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Sterbehilfe - humanes Sterben - Entscheidung im Härtefall
#138650
08/02/2006 11:13
08/02/2006 11:13
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Joined: May 2003
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nonamec
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Hallo!
ich dachte, dieses Thema hatten wir noch nicht und da es gestern bei uns zu hause aktuell war, würde ich gern mal eure Meinung dazu wissen bzw. ob ihr darüber schon mal gesprochen habt:
Als wir die Nachrichten gestern hörten, wurde von dem Gerichtsauftakt des Krankenpflegers berichtet, der 29 Menschen umgebracht haben soll.... Ich erklärte meinem Mann nochmal in einfacheren Worten, was da in unserem "Amts-deutsch" gesprochen wurde. Es wurde von der Verteidigung davon gesprochen, daß die Taten "aus Mitleid" erfolgt sind.
Nach Ende der Nachrichten nahm ich diese Meldung zum Anlass meinen Mann nach seiner Meinung über "Sterbehilfe" zu fragen. Er verstand erstmal gar nicht, was ich meinte - logisch... Ich erklärte ihm also, daß es in einigen Ländern legal ist, "Sterbehilfe" zu leisten und daß ich (für mich persönlich) ziemlich hin- und hergerissen bin, was ich darüber denken soll, ob ich´s befürworten soll oder nicht. Mein Mann meinte, daß egal, ob es Hilfe ist, dennoch Mord ist und damit unendschuldbar - dies löste natürlich eine Diskussion aus:
Ich fragte ihn, wie er reagieren würde (da ER ja der erste Ansprechpartner der Ärzte wäre), wenn mir etwas passiert und die Ärzte ihn vor die Entscheidung stellen würden: Geräte abschalten oder nicht?! Wie würde er reagieren.... ??? Er wußte es nicht und war komplett überfordert mit dem Gedanken. Ich möchte allerdings, daß er "in meinem Sinne" eine Entscheidung treffen kann und weiß, was ich wollen würde....
Habt ihr darüber schonmal gesprochen oder ihr euch persönlich Gedanken darüber gemacht???? Wie sehen die Schweizer das Thema - bei euch ist´s doch erlaubt?!
Viele Grüße, Kristina
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Re: Sterbehilfe - humanes Sterben - Entscheidung im Härtefall
#138654
08/02/2006 11:31
08/02/2006 11:31
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Joined: May 2003
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nonamec
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Hallo Ines, die Patientenverfügung kenn ich und ich geb zu: ich habe einen Vordruck hier zu hause liegen...
Aber: er ist nicht ausgefüllt, weil ich - ehrlich gesagt, vielleicht auch zuviel Schisser in mir - nicht so recht weiß, wie weit ich gehen soll und wie weit nicht. Ich weiß nur, daß ich nirgends dahervegetieren möchte, sondern in Würden gehen möchte, wenn es denn soweit ist. Aber wie weit in der Formulierung gehen???
Außerdem muß ich sagen: es ist dann zwar mein Wille, wie ich "gehen" möchte - aber ich möchte, daß das mein Mann auch vorher weiß. Also VORHER in Kenntnis gesetzt wird, wie weit ich "leiden" möchte. Ich möchte auch in diesem Punkt des Lebens keinen Alleingang, sondern, daß sich mein Mann vorher einmal mit dem Gedanken befasst hat und dies akzeptiert, so daß ich sicher sein kann, daß mein "Wille" durchgesetzt wird.
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Re: Sterbehilfe - humanes Sterben - Entscheidung im Härtefall
#138660
08/02/2006 21:41
08/02/2006 21:41
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Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
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Moderatorin
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Gera
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Hallo, ich denke mit dem Fall welcher gerade über die Medien läuft, kann man es nicht vergleichen, da er Pat. die schon wieder auf dem Weg der Besserung waren mit einer Med. Mischung umbrachte.
Ich absolut gegen Sterbehilfe, da oft die jenigen die es betrifft diese Entscheidung gar nicht treffen können.
Wenn Sterbehilfe legal wäre, dann würde sehr viel Missbrauch auch hier begangen werden. Man muß an viele Dinge denken: Erbe, Organe usw.
Wo beginnt Sterbehilfe und wo hört es auf?
Der eine möchte nach einer großen OP lieber nicht mehr am Leben sein, der andere hat ein Bein verloren und sitzt im Rollstuhl und möchte so nicht mehr weiter Leben, der andere liegt Jahre im Wachkoma und kann dies gar nicht entscheiden, er spielt mit dir aber sicher gern mal ein Spiel.
Man muß sich viele verschiedene Krankheitsbilder vor Augen führen und wo soll man dann beginnen, hier darf Sterbehilfe angewandt werden und hier nicht.
Zum Prozeß hier Infos:
Todespfleger-Prozess: Zeugenbefragung
Kempten - Am zweiten Tag des Kemptener „Todespfleger” Prozesses haben die Angehörigen der Opfer erfolglos eine Unterbrechung der Verhandlung gefordert.
Den entsprechenden Antrag eines Nebenklägers lehnte das Landgericht Kempten in Bayern am Mittwoch ab.
Die Verteidigung zieht die Rechtmäßigkeit der Vernehmungsprotokolle des Beschuldigten in Zweifel. Die Nebenkläger verlangten zur Prüfung der Vorwürfe eine Auszeit.
Der 27-jährige Angeklagte soll 29 Patienten des Sonthofener Krankenhauses von Februar 2003 bis zu seiner Festnahme im Juli 2004 mit einer gestohlenen Medikamenten-Mischung zu Tode gespritzt haben. Die Anklage wirft ihm in 16 Fällen Mord, in weiteren zwölf Fällen Totschlag und eine Tötung auf Verlangen vor. Der Angeklagte hat ein weit gehendes Geständnis abgelegt und seine Schuld eingeräumt, den Mordvorwurf aber zurück gewiesen. Er habe aus „aufrichtig empfundenen Mitleid” gehandelt.
Die Verteidigung wirft den Ermittlern vor, Aussagen des Angeklagten seien bei den Vernehmungen durch „ungesetzliche Methoden” zu Stande gekommen. Er sei nicht korrekt belehrt und möglicherweise getäuscht worden. Die Kammer klammerte daraufhin direkte Aussagen der Zeugen zu den Vernehmungen des Beschuldigten aus.
Als erste der über 80 Zeugen wurde zwei Kriminalbeamte gehört. Nach ihren Angaben war zunächst der Medikamentendiebstahl im Krankenhaus Sonthofen aufgedeckt worden, aber kein Tötungsverdacht auf den Angeklagten gefallen. Erst dessen Vernehmung, die Abgleichung der Dienstpläne mit dem Klinik-Sterbebuch und toxikologische Untersuchungen an den gestorbenen Patienten hätten den Verdacht gegen den Angeklagten genährt.
Das Verfahren ist bis Ende Mai auf 22 Verhandlungstage angesetzt.
dpa-infocom
Claudia
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Re: Sterbehilfe - humanes Sterben - Entscheidung im Härtefall
#138661
09/02/2006 09:06
09/02/2006 09:06
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Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,258 Schweiz
jambo
Mitglied*
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Mitglied*
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Schweiz
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ich finde es gibt da schon sehr grosse unterschiede. ich finde auch nicht, dass es mord ist, wenn jemand das selbst entscheidet,dass er nicht mehr so schwer krank weiter leben möchte.....voraussetzung ist natürlich, dass man bei verstand ist und wirklich selbst entscheiden kann.....genau deshalb musste meine kollegin auch bei ihrer mutter mit und unterschreiben, dass auch sie einverstanden ist.....so einfach ist das also nicht...... amira, du möchtest ja auch nicht lebensverlängerte massnahmen.....kannst du dir denn auch nicht vorstellen, dass wenn du ganz schwer unheilbar krank bist und evetuell schon uuuuuuralt, dass du lieber noch in würde sterben möchtest? ich finde solange man selbst entscheiden kann, solles auch das gute recht sein.....für alle anderen fälle muss man halt vorher eine patientenverfügung machen....
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