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Unterlassungsbeschwerde beim AA #16090
18/02/2005 19:34
18/02/2005 19:34
Joined: Feb 2005
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Hannover
Trini24 Offline OP
Junior Member
Trini24  Offline OP
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Joined: Feb 2005
Beiträge: 5
Hannover
Hallo Ihrs!
Weiß von euch zufällig jemand, wie ich eine Unterlassungsbeschwerde oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Ausländeramt einreiche und was da so alles drinstehen muss??
Die ärgern mich nämlich immer noch, die Blödmänner da... [weinen3]

Re: Unterlassungsbeschwerde beim AA #16091
18/02/2005 21:59
18/02/2005 21:59

A
Anonym
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A



Das kommt darauf an worum es genau geht (ist ein wenig kompliziert).

Hier zur Unterscheidung, es gibt:

Dienstaufsichtsbeschwerde
- das persönliche Verhalten eines Mitarbeiters der betreffenden Behörde wird gerügt
- ist an Dienstvorgesetzten/Dienstaufsichtsbehörde (hier: AA) zu richten (am besten das betreffende Referat angeben und über den entsprechenden Abteilungsleiter laufen lassen)
- du hast Anspruch darauf, dass die Beschwerde geprüft wird, d.h. das Verhalten des betroffenen wird dienstrechtlich geprüft und erhältst auch eine Antwort (Begründung für die Entscheidung muss allerdings nicht enthalten sein)

oder

Fachaufsichtsbeschwerde
-formloser Rechtsbehelf gegen eine Verwaltungsentscheidung (also bei fachlichen Mängeln)
-geht an die Aufsichtsbehörder (wer ist das eigentlich beim AA?)
-übergeordnete Behörde prüft und entscheidet, auch hier muss nicht begründet werden
erforderlich.

oder
eine Unterlassungsklage
- kann nach Ablauf von 3 Monaten beim Verwaltungsgericht eingereicht werden, wenn die Behörde in dieser Zeit ohne wichtigen Grund z. B. einen Antrag nicht bearbeitet hat

oder
-Widerspruch = förmlicher Rechtsbehelf gegen eine Verwaltungsentscheidung
- kann bis zur Klage hochgetrieben werden
- hier ist eine Begründung seitens der Behörde erforderlich
- der Widerspruch muss schriftl/oder zur Niederschrift 1 Monat nach Bekanntwerden der Entscheidung beim AA eingelegt werden
usw. laber sülz

Hoffe das hilft erstmal, damit du weißt, welcher Weg hier überhaupt gegangen werden kann [winken1]

Re: Unterlassungsbeschwerde beim AA #16092
19/02/2005 09:44
19/02/2005 09:44
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jambo Offline
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jambo  Offline
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Schweiz
Ich habe mal eine Aufsichtsbeschwerde(ich glaube so nennt man das) gegen die Polizei gemacht. Das wurde alles überprüft, die Beamten wurden befragt und schlussendlich hat sich der höchste Polizeichef unseres Bezirks bei mir telefonisch gemeldet und kam danach zu uns nach Hause. Wir diskutierten fast 2 Stunden. Hat mir eigentlich nichts gebracht, aber ich war froh es getan zu haben, da ich mir nicht mehr alles gefallen lasse......seitdem hatte ich Ruhe!

Re: Unterlassungsbeschwerde beim AA #16093
19/02/2005 13:02
19/02/2005 13:02

A
Anonym
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A



@Jambo,
Aufsichtsbeschwerde ist der Überbegriff, dann wird unterschieden in Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerde.

Re: Unterlassungsbeschwerde beim AA #16094
19/02/2005 13:45
19/02/2005 13:45
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Guenter Offline
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Hallo Kathrin,
nützlicher Link: www.ratgeberrecht.de/worte/rw00148.html
LG Günter

Re: Unterlassungsbeschwerde beim AA #16095
19/02/2005 14:22
19/02/2005 14:22
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Joined: May 2001
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Gera
Hallo,
du hast jetzt viele sehr gute Infos dazu bekommen, man sollte sich aber immer zu vor im klaren sein warum man es macht und wegen was.

Das ist gerade in Sachen Ausländergesetz, Asylrecht usw. sehr wichtig.

Claudia