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frage wegen Führerschein #14941
21/11/2004 18:00
21/11/2004 18:00
Joined: Sep 2003
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Devils-Bride Offline OP
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Devils-Bride  Offline OP
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Joined: Sep 2003
Beiträge: 61
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Hallo,

hat jemand eine Ahnung, ob man mit einem Führerschein aus Tunesien in Deutschland Auto fahren darf? Oder muss er komplett in Deutschland nachgemacht werden??

Liebe Grusse

Re: frage wegen Führerschein #14942
21/11/2004 18:44
21/11/2004 18:44
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Hallo,
ich habe dir bereits ein Thema dazu rauf geholt.

Zur Führerscheinfrage wurde hier schon sehr viel geschrieben. Gib doch einfach mal als Suchbegriff "Führerschein" in die Suche ein dann wirst du einiges dazu finden.

Claudia

Re: frage wegen Führerschein #14943
21/11/2004 19:47
21/11/2004 19:47
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Untersiemau/Haarth
djamila 72 Offline
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djamila 72  Offline
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Untersiemau/Haarth
Hallo,

laut meinen Informationen, ist der tunesische Führerschein bis zu 6 Monaten nach Einreise zum fahren innerhalb Deutschlands gültig. Danach muß eine schriftliche Prüfung in Deutschland erfolgen und noch einige Fahrstunden absolviert werden.

[Wütend] Die Information habe ich vor ca. 1 Jahr von unserer Führerscheinstelle erhalten. Frag doch auch mal bei Deinem zutändigen Landratsamt nach! [Schüchtern]

Re: frage wegen Führerschein #14944
21/11/2004 20:15
21/11/2004 20:15
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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So steht es doch auch in dem Thema welches ich rauf geholt habe, alle Infos findet man dazu in den bereits vorhandenen Themen.

Claudia

Re: frage wegen Führerschein #14945
23/11/2004 09:41
23/11/2004 09:41
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nonamec Offline
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nonamec  Offline
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gesperrt!
@Djamila: 6 Monate Zeit um zu fahren und die Umschreibung zu beantragen. Danach muß eine theoretische und praktische Prüfung gemacht werden - allerdings sind keine Pflichtstunden dazu notwendig!! Die Theorieprüfung kann auf dreierlei Wege gemacht werden: 1. deutsche Prüfungsbögen (ein Wörterbuch darf nach Einsicht benutzt werden), 2. deutsche Bögen, die von einem Prüfer vorgelesen und erklärt werden - also eine mündliche Prüfung oder 3. einen deutschen Fragebogen mit CD mit den Fragen ins (hoch-)arabische übersetzt. Kosten: 1. ca. 10 Euro, 2. ca. 110,- Euro, 3. ca. 230,- Euro. Die Prüfungen können erst gemacht werden, wenn das Einverständnis der Behörde vorliegt.

(Info von diesem Monat)