In Marokko dürfte es umgekehrt laufen. Dieses Land hat in die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau eine Ausnahme bezüglich der Mitgift hineinreklamiert, denn "Die Bestimmungen der islamischen Sharia verpflichten den Ehemann, eine Mitgift in die Ehe mitzubringen und seine Familie zu erhalten, während die Ehefrau gesetzlich nicht zur Erhaltung der Familie verpflichtet ist."

Do schau i oba [Boah!]

Karl