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Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden?
#137211
03/01/2006 11:41
03/01/2006 11:41
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Joined: Jun 2002
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Meschnuna
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Mein EX und ich haben uns am 19.12.05 getrennt. Weil wir ja im Dezember heiraten wollten, war er natürlich auch in der Schweiz. Nach der Trennung ist er natürlich bei mir ausgezogen und hat nun vorübergehend bei seinem Freund in einem anderen Kanton gewohnt, bis er wieder nach TN fliegen kann.
Doch nun hab ich aus sicherer Quelle erfahren, dass er über Silvester in Deutschland war! Er hat jedoch kein Visum für D und deshalb hab ich im Moment ein bisschen Angst, dass sie ihn an der Grenze erwischen könnten! Und wie weit bin ich dann für ihn verantwortlich?
Ich konnte ihn doch nicht zwingen, bei mir zu bleiben!!! Klar, ich hätte es der Polizei in dem Kanton laute Fremedenpolizei melden müssen, dass er nicht mehr bei mir wohnt, doch das wollte ich nicht. Denn Gefühle sind schon noch da und es ist ja so schon genug passiert, dass ich ihn nicht noch mehr vor de Kopf stossen möchte!!!
Falls er wieder ohne Probleme in die CH einreisen kann, dann ist es ok, denn am Donnerstag sollte er zurück nach TN fliegen!!! Doch was mach ich, wenn sie ihn erwischen? Eigentlich wäre es ja nicht mehr meine Sache, doch es belastet mich doch. Hab ihm 1000 Mal gesagt, dass er ohne Visum nicht nach D darf!!!
Was würdet ihr tun? Danke für Eure Antworten!
Liebe Grüsse Manuela
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Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden?
#137222
03/01/2006 15:42
03/01/2006 15:42
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Joined: Jun 2002
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Meschnuna
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Hi zusammen
Werde bis Donnerstag jetzt erst mal abwarten!
@Laura Wir haben uns eigentlich im Frieden getrennt, aber Du kennst ja tun. Männer, wenn sie verletzt sind!!!
Ich weiss ja, welche Folgen es für ihn hätte, wenn ich es der Polizei melden würde. Doch soll ich ihn wirklich melden und ihm damit die Zukunft verbauen, wenn er vielleicht doch mal noch eine Frau findet, die 100 % zu ihm pass, seine Ansichten teilt etc...
Ihr könnt mich jetzt alle für verrückt halten, doch ich denke, es sollte so reichen, oder?
Seine L-Bewilligung wäre noch bis zum 23.02.2006 gültig, jedoch hab ich ihm diese abgenommen, als er bei mir ausgezogen ist. Falls Sie ihn jetzt in der CH erwischen würden ohne BEwilligung, dann müsste er auch eine Busse zahlen, da er ja nicht mehr in dem Kanton wohnt, wo sie ausgestellt wurde!!!
Ich denke auch, dass ich keine Angst haben muss, dass er nicht nach TN zurück kehrt, ich glaube einfach, dass er noch ein paar seiner alten Freunde in DE besuchen will/wollte! Ich hoffe jetrzt einfach mal für ihn, dass man ihn an der Grenze nicht erwischt!?!
Liebe Grüsse Manuela
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Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden?
#137223
03/01/2006 15:48
03/01/2006 15:48
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Joined: Jun 2005
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Laura
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Zitat: Falls Sie ihn jetzt in der CH erwischen würden ohne BEwilligung, dann müsste er auch eine Busse zahlen, da er ja nicht mehr in dem Kanton wohnt, wo sie ausgestellt wurde!!!
DU müsstest doch dann zahlen!
LG Laura
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Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden?
#137227
04/01/2006 08:10
04/01/2006 08:10
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Joined: Jun 2002
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Meschnuna
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Hallo zusammen, Mein Ex ist gestern wieder in der Schweiz angekommen. Doch wir hatten ein völliges Durcheinander. Sie haben ihn an der Grenze erwischt, dann musste er 100 Euro Busse bezahlen. Er hat jetzt laut Aussage eines Freundes einen roten Stempel im Pass, die ihm die Einreise in die EU-Länder verbietet für die nächsten 10 Jahre, soweit ich das verstanden habe!!! Jedenfalls weiss ich nicht, wie lange ich, seine Freunde etc. uns damit beschäftigt haben, ihm in irgendeiner Weise zu helfen. Ich muss Euch ehrlich sagen, in meinen Augen ist er mit einem blauen Auge davon gekommen, oder? Ich bin einfach nur froh, wenn er jetzt am Donnerstag im Flieger sitzt und Richtung Tunis chartert!!! Liebe Grüsse Manuela
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Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden?
#137230
04/01/2006 17:08
04/01/2006 17:08
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Joined: May 2001
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Hallo, naja wie soll man dir jetzt helfen ich weiß es ist schwer wenn man noch Gefühle für den anderen hat, aber man sollte wirklich in dieser Situation bedacht handeln.
Wenn du dies rechtzeitig der Polizei + Ausländerbehörde gemeldet hättest, wärst du aus der Verpflichtung raus. Jetzt schreiben sicher viele das dies nicht stimmt, so ist es aber in Deutschland und ich habe dies erst im Dezember 2005 live alles mitgemacht, also keine Sorge.
Nun hast du es den Behörden nicht gemeldet dann kann es im schlimmsten Falle kommen das du für ihn haftest und in Deutschland, werden in so einer Sache recht hohe Strafen verhangen.
Ich möchte dir keine Angst machen, empfehle dir aber noch heute eine mail an die Behörden zu schreiben den dies ist deine Pflicht.
Er hält sich illegal in Deutschland auf, wenn ihm etwas passiert in Deutschland dann ist er nicht versichert. Das ist das erste.
Wenn er in eine Polizeikontrolle in D kommt, hat er ein recht großes Problem da er keinen Aufenthaltsstatus hier hat, das heißt er hat kein Visa.
Claudia
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Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden?
#137235
04/01/2006 20:09
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Joined: Dec 2002
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Nela
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Zitat: Wenn du dies rechtzeitig der Polizei + Ausländerbehörde gemeldet hättest, wärst du aus der Verpflichtung raus. Jetzt schreiben sicher viele das dies nicht stimmt, so ist es aber in Deutschland und ich habe dies erst im Dezember 2005 live alles mitgemacht, also keine Sorge.
Claudia, da habe ich aber ganz andere Auskunft seitens der Ausländerbehörde bekommen (betrifft jetzt Deutschland). Es wäre ja zu einfach, wenn man nach Abgabe einer Verpflichtungserklärung eine Person einfach als "vermisst" melden könnte, und somit aus der Verpflichtung, zu der man sich erklärt hatte, wieder raus wäre. ![[nixweiss1]](graemlins/nixweiss1.gif)
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