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Sterbehilfe - humanes Sterben - Entscheidung im Härtefall #138650
08/02/2006 11:13
08/02/2006 11:13
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nonamec Offline OP
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Hallo!

ich dachte, dieses Thema hatten wir noch nicht und da es gestern bei uns zu hause aktuell war, würde ich gern mal eure Meinung dazu wissen bzw. ob ihr darüber schon mal gesprochen habt:

Als wir die Nachrichten gestern hörten, wurde von dem Gerichtsauftakt des Krankenpflegers berichtet, der 29 Menschen umgebracht haben soll.... Ich erklärte meinem Mann nochmal in einfacheren Worten, was da in unserem "Amts-deutsch" gesprochen wurde. Es wurde von der Verteidigung davon gesprochen, daß die Taten "aus Mitleid" erfolgt sind.

Nach Ende der Nachrichten nahm ich diese Meldung zum Anlass meinen Mann nach seiner Meinung über "Sterbehilfe" zu fragen. Er verstand erstmal gar nicht, was ich meinte - logisch... Ich erklärte ihm also, daß es in einigen Ländern legal ist, "Sterbehilfe" zu leisten und daß ich (für mich persönlich) ziemlich hin- und hergerissen bin, was ich darüber denken soll, ob ich´s befürworten soll oder nicht. Mein Mann meinte, daß egal, ob es Hilfe ist, dennoch Mord ist und damit unendschuldbar - dies löste natürlich eine Diskussion aus:

Ich fragte ihn, wie er reagieren würde (da ER ja der erste Ansprechpartner der Ärzte wäre), wenn mir etwas passiert und die Ärzte ihn vor die Entscheidung stellen würden: Geräte abschalten oder nicht?! Wie würde er reagieren.... ??? Er wußte es nicht und war komplett überfordert mit dem Gedanken. Ich möchte allerdings, daß er "in meinem Sinne" eine Entscheidung treffen kann und weiß, was ich wollen würde....

Habt ihr darüber schonmal gesprochen oder ihr euch persönlich Gedanken darüber gemacht???? Wie sehen die Schweizer das Thema - bei euch ist´s doch erlaubt?!

Viele Grüße,
Kristina

Re: Sterbehilfe - humanes Sterben - Entscheidung im Härtefall #138651
08/02/2006 11:20
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nonameb Offline
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Hallo Kristina,
mit einer "Patientenverfügung" kann man in dieser Thematik für sich selbst weitestgehend vorbeugen. Die gibts bei den Krankenkassen, auch online kann sie abgerufen werden. Wie sie im Einzelnen aussehen soll, kann ganz individuell festgehalten werden - meine Mutter zB hat eine ausgefüllt und von ihrem behandelnden Arzt unterschreiben lassen.
Ansonsten kann ich nicht so viel dazu schreiben, habe den Bericht nicht gesehen.
Gruss ines

Re: Sterbehilfe - humanes Sterben - Entscheidung im Härtefall #138652
08/02/2006 11:27
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Für so einen fall wie Maschienen abstellen ja oder nein, gibt es die Patientenverfügung bei uns. Da kann man alles genaustens festlegen. Sprich Magensonden im alter ( Bei Schluckproblemen) ,Krankenhausaufenthalte wenn man diese ablehnt( Bei schwerwiegener Erkrankung)Da mußt Du zu einem Anwalt und der geht das alles mit Dir durch. Ich werde so was auch noch machen, damit mein Mann mit dieser Frage nicht überfordert ist, falls der Fall eintritt. Es rechtfertigt aber noch lange nicht was der Krankenpfleger dort gemacht hat. [Eek!] Kerstin

Re: Sterbehilfe - humanes Sterben - Entscheidung im Härtefall #138653
08/02/2006 11:30
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Ich bin grundsätzlich für eine Sterbehilfe, was natürlich sehr genau kontrolliert werden muss!

Es ist für mich aber nicht einzusehen, warum manche Menschen zum Schluß so sehr leiden müssen. Jedes Tier hätte man schon erlöst.

Re: Sterbehilfe - humanes Sterben - Entscheidung im Härtefall #138654
08/02/2006 11:31
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nonamec Offline OP
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Hallo Ines,
die Patientenverfügung kenn ich und ich geb zu: ich habe einen Vordruck hier zu hause liegen...

Aber: er ist nicht ausgefüllt, weil ich - ehrlich gesagt, vielleicht auch zuviel Schisser in mir - nicht so recht weiß, wie weit ich gehen soll und wie weit nicht. Ich weiß nur, daß ich nirgends dahervegetieren möchte, sondern in Würden gehen möchte, wenn es denn soweit ist. Aber wie weit in der Formulierung gehen???

Außerdem muß ich sagen: es ist dann zwar mein Wille, wie ich "gehen" möchte - aber ich möchte, daß das mein Mann auch vorher weiß. Also VORHER in Kenntnis gesetzt wird, wie weit ich "leiden" möchte. Ich möchte auch in diesem Punkt des Lebens keinen Alleingang, sondern, daß sich mein Mann vorher einmal mit dem Gedanken befasst hat und dies akzeptiert, so daß ich sicher sein kann, daß mein "Wille" durchgesetzt wird.

Re: Sterbehilfe - humanes Sterben - Entscheidung im Härtefall #138655
08/02/2006 11:40
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nonamec Offline OP
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wäre denn mit einer Patientenverfügung das Thema für euch erledigt?? (im sinne von: jetzt wird´s so gemacht, wie ich möchte?)

Re: Sterbehilfe - humanes Sterben - Entscheidung im Härtefall #138656
09/02/2006 00:48
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Das kann ich verstehen Kristina. Du kannst doch deinen Mann auf dem Vordruck eintragen und ihn somit direkt einbeziehen. Natürlich setzt das intensive Gespräche mit ihm voraus...

Im Grunde ist das Thema mit der Patientenverfügung für mich erledigt. Ich denke jeder hat eine andere Einstellung dazu, ich teile die Ansicht meiner Mutter zB gar nicht, respektiere aber am Ende das, was sie schriftlich fixiert hat.
Ich persönlich denke nicht, das der Mensch seinen eigenen Tod beeinflussen sollte. Ich konnte meine Geburt nicht beeinflussen (oder gar verhindern [lachen5] ) und möchte meinen Tod gar nicht beeinflussen. Also lebe ich jeden Tag intensiv und mache mir keine Gedanken darum, was nach diesem Leben mit mir passiert oder wie und wann es mit mir zu Ende geht. Menschen die sich Gedanken darum machen, haben mE mit der Patientenverfügung die Möglichkeit, ihren Willen auszudrücken und ihr Sterben in ihrem Sinne zu beeinflussen.
Gruß ines

Re: Sterbehilfe - humanes Sterben - Entscheidung im Härtefall #138657
08/02/2006 15:52
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ja bei uns ind er schweiz ist es erlaubt....die "exit" macht das hier in zürich.
der grosse teil der "kunden" ist aus deutschland!

ich finde es gut, jeder sollte selbst darüber entscheiden können.
eine bekannte von mir ist auch angemeldet. sie ist schwer krebskrank und möchte wenn sie das gefühl hat es ist genug, selbst entscheiden können, dem leben ein ende zu setzen. sie hat eine tablette bekommen, ihre tochter musste mit unterschreiben.

Re: Sterbehilfe - humanes Sterben - Entscheidung im Härtefall #138658
08/02/2006 16:14
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Babou Offline
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Es gibt einen unterschied zwischen lebenserhaltende Massnahmen ergreifen, abstellen, oder nicht und der Sterbehilfe.

Ich denke, dass es ähnliche Handhabungen gibt bei den lebenserhaltenden Massnahmen. Mit einer Patientenverfügung kann man dies regeln, für den Fall, dass man nicht mehr selber darüber entscheiden kann.

Die Sterbehilfe ist unter sehr strengen Bedingungen in der Schweiz erlaubt. Dabei entscheide ich selber, ob ich unter gewissen Umständen weiterleben will oder eben nicht.

Darüber habe ich schon mit meinem Mann diskutiert. Ich wollte seine Meinung kennen und ich wollte auch, dass er weiss was ich darüber denke.

Re: Sterbehilfe - humanes Sterben - Entscheidung im Härtefall #138659
08/02/2006 16:54
08/02/2006 16:54
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Kollmar
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amira86 Offline
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Kollmar
Ich bin absolut gegen die Sterbehilfe!!!!!
Das ist für mich Mord!
Ich möchte keine Lebensverlängernden Massnahmen haben!
Das heisst wenn ich nicht mehr selbständig atmen kann dann ist es eben so das ich sterbe dann will ich keine Geräte dann ist es Gottes Wille mich zu holen!

Alles andere kann ich nicht verstehen und akzeptieren will ich das auch nicht so wirklich!!

Eine Patientenverfügung ist im Grund ja immer gültig wobei man beachten muss das selbst das was da drin steht nicht so oft berücksichtigt wird wenn die verfügung älter als zwei jahre ist!!

Re: Sterbehilfe - humanes Sterben - Entscheidung im Härtefall #138660
08/02/2006 21:41
08/02/2006 21:41
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Gera
Hallo,
ich denke mit dem Fall welcher gerade über die Medien läuft, kann man es nicht vergleichen, da er Pat. die schon wieder auf dem Weg der Besserung waren mit einer Med. Mischung umbrachte.

Ich absolut gegen Sterbehilfe, da oft die jenigen die es betrifft diese Entscheidung gar nicht treffen können.

Wenn Sterbehilfe legal wäre, dann würde sehr viel Missbrauch auch hier begangen werden. Man muß an viele Dinge denken: Erbe, Organe usw.

Wo beginnt Sterbehilfe und wo hört es auf?

Der eine möchte nach einer großen OP lieber nicht mehr am Leben sein, der andere hat ein Bein verloren und sitzt im Rollstuhl und möchte so nicht mehr weiter Leben, der andere liegt Jahre im Wachkoma und kann dies gar nicht entscheiden, er spielt mit dir aber sicher gern mal ein Spiel.

Man muß sich viele verschiedene Krankheitsbilder vor Augen führen und wo soll man dann beginnen, hier darf Sterbehilfe angewandt werden und hier nicht.

Zum Prozeß hier Infos:

Todespfleger-Prozess: Zeugenbefragung

Kempten - Am zweiten Tag des Kemp­tener „To­des­pfle­ger” Pro­zes­ses haben die Angehö­rigen der Opfer erfolg­los eine Unter­bre­chung der Ver­hand­lung gefor­dert.

Den ent­spre­chen­den Antrag eines Nebenklä­gers lehnte das Land­gericht Kempten in Bayern am Mitt­woch ab.

Die Verteidigung zieht die Recht­mäßig­keit der Ver­neh­mungs­pro­tokolle des Beschul­dig­ten in Zwei­fel. Die Nebenklä­ger ver­lang­ten zur Prüfung der Vor­würfe eine Aus­zeit.

Der 27-jäh­rige Ange­klagte soll 29 Pati­enten des Sont­hofe­ner Kran­ken­hau­ses von Februar 2003 bis zu seiner Fest­nahme im Juli 2004 mit einer gestoh­lenen Medi­kamen­ten-Mischung zu Tode gespritzt haben. Die Anklage wirft ihm in 16 Fällen Mord, in wei­teren zwölf Fällen Tot­schlag und eine Tötung auf Ver­lan­gen vor. Der Ange­klagte hat ein weit gehen­des Geständ­nis abge­legt und seine Schuld ein­geräumt, den Mord­vor­wurf aber zurück gewie­sen. Er habe aus „auf­rich­tig emp­fun­denen Mit­leid” gehan­delt.

Die Verteidigung wirft den Ermittlern vor, Aus­sagen des Ange­klag­ten seien bei den Ver­neh­mun­gen durch „un­gesetz­liche Metho­den” zu Stande gekom­men. Er sei nicht korrekt belehrt und mög­licher­weise getäuscht worden. Die Kammer klam­merte dar­auf­hin direkte Aus­sagen der Zeugen zu den Ver­neh­mun­gen des Beschul­dig­ten aus.

Als erste der über 80 Zeugen wurde zwei Kri­minal­beamte gehört. Nach ihren Angaben war zunächst der Medi­kamen­ten­dieb­stahl im Kran­ken­haus Sont­hofen auf­gedeckt worden, aber kein Tötungs­ver­dacht auf den Ange­klag­ten gefal­len. Erst dessen Ver­neh­mung, die Abglei­chung der Dienst­pläne mit dem Kli­nik-Ster­bebuch und toxi­kolo­gische Unter­suchun­gen an den gestor­benen Pati­enten hätten den Ver­dacht gegen den Ange­klag­ten genährt.

Das Ver­fah­ren ist bis Ende Mai auf 22 Ver­hand­lungs­tage ange­setzt.

dpa-infocom

Claudia

Re: Sterbehilfe - humanes Sterben - Entscheidung im Härtefall #138661
09/02/2006 09:06
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jambo Offline
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ich finde es gibt da schon sehr grosse unterschiede. ich finde auch nicht, dass es mord ist, wenn jemand das selbst entscheidet,dass er nicht mehr so schwer krank weiter leben möchte.....voraussetzung ist natürlich, dass man bei verstand ist und wirklich selbst entscheiden kann.....genau deshalb musste meine kollegin auch bei ihrer mutter mit und unterschreiben, dass auch sie einverstanden ist.....so einfach ist das also nicht......
amira, du möchtest ja auch nicht lebensverlängerte massnahmen.....kannst du dir denn auch nicht vorstellen, dass wenn du ganz schwer unheilbar krank bist und evetuell schon uuuuuuralt, dass du lieber noch in würde sterben möchtest?
ich finde solange man selbst entscheiden kann, solles auch das gute recht sein.....für alle anderen fälle muss man halt vorher eine patientenverfügung machen....

Re: Sterbehilfe - humanes Sterben - Entscheidung im Härtefall #138662
17/02/2006 19:40
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Gera
Kristina hast du schon etwas mehr Infos zu diesem Prozeß? Ich habe seit dem ersten Verhandlungstag nichts mehr dazu gelesen.

Claudia