Rasterfahndung für unzulässig erklärt - unter Berufung auf
Regierung
Berliner Landgericht gibt ausländischen Studenten Recht / "Watsche für den
Bundesinnenminister"
Das Landgericht Berlin hat die Rasterfahndung gegen ausländische Studenten für
unzulässig erklärt und ist damit weit über andere Urteile hinausgegangen.
Pikanterweise beruft sich das Gericht auf die Bundesregierung. Experten werteten
die Entscheidung als "Watsche für die Berliner Polizei- und Innenverwaltung und
vor allem für den Bundesinnenminister".
BERLIN, 22. Januar. Das Berliner Landgericht hat sich hinter die Beschwerde von
drei ausländischen Studenten der Humboldt-Universität gegen die
Rasterfahndung gestellt. Die Voraussetzungen für Datenkontrolle in großem Stil
seien in Berlin nicht erfüllt, vielmehr sei das Vorgehen der Polizei dazu geeignet,
Bürgerrechte auszuhebeln. Ein anders lautender Beschluss des Amtsgerichts
Tiergarten sei somit obsolet.
Das Amtsgericht hatte kurz nach den Terroranschlägen in den USA der Polizei
erlaubt, sämtliche ausländischen Studenten zu überprüfen, die legal in Berlin leben
und sich zum Islam bekennen. Knapp 1000 Studierende gerieten so ins Visier der
Fahnder. Den Beamten wurde gestattet, sich unzählige Daten über sie zu
beschaffen - sei es von Universitäten, Telefonfirmen oder von "Einrichtungen mit
Bezug zur Atomenergie". Als Begründung hatten die Amtsrichter angegeben, es
bestehe eine "Gegenwärtigkeit der Gefahr".
Das Landgericht sieht das anders. Eine gegenwärtige Gefahr, heißt es in dem
Beschluss, der der FR vorliegt, sei von der Polizei "weder dargelegt noch sonst
ersichtlich". Die Richter berufen sich auf die Bundesregierung: Diese habe seit dem
11. September vielfach erklärt, es gebe in Deutschland "nach wie vor keine
konkreten Anhaltspunkte für terroristische Anschläge". Auch habe die Polizei "trotz
entsprechender Aufforderung" nicht begründen können, wieso eine unmittelbare
Gefahr bevorstehen soll. Rasterfahndung, so die Richter, sei nicht schon deshalb
zulässig, "weil sich nicht definitiv ausschließen lässt, dass sich in Deutschland so
genannte Schläfer aufhalten". Die Ermittler hätten sich bislang nur in
Mutmaßungen geübt. "Offenkundig", so das Landgericht, "ist nicht einmal die in
Berlin vermutete Zelle der Al Qaeda bisher Ziel präventiv-polizeilichen Handelns"
gewesen.
Berlins Innensenator Ehrhard Körting (SPD) nannte Agenturen zufolge die
Entscheidung "schlichtweg falsch" und kündigte Rechtsmittel an. Der Anwalt der
Studenten, Sönke Hilbrans, sprach von einem mutigen Urteil. Es sei vor allem für
Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) peinlich. Denn der habe "als Erster und am
lautesten getönt", dass die Rasterfahndung nötig sei. "Keine Stellungnahme", hieß
es dazu in Schilys Ministerium.
Der Richterspruch, so Hilbrans, werfe ein grelles Licht auf Urteile aus anderen
Bundesländern. Dort sei die Rasterfahndung bislang entweder "durchgewunken"
oder bestenfalls - wie in Frankfurt am Main - noch einmal zur Überprüfung
geschickt worden. Andererseits habe die Datenkontrolle zu großer Verunsicherung
unter ausländischen Studenten geführt. Auch in Berlin habe es, wie in Hamburg,
bereits so genannte Gefährdeansprachen gegeben. Dabei seien etliche
Studenten, vermutlich auf Grund der Rasterfahndung, von der Polizei befragt
worden - "ohne konkreten Anlass", so der Jurist.
Der ReferentInnenrat der Humboldt-Uni äußerte Genugtuung. Man werde nun
alles daransetzen, dass die Daten der "stigmatisierten Kommilitonen" sofort
gelöscht werden, sagte Sprecher Oliver Stoll. Auch gelte es, die Rasterfahndung
andernorts zu stoppen. Das Urteil, so Stoll, "hat hoffentlich eine große Tragweite".
Quelle: Frankfurter Rundschau Online