Wunderschönen guten Morgen,
lt. Bundesanstalt für Arbeit (www.arbeitsamt.de) ist das Mindestalter 17 Jahre und die Obergrenze 25 Jahre.
@winnola
Bist Du sicher, daß die Schwester immer noch aufgrund AuPair-Tätigkeit ihre Aufenthaltserlaubnis hat? Das kann man in der Regel nur für ein Jahr, und eine wiederholte Zulassung ist nicht möglich.
Ansonsten hoff ich natürlich, daß es klappt.
Liebes Grüßle
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