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|  Re: In Tunesien noch ledig...
 #142954 10/07/2006 12:04
10/07/2006 12:04
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| Anonym
 Nicht registriert
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| Anonym Nicht registriert
 
 
 
 
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Zitat:Soweit ich gelesen hab, bist du doch auch noch nicht geschieden. Früher könnt ihr eh net heiraten. Also was solls die Zeit läuft doch für Euch.muss in Tunesien noch die Scheidung durchgezogen werden. Das nervt halt etwas,
 
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|  Re: In Tunesien noch ledig...
 #142960 10/07/2006 12:42
10/07/2006 12:42
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| Anonym
 Nicht registriert
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| Anonym Nicht registriert
 
 
 
 
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Zitat:genau das was ich meinte...auf der geburtsurkunde musst du auf den randvermerk achten, dass bescheinigt die ledigkeit oder auch nicht
 
 ![[Smile]](images/icons/smile.gif)  Solange auf seiner Geburtsurkunde "ledig" vermerkt ist, gilt er als ledig, egal ob er sich gerade in der Schweiz oder sonstwo sich scheiden lässt. Falls dies dort steht, ist eine Scheidung in Tunesien NICHT nötig. Es sollte das schweizerische Scheidungsurteil reichen.
 Daher auch mein Rat: sich schnellstens eine Geburtsurkunde von ihm besorgen!!
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