|
|
 |
 |
 |
 |
Re: Arbeitsvertrag in Deutschland
#15775
07/01/2005 10:52
07/01/2005 10:52
|
Anonym
Nicht registriert
|
Anonym
Nicht registriert
|
Hallo Mondschein, er kann gar keinen Arbeitsvertrag bekommen, da er keine Arbeitserlaubnis bekommen wird. Drittstaatler erhalten eine Arbeitserlaubnis nur, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er niemanden aus 1.; Deutschland, 2.; der EU und 3.; den neuen Beitrittsländern finden kann, der diese Arbeit machen kann. Es ist definitiv falsch, was er erzählt.
Mit der Einladung, das hängt davon ab, in welchem Bundesland Du bist. In Berlin musste man bis dato meines Wissens nach KEIN Einkommen nachweisen, andere Länder handhaben das mit Nachweis oder gar Kaution.
Gruß Katja
|
|
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Re: Arbeitsvertrag in Deutschland
#15781
08/01/2005 00:04
08/01/2005 00:04
|
Anonym
Nicht registriert
|
Anonym
Nicht registriert
|
|
|
|
|
 |
 |
 |
 |
|