Hallo Michaela,

keine Ahnung! Ich kenne nur die Droge des Yemen's und das ist Kat.
"Der Kat-Strauch wächst insbesondere im Süden der Arabischen Halbinsel, in Äthiopien, Kenia, Somalia, Südafrika und auf Madagaskar. Die in Ausnahmefällen bis zu 20 m hoch werdende Pflanze gedeiht vorzugsweise an feuchten Hängen in einer Höhenlage von 1.000 bis 2.500 m und benötigt eine Durchschnittstemperatur von ca. 16 bis 20 °C. Geerntet werden kann die Pflanze circa zweimal im Jahr. Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass Kat heute auch in Gewächshäusern in den Niederlanden angebaut wird.

Konsum
Kat ist in den traditionellen Herkunftsländern sowohl im Alltagsleben als auch im Rahmen von Familienfesten und sonstigen Feierlichkeiten eine gebräuchliche und sozial akzeptierte Droge. In der ursprünglichen Konsumform wird Kat als Blattdroge verwendet, d.h. Blätter und junge Zweigspitzen werden abgezupft und gekaut. Der sich sammelnde Saft wird hinuntergeschluckt oder ausgespuckt. Darüber hinaus wird Kat aber auch mit Tabak vermischt geraucht oder als Tee zubereitet.

Die Hauptwirkstoffe Cathinon bzw. Cathin entwickeln bei den Konsumenten eine mäßige psychische Abhängigkeit. Nach extensivem, langjährigem Kat-Konsum wurden bereits psychotische Erkrankungen festgestellt. Die frischen Blätter haben innerhalb der ersten 48 Stunden nach der Ernte die größte Wirkung. Sie stimulieren das zentrale Nervensystem. Nachwirkungen sind extremer Durst nach dem Konsum (ähnl. Nachdurst Alkohol).

Die konsumfertige Einheit besteht aus einem ca. 150 g schweren Bündel. Gewohnheitskonsumenten benötigen pro Sitzung 100 bis 400 g Kat. Insgesamt dauert eine Kat-Sitzung ungefähr drei Stunden, in den Ursprungsländern teilweise noch länger.

Bei längerer Lagerung verliert Kat seine halluzinogene Wirkung. Deshalb wird es möglichst frisch konsumiert. Die Asservierung von Kat bereitet aufgrund des Umstands, dass bei frischen Pflanzen alsbald ein Gärungsprozess mit entsprechender Geruchsbildung einsetzt, dem nur durch eine unverzügliche Tiefgefrierung der Pflanzen begegnet werden kann, erhebliche Probleme.

Rechtslage
Seit dem 01. Februar 1998 ist das Cathinon in den Blättern des Kat-Strauches in das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufgenommen worden (10. BtMÄnderV).

Der Strafrahmen für die Einfuhr nicht geringer Mengen Kat liegt zwischen 2 und 15 Jahren Freiheitsstrafe (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG). Die sog. "nicht geringe Menge" beginnt etwa bei 200 kg Kat."
(http://www.zoll-d.de/f0_veroeffentlichungen/a0_pressemitteilungen/a0_pressemitteilungen_2003/y69_droge_kat/)

Wenn es Kat sein sollte, würde mich interessieren, wo er das Zeug hier her bekommen hat. Kannst mir die Info ja auch per PN schicken [Winken]
LG Anna