Fragen und Antworten zum Zuwanderungsgesetz
Übersicht über die Verteilung der Integrationskosten nach dem Zuwanderungsgesetzentwurf
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Übersicht
Warum brauchen wir dieses Zuwanderungsgesetz?
Führt das Gesetz zu mehr oder weniger Zuwanderung?
Wie wirkt sich das Gesetz auf die Sozialkassen aus ?
Brauchen wir bei hoher Arbeitslosigkeit Arbeitsmigration ?
Wird der Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Deutschland gefördert ?
Was ist das Punktesystem ?
Was wird für Integration getan ?
Was wird uns Integration kosten ?
Welche Familienangehörigen dürfen nachkommen ?
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein ?
Bis zu welchem Alter können Kinder nachziehen ?
Warum ist die neue Regelung besser ?
Führt die Regelung zu einer Ausweitung des Kindernachzugs ?
Müssen die Familienangehörigen Deutsch lernen ?
Werden die Asylgründe ausgeweitet ?
Werden Schutzrechte von Anfang an unbefristet gewährt?
Warum gibt es eine Härtefallregelung ?
Wie werden die Asylverfahren beschleunigt ?
Können abgelehnte Asylbewerber als Arbeitsmigranten in Deutschland bleiben ?
Was ändert sich bei den Sozialleistungen für Ausländer ?
Wie wird die Ausreisepflicht künftig effektiver durchgesetzt ?
Können auch kriminelle Ausländer nach Deutschland kommen oder hier bleiben ?
Kommen derzeit unter dem Strich jährlich 500.000 bis 600.000 Ausländer nach Deutschland, wie Herr Stoiber behauptet?
Was ändert sich durch das Gesetz?
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Warum brauchen wir dieses Zuwanderungsgesetz?
um Zuwanderung unter Berücksichtigung der Integrationsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland zu steuern und zu begrenzen,
um den wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen Deutschlands gerecht zu werden, aber auch unseren humanitären und völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen,
um hochqualifizierte Arbeitskräfte für Arbeitsplätze zu gewinnen, die trotz hoher Arbeitslosigkeit im Inland derzeit nicht besetzt werden können; dies schafft neue Arbeitsplätze und erhöht die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und Wissenschaft.
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Führt das Gesetz zu mehr oder weniger Zuwanderung?
Das Gesetz wird den Zuzug von Ausländern insgesamt begrenzen,
1. weil rückläufige Asylbewerberzahlen zu erwarten sind
durch Beschleunigung der Asylverfahren,
durch konsequente Durchsetzung der Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber,
durch Eindämmung des Asylmissbrauchs,
2. weil rückläufige Spätaussiedlerzahlen zu erwarten sind
Bisher kommen jährlich knapp 100.000 Spätaussiedler nach Deutschland.
Der Mitzug von Familienangehörigen wird künftig vom Bestehen einer Sprachprüfung abhängig gemacht; dies wird sowohl die Zahl der Erstanträge reduzieren als auch die der mitziehenden ausländischen Familienangehörigen.
3. weil rückläufige Zahlen im Familiennachzug zu erwarten sind
Derzeit ziehen jährlich rund 75.000 Familiennachzügler zu (Rückgang auf weniger als 50.000 möglich).
Die allgemeine Absenkung der Zuwanderung führt zwangsläufig zu einem geringeren Familiennachzug.
Zudem wird die Absenkung des Nachzugsalters von derzeit 16 auf 12 Jahre den Familiennachzug reduzieren.
4. weil demgegenüber nur eine geringe Zahl von Arbeitsmigranten zu erwarten ist
wegen der vorrangigen Ausschöpfung des heimischen Arbeitskräftepotentials,
weil höchstens einige Tausend Hochqualifizierte für Zuwanderung in Betracht kommen,
die Zuwanderung Hochqualifizierter keine Umkehr der insgesamt rückläufigen Zahlen bewirken wird.
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Wie wirkt sich das Gesetz auf die Sozialkassen aus ?
Entlastung der Sozialkassen durch
Rückgang der Zuzugszahlen
Verbesserte Integration der Zuwanderer
Absenkung der Sozialleistungen bei Missbrauch des Aufenthalts
Beitragsleistungen hochqualifizierter Zuwanderer
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Brauchen wir bei hoher Arbeitslosigkeit Arbeitsmigration ?
Arbeitsmigration wird nur stattfinden, wenn unabweisbarer Bedarf besteht.
Ein Bedarf besteht nur, wenn ein Arbeitsplatz dauerhaft nicht mit einem Deutschen oder Unionsbürger besetzt werden kann.
Die Green Card-Initiative hat allerdings zweierlei verdeutlicht:
Die Nichtbesetzung offener hochqualifizierter Arbeitsplätze schadet der deutschen Wirtschaft.
Als Folge der Greencard-Initiative sind für deutsche Arbeitssuchende ca. 30.000 neue Arbeitsplätze geschaffen worden.
Eine zielgerichtet gesteuerte Arbeitsmigration führte daher auch zu mehr Arbeitsplätzen für Arbeitssuchende in Deutschland (Das Zuwanderungsgesetz führt zur Senkung, nicht zu Erhöhung der Arbeitslosigkeit !)
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Wird der Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Deutschland gefördert ?
1. Hochqualifizierte Wissenschaftler und Spitzenkräfte der Wirtschaft
Der deutsche Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort ist durch die zunehmende Internationalisierung auch auf ausländische Wissenschaftler und Spitzenkräfte der Wirtschaft angewiesen.
Beispiel:
Im Februar diesen Jahres entschied sich ein Konsortium unter Beteiligung der US-Firma Intel zu einer Drei-Milliarden-Investition (Chipfabrik) in Frankfurt/Oder, die ca. dreitausend Arbeitsplätze schaffen wird. Maßgeblich beteiligt an der Entscheidung zu Gunsten des Standortes Frankfurt/Oder war ein gebürtiger Iraner mit US-Staatsbürgerschaft. Er leitet das Frankfurter Institut für Halbleiterphysik, das auf Grund seines technischen Know How ein wichtiger Standortfaktor für die Entscheidung war.
Für solche Personen müssen die Aufenthaltsbedingungen attraktiv sein:
Beispiel:
Bisher: Ein kanadischer Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts erhält seine Aufenthaltserlaubnis nur befristet (z.B. 1 Jahr). Er kann seinen Aufenthalt nicht mit der notwendigen Sicherheit planen (Familie) und entscheidet sich für ein anderes Land.
Künftig: Ihm kann als hochqualifizierten Wissenschaftler künftig von Anfang an ein Aufenthaltsrecht eingeräumt werden. Damit hat er ausreichende Planungssicherheit.
2. Studenten
Bisher: Das geltende Recht behandelt den Aufenthalt ausländischer Studenten nur unter entwicklungspolitischen Aspekten. Ausländische Studenten sollen nach Abschluss des Studiums in ihr Heimatland zurückkehren. Dieses Ziel wird häufig verfehlt, da die Studienabsolventen mit ihrer Qualifikation in Industrie-Länder weiterwandern.
Beispiel: Ein ausländischer Student, der an einer deutschen Hochschule, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wird, studiert hat, wandert nach Abschluss seines Studiums in die USA weiter.
Künftig: Die Bundesregierung will den Studienstandort Deutschland international attraktiv gestalten. Dazu zählt auch der wissenschaftliche Austausch. Studenten sollen nach Bedarf in Deutschland bleiben können. Dies ist volkswirtschaftlich sinnvoll und erhöht die Attraktivität des Studienstandortes Deutschland.
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Was ist das Punktesystem ?
Das Punktesystem ist ein modernes, integratives und zukunftsorientiertes Zuwanderungsverfahren.
Das Gesetz schafft die Möglichkeit für dessen Einführung, ist aber keine Vorentscheidung.
Es kann nur eingeführt werden, wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen. Es wird erst im Bedarfsfall zum Zuge kommen.
Über das Punktesystem können nach Festlegung eines Kontingentes besonders geeignete Zuwanderer nach Deutschland übersiedeln.
Es werden nach Punkten bestimmte Kriterien wie Sprachkenntnisse, Alter, Qualifikation etc bewertet.
Das Punktesystem hat sich insbesondere in Kanada sehr bewährt und wurde von der parteiübergreifenden unabhängigen Kommission Zuwanderung empfohlen.
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Was wird für Integration getan ?
Bislang gibt es nur Integrationsangebote für Aussiedler und Flüchtlinge, die den Status nach der Genfer Flüchtlingskonvention besitzen.
Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wird ein Mindestrahmen für Integrationsangebote gesetzlich festgeschrieben.
Sprachkenntnisse sind der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration. Ausreichende Sprachkenntnisse werden als Mindestvoraussetzungen für eine erfolgreiche Integration verlangt.
Es werden Basis- und Aufbausprachkurse vorgesehen.
Es werden Orientierungskurse zur Vermittlung von Kenntnissen der Gesellschaftsordnung vorgesehen.
Migrantinnen und Migranten ohne Deutschkenntnisse sind zur Teilnahme an Integrationskursen verpflichtet.
Ausreichende Sprachkenntnisse sind Voraussetzung für eine Aufenthaltsverfestigung.
Der Verstoß gegen die Teilnahmepflicht hat aufenthaltsrechtliche Auswirkungen.
Beispiel:
Bisher: Für ein Daueraufenthaltsrecht muss die türkische Ehefrau nur nachweisen, dass sie sich auf einfache Art mündlich verständigen kann.
Künftig: Sie muss in einem Sprachtest ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen, also auch lesen und schreiben können.
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Was wird uns Integration kosten ?
Die Kosten unterbliebener oder fehlgeschlagener Integration sind für die Gemeinschaft deutlich höher als die sinnvolle Integration im Vorfeld. Fehlgeschlagene Integration kann zu sozialer Bedürftigkeit oder Kriminalität mit führen. Das spüren insbesondere die Kommunen.
Die Gesamtkosten der Integration werden durch sinnvolle Umverteilung vorhandener Mittel bei Bund und Ländern abgedeckt.
Der Bund entlastet die Bundesländer bei der Finanzierung durch die Übernahme von zwei Dritteln der Gesamtkosten der Integrationskurse.
Migrantinnen und Migranten werden zu einem Beitrag für die Integrationskurse entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit herangezogen werden.
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Welche Familienangehörigen dürfen nachkommen ?
Wie bisher sind nachzugsberechtigt nur Ehegatten und minderjährige ledige Kinder.
Der Nachzug nichtdeutscher Familienangehöriger von Spätaussiedlern, die nicht deutsch sprechen, wird in Zukunft erschwert.
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Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein ?
An den Grundvoraussetzungen ändert sich nichts.
Der hier lebende Ausländer muss seinen Lebensunterhalt und den der nachziehenden Familienangehörigen einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten können.
Der Ausländer muss über ausreichenden Wohnraum für seine Familie verfügen.
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Bis zu welchem Alter können Kinder nachziehen ?
Bisher:
Nachzugsanspruch im Normalfall bis zum Alter von 16 Jahren
Nachzugsanspruch bis 18 Jahre bei Kindern von Asylberechtigten
Ermessensregelung für Kinder zwischen 16 und 18,
wenn das Kind die deutsche Sprache beherrscht
wenn die Integration des Kindes in die deutschen
Lebensverhältnisse gewährleistet erscheint oder
zur Vermeidung einer besonderen Härte
Künftig:
Nachzugsanspruch im Normalfall bis zum Alter von 12 Jahren
Ausnahmsweise Nachzugsanspruch bis 18 Jahre, wenn das Kind
im Familienverband mit den Eltern oder dem sorgeberechtigten Elternteil nach Deutschland zieht oder
das Kind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse besitzt, oder
es sich um das Kind eines hoch qualifizierten Ausländers oder eines Asylberechtigten handelt.
Ermessensregelung für Kinder zwischen 12 und 18.
Dabei Berücksichtigung
des Kindeswohls
der familiären Situation
der Integrationserwartung, z.B. aufgrund vorhandener Deutschkenntnisse
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Warum ist die neue Regelung besser ?
Absenkung des Nachzugsalters bewirkt früheren Nachzug und bessere sprachliche, schulische und berufliche Integration,
Ungerechtigkeiten der alten Einheitsaltersgrenze von 16 Jahren werden vermieden,
Ermessensregelung für 12-18-jährige Kinder erlaubt angemessenen Ausgleich zwischen verfassungsrechtlichem Schutz der Familie und Integrationsinteressen der hiesigen Gesellschaft,
Beispiele:
Der ausländische Spitzenwissenschaftler durfte nur kommen, wenn er sein 17-jähriges Kind zu Hause ließ. Das hieß in vielen Fällen: Der Wissenschaftler kam nicht. Das ist jetzt anders.
Ausländer, die längst hier lebten, konnten ihre Kinder bis zum 16. Lebensjahr im Herkunftsland aufwachsen lassen und sie dann ohne verwertbare Sprachkenntnisse oder Ausbildung nach Deutschland bringen. Dies ist mit der Altersgrenze von 12 Jahren nicht mehr möglich.
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Führt die Regelung zu einer Ausweitung des Kindernachzugs ?
Nein, die Absenkung des Nachzugsalters führt zu einer Verringerung der Nachzugszahl.
Die Ausnahmeregelungen betreffen nur kleine Gruppen.
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Müssen die Familienangehörigen Deutsch lernen ?
Ja, die Familienangehörigen sind bei fehlenden Deutschkenntnissen verpflichtet, an Integrationskursen teilzunehmen. Das gibt es bisher nicht.
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Werden die Asylgründe ausgeweitet ?
Nein, es gibt keine neuen Asylgründe.
Auch für die Opfer geschlechtsspezifischer und nichtstaatlicher Verfolgung wird der Schutz nicht ausgeweitet. Das Gesetz stellt ausdrücklich klar, dass Abschiebungsschutz nur im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention gilt.
Wie bisher werden als geschlechtsspezifische Verfolgung nur schwerwiegende Verstöße gegen die Menschenrechte anerkannt:
- Witwenverbrennungen
- systematische Vergewaltigungen
- Ritualmorde
- Genitalverstümmelungen.
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Werden Schutzrechte von Anfang an unbefristet gewährt?
Nein, auch Asylberechtigte erhalten zunächst nur ein befristetes Aufenthaltsrecht, das nach 3 Jahren überprüft wird. Dies ist neu, denn bisher wird Asylberechtigten von Anfang an ein unbefristeter Aufenthaltstitel gewährt.
Bei Fortbestehen der Schutzbedürftigkeit wird das Aufenthaltsrecht unbefristet verlängert, bei Wegfall der Verfolgungsgefahr widerrufen.
Widerruf des Titels bei Wegfall der Verfolgungsgefahr ist auch bei Verlängerung weiterhin möglich.
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Warum gibt es eine Härtefallregelung ?
Damit wurde dem Wunsch einiger Bundesländer (u.a. Saarland) und einem Bedürfnis der Praxis entsprochen
Auf Ersuchen einer jeweils von den Landesregierungen zu bestimmenden Stelle (Härtefallkommission) kann in Ausnahmefällen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder verlängert werden.
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Wie werden die Asylverfahren beschleunigt ?
Antragsteller, die zwar bei Grenzbehörden oder bei Ausländerbehörden um Asyl nachsuchen, danach aber untertauchen und keinen förmlichen Asylantrag stellen, werden künftig in das Asylfolgeverfahren verwiesen. Dadurch werden die Verfahren beschleunigt und vereinfacht.
Bislang kann ein solches Verhalten nicht wirksam sanktioniert werden.
Personen, die sich nachträglich selbst Asylgründe schaffen wollen, können künftig kein Folgeverfahren mehr durchführen. (Das heißt: Ihre Anerkennung als Flüchtling kommt nicht mehr in Betracht).
Weisungsunabhängigkeit der Einzelentscheider und Amt des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten werden abgeschafft (Das führt zur Straffung und Beschleunigung der Verfahren).
Künftig entscheiden Einzelrichter (Das führt ebenfalls zur Straffung und Beschleunigung der Verfahren).
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Können abgelehnte Asylbewerber als Arbeitsmigranten in Deutschland bleiben ?
Nein, ein Wechsel in die Zuwanderung aus Erwerbsgründen ist ausgeschlossen (Das verringert Asylmissbrauch).
Hierauf werden Asylantragsteller hingewiesen (Damit besteht von Anfang an Klarheit).
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Was ändert sich bei den Sozialleistungen für Ausländer ?
Bisher: Ausreisepflichtige erhalten abgesenkte Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, nach 3 Jahren erhalten sie volle Sozialhilfe, wenn die Ausreise aus humanitären, rechtlichen oder
persönlichen Gründen nicht möglich ist.
Künftig: Ausreisepflichtige, die ihren Aufenthalt rechtsmissbräuchlich verlängert haben, erhalten auch nach 3 Jahren keine Sozialhilfe, sondern weiterhin abgesenkte Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
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Wie wird die Ausreisepflicht künftig effektiver durchgesetzt ?
Die Länder können Ausreiseeinrichtungen für Ausreisepflichtige schaffen.
Ziel: Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise fördern und Beschaffung von Heimreisedokumenten beschleunigen.
Künftig soll bestraft werden, wer falsche Angaben über Identität oder Staatsangehörigkeit macht. Bislang gibt es keine entsprechende Strafnorm.
Deutliche Differenzierung zwischen Personen, die nicht zurückkehren können und jenen, die nicht zurückkehren wollen.
Personen, die unverschuldet nicht zurückkehren können, erhalten ein befristetes Aufenthaltsrecht, das es ihnen ermöglicht, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen, statt Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen.
Die Durchsetzung der Abschiebung von Personen, die sich ihrer Ausreisepflicht vorsätzlich entziehen, wird verstärkt.
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Können auch kriminelle Ausländer nach Deutschland kommen oder hier bleiben ?
Grundsätzlich kann die Bundesrepublik Deutschland jedem Ausländer die Einreise verweigern. Nur in Ausnahmefällen, z.B. Familiennachzug, besteht ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
Für diese Fälle gilt:
Bisher: Bei Anspruch auf Einreise kann der Zuzug nur versagt werden, wenn Ausweisungsgründe (z.B. Straftaten) nachgewiesen werden.
Künftig: Bei Anspruch auf Einreise kann der Zuzug bereits dann abgelehnt werden, wenn Tatsachen belegen, dass Ausländer die Sicherheit gefährden oder sich an Gewalttätigkeiten beteiligen oder dazu aufrufen oder damit drohen. Hierfür werden im Visumverfahren die Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden genutzt.
Kommen derzeit unter dem Strich jährlich 500.000 bis 600.000 Ausländer nach Deutschland?
Nein, 648 000 Zuzügen standen 562 000 Fortzüge im Jahr 2000 gegenüber; es blieben also nur 86.000 Ausländer mehr in Deutschland als fortzogen; im Jahr 1999 war die Bilanz ähnlich, 1997 und 1998 fiel sie sogar negativ aus;
die überwiegende Mehrheit der zuziehenden Ausländer sind Saisonarbeiter (240.000 in 2000) und Werkvertragsarbeitnehmer (40.000), die Deutschland nach kurzer Zeit wieder verlassen, sowie EU-Bürger (140.000).
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Was ändert sich durch das Gesetz?
Vorher:
Asylverfahren dauern mitunter jahrelang.
Ausreispflichtige abgelehnte Asylbewerber reisen nicht aus; sie missbrauchen ihren Aufenthalt und belasten die Sozialkassen.
Jugendliche Ausländer ziehen ohne Sprachkenntnisse und verwertbare Ausbildung bis zum Alter von 16 Jahren zu ihren Angehörigen nach Deutschland.
Arbeitplätze für Hochqualifizierte bleiben dauerhaft unbesetzt.
Neue Arbeitsplätze werden nicht geschaffen.
Wirtschaft und Wissenschaft sind im internationalen Wettbewerb benachteiligt.
Zahlreiche Ausländer verfügen über keine oder unzureichende Sprachkenntnisse Integrationsleistungen, wie Spracherwerb, werden weder gefordert noch hinlänglich gefördert.
Familienangehörige von Spätaussiedlern haben wachsende Integrationsprobleme.
Nachher:
Asylverfahren werden beschleunigt, Missbrauch beendet und die Ausreisepflicht durchgesetzt.
Zuwanderung wird insgesamt reduziert.
Arbeitskräfte besetzen Arbeitsplätze, für die im Inland kein Bewerber gefunden werden konnte.
Neue Arbeitsplätze werden geschaffen.
Sozialkassen werden entlastet.
Alle Zuwanderergruppen müssen erstmals systematisch Deutsch erlernen.
Zuwanderer können sich durch Kursprogramm schneller und besser integrieren.
Integrationschancen Jugendlicher werden durch Absenkung des Nachzugsalters erhöht.
Der Spätaussiedlerzuzug wird unter Integrationsgesichtpunkten reguliert und abgesenkt.
http://www.bmi.bund.de/dokumente/Artikel/ix_73807.htm#2Claudia