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|  Re: Keine unbefristet Aufenthaltserlaubnis, wenn Integrationskurs nicht abgeschlossen
 #141631 06/06/2006 13:27
06/06/2006 13:27
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| Anonym
 Nicht registriert
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| Anonym Nicht registriert
 
 
 
 
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Hallo Katousti, da könntest du recht haben. Da es ja zurzeit auch eine Gesetzesinitiative gibt, in der dem Antrag auf Familienzusammenführung nur noch statt egegeben werdensoll, wenn der ausländische Ehepartner mindestens 21 Jahre alt und seine Deutschkentnisse so gut sind, dass er keinen Integartionskurs machen muss, kann es gut möglich sein, dass der besuch des Intergrationskurses dann nciht mehr Pflicht ist. ich weiß aber, von meiner ABH bzw. aus der Aufenthaltserlaubnis geht es hervor, dass zurzeit eine Pflicht zum besuch eines Integrationskurses besteht. Aber nun gut. Kommt Zeit, kommt Rat und ggf. auch die unbefristete AE.   ![[Wink]](images/icons/wink.gif) |  |  |  |  |  
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|  Re: Keine unbefristet Aufenthaltserlaubnis, wenn Integrationskurs nicht abgeschlossen
 #141637 07/06/2006 09:20
07/06/2006 09:20
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Raschidi
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Zitat:Na LOGO gibt es UnterschiedDa gibt es wohl schon Unterschiede...
 
 ![[Wink]](images/icons/wink.gif) Aber bei der BEAMTEN ![[lachen5]](graemlins/lachen5.gif)  ![[lachen3]](graemlins/lachen3.gif)  ![[lachen5]](graemlins/lachen5.gif) |  |  |  |  |  
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