Wunderschönen guten Morgen,

lt. Bundesanstalt für Arbeit (www.arbeitsamt.de) ist das Mindestalter 17 Jahre und die Obergrenze 25 Jahre.

@winnola
Bist Du sicher, daß die Schwester immer noch aufgrund AuPair-Tätigkeit ihre Aufenthaltserlaubnis hat? Das kann man in der Regel nur für ein Jahr, und eine wiederholte Zulassung ist nicht möglich.

Ansonsten hoff ich natürlich, daß es klappt.

Liebes Grüßle
[winken2]