Tunesien ist am 28.01.1981 dem Haager Abkommen beigetreten und ab dem 28.04.1981 hatte das Abkommen seine verbindliche Gültigkeit. Dieses Abkommen bedingt auch, dass, wenn ein Richterspruch vorhanden ist, das Kind dem entsprechenden Elternteil zurückgeführt werden muss. Momentan ist der Kindsvater noch untergetaucht. Sobald er aber gefasst oder nach Tunesien zurück kehren wird, dann droht ihm eine saftige Gefängnisstrafe. Ich bin ganz fest davon überzeugt, dass diese Mutter ihre Kinder eines Tages wiedersehen wird. Das ganze Leid und die Ungewissheit müssen unerträglich sein. Ich wünsche dieser Mutter ganz viel Kraft und Hoffnung und sage nur: Inch Allah