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Sozialversicherungsnachweis für Touristenvisum? #138586
06/02/2006 19:28
06/02/2006 19:28
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aniteb Offline OP
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aniteb  Offline OP
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Ich habe eine dringende Frage: Wir sind gerade dabei, das Touristenvisum klarzukriegen, haben alle Papiere bis auf eines. Und zwar steht in den Bedingungen, dass der Einreisende nachweisen muss, dass er für die letzten 3 Monate Sozialversicherung (also die in Tunesien!) bezahlt hat. Hat mein Freund nicht, da er sich diese nicht leisten kann (kostet ca. 200,- Dinar im Monat, er verdient ja gerade mal 300,- Din.). Ist das wirklich so, dass er nachweisen muss, dass er Sozialversicherungsbeiträge in seinem Heimatland abführt ? Ich dachte immer für das Touri-Visum reicht die Krankenversicherung, die der Einladende für den Gast abschließt. Denn sonst muss ich jetzt noch die 3 Monate zahlen (= 400,- Euro), die mein Freund unmöglich zahlen kann, da er ja schon für den Flug aufkommt und auch noch Taschengeld mitnimmt nach Deutschland. Er meint, wenn er nicht alle Papiere "Picobello" hat, dann kriegt er vom Konsulat einen "roten Stempel" und muss wieder 1/2 Jahr warten, bis er erneut einen Antrag stellen kann, womöglich kriegt er dann gar kein Visum mehr.

Re: Sozialversicherungsnachweis für Touristenvisum? #138587
06/02/2006 19:34
06/02/2006 19:34
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Zitat:
Und zwar steht in den Bedingungen, dass der Einreisende nachweisen muss, dass er für die letzten 3 Monate Sozialversicherung (also die in Tunesien!) bezahlt hat. Hat mein Freund nicht, da er sich diese nicht leisten kann (kostet ca. 200,- Dinar im Monat, er verdient ja gerade mal 300,- Din.). Ist das wirklich so, dass er nachweisen muss, dass er Sozialversicherungsbeiträge in seinem Heimatland abführt ?
Ja diese muß gezahlt werden und da dein Freund ja sicher einen Arbeitsvertrag hat, muß diese auch gezahlt werden, sonst wäre er ja nicht versichert gewesen.

Claudia

Re: Sozialversicherungsnachweis für Touristenvisum? #138588
07/02/2006 08:23
07/02/2006 08:23
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Ailia Offline
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Ailia  Offline
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Hallo,
lass Dich nicht über den Tisch ziehen. Bei 300 Dinar Gehalt muss er sicher keine 200 Dinar im Monat für die CNSS (Sozialversicherung) bezahlen. Ich hab Dir da mal was aus einem anderen Thread kopiert

Zitat:
Hallo,
die Beiträge zur CNSS haben nichts mit dem Alter zu tun, sondern richten sich nach dem Bruttogehalt. Im Dez. 2005 waren es noch bei 298 TD brutto 23 TD Beitrag zur CNSS. So nun könnt ihr euch die Prozente selber rechnen.
Gruss Annegret II.

Annegret lebt soviel ich weiß in Sousse und sollte es deshalb wissen.

Es stimmt, dass er die Bescheinigung der CNSS für das Visum braucht - aber bei dem Betrag, den er Dir nennt zahlst Du dann gleich auch noch sein Taschengeld.

Vorsicht.

Liebe Grüße,
Ailia

Re: Sozialversicherungsnachweis für Touristenvisum? #138589
07/02/2006 18:24
07/02/2006 18:24
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aniteb Offline OP
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aniteb  Offline OP
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Vielen Dank für Eure Antworten !
Claudia: Also mein Freund ist im Prinzip selbstständig, nicht angestellt. Er hat halt eine Kutsche und Pferde und fährt die Touristen herum.

Ailila:
Vielen Dank für Deine Auskunft. Das wäre ja ein starkes Stück ! Denn ich konnte mir auch nicht vorstellen, dass das 200,- Din. (= ca. 133,-Euro) kosten soll! Ich selbst zahle ja hier in D bei einem 10x höheren Brutto im Verhältnis nicht das 10fache an Sozialversicherungsbeiträgen. Das wären ja dann umgerechnet 1333,- Euro im Monat! Ich zahle ca. 500,- Euro. Also teuer ist ja noch nicht mal bei uns!
Wenn das ein Verarschungsmanöver von ihm sein sollte, also dann kann er lange auf sein Visum warten.

Re: Sozialversicherungsnachweis für Touristenvisum? #138590
07/02/2006 20:54
07/02/2006 20:54
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Hallo,
wenn er selbstständig ist dann braucht er ganz andere Unterlagen für ein Touristenvisum.

T O U R I S T E N V I S U M
(Tunesische Staatsangehörige und in Tunesien wohnhafte Ausländer)
PERSÖNLICHE VORSPRACHE, UNTER VORLAGE FOLGENDER DOKUMENTE :
1) Ihr gültiger Reisepass (min. 3 Monate länger als die beantragte Aufenthaltsgenehmigung)
2) 1 Foto
3) Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) von einer in
Deutschland wohnhaften Person. Die Unterschrift und Bonität auf der Einladung muß von der
zuständigen Ausländerbehörde bestätigt sein. Die Vorlage des Originals ist erforderlich. Evtl.
Nachweis der Finanzierung durch eigene Mittel
4) evtl. Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung der Person, die Sie einlädt.
5) Bestätigte Reservierung für Hin- und Rückflug
6) Reisekrankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer

8) Geschäftsleute/Firmeninhaber
- Eröffnungserklärung Ihres Unternehmens, Patent, Auszug Amtsblatt
- Bescheinigung Ihrer Einkommenssteuererklärung /Steuerbescheinigungen

Wenn er Angestellter wäre dann bräuchte er dies:
7) Gehalts-/Lohnempfänger und Beamte
- Arbeitsbescheinigung mit Angabe des Einstellungsdatums
- Urlaubsbescheinigung
- Sozialversicherungskarte mit Gültigkeitsnachweis
- Überblick der jährlichen Sozialversicherungsbeiträge (CNSS)
- Letzten drei Gehalts-/Lohnbescheinigungen

http://www.tunis.diplo.de/de/01/Visabestimmungen/pdf__tourist__deutsch,property=Daten.pdf

Was hat dir dein Freund denn erzählt?

Claudia

Diese Auflistung ist nicht abschließend. Zusätzliche Papiere können auch nach Antragstellung nachgefordert werden. Auch dies garantiert nicht die automatische Erteilung eines Visums.

Re: Sozialversicherungsnachweis für Touristenvisum? #138591
08/02/2006 18:16
08/02/2006 18:16
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Schweiz (SZ)
severanka Offline
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severanka  Offline
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Schweiz (SZ)
Zitat:
--------------------------------------------------------------------------------
Hallo,
die Beiträge zur CNSS haben nichts mit dem Alter zu tun, sondern richten sich nach dem Bruttogehalt. Im Dez. 2005 waren es noch bei 298 TD brutto 23 TD Beitrag zur CNSS. So nun könnt ihr euch die Prozente selber rechnen.
Gruss Annegret II.
----------------------
Das sind 7,7% von Bruttolohn. Also wenn mein Freud behauptet, er musste pro Monat 67 TND nachzahlen, für die Monate, als er arbeitslos war. D.h. wäre das Bruttolohn 870 TND. Er sagte, er hatt als Kellner nur 300 TND verdient.
Ich hoffe bald seine CNSS Bestätigung über bezahlung bekommen. Da bin ich gespannt. Hoffentlich ist es auf franz.

Re: Sozialversicherungsnachweis für Touristenvisum? #138592
08/02/2006 21:43
08/02/2006 21:43
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Er ist doch Selbstständig und möchte ein Touristenvisum beantragen und dazu interessiert dies keinen.

Claudia

Re: Sozialversicherungsnachweis für Touristenvisum? #138593
09/02/2006 08:26
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Ailia Offline
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Hallo Claudia,
Sveranka schreibt über ihren eigenen Freund - andere Geschichte!

Nichts für ungut.

[winken2] Ailia

Re: Sozialversicherungsnachweis für Touristenvisum? #138594
09/02/2006 19:55
09/02/2006 19:55
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Gera
Hallo,

woher soll ich dies wissen, aus dem Beitrag konnte ich dies nicht erkennen.

Claudia

Re: Sozialversicherungsnachweis für Touristenvisum? #138595
10/02/2006 08:09
10/02/2006 08:09
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Ailia Offline
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Hallo Claudia,
doch - guckst Du hier:

Zitat:
Also wenn mein Freud behauptet, er musste pro Monat 67 TND nachzahlen
Schönen Tag,
Ailia

Re: Sozialversicherungsnachweis für Touristenvisum? #138596
10/02/2006 13:59
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severanka Offline
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severanka  Offline
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Hallo zusammen,

heute war mein Freund auf Schweizer Konsulat in Tunis um ein Touristenvisum beantragen.Später hat er mir sms geschickt, dass er für ein Touristen Visum CNSS Auszug über bezahlte Beiträge der letzten 3 JAHRE !!! braucht.
Er hat nur Jahr 2005 vollständig bezahlt, da ich ich ihm das Geld dafür gab, für die arbeitslosen Zeit.
Weiss jemand aus der Schweiz Bescheid?


[winken2]

Re: Sozialversicherungsnachweis für Touristenvisum? #138597
10/02/2006 15:12
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severanka Offline
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severanka  Offline
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@Claudia
Zitat:
...und dazu interessiert dies keinen
Da es niemand hier interessiert, bin zu CNSS Beiträge mit meinen Erfahrungen, Fragen und Klagen umgezogen.
Durfte ich???


@ Danke Ailia [winken3]

Re: Sozialversicherungsnachweis für Touristenvisum? #138598
10/02/2006 16:51
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Ailia Offline
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Ailia  Offline
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Hallo Severanka,
ich kann leider nur für Deutschland sprechen. Die deutsche Botschaft verlangt definitiv nur die CNSS-Nachweise für 3 Monate - nicht 3 Jahre. Wir wollten unser ehemaliges AuPair-Mädchen zu Besuch einladen, deshalb weiß ich, was für Deutschland gebraucht wird.

Hast Du schon mal im Internet auf der Seite der Schweizer Botschaft geschaut? Da müsste das doch stehen.

[winken2] Ailia