Ãœbersicht
1 Standards / allgemeine Voraussetzungen
2 Die Vorbereitung......worüber Sie Bescheid wissen sollten
2.1 Vorwort
2.2 Kultureller und politischer Hintergrund
2.3 Sprachkompetenz
2.4 Finanzierung
2.5 Kontaktpersonen an der Hochschule
2.6 Krankenversicherung
2.7 Impfungen
2.8 Arbeitserlaubnis
2.9 Visum
2.10 Botschaften
2.11 Zentrale Anlaufstellen, Auskünfte, Adressen...
2.12 Anmeldeformular
2.13 Studentische Rückmeldungen
1 Standards für ein Praktikum im Ausland
1. Allgemeine Voraussetzungen
Die Studierenden dürfen maximal ein studienbegleitendes Praktikum und das Berufspraktikum im Ausland absolvieren.
Alle Studierenden 1 Berufspraktikanten/innen, die ihr Praktikum im Ausland ableisten wollen, haben gegenüber dem Praxisbeauftragten folgende Vorleistungen zu erbringen:
1.1 Kurze Institutionsbeschreibung der angestrebten Praktikumsstelle in deutscher Sprache.
1.2 Beschreibung der fachlichen Arbeitsschwerpunkte, Methoden etc. der angestrebten Praktikumsstelle.
1.3 Klärung der Qualifikation der/des künftigen Praxisanleiterin 1 Praxisanleiters.
1.4 Klärung der sprachlichen Voraussetzungen oder verbindliche Vereinbarung hinsichtlich des Erwerbs der sprachlichen Kompetenz.
1.5 Wahl eines Mentors/ einer Mentorin des/der Praktikanten/in.
1.6 Anmeldung vor Beginn der Praxistätigkeit.
Für das Berufspraktikum
1.7 Genehmigung der angestrebten Stelle durch den Praxisbeauftragten.
1.8 Für das Berufspraktikum ist keine weitere Antragstellung bei dem Regierungspräsidenten notwendig (außer beim Studiengang Sozialarbeit).
1.9 Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen bezüglich des Berufspraktikums.
1.10 Übereinkunft bezüglich des Umfangs und Form des begleitenden Seminars.
1.11 Das Kolloquium muß an der Evangelischen Fachhochschule abgelegt werden.
2. Betreuung - Rückkopplung
2.1 Alle, die ihr Berufspraktikum im Ausland ableisten wollen, werden verpflichtet, im Rhythmus von zwei Monaten mit der /dem betreuenden Dozenten/in Kontakt zu halten. Die betreuenden Dozenten/innen bieten im Krisenfall Konfliktmoderation an.
2.2 Die Studierenden, die ihr Berufspraktikum im Ausland ableisten, geben dem/der zuständigen Mentor/in einen kurzen Zwischenbericht ab.
3. Transfer
3.1 Die Evangelische Fachhochschule ermöglicht den Praktikanten/innen, ihre Auslandserfahrungen in Verbindung mit einem Leistungsnachweis im Rahmen einer Veranstaltung weiterzugeben.
3.2 Alle, die Praxiserfahrungen im Ausland gemacht haben, geben eine Rückmeldung über
Institution, Ansprechpartnerin/innen etc. und ggf. eine Empfehlung der Praxisstelle an den
Praxisbeauftragten und dem Internationalen Referat (ASTA); Ziel ist der Aufbau einer Datei.
Ein entsprechendes Formblatt ist an beiden Stellen erhältlich.
2 Die Vorbereitung......worüber Sie Bescheid wissen sollten
2.1 Vorwort
Wer sich für den Inhalt dieser Seiten interessiert, hat wahrscheinlich den Entschluß gefaßt, sich mit einem möglichen Aufenthalt im Ausland, sprich: Praktikum im Ausland, auseinanderzusetzen.
Was muß ich alles tun, wo sind Vorbereitungen zu treffen, was muß ich beachten und wie lauten die einzelnen Bestimmungen der verschiedenen Länder hinsichtlich einer Arbeitserlaubnis, Kranken- und Sozialversicherungen etc.? Durch wen erhalte ich genau diese Informationen, die ich zur Vorbereitung und Planung brauche?
Von diesen Seiten werden vermutlich Hinweise erwartet, wie man am besten vorgeht. Allerdings können wir bei aller Vielfalt keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Sie sind als Orientierungshilfe gedacht. Ich habe so viele Informationen zusammengetragen, wie mir im Rahmen meiner Möglichkeiten zur Verfügung standen In der Vielfalt der Gegebenheiten lautet das Motto:
Eigeninitiative ist alles.
Und das steht an allererster Stelle!
Wir hoffe und wünsche mir jedoch, insgesamt eine gute Übersicht und Hilfe bei der Planung und Vorbereitung zum Auslandspraktikum zu bieten.
Thema für eine Diplomarbeit aufzubereiten. Die erworbenen Fähigkeiten begünstigen den beruflichen Einstieg und die berufliche Entwicklung.
Eine andere Kultur kennenzulernen und zu erleben, die fremde Sprache erweitern und vertiefen und Flexibilität zu erwerben, bedeutet Pluspunkte, die eine erfolgreiche Jobsuche unterstützen.
Ein längerer Aufenthalt, sprich ein Praktikum im Ausland heißt an dieser Stelle:
Lange und gründlich im Voraus planen. Eine gute Vorbereitung nimmt sehr viel Zeit in Anspruch.
Viel Erfolg und gutes Gelingen beim Planen, Suchen. Orientieren und allem was dazu gehört...
Der Praxisbeauftragte
Auslandserfahrung verhilft zu Schlüssel-qualifikationen. 1 nterkulturelle Kompetenz lautet das Stichwort.
Ein Arbeitsaufenthalt im Ausland trägt neben der Erweiterung der beruflichen Kenntnisse in jedem Fall zum Verständnis für die Arbeits- und Lebensweise in anderen Ländern bei und zur Entwicklung der eigenen Persönlichkeit. Zu erfahren wie Soziale Arbeit in einem anderen Land ausgeübt wird, erweitert und ergänzt das eigene Fachwissen und die eigenen Fähigkeiten. Ein Bereich, welcher sicher auch jede Menge Material hergibt, um ein
2.2 Kultureller und politischer Hintergrund
Die Reise in ein fremdes Land erfordert nicht nur organisatorische, sondern auch geistige Vorbereitungen. Empfehlenswert ist es nicht nur einen Reiseführer zu kaufen, eine Landkarte und einen Sprachführer, sondern auch ein Buch zu lesen oder eine Broschüre, um etwas über das Gastland und seine Bewohner mit den besonderen Sitten und Gewohnheiten zu erfahren.
Jenseits bestimmter geographischer Grenzen beginnen andere Lebensformen, eine andere Kultur; betrachtet man sie weltweit, entsteht eine Vielfalt an unterschiedlichsten Lebensmustern. So könnte auch eine Definition lauten: Kultur ist all das, was Menschen je erfunden, erdacht und erschaffen haben. Gebiete wie Recht, Sitte, Staat, Sprache, Religion, Kunst und Wissenschaft gehören dazu und entwickeln sich im Kontext der Gegebenheiten des kulturspezifischen und individuellen Weltbildes. Im Hinblick auf Soziale Arbeit bedeutet das: Alle dem Menschen innewohnenden Möglichkeiten, all jenes, was seine Gedanken und Muster ausmacht und bestimmt, die in der Vergangenheit und in der Gegenwart durch diese Kultur geprägt wurden, in der dieser Mensch aufgewachsen ist und sein Leben verbringt. Die Tatsache, dass andere Länder andere Sitten haben, bedeutet für die Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit, sich in die neue Welt einzudenken und einzufühlen und eine Verschiedenheit an Lösungsmöglichkeiten und Daseinsbewältigungen mit einzubeziehen und die bekannten Theorien an die kulturellen Gegebenheiten zu modifizieren. Das heißt ganz einfach die Menge der unterschiedlichen Formen von Gesellschaft, der Wirtschaft und Institutionen, der Sitten und Bräuche zu berücksichtigen. Eine wichtige Rolle spielt dabei das Medium der kulturtypischen Werteinstellungen, besonders die wechselnden Inhalte der ethischen und ästhetischen Bewertungen, wie: gut und böse, schicklich und unschicklich, schön und häßlich usw. Eines haben aber alle gemeinsam: Das Bedürfnis nach Nahrung, Obdach, Schutz vor der äußeren Natur, vor tierischen und menschlichen Feinden. Was ebenso alle Kulturen verbindet, ist das Sichtbarmachen von kulturellem Gut - in Sozialordnungen, Symbolen, ein Bedürfnis bestimmte Lebensweisheiten in Sprichwörtern zu formulieren, das Bedürfnis nach Ausdruck in Tanz, Sagen und Dichtungen. Aus dem Blickwinkel der Sozialen Arbeit wird das Verständnis für das Menschsein im Kontext seiner Umwelt angesprochen. Der Einfluß, die solche Variablen auf die Entwicklung des Individuums nehmen. Die Verschiedenheit der Persönlichkeitsbilder von Männern und Frauen, Kindern, Statuspersonen in unterschiedlicher Stellung und Berufen, alles was zur Prägung und Sozialisierung von Persönlichkeitstypen beiträgt.
Mit diesen Informationen und dern Wissen darüber, fällt es leichter, Kontakt zu finden, zu den Menschen mit denen man diese Zeit verbringt. Sie zu verstehen, in ihren Gewohnheiten und in der Gesamtheit ihrer typischen Lebensformen.
Eine erste Ubersicht dazu verschaffen die folgenden Magazine:
,,Sympathie-Magazine" mit länderkundlichen Informationen zu ca. 30 europäischen und außereuropäischen Ländern sind erhältlich beim:
Studienkreis für Tourismus und Entwicklung, Kapellenweg 3, 82541 AMMERLAND.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelischer Jugendferiendienste e.V. gibt eine
Reihe mit länderkundlichen Arbeitshilfen heraus. Das Heft Mittel- und Osteuropa jetzt
kennenlernen stellt 12 Staaten dieser Region als Reiseländer vor und vermittelt gute
Tips, speziell für Jugendgruppen. Informationen und Bestellungen bei:
Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelischer Jugendferiendienste e.V., Käthe - Niederkirchner - Str. 6, 10407 BERLIN.
An wen wende ich mich bei Schwierigkeiten im Ausland?
Wir gehen einmal davon aus: alles geht gut und läuft wie am Schnürchen, verläuft völlig reibungslos und während dieser Praktikumszeit treten keine gravierende Probleme, Krankheiten oder Unfälle o.ä. auf. Gut ist es in jedem Fall, einfach darüber Bescheid zu wissen: Was tue ich, wenn...?! An wen wende ich mich in solchen schwierigen und unliebsamen Momenten? Eine Reise- und Unfallversicherung ist natürlich schon vor der Abreise geschlossen worden (sicher ist sicher!). Auf jedem großen Bahnhof befindet sich für Notsituationen das ,,Rote Kreuz" oder die ,,Bahnhofsmission". Tritt eine Krankheit während der Reise auf oder wird gar das Geld geklaut oder aus irgendwelchen Gründen hat man nicht mehr genug davon, um bspw. einen Krankenhausaufenthalt zu bezahlen; sei es weil man aus irgendwelchen Gründen mit den Behörden in Konflikt geraten ist oder beklaut wurde, dann wendet man sich an die in dem jeweiligen Land zuständige Botschaft oder an ein Konsulat der Bundesrepublik Deutschland. Die Adresse kann man in jeder Polizeistation erfragen oder im Telefonbuch nachschlagen oder vielleicht sogar schon in die Vorbereitungen mit einbeziehen und bereits Zuhause ausfindig machen.
Die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland befinden sich im allgemeinen in der jeweiligen Landeshauptstadt. Zusätzlich sind in großen Städten zum Teil Generalkonsulate oder Konsulate eingerichtet. Auch bei Goethe-Instituten ist man mit Auskünften behilflich.
Vorbereitungsseminare
gibt es leider noch nicht als ständig gebräuchliche Selbstverständlichkeit an jeder Uni, wenn man auf eigene Initiative ins Ausland gehen will. Angeboten werden solche Vorbereitungsseminare in der Regel von den Einrichtungen, die komplett einen Auslandsaufenthalt anbieten und organisieren, wie bspw. Council und dies ist wiederum mit Kosten verbunden.
Sollten allerdings in diesen Seminaren noch Plätze frei sein, kann man, sofern es die USA betrifft, sich einen Platz vormerken lassen, entrichtet eine Gebühr dafür und nimmt daran teil, obwohl man alles andere auf eigene Initiative organisiert. Natürlich wurde vorher schon alles telefonische abgesprochen. Die allgemeinen Informationsveranstaltungen von Council sind kostenlos.
In einigen Städten bieten auch Volkshochschulen und andere Bildungseinrichtungen Vorträge und Kurse zu verschiedenen Reiseländern und zum Thema Reisen in die ,,Dritte Welt" an. Allgemeine Informationen zu Ländern der ,,Dritten Welt" gibt es häufig in Dritte-Welt-Läden, Solidaritätsgruppen, Hilfeorganisationen, Studentengemeinden u.a.
2.3 Sprachkompetenz
Gute Kenntnisse der Sprache des jeweiligen Landes sind erforderlich und für die Vergabe und Zuteilung der Zuschüsse unerläßlich. Um Stipendien oder Reisekostenzuschüsse zu erhalten, sind bei den unterschiedlichen Organisationen Sprachtests erforderlich. Als Beispiel: Der TOEFL - Test, wenn es sich um die englische Sprache handelt.
Zuerst einmal ist es wichtig meine Sprachkenntnisse unter die Lupe zu nehmen. Bin ich in der Lage, gegebenenfalls ein Beratungsgespräch in der jeweiligen Landessprache zu führen und zu verstehen? Die Standards für ein Praktikum im Ausland machen diese guten Sprachkenntnisse zur Bedingung. Die Sprache ist sozusagen
ein Handwerkszeug im Beruf des Heilpädagogen
und für eine gute Verständigung unerläßlich.
2.4 Finanzierung
In den meisten Fällen ist damit zu rechnen: Einen großen Teil der Kosten, die entstehen, muß man selber tragen. Im schlimmsten Fall sogar in vollem Umfang, d. h.:
Das Auslandspraktikum wird komplett aus eigener Tasche finanziert. In jedem Fall ist vorher zu überprüfen, ob alle Möglichkeiten der Förderung und Stipendien, sowie Zuschüsse (Reisekosten) durch bspw. den DAAD oder Stiftungen und eingetragenen Vereinen ausgeschöpft sind. Hilfreiche Informationen sind diesbezüglich beim Akademischen Auslandsamt erhältlich.
Leonardo
Leonardo fördert unter bestimmten Voraussetzungen Unternehmenspraktika im europäischen Ausland. von diesem europäischen Förderprogramm kann man ein Stipendium sowie Hilfestellung bei der Organisation des Praktikums bekommen. Diese Möglichkeit besteht auch unmittelbar nach Abschluß des Studiums vor der ersten beruflichen Tätigkeit.
Weitere Informationen sind über das Akademische Auslandsamt der Universität zu bekommen.
Carl buisberg Gesellschaft e.V. (CDG)
Die Carl Duisberg Gesellschaft e.V. ist eine gemeinnützige Organisation für internationale Weiterbildung und Personalentwicklung. Sie wickelt u.a. das Förderprogramm ,,Praxissemester im Ausland", das vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie finanziert wird, ab.
Das Praxissemester kann weltweit - außer im deutschsprachigen Ausland - durchgeführt werden. Besonders förderungswürdig sind Praktikumsvorhaben im asiatischpazifischen Raum, in Osteuropa und Lateinamerika.
Es sollte 6 Monate studienorientierte praktische Tätigkeit in einer ausländischen Einrichtung umfassen, die durch Eigeninitiative oder mit CDG-Unterstützung gesucht wird. (Im Wintersemester 1.9. bis 28.2. oder im Sommersemster 1.3. bis 31.8.)
Die Leistungen der Carl Duisberg Gesellschaft e.V. umfassen:
Unterstützung bei der Stellensuche
Beratung, Vorbereitung, Programmdurchführung und Auswertung durch die CDG
Praktikantenvisum für die USA durch CDS Internatitional INC., New York
Reisekostenübernahme: Flug für Zielländer außerhalb Europas, ansonsten Bahn
Finanzierung und Bewerbung in folgenden Kategorien:
volle Eigenfinanzierung bzw. Vergütung der Praktikumseinrichtung, Reisekosten von der CDG
Eigenbeteiligung über den Mindestsatz von monatlich DM 600,-, Teilstipendium und Reisekosten von der CDG
Eigenbeteiligung zum Mindestsatz von monatlich DM 600,-, Stipendium und Reisekosten von der CDG
Zuschuß für Sprachkurs bei schwierigen Sprachen (z.B. Japanisch, Russisch)
Voraussetzungen sind:
Alter 21-30 Jahre zum Zeitpunkt der Ausreise
mindestens 3 Semester Studium an einer FH bzw. FH-analogen Studiengängen
mindestens 6 Monate beruflich-praktische erfahrung (z.B. Berufsausbildung, Praktika, einschlägige Honorartätigkeiten)
gute Kenntnisse der Landessprache.
Bewerbungsunterlagen und Informationen sind erhältlich im Internet unter:
www.cdg.deoder bei:
Carl Duisberg Gesellschaft e.V.
113- FH, Postfach 260120, 50514 Köln
Entscheidend für die Bewilligung ist die Formulierung der Inhalte des Praktikums; auch hier berät Sie das Akademische Auslandsamt der Universität.
Auslands BaföG
Ein Auslandspraktikum im Rahmen eines Studiums mit einer Mindestdauer von drei Monaten kann gefördert werden, wenn es für die Durchführung der Ausbildung erforderlich und in Ausbildungsbestimmungen geregelt ist. Außerdem muß das Praktikum im Ausland nach dem Ausbildungsstand förderlich sein und die inländische Ausbildungsstätte bzw. die zuständige Prüfungsstelle muß anerkennen, daß die Praktikantlnnenstelle den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt. (Siehe auch Standards für Praktika). Die Sprachkenntnisse müssen ausreichend sein und das Praktikum muß mindestens drei Monate dauern. Praktika außerhalb Europas werden nur gefördert, wenn sie besonders dienlich und hilfreich sind. ( vgl. §§, 15, 16 BaföG). Die Förderung, bzw. Zuschläge nach der BaföG - Auslandszuschlagsverordnung werden bei einer Ausbildung im Ausland oder einem Praktikum im Ausland in voller Höhe als Zuschuß erbracht. Dies bedeutet im Klartext: Man braucht dieses Geld nicht zurückzuzahlen (vgl. § 17 BaföG).
Wer BaföG für das Ausland beantragen will, sollte vorher wissen: Für die Ausbildungsländer gibt es verschiedene Ämter, die dafür zuständig sind. Die nachfolgende Liste (2.11) gibt Aufschluß über die Zuständigkeit der Ämter für das jeweilige Länder
Hinweis: Wer hier in Deutschland kein BaföG bezieht, sollte trotzdem Nachfragen, ob für ihn/sie eine Auslandsförderung in Frage kommt. Es ist gut möglich, daß der Auslandsaufenthalt gefördert wird, obwohl man Zuhause kein BaföG gewährt bekommt.
2.5 Kontaktpersonen an der Fachhochschule
Für Auskünfte, Formalien und Fragen sowie Vorbereitungs- und Auswertungsseminare stehe ich Ihnen Montags von 10-12 Uhr zur Verfügung, natürlich auch in der regulären Sprechzeit Dienstags von 10-12 Uhr in R 352
W. Michalczik
Sollten Sie spezielle Fragen zu unseren Partnerhochschulen im Ausland (Florida, Russland,Türkei,Niederlande) und finanziellen Zuschüssen haben, können Sie sich auch an Herrn Boeckh in der Verwaltung ansprechen, übrigens lohnt sich auch ein Antrag beim Förderverein!
Sehr engagiert ist auch das Auslandsreferat des Asta, dort sind z.B. Erfahrungsberichte über Auslandspraktika einsehbar.
Gerne berät Sie Prof. Dr. Schneider hinsichtlich bestehender USA Kontakte und die Möglichkeiten der Förderung durch die Fulbrightkommission.
2.6 Versicherungsschutz
Wie steht es mit dem Versicherungsschutz in einem anderen Land? Bin ich ausreichend versichert? Muß ich in dem Land selbst eine Versicherung abschließen?
Außerhalb Deutschland gelten andere Regeln zum Versicherungsschutz, bspw. kann man nicht die hier übliche Versichertenkarte benutzen. Es bestehen mit verschiedenen Staaten Sozialversicherungsabkommen, wie die jedoch zum Tragen kommen und wie diese meine spezielle Situation beeinflussen, gilt es individuell zu klären. Es ist schwierig, von Deutschland aus die entsprechenden Angaben über die Bestimmungen bzgl. Krankenversicherung für die einzelnen Länder zu erhalten. Im Zweifelsfall sollte man die jeweiligen Botschaften anschreiben mit der Bitte, das Anschreiben ggf. an das zuständige Sozialressort der Botschaft weiterzuleiten. Wenn das nichts hilft, kann man es auch bei der
Deutschen Verbindungsstelle der Krankenversicherungen - Ausland
AOK - Bundesverband
Kortrijker Str. 1
Postfach 20 03 44
53 177 Bonn
Tel.: 0228-843-0
oder bei den Arbeitsämtern versuchen.
Einige Krankenkassen halten für den Auslandsaufenthalt ein besonderes Formular bereit. Dennoch ist es ratsam genau zu prüfen, welche Gegebenheiten bei einem Praktikum vorliegen und wie ich mich hier versichern muß. Ob die Versicherung im jeweiligen Land abgeschlossen wird, in welches ich reise oder ob durch die eigene Krankenkasse die Formalien erledigt werden können. Wie hoch ist gegebenenfalls ein Eigenanteil und gibt es dafür ebenfalls eine Versicherung? Werden Eigenanteile durch die eigene Kasse erstattet? Als Anregung, für einen hoffentlich nie eintretenden Ernstfall, könnte ein ähnlicher Sachverhalt bei der Kasse einmal gedanklich, rein der Phantasie entsprungen, durchgespielt werden, was wäre wenn...!?
Im Falle einer Schwangerschaft muß unbedingt erfragt werden, ob bei eventuellen Komplikationen das ungeborene Leben mit versichert ist.
In vielen Fällen reicht die herkömmliche Krankenversicherung nicht aus, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten. In der Regel bezieht sich die Versicherung nur auf einen Urlaub in einem anderen Land. Ob nun ein Praktikum eher dem Status eines Arbeitsaufenthaltes zu zuordnen ist oder unter die Kategorie Urlaub fällt bleibt im Einzelnen klarzustellen.
2.7 Impfungen
Ob in Nord- oder Südamerika, Israel oder Asien: Empfehlenswert ist in jedem Fall eine ärztliche Beratung beim Gesundheitsamt oder beim Hausarzt, wie es aktuell um den eigenen Impfschutz bestellt ist. Von der BAD Gesundheitsvorsorge heitstechniken GmbH, Koordinationsstelle Reisemedizin, Düsseldorf Flughafen, 40474 Düsseldorf ist ein kleines Taschenbuch ,,Ärztlicher Ratgeber für. Auslandsaufenthalte,, von Dr. med. E. MüIler-Sacks erschienen mit einer Übersicht der verschiedenen Länder und den jeweils empfohlenen Impfungen. In den meisten Fällen ist dieses Buch kostenlos erhältlich.
2.8 Arbeitserlaubnis
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind berechtigt, ohne Arbeitserlaubnis in jedem anderen Land der EU oder des EWR zu arbeiten. Bewerberlnnen, die in ein anderes Land gehen, brauchen Hinweise zur Beantragung eines Visums oder einer Aufenthaltsgenehmigung, wobei die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung in Frankfurt ihre Hilfe anbietet, in besonders schwierigen Fällen - insbesondere den USA.
Um überhaupt in die jeweiligen Staaten einreisen zu dürfen, muß in der Regel der Ausweis eine Gültigkeit von noch mindestens drei Monaten haben. Bei einer Einreise nach Griechenland sollte kein Stempel der Türkei im Paß sein und ebenso im umge e rte , wenn in die Türkei reisen will. Das für arabische Länder in Verbindung mit Israel.
Für die meisten EU Länder (außer Spanien und Portugal) gilt die sogenannte EU -Regelung. Da diese Regelung sehr häufig vorkommt, wird sie hier beschrieben:
Einreise: Vom Visumszwang befreit sind, ohne Rücksicht auf Dauer und Zweck des Aufenthaltes, die Staatsangehörigen der folgenden Staaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande. Zur Einreise genügt ein gültiger Personalausweis oder Reisepaß.
Aufenthalt: Bis zu drei Monaten ist der Aufenthalt frei. Wer vor hat, sich länger als drei Monate in dem betreffenden Land aufzuhalten, muß nach Verstreichen dieser Frist eine Aufenthaltsgenehmigung bei einer Polizeidienststelle o.ä. beantragen. Die Bürger der o. g. Staaten haben das Recht auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie innerhalb von drei Monaten eine Erwerbstätigkeit aufgenommen haben, ansonsten kann (wird aber wohl kaum) sie verweigert werden.
Arbeitsgenehmigung:
Die Bürger der o.a. Staaten können einer beliebigen Erwerbstätigkeit nachgehen, müssen dafür aber meist vor Ort die sogenannte EU - Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu werden i.d.R. benötigt:
ein gültiger Reisepaß oder Personalausweis und ein Satz Fotokopien davon
drei Paßfotos
ein ärztliches Attest von einem im jeweiligen Land ansässigen Arzt, aus dem hervorgeht, daß der Antragsteller nicht an einer ansteckenden Krankheit oder an einer schweren psychischen Störung leidet oder drogenabhängig ist
eine Kopie des Arbeitsvertrages oder eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers
2.9 Visum
Alle Paßformalitäten die der/die Praktikantin selbst erledigen muß, sollten schon frühzeitig bei der Botschaft oder dem zuständigen Konsulat nach dem aktuellen Stand der Einreisebestimmungen erkundigen. In der Regel wird ein besonderes Visum ausgestellt, sofern es sich nicht um die Freizügigkeit der EU - Länder handelt. Touristenvisa sind für die Aufnahme einer Tätigkeit nicht ausreichend und können nach der Einreise in das Gastland nicht umgeschrieben werden. Für ein Praktikum in den USA braucht man das Antragsformular IAP - 66 mit dem man bei dem amerikanischen Konsulat das J1 - non-immigrant - Visum beantragt. Ohne diesem Visum läuft nichts in Richtung bezahlter oder auch unbezahlter (Praktikanten-) Tätigkeit in den USA!
Hinweis: Die Anzahl der zur Verfügung stehenden IAP - 66 Formulare auf Grund von US - Vorschriften ist begrenzt Es kann also überhaupt nicht schaden, wenn man sich zeitig darum kümmert...!
2.10 Botschaft
Die Botschaft, das Konsulat als Behörde ist für die Belange der eigenen Staatsangehörigen verantwortlich, die sich in diesem anderen Land aufhalten. Das beinhaltet auch: Man kann in Angelegenheiten des Paßwesens oder bei Beurkundungen dort Rat und Unterstützung holen, ebenso bei Schwierigkeiten im Ausland bspw. bei
Hilfsbedürftigkeit, wenn einem das Geld ausgegangen ist oder geklaut wurde. So haben die Botschaften und Konsulate die Mittel einer Milderung der augenblicklichen Not, solange bis es möglich ist, in die Heimat zurückzukehren. Das gehört bspw. zur Amtsinstruktion einer Botschaft oder eines Konsulates. Ebenso werden sie Ausländern gegenüber in Visa- oder Einwanderungsangelegenheiten tätig. Da die Botschaften/Konsulate vom Heimatland aus in einem fremden Land eingerichtet werden, erhält man auch Informationen über die Gegebenheiten dort (Ämter, Schulen, Verwaltungen und Behörden).
2.11 Zentrale Anlaufstellen, Auskünfte, Adressen...
In die Berufsberatung der Arbeitsämter, hat die Bundesanstalt für Arbeit 14 europäische Berufsberatungszentren -EBZ- eingerichtet, als spezielle Dienstleistung im Blick auf Europa. Sie informieren über berufliche Bildung, Ausbildung, Studium und wenn man ein Praktikum absolvieren möchte in einem anderen europäischen Land und bei Sprachkursen. Das EBZ in München hat das Partnerland ITALIEN. Es besteht Kontakt zu den italienischen Partnern. Informationen über die o.g. Bereiche werden zusammengetragen. Das Angebot beinhaltet weiter die Beantwortung der Anfragen aus ganz Deutschland zu einem Aufenthalt in Italien oder leitet sie an andere Zentren weiter (z. B. Fragen über Frankreich nach Rastatt oder Österreich nach Rosenheim). Zudem hat man die Möglichkeit in den Zentren selbst, eine Multimediale Anlage mit Internetzugang zur lnformationsgewinnung anzuwenden. Diese länderübergreifende Technik ermöglicht den Zugriff auf 40 europäische Datenbanken.
Die Anschrift vom EBZ in München lautet:
Europäisches Berufsberatungszentrum Arbeitsamt München
Kapuzinerstraße 26 D-80337 München
Tel.: 089 1 5154-3145/3147
Fax 089 1 5154-6607
eMail:Berufsberatung-Muenchen@t-online.de
Weitere Adressen von Einrichtungen, die einen Auslandsaufenthalt unterstützen oder fördern befinden sich im Adressenverzeichnis am Ende dieser Seiten Zu den wichtigsten gehören die, die fett gedruckt sind.
Verzeichnis der Ämter für Ausbildungsförderung im Ausland
Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden
Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Flensburg
Dr. -Todsen - Str. 2
24937 Flensburg
Tel.: 0461/85 - 2760, -2826, - 2160
Fax: 0461/851765
+USA Studentenwerk Hamburg
Amt für Ausbildungsförderung
BWF - Auslandsförderung
Posifach 13 09 51
20109 Hamburg
Tel.: 040/2988-0
Fax: 040/29885218
Amerika (mit Ausnahme der USA), Australien, Ozeanien
Senator für Bildung, Wissenschaft, Kunst und Sport
Landesamt für Ausbildungsförderung
Rembertiring 8 - 12
28195 Bremen
Tel.: 0421 1 361 -4995 und 2978
Fax: 0421 /36115543
Landeshauptstadt Hannover
Schulamt- Abt. Ausbildungsförderung
Röseler Str. 2
30195 Hannover
Tel.: 0511/168-4589, -4190 und-5429
Fax: 0511 /685062
Italien
Bezirksamt Charlottenburg von Berlin
Abt. Soziales und Gesundheit
Amt für Ausbildungsförderung - Auslandsamt10617 Berlin
Tel.: 030/3430-8363/-8253/ - 8251/18360
Fax: 030 1 34308380
Hausanschrift:
10629 Berlin, Wilmersdorfer Str. 98-99
Afrika, Asien (mit Ausnahme der in Asien gelegenen Nachfolgestaaten der Sowjetunion) Europäischer Teil der Türkei, Großbritannien, Irland
Landesamt für Ausbildungsförderung
Nordrhein - Westfalen
Theaterplatz 14
52062 Aachen
Tel.:0241/455-02
Fax: 0241 /455300
Griechenland, Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien/Montenegro)
Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Slowenien, Zypern, Paris
Studentenwerk Marburg
Amt für Ausbildungsförderung
Erlenring 5
35037 Marburg
Tel.: 06421 /296 App.: 203 oder 204
Fax: 06421 /15761
Malta, Portugal, Spanien
Universität des Saarlandes
Amt für Ausbildungsförderung
Studenten haus
Universitätsgelände Bau 28
66123 Saarbrücken
Tel.. 0681 / 302499 - 2 oder -3
Fax: 0681 / 3022890
Bulgarien. Frankreich (mit Ausnahme der Stadt Paris), Monaco. Polen. Rumänien, Russische Förderation, Armenien, Aserbeidschan Estland, Lettland, Litauen, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldau, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbeskistan, Weißrussland, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Ungarn
Kreisverwaltung Mainz - Bingen
Amt für Ausbildungsförderung
Postfach 1355
55206 Ingelheim
Tel.: 06132/787-0
Fax: 06132/787360
Liechtenstein, Schweiz
Studentenwerk Heidelberg
Amt für Ausbildungsförderung
Marstallhof 1 - 5
69117 Heidelberg
Tel.:06221/54-0
Fax: 06221 / 543524
Österreich
Landeshauptstadt München
Schulreferat - Amt für Ausbildungsförderung
Schwanthaler Str. 40
80336 München
Tel.: 089 / 233 - 28653 oder 21785
Fax: 089 / 23324411
Vermittelnden Institutionen
Die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer bietet einen Praktikanten-Vermittlungs-Service an, der es ermöglicht, in Frankreich bei namhaften Einrichtungen einen Praktikumsplatz zu finden. Und zwar sind Studierende aller Fachrichtungen angesprochen. Allerdings, ist für diesen speziellen Service eine Vermittlungs- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,- DM, bzw. 350,- FF zu entrichten. Nachdem man die Anmeldeformulare und die Gebühr eingesandt hat, beginnt die Suche, der Deutsch - Französische Industrie- und Handelskammer, nach einer geeigneten Praktikumstelle.
Wenn die Suche erfolgreich war und das Praktikum zustande kommt (und nur dann) ist eine Gebühr von 380,- DM zu entrichten. Eine Stornierung ist unter speziellen Gegebenheiten möglich und verlangt in manchen Fällen ebenfalls eine Gebühr. Als Ansprechpartnerin steht Frau Margarete Riegler - Poyet zur Verfügung. Die Anschrift lautet:
DEUTSCH - FRANZÖSISCHE Industrie- und Handelskammer
Mm. Margarete Riegler - Poyet,
18, RUE BALARD
75015 PARIS Frankreich
Tel.: 01.40.58.35.35- Fax: 01.45.75.47.39
www.ahk-ccifa.frCIEE: Council on International Education Exchange e.V. bietet das Programm:
Praktikum USA. Allerdings vermitteln sie keine Praktikumstellen, sondern helfen bei der Suche und geben Anleitung und Unterstützung. Es gibt ein Infopaket Praktikum USA mit der 24 seitigen Broschüre ,,Tips for finding a job in North America', sowie eine Mustersammlung für die Bewerbung beim Arbeitgeber im amerikanischen Stil. (Das Infopaket mit der Broschüre und der Mustersammlung kostet eine Schutzgebühr von 25,-, und wird bei Teilnahme verrechnet). Die Programme kosten jeweils eine Gebühr von etwa 600,- - 700,-DM und beinhalten Vorbereitunstreffen in Deutschland, eine kurze Einführung in die USA bzw. Kanada. Visumsunterlagen werden zur Verfügung gestellt und auch beantragt. Man muß sich selbst nicht um diese mühsamen und aufwendigen Formalitäten kümmern. Die Antragsformulare werden bis spätestens 8 Wochen vor der geplanten Ausreise verlangt, um das Ausreisedatum zu sichern. Zudem kann man sich mit allem, auch mit Schwierigkeiten im Land selbst an Council wenden. Sie fungieren immer als Ansprechpartner. Die Anschrift lautet:
Council
CIEE: Council for International Educational Exchange e.V. Hagenauer Str. 1
10435 Berlin
Tel.: 030 - 442-7952
Fax: 030 - 442-6082
E-Mail: lnfoGermany@ciee.org
www.council.dewww.ciee.orgFriedendskreis Halle e.V. bietet einen Praktikumsplatz in Bosnien an und läuft unter der Bezeichnung ,,Multikollektive Sozialarbeit" und meint die Hilfe bei dem Wiederaufbau einer Zivilgesellschaft. In den Bereichen: Offene Jugendarbeit, Spielnachmittage, Fotokurs, Bandprojekt etc.. Grundkenntnisse der fremden Sprache können erlernt werden. Nähere Informationen sind erhältlich bei:
Friedenskreis Halle e.V. Große Klausstr. 11
06108 Halle /Saale
Tel ./Fax: 0345/2026700; E-Mail: frie-kr@mp-halle.east.de www. uni-halle.de/sturaffk/index.html
Bürozeiten: Mo 16.00 - 19:00 Uhr
Broschüren der Reihe:
"Jobs & Praktika"
werden von dem Verlag interconnections, Schillerstraße 44, 79102 Freiburg verlegt und sie enthalten weitere Adressen von verschiedenen Anlaufstellen für die verschiedensten Länder.
OECKL - Taschenbuch des Öffentlichen Lebens, Festlandverlag GmbH, Postfach 200561, 53135 Bonn
Diese TB enthält Anlaufstellen - weltweit - von Einrichtungen (Verbänden, Vereinigungen, Agenturen, Verlagen, Kultureinrichtungen etc. und ist in jeder größeren Bibliothek einzusehen.
Gegen Gebühr vermittelt Praktika weltweit:
Bureau EURO Practicum
Linnaeushof 54
NL-1 098 KN Amsterdam
Tel.: 0031/20/6654530
Fax: 0031/20/6684920
E-Mail:101740.1704@compuserve.com
Weitere Links:
www.internschip.deArbeitsamt
interswop
DPRG - Junioren
www.daad.de/info-f-d/auslandsPraktikainformationundvermittlung.shtml,,Jobben in Europa" und ,,Jobben, leben, Sprache lernen in Frankreich Cornelson / Skriptor Verlag
,,Wege ins Ausland"
Weltforum Verlag, Köln
Leben, studieren und arbeiten in Frankreich
Econ Verlag
Ferienjobs und Praktika - Europa und Ubersee
Adressen
CarI Dulsberg Gesellschaft (CDG) Hohenstaufenring 30-32, 50674 Köln
Carl Duisberg Gesellschaft (CDG), ASA - Programm, Lützowufer 6-9, 10785 Berlin
Council, CIEE: Council on International Exchange e.V., Thomas-Mann-Str. 33, 53111 Bonn
LEONARDO, AWL 1 IFE, Wilhelm - Bertelsmann - Str. 10, 33602 Bielefeld
VIA e.V., Verein für Interkulturellen Austausch, Wallstr. 53, 21335 Lüneburg,
DAAD, Geschäftsstelle Bonn - Bad Godesberg, Deutscher Akademischer Austauschdienst, Postfach 20 04 04, Kennedy Allee 50, D - 53175 Bonn
Deutsch-Argentinische Gesellschaft e.V. 1
Europäische-Lateinamerikanische Gesellschaft e. V., Eppendorfer Weg 287, 20251 Hamburg
Zentralstelle für Auslandskunde (ZA) der Deutschen Stiftung für Internationale Entwicklung (DSE), Lohfelder Str. 128, 53604 Bad Honnef
Child Protektive Services, P.O. Box 1399, B13-3, Moses Lake, WA 988371 USA
Deutscher Entwicklungsdienst (DED), Gemeinnützige Gesellschaft mbH, Kladower Damm 299, 14089 Berlin
State of Washington - Child Protective Services, Department of Social and Health Services, Moses Lake Branch Office, To attn. of Mr. James Hill
Deutsch - Französisches Jugendwerk, Rhöndorfer Str. 23, 53604 Bad Honnef
Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) der Bundesanstalt für Arbeit, Feuerbachstr. 42 - 46, 60325 Frankfurt(Main)
Deutscher Freiwilligen Dienst in Ubersee e V (DFU), Argelanderstr. 50, 53115 Bonn
South African Foundation, Postfach 210187, 53156 Bonn
Informations- und Beratungsstelle für praktische Studiensemester im In- und Ausland a. d. FH Karlsruhe, Postfach 2440, 76012 Karlsruhe
Kommission für Bildungsaustausch e.V., Hoheluftchaussee 145, 20253 Hamburg
Kommission für Bildungsaustausch e.V., Wrangelstr. 122, 20253 Hamburg
Deutsch - Südafrikanisches Jugendwerk e. V., Bewerbungsstelle, Postfach 1226, 53582 Bad Honnef
Camp Councetors USA, Alemannenstr. 9, 79232 March - Freiburg
Konkrete Adressen für Praktika sowie Erfahrungsberichte können bei mir im Büro eingesehen werden
Zu Referaten Studierender, die über ein Auslandspraktikum berichten, wird per Aushang eingeladen.
2.12 Anmeldeformular
-> siehe auch
2.13 Studentische Rückmeldungen
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Zusammenfassung der wesentlichen Erfahrungen/Eindrücke:
Wilfried Michalczik, Praxisbeauftragter des Fachbereichs Heilpädagogik der evangelischen Fachhochschule Bochum, Tel: 0234-36901-141, EMail:michalczik@efh-bochum.de
http://www.efh-bochum.de/homepages/michalczik/auslprak.htm#p29