Hallo,
das funktioniert nach meinen Erfahrungen nicht. Ohne Aufenthaltsstatus gibt es keine Arbeitsgenehmigung. Es sei denn er findet einen Arbeitgeber, der glaubhaft machen kann, daß nur ER für eine bestimmte Tätigkeit in Frage kommt. Das dürfte aber sehr schwierig werden. Manchmal wird der "tunesische Spezialitätenkoch" akzeptiert - es muß aber nachgewiesen werden, daß er das auch ist. Es werden Bestätigungen benötigt, daß er in Tunesien als Spezialitätenkoch gearbeitet hat.
Anna