letzte Gewißheit über die tatsächlich vorzulegenden Nachweise erbringen kann. Dort sind grundsätzlich auch die notwendigen Antragsformulare erhältlich. Weitergehende Auskunft wird von dem tunesischen Innenministerium erteilt: Ministère de l'Intérieur et du Développement local Service des Etrangers 1, Avenue Habib Bourguiba 1001 Tunis Tel.: 00216-71-333.000 Arbeitsaufnahme Zur Aufnahme einer Arbeit in Tunesien wird eine Arbeitserlaubnis benötigt. Diese kann beantragt werden, sobald ein Arbeitsplatz in Aussicht gestellt wurde. Ihr zukünftiger Arbeitgeber sollte hierbei behilflich sein. Das Erlangen einer Arbeitserlaubnis kann sich jedoch schwierig gestalten, insbesondere auch im Tourismusbereich, da nachgewiesen werden muss, dass der angestrebte Arbeitsplatz nicht mit einem tunesischen Arbeitnehmer besetzt werden kann. Weitergehende Auskünfte kann das tunesische Arbeitsministerium erteilen: Ministère de l'Emploi Bureau des Etrangers 10, Avenue Guled Haffouz 1005 Tunis Tel.: 00216-71-798.196"
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Re: Erst wohnen, dann arbeiten!
#103234
24/08/2004 12:28
24/08/2004 12:28
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Joined: Sep 2003
Beiträge: 201 Berlin
djamila21
OP
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OP
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Joined: Sep 2003
Beiträge: 201
Berlin
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Hallo, danke das ihr alle so zahlreich geantwortet habt. Erst zu sagen ist,das der freund den ich meine nicht mein freund ist,sondern freund als kumpel gesehen.ich möchte nur bei der familie mit wohnen.klar kann ich mir vorstellen,das ich mich bei der polizei anmelden muss.aber verhandelt man einen mietvertrag wenn man bei einem freund wohnt? das ist bestimmt nicht erforderlich, wenn dann muss ich den vertrag von denen vorzeigen. und dann muss ich das bestimmt wieder ändern, wenn ich im hotel wohne, wenn ich dann als animateurin arbeite oder machen die vom hotel das dann? kann ich mir erst einen visum und eine arbeitserlaubnis holen, wenn ich schon in TN bin oder geht das auch schon hier in Deutschland? wenn das mit den vorher wohnen so einen großen aufwand macht,dann werde ich erst rüber gehen,wenn ich als animateurin arbeiten werde. wenn ich dann zur angestrebten arbeit antrete, besorgt dann das hotel die arbeitserlaubnis und visum oder muss ich das,weil es über privat läuft, selber besorgen? wenn ja dann ich bestimmt 3 monate vorher rüber gleich beantragen, aber muss ich dann mich trotzdem für die 3 monate polizeilich anmelden?
ich bereite euch vielleicht kopfschmerzen,aber ich fühle mich hier nicht wohl und möchte was anderes mal machen, erfahren und verändern.
danke eure stephie besslema
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