In A heißt so etwas Mitgift und war vor nicht allzu langer Zeit - zumindest in bäuerlichen Kreisen - wesentliche Voraussetzung für eine Heirat, sollte die "standesgemäß" und "mit elterlichem Segen" geschlossen werden.
Im Grunde genommen gibt es sogar einen Rechtsanspruch darauf. Jedenfalls gab es auch jüngst immer wieder Kinder, die die Mitgift einklagten.
Karl