Das kommt darauf an worum es genau geht (ist ein wenig kompliziert).
Hier zur Unterscheidung, es gibt:
Dienstaufsichtsbeschwerde - das persönliche Verhalten eines Mitarbeiters der betreffenden Behörde wird gerügt
- ist an Dienstvorgesetzten/Dienstaufsichtsbehörde (hier: AA) zu richten (am besten das betreffende Referat angeben und über den entsprechenden Abteilungsleiter laufen lassen)
- du hast Anspruch darauf, dass die Beschwerde geprüft wird, d.h. das Verhalten des betroffenen wird dienstrechtlich geprüft und erhältst auch eine Antwort (Begründung für die Entscheidung muss allerdings nicht enthalten sein)
oder Fachaufsichtsbeschwerde -formloser Rechtsbehelf gegen eine Verwaltungsentscheidung (also bei fachlichen Mängeln)
-geht an die Aufsichtsbehörder (wer ist das eigentlich beim AA?)
-übergeordnete Behörde prüft und entscheidet, auch hier muss nicht begründet werden
erforderlich.
oder eine Unterlassungsklage
- kann nach Ablauf von 3 Monaten beim Verwaltungsgericht eingereicht werden, wenn die Behörde in dieser Zeit ohne wichtigen Grund z. B. einen Antrag nicht bearbeitet hat
oder -Widerspruch = förmlicher Rechtsbehelf gegen eine Verwaltungsentscheidung
- kann bis zur Klage hochgetrieben werden
- hier ist eine Begründung seitens der Behörde erforderlich
- der Widerspruch muss schriftl/oder zur Niederschrift 1 Monat nach Bekanntwerden der Entscheidung beim AA eingelegt werden
usw. laber sülz
Hoffe das hilft erstmal, damit du weißt, welcher Weg hier überhaupt gegangen werden kann
![[winken1]](graemlins/winken1.gif)