Innenminister finden Kompromiss zur Einbürgerung
Freitag 5. Mai 2006, 15:42 Uhr
Garmisch-Partenkirchen (AFP) - Ausländer, die einen deutschen Pass haben wollen, müssen in Zukunft erhöhte Anforderungen erfüllen: Die Innenministerkonferenz beschloss bundesweit einheitliche Standards für die Einbürgerung. "Wir haben das Prinzip fordern und fördern", sagte der IMK-Vorsitzende und bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) zu dem einstimmigen Beschluss. Beckstein, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und der Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD) als Vertreter der SPD-geführten Länder zeigten sich
Anzeige
sehr zufrieden mit dem Kompromiss.
Ausländer müssen vor der Einbürgerung künftig neben dem Nachweis von Sprachkenntnissen auch ein staatsbürgerliches Grundwissen zeigen. Dazu werden Einbürgerungskurse eingeführt, in denen Unterricht in Themenfeldern wie "Demokratie" oder "Konfliktlösungen in der demokratischen Gesellschaft" mit anschließender Prüfung angeboten wird.
Die Kurse sind aber nicht verpflichtend. Allerdings muss in jedem Fall eine Prüfung abgelegt werden. "Ein Absitztestat reicht nicht aus", sagte Beckstein. Die Grundkenntnisse würden inhaltlich überprüft, außerdem werde eine Loyalitätserklärung zum Staat verlangt.
Eine zentrale Rolle bekommt das Nürnberger Bundesamt für Migration (BAMF), das die Einbürgerungskurse und die Standards für die Prüfungen entwickelt. Damit sind Einzellösungen wie der umstrittene Allgemeinwissenstest aus Hessen oder der kritisierte Fragebogen aus Baden-Württemberg vom Tisch. In Teilen sollen Inhalte dieser Tests aber auch in den Einbürgerungskursen wieder auftauchen.
Die Länder behalten aber trotz der Standards noch Gestaltungsmöglichkeiten: So ist es ihre Entscheidung, wo Einbürgerungskurse angeboten werden - im Gespräch sind etwa Volkshochschulen - und wo und wie die Prüfungen abgelegt werden. Neben schriftlichen und mündlichen Tests kann das Wissen auch über Rollenspiele abgefragt werden.
Verschärft werden die Beschränkungen für straffällig gewordene Ausländer: Wer zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen oder mehr verurteilt wurde, hat keinen Rechtsanspruch auf einen deutschen Pass mehr. Dazu können auch mehrere kleine Strafen zusammenaddiert werden. Bislang galt erst ab einer Einzelstrafe von 180 Tagessätzen, dass kein Rechtsanspruch auf eine Einbürgerung mehr besteht. Am Ende des Einbürgerungsprozesses soll wahlweise ein Eid oder ein staatsbürgerliches Bekenntnis stehen. Auch dies regeln die Bundesländer für sich.
http://de.news.yahoo.com/05052006/286/innenminister-finden-kompromiss-einbuergerung.html