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Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137211
03/01/2006 11:41
03/01/2006 11:41
Joined: Jun 2002
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Meschnuna Offline OP
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Mein EX und ich haben uns am 19.12.05 getrennt. Weil wir ja im Dezember heiraten wollten, war er natürlich auch in der Schweiz. Nach der Trennung ist er natürlich bei mir ausgezogen und hat nun vorübergehend bei seinem Freund in einem anderen Kanton gewohnt, bis er wieder nach TN fliegen kann.

Doch nun hab ich aus sicherer Quelle erfahren, dass er über Silvester in Deutschland war! Er hat jedoch kein Visum für D und deshalb hab ich im Moment ein bisschen Angst, dass sie ihn an der Grenze erwischen könnten! Und wie weit bin ich dann für ihn verantwortlich?

Ich konnte ihn doch nicht zwingen, bei mir zu bleiben!!! Klar, ich hätte es der Polizei in dem Kanton laute Fremedenpolizei melden müssen, dass er nicht mehr bei mir wohnt, doch das wollte ich nicht. Denn Gefühle sind schon noch da und es ist ja so schon genug passiert, dass ich ihn nicht noch mehr vor de Kopf stossen möchte!!!

Falls er wieder ohne Probleme in die CH einreisen kann, dann ist es ok, denn am Donnerstag sollte er zurück nach TN fliegen!!! Doch was mach ich, wenn sie ihn erwischen? Eigentlich wäre es ja nicht mehr meine Sache, doch es belastet mich doch. Hab ihm 1000 Mal gesagt, dass er ohne Visum nicht nach D darf!!!

Was würdet ihr tun?
Danke für Eure Antworten!

Liebe Grüsse
Manuela

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137212
04/01/2006 00:10
04/01/2006 00:10

A
Anonym
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Anonym
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Hm, ich weiß ja nicht wie es in der Schweiz ist, aber in Deutschland muss man für ein Besuchervisum für einen tunesischen Staatsbürger eine so genannte Verpflichtungserklärung ausfüllen. Mit der Erklärung übernimmst du alle Kosten, die beim Besuch des tunesischen Besuchers entstehen, im Notfall sogar bis hin zur Abschiebung.
Ich hoffe, dass dein Freund sich besinnt und am Donnerstag ausreist.
LG und viel Glück

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137213
04/01/2006 00:36
04/01/2006 00:36
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Laura Offline
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Hallo Manuela

Da bist Du in einer schönen Situation. Ich hoffe, es kommt nicht schlimmer.

Er DARF NICHT nach DE, auch wenn er mit Visum in der CH ist!

Und was ist wenn er beschliesst gar nicht mehr nach TN zurückzukehren??

Schliesslich scheint er ja Leute in DE zu kennen, also will er vielleicht nicht mehr weg dort.

Wenn Du bis DO nichts hörst und definitiv weisst dass er NICHT zurück ist nach TN, dann musst Du ( also ich würde ) die Fremdenpolizei informieren. Inwieweit Du aber Finanziell verantwortlich für Ihn bist, auch nach Abluf des Visums, weiss ich nicht. Während des Visums auf jedenfall bis 20?000 Fr ( soviel ich weiss )

Ich wünsche dass alles gut geht, Laura

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137214
03/01/2006 13:23
03/01/2006 13:23
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Meschnuna Offline OP
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Ich weiss ja, dass er nicht nach DE hätte fahren dürfen. Er selbst wusste das ja auch!!! Ich glaube eben auch, dass WENN sie ihn erwischen würden, er nie wieder nach Europa reisen dürfte, oder?

Werde mich mal bei der FREPO informiren heute Nachmittag. Leider ist im Moment niemand erreichbar!!!

Liebe Grüsse
Manuela

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137215
03/01/2006 13:30
03/01/2006 13:30
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Sniffi Offline
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Sniffi  Offline
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Hey Manu

Das tönt ja gar nicht gut. Ich hoffe fest für Dich, dass er zurück nach TN fliegt. Falls Du sonst noch offene Fragen hast, ich habe eine Freundin, die bei der Frepo gearbeitet hat.

Liebe Grüsse
Susanne

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137216
03/01/2006 14:00
03/01/2006 14:00
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midessa Offline
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midessa  Offline
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Hallo Meschnuna,
so wie ich das sehe, wird er nicht mehr nach Tunesien zurückgehen. Er wird wohl die Gelegenheit nutzen und sich absetzen (vielleicht nach Italien).
Ich weiß nicht, was ich in diesem Fall machen würde. Melden oder nicht? Das musst du selbst entscheiden.

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137217
03/01/2006 14:16
03/01/2006 14:16
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Meschnuna Offline OP
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Meschnuna  Offline OP
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Ich habe gerade mit einem Freund bei der FREPO telefoniert. ER meinte auch, dass ich mich nicht verrückt machen soll und bis morgen abwarten!!!

Wenn er bis Donnerstag nicht auftaucht, dann sehen wir weiter. Ich möchte ihn ja nicht unnötig in die Pfanne auch!!!

Liebe Grüsse
Manuela [Smile]

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137218
03/01/2006 14:21
03/01/2006 14:21
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Laura Offline
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Laura  Offline
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Hallo Manuela

Darf ich mal was fragen , seid Ihr im Streit auseinander, oder freundlich?

Ja, warte mal bis donnerstag. Aber wenn er dann nicht fliegt, dann würde ich was machen, nicht mal wegen Ihm oder gegen ihn, sondern wegen dir selbst!

Hat er denn schon das Rückflugticket damals als er bei Dir war gelöst?

Wünsch Dir troz allem dass das Neue Jahr besser wird als es angefangen hat [Roll Eyes]

LG Laura

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137219
03/01/2006 14:34
03/01/2006 14:34
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Hamburg
sasa Offline
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sasa  Offline
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Hallo!
Blöde und verzwickte Situation!Ich würde bis Donnersteg gar nichts tun,aber wenn es sich dann herausstellt,dass er illegal im Land geblieben ist,würde ich vielleicht erst mit ihm(falls ihr überhaupt noch miteinander reden könnt)reden und dann die Polizei verständigen.
Es ist schon schwer jemanden,den man geliebt hat,ausliefern zu müssen...Aber es geht dabei ja auch um die eigene Sicherheit!

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137220
03/01/2006 15:19
03/01/2006 15:19
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Nela Offline
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Nela  Offline
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Stell Deine Frage doch mal in diesem Forum:

http://www.info4alien.de

Hier sind Spezialisten, die sich (zumindest im deutschen) Ausländerrecht sehr gut auskennen und Dir vielleicht auch sagen können, wie das für die Schweiz aussieht.

Wie lange ist das Visum Deines Freundes für die
Schweiz denn noch gültig (oder habe ich das überlesen)?

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137221
03/01/2006 15:22
03/01/2006 15:22
Joined: Feb 2004
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DE-Zwickau TN-Den Den
Raschidi Offline
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Raschidi  Offline
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DE-Zwickau TN-Den Den
Du kannst ihn nicht mit Gewalt FESTHALTEN. Du brauchst ihn nur anzuzeigen dass er nicht bei Dir wohnt und wenn er erwischt wird dann sei sicher dass er die Schweiz vergessen muss. “Rote Stempel im Pass“ [Wink]

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137222
03/01/2006 15:42
03/01/2006 15:42
Joined: Jun 2002
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Meschnuna Offline OP
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Hi zusammen

Werde bis Donnerstag jetzt erst mal abwarten!

@Laura
Wir haben uns eigentlich im Frieden getrennt, aber Du kennst ja tun. Männer, wenn sie verletzt sind!!!

Ich weiss ja, welche Folgen es für ihn hätte, wenn ich es der Polizei melden würde. Doch soll ich ihn wirklich melden und ihm damit die Zukunft verbauen, wenn er vielleicht doch mal noch eine Frau findet, die 100 % zu ihm pass, seine Ansichten teilt etc...

Ihr könnt mich jetzt alle für verrückt halten, doch ich denke, es sollte so reichen, oder?

Seine L-Bewilligung wäre noch bis zum 23.02.2006 gültig, jedoch hab ich ihm diese abgenommen, als er bei mir ausgezogen ist. Falls Sie ihn jetzt in der CH erwischen würden ohne BEwilligung, dann müsste er auch eine Busse zahlen, da er ja nicht mehr in dem Kanton wohnt, wo sie ausgestellt wurde!!!

Ich denke auch, dass ich keine Angst haben muss, dass er nicht nach TN zurück kehrt, ich glaube einfach, dass er noch ein paar seiner alten Freunde in DE besuchen will/wollte! Ich hoffe jetrzt einfach mal für ihn, dass man ihn an der Grenze nicht erwischt!?!

Liebe Grüsse
Manuela

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137223
03/01/2006 15:48
03/01/2006 15:48
Joined: Jun 2005
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Laura Offline
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Laura  Offline
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Zitat:
Falls Sie ihn jetzt in der CH erwischen würden ohne BEwilligung, dann müsste er auch eine Busse zahlen, da er ja nicht mehr in dem Kanton wohnt, wo sie ausgestellt wurde!!!
DU müsstest doch dann zahlen!

LG Laura

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137224
03/01/2006 15:56
03/01/2006 15:56
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@Laura
Also wir beide müssten etwas zahlen und sie würden ihn gleich mitnehmen und ihn ins nächste Flugzeug stecken!!!

Gruss Manu

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137225
03/01/2006 23:06
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freixenet Offline
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freixenet  Offline
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Bist du dir wirklich so sicher, das er nach TN zurück geht. War das vielleicht nicht alles sein Plan von Anfang an, nur um erstmal irgendwie nach Europa zu kommen? Deshalb auch eine freundschaftliche Trennung??? Ich drücke dir ganz fest die Daumen das sich für dich alles zum guten wendet. Ich weiß zwar auch nicht wie es in der Schweiz ist, aber in Deutschland muß man dafür zahlen.

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137226
04/01/2006 00:04
04/01/2006 00:04
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Südthüringen
la_joie Offline
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la_joie  Offline
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Südthüringen
Kannst du ihn denn nicht irgendwie erreichen???

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137227
04/01/2006 08:10
04/01/2006 08:10
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Meschnuna Offline OP
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Hallo zusammen,

Mein Ex ist gestern wieder in der Schweiz angekommen. Doch wir hatten ein völliges Durcheinander. Sie haben ihn an der Grenze erwischt, dann musste er 100 Euro Busse bezahlen. Er hat jetzt laut Aussage eines Freundes einen roten Stempel im Pass, die ihm die Einreise in die EU-Länder verbietet für die nächsten 10 Jahre, soweit ich das verstanden habe!!! [Confused]

Jedenfalls weiss ich nicht, wie lange ich, seine Freunde etc. uns damit beschäftigt haben, ihm in irgendeiner Weise zu helfen. Ich muss Euch ehrlich sagen, in meinen Augen ist er mit einem blauen Auge davon gekommen, oder?

Ich bin einfach nur froh, wenn er jetzt am Donnerstag im Flieger sitzt und Richtung Tunis chartert!!!

Liebe Grüsse
Manuela

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137228
04/01/2006 10:21
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severanka Offline
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Liebe Manu,
zuerst wünsche ich Dir alles Glück und Gesundheit ins neue Jahr.
So sehr habe ich gehofft, dass es bei Dir klappt,dass deine Geschichte gut endet, dass auf Dein habibi Verlass ist...
Dies nimmt mir wieder Mut, meinen Freund hier einzuladen.
Ich hoffe sehr, dass alles gutes Ende nimmt, nach deinem Wunsch.

Lieben Gruss.
Lili

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137229
04/01/2006 11:17
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Avalona Offline
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Hallo Manuela,
es tut mir sehr leid, was da passiert ist. Wenn ich es richtig verstehe, habt ihr euch ja nicht im Groll getrennt. Und ich kann gut nachvollziehen, wenn er Freunde in Deutschland besuchen wollte. Denn wann hat er dazu schon mal die Gelegenheit und mal eben rüber aus der Schweiz scheint halt so einfach. Auch wenn es nicht erlaubt ist. Wir haben ja auch gut reden, denn wir können immer überall hin. Jedenfalls ist er ja zurück gekommen, also hatte er auch nicht vor zu türmen oder illegal in Europa zu bleiben. Trotzdem denkt das jeder sofort. Das generelle Misstrauen ist da wirklch groß und das finde ich manchmal schade. Ich denke, bei euch ist es einfach dumm gelaufen und ich wünsche euch beiden alles Gute! LG, auch Manuela

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137230
04/01/2006 17:08
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Hallo,
naja wie soll man dir jetzt helfen ich weiß es ist schwer wenn man noch Gefühle für den anderen hat, aber man sollte wirklich in dieser Situation bedacht handeln.

Wenn du dies rechtzeitig der Polizei + Ausländerbehörde gemeldet hättest, wärst du aus der Verpflichtung raus. Jetzt schreiben sicher viele das dies nicht stimmt, so ist es aber in Deutschland und ich habe dies erst im Dezember 2005 live alles mitgemacht, also keine Sorge.

Nun hast du es den Behörden nicht gemeldet dann kann es im schlimmsten Falle kommen das du für ihn haftest und in Deutschland, werden in so einer Sache recht hohe Strafen verhangen.

Ich möchte dir keine Angst machen, empfehle dir aber noch heute eine mail an die Behörden zu schreiben den dies ist deine Pflicht.

Er hält sich illegal in Deutschland auf, wenn ihm etwas passiert in Deutschland dann ist er nicht versichert. Das ist das erste.

Wenn er in eine Polizeikontrolle in D kommt, hat er ein recht großes Problem da er keinen Aufenthaltsstatus hier hat, das heißt er hat kein Visa.

Claudia

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137231
04/01/2006 17:19
04/01/2006 17:19
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Laura Offline
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Laura  Offline
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Hallo cLAUDIA, aufWACHEN!!

eR IST DOCH WIEDER IN DER sCHWEIZ!!

jETZT HOFFE ICH NUR DASS ER AUCH NACH tn ZURÜCKGEHT, ODER NICHT DOCH NOCH IN ch BLEIBT.

iST er denn bei Dir zuhause bis do. oder woanders?

LG Laura

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137232
04/01/2006 17:20
04/01/2006 17:20
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Laura Offline
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Sorry war auf der falschen Taste, wollte nicht schreien.

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137233
04/01/2006 17:52
04/01/2006 17:52
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@Laura

Er wohnt nicht mehr bei mir. Doch ich habe schon meine Leute, ob er wirklich weg ist!!! Morgen um 10.40 Uhr sollte er ab Zürich fliegen!

Liebe Grüsse
Manuela

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137234
04/01/2006 17:57
04/01/2006 17:57
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Gera
Hallo,
dies habe ich dann überlesen, sorry.

Dann kannst du nur hoffen das er morgen zurück nach Tunesien fliegt.

Wenn nicht empfehle ich dir die Behörden einzuschalten, wenn dies von dir kommt ist es besser wie anders herum.

Claudia

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137235
04/01/2006 20:09
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Nela Offline
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Zitat:
Wenn du dies rechtzeitig der Polizei + Ausländerbehörde gemeldet hättest, wärst du aus der Verpflichtung raus. Jetzt schreiben sicher viele das dies nicht stimmt, so ist es aber in Deutschland und ich habe dies erst im Dezember 2005 live alles mitgemacht, also keine Sorge.

Claudia, da habe ich aber ganz andere Auskunft seitens der Ausländerbehörde bekommen (betrifft jetzt Deutschland). Es wäre ja zu einfach, wenn man nach Abgabe einer Verpflichtungserklärung eine Person einfach als "vermisst" melden könnte, und somit aus der Verpflichtung, zu der man sich erklärt hatte, wieder raus wäre. [nixweiss1]

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