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Re: unverheiratete frauen horten alles zuhause für das spätere familienleben....
#10079
27/01/2004 17:35
27/01/2004 17:35
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Joined: Oct 2003
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Koarlvoda
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Re: unverheiratete frauen horten alles zuhause für das spätere familienleben....
#10080
27/01/2004 17:47
27/01/2004 17:47
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ximena
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also ich weiß nicht, für mich ist das nicht normal. wenn ich noch bei meinen eltern zuhause wohne, dann brauch ich doch diese ganzen dinge noch nicht, wozu auch? damit sie dann im kasten sind? das kauf ich mir dann, wenn ein mann mit heiratsabsichten in aussicht ist ![[Breites Grinsen]](images/icons/grin.gif) , aber ich plane doch nicht schon vor...was ist, wenn man nicht heiratet? dann muß ich das alles wieder verkaufen... ich wohne alleine, d.h. daß ich eh schon alles oder so ziemlich alles besitze für ein familienleben, aber wozu das alles, wenn ich noch bei meinen eltern wohne?
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Re: unverheiratete frauen horten alles zuhause für das spätere familienleben....
#10085
27/01/2004 18:02
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ximena
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@monia fändest du nicht so einen richtig großen extremen einkausbummel nicht viel viel schöner, als jetzt schon alles anzusammeln? naja, da gehen die meinungen auseinander sag mal, du sagst, du hast das in den nächsten 3-4 jahren vor, dich zu verheiraten....hört sich ja alles extrem geplant an, naja okay, wenn man den liebsten schon hat, darf man ja planen, nicht wahr? ![[Winken]](images/icons/wink.gif) aber wenn man noch nicht mal irgendwen in aussicht hat...wozu dann alles?
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Re: unverheiratete frauen horten alles zuhause für das spätere familienleben....
#10087
27/01/2004 18:31
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ximena
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Re: unverheiratete frauen horten alles zuhause für das spätere familienleben....
#10089
27/01/2004 19:15
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Mouna
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Zitat: aber wenn man noch nicht mal irgendwen in aussicht hat...wozu dann alles?
Ximena das geht bei uns schneller als man gucken kann!! Davon mal abgesehen sind viele nicht lange mit ihrem Freund zusammen bevor sie heiraten. Ohne Heirat läuft nichts. Ich weiss z.B. bei den Türken ist das noch so, das die Mutter von Geburt an Sachen stickt und strickt und im Koffer sammelt, und wenn die Tochter heiratet, nimmt sie alles mit.
Meine Freundin hat mir die damals gezeigt, ganz tolle Sachen von Tischdecke bis Bettdecke. Wer kann sich denn schon soetwas in Handarbeit leisten zu kaufen. Die Geste ist schön!!- aber irgendwie einengend, da muss ich Dir recht geben!!
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Re: unverheiratete frauen horten alles zuhause für das spätere familienleben....
#10090
27/01/2004 21:03
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ximena
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@mouna irgendwie ist das ja komisch...bei euch geht das schneller als man denkt, und bei uns wollen einem die eltern eine schnelle heirat ausreden...andere länder, andere sitten die geste mit dem selbstgestrickten und so finde ich schön (ich reg mich bei meiner mum immer auf, daß sie überhaupt keine babysachen von mir aufgehoben hat, weil schließlich könnte ich das ja mal irgendwann selber wieder brauchen), aber es ist doch echt irgendwie übertrieben, wenn man schon kaffeemaschinen, toaster, geschirr etc. jahre vor der heirat kauft ![[Boah!]](images/icons/shocked.gif)
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Re: unverheiratete frauen horten alles zuhause für das spätere familienleben....
#10091
27/01/2004 21:44
27/01/2004 21:44
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Mouna
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Zitat: irgendwie ist das ja komisch...bei euch geht das schneller als man denkt, und bei uns wollen einem die eltern eine schnelle heirat ausreden...andere länder, andere sitten
Also ich sage mal wir (oder ich) haben die Einstellung wenn es jemand wirklich ernst meint, dann muss er Dich heiraten. Vorher gibts nichts zu holen (Du verstehst?) Das heisst wir wohnen nicht erst zusammen und überlegen dann ob wir heiraten, sondern wir heiraten und wohnen dann zusammen. Eigentlich praktischer. Wenn ich sehe wieviele Frauen hier auf einen Heiratsantrag warten! Also für mich sind Männer da um mir das Leben zu erleichtern Ich denke man muss seinen Wert zeigen, und nicht jeder kann bei einem anklopfen. Schindet irgendwie mehr Eindruck (schleim!!) LG
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Re: unverheiratete frauen horten alles zuhause für das spätere familienleben....
#10098
28/01/2004 09:57
28/01/2004 09:57
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Joined: May 2003
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Clabou
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Ich habe mir jetzt nicht alle Beiträge durchgelesen. Kann sein, daß ich etwas wiederhole...
Also es hat halt, wie alles im Leben, seine Vor- und Nachteile.
Wenn man sich als Frau vor der Hochzeit keine Aussteuer zulegt, dann hat man in kürzester Zeit viel zu besorgen und benötigt zustätzliches Kapital. Wie so etwas in Tunesien ankommen würde, habe ich mir noch keine Gedanken gemacht. Bei uns in Europa kommt das schon mal vor.
Oder, man besorgt sich (egal ob in Europa oder Tn) schon sehr früh immer mal wieder etwas für die Aussteuer. Dann kann es durchaus sein, daß man wenn man Jahre später es dann einsetzt, das eine oder andere nicht gebrauchen kann, weil man zuviel davon hat (z.B. bei Gläser), oder es inzwischen eher altmodisch ist (z.B. bei Bettwäsche, Frotteetücher). Beispiel: Meine Mum hatte vor ihrer Hochzeit seeehr viel Bettwäsche, von der sie heute (nach 40 Jahren) noch verwenden könnte. Vor einigen Jahren hatte sie die weiße Bettwäsche mit Blumenmuster mal eingefärbt, damit es etwas moderner aussieht. Jetzt verwendet sie die gar nicht mehr, weil die ihr regelrecht zu altmodisch sind und "zum Hals raushängen". Oder, sie hat auch Frotteetücher mit damals schönem, aber heute total häßlichem Blumenmuster. Nagelneu, ungebraucht. Was soll sie damit machen? Auf dem Flohmarkt verkaufen?
Meine Oma aber schenkte mir zur Konfirmation ein schönes, aber zeitloses Besteck für 12 Personen. Oder ich bekam mal Edelstahltöpfe von meinen Eltern geschenkt. Das sind so Dinge, die man heute auch noch gebrauchen kann.
Aber die Gläser, wo ich mir damals immer zusammengesammelt hatte kann ich nur wenige heute gebrauchen, weil sie mir nicht mehr gefallen (der Geschmack ändert sich auch mit der Zeit), oder ich nicht so viel Platz habe, alle irgendwo unterzustellen. Auch Tupperware habe ich für meinen Gebrauch viel zu viel, weil ich es damals nicht einschätzen konnte.
Was ich mit all den Beispielen meine: Man sollte sich nur die wirklich notwendigen Dinge besorgen/schenken lassen und das in einer doch relativ kleinen Menge. Wenn man dann davon mehr braucht, kann man die sich später mal so nach und nach dazu kaufen (hat aber zumindest eine Grundlage, daß man nicht ohne dasitzt) und man kann es der Mode entsprechend kaufen. Wenn man erst mal den Haushalt führt, sieht man, was man wirklich braucht und kann dieses oder jenes sich so nach und nach kaufen oder schenken lassen.
Bei Bettwäsche, weiß man denn jetzt schon, was man später für ein Bett hat oder wie groß der Parnter sein wird? (2 Matrazen oder nur eine? Diese eine breiter oder nicht so breit? Eine Decke oder zwei? Decke(n) mit 200 cm Länge, oder gar 220 cm?).
Das sind alles so Dinge, die man auch einplanen sollte.
LG Clabou
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Re: unverheiratete frauen horten alles zuhause für das spätere familienleben....
#10099
28/01/2004 11:23
28/01/2004 11:23
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Joined: Oct 2003
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Koarlvoda
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Wien
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Der offizielle juristische Begriff ist - zumindest in A - "Heiratsgut" . Die gesetzlichen Bestimmungen stehen (in A) im "Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch" (die ältesten Paragraphen gelten noch in der Fassung vom 1.6.1811. Beispiele: § 1218. Unter Heirathsgut versteht man dasjenige Vermögen, welches von der Ehegattin, oder für sie von einem Dritten dem Manne zur Erleichterung des mit der ehelichen Gesellschaft verbundenen Aufwandes übergeben oder zugesichert wird. § 1220. Besitzt die Braut kein eigenes, zu einem angemessenen Heiratsgut hinlängliches Vermögen, so sind Eltern oder Großeltern nach der Reihenfolge und nach den Grundsätzen, nach denen sie für den Unterhalt der Kinder zu sorgen haben, verpflichtet, den Töchtern oder Enkelinnen bei ihrer Verehelichung ein Heiratsgut zu geben oder dazu verhältnismäßig beizutragen. § 1221. Berufen sich Aeltern oder Großältern auf ihr Unvermögen zur Bestellung eines anständigen Heiratsgutes; so soll auf Ansuchen der Brautpersonen das Gericht die Umstände, jedoch ohne strenge Erforschung des Vermögensstandes, untersuchen, und hiernach ein angemessenes Heirathsgut bestimmen, oder die Aeltern und Großältern davon freysprechen. § 1222. Wenn eine Tochter ohne Wissen, oder gegen den Willen ihrer Aeltern sich verehelichet hat, und das Gericht die Ursache der Mißbilligung gegründet findet; so sind die Aeltern selbst in dem Falle, daß sie in der Folge die Ehe genehmigen, nicht schuldig, ihr ein Heirathsgut zu geben. § 1223. Hat eine Tochter ihr Heirathsgut schon erhalten, und es, obschon ohne ihr Verschulden, verloren; so ist sie nicht mehr, selbst nicht in dem Falle einer zweyten Ehe, berechtiget, ein neues zu fordern. § 1225. Hat sich der Ehemann vor geschlossener Ehe kein Heirathsgut bedungen; so ist er auch keines zu fordern berechtiget. Die Uebergabe des bedungenen Heirathsgutes kann, wenn keine andere Zeit festgesetzt worden ist, gleich nach geschlossener Ehe begehret werden. § 1227. Alles, was sich veräußern und nutzen läßt, ist zum Heirathsgute geeignet. So lange die eheliche Gesellschaft fortgesetzt wird, gehört die Fruchtnießung des Heirathsgutes, und dessen, was demselben zuwächst, dem Manne. Besteht das Heirathsgut in barem Gelde, in abgetretenen Schuldforderungen oder verbrauchbaren Sachen; so gebührt ihm das vollständige Eigenthum. § 1228. Besteht das Heirathsgut in unbeweglichen Gütern, in Rechten oder Fahrnissen, welche mit Schonung der Substanz benutzt werden können; so wird die Ehegattin so lange als Eigenthümerinn und der Mann als Fruchtnießer desselben angesehen, bis bewiesen wird, daß der Ehemann das Heirathsgut für einen bestimmten Preis übernommen, und sich nur zur Zurückgabe dieses Geldbetrages verbunden hat. § 1231. Weder der Bräutigam, noch seine Aeltern sind verbunden, eine Widerlage zu bestimmen. Doch in eben der Art, in welcher die Aeltern der Braut schuldig sind, ihr ein Heirathsgut auszusetzen, liegt auch den Aeltern des Bräutigams ob, ihm eine ihrem Vermögen angemessene Ausstattung zu geben (§. 1220 - 1223). Und im Erbschafts- und Schenkungsstuerngesetz steht: Eine Ausstattung oder ein Heiratsgut, das Abkömmlingen zur Einrichtung eines den Vermögensverhältnissen und der Lebensstellung der Beteiligten angemessenen Haushaltes gewährt wird, gilt nicht als Schenkung, sofern zur Zeit der Zuwendung ein Anlaß für eine Ausstattung oder ein Heiratsgut gegeben ist und der Zweck der Zuwendung innerhalb zweier Jahre erfüllt wird. Eine Ausstattung oder ein Heiratsgut, das über das angegebene Maß hinausgeht, ist insoweit steuerpflichtig. Kein Wunder also, wenn Eltern schon im Babyalter einer Tochter mit dem Ansparen der Aussteuer beginnen! (Gott sei Dank! Ich hab nur eine ![[Winken]](images/icons/wink.gif) ) Karl
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