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Einbürgerungen #136645
18/08/2005 13:14
18/08/2005 13:14
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline OP
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Gera
Einbürgerungen

http://www.integrationsbeauftragte.de/download/Modul_4_Einbuergerungen.pdf

1. Einleitung
Der Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung ist für den Antragsteller ein
wichtiges und weitreichendes Ereignis. Der deutsche Pass bedeutet volle Gleichberechtigung
und enthält grundlegende Mitgliedschaftsrechte zur politisch-staatlichen Gemeinschaft, zur
Nation. Hierzu gehören das Recht auf einen sicheren Aufenthalt auf dem staatlichen Territorium, eine existenzielle Grundsicherung, das Recht auf politische Partizipation, das Recht auf einen existentiellen Schutz sowie im Ausland das Recht auf konsularischen Schutz. Der Vollzug
der Einbürgerung stellt für den Einzelnen den Abschluss eines individuellen Entscheidungs-prozesses und einen wichtigen biographischen Einschnitt dar.

2. Rechtliche Regelungen
Für den Erwerb der Staatsangehörigkeit mit der Geburt stehen dem Gesetzgeber zwei Möglichkeiten
offen: das Abstammungsprinzip (ius sanguinis), nach dem die Staatsangehörigkeit der Eltern oder eines Elternteils maßgeblich ist, und das Territorialprinzip (ius soli). Das Territorialprinzip knüpft am Geburtsort eines Kindes an.

Bis zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 war die bundesdeutsche Gesetzgebung
geprägt vom Prinzip des ius sanguinis mit dem entscheidenden Faktor der Abstammung.
Die in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern besaßen grundsätzlich den Status eines Ausländers. Dieser Status impliziert eine unterschiedliche rechtliche Behandlung
im Vergleich zu Inländern; zwischen EU- und Drittstaatsausländern muss dabei unterschieden
werden. Die deutsche Staatsangehörigkeit hingegen sichert die volle Gleichberechtigung sowie
grundlegende Mitgliedschaftsrechte zur politischen Gemeinschaft und zur Nation als Solidargemeinschaft.

Neben dem Erwerb einer Staatsangehörigkeit bei der Geburt existiert eine zweite Form, die
Einbürgerung. Grundsätzlich können Einbürgerungen entweder als Anspruchs- oder als Ermessensein-bürgerungen erfolgen. Bei Ermessenseinbürgerungen wird der zuständigen Behörde ein Ermessen für den Verfahrensvollzug eingeräumt. Sie sind in der Regel aufwändiger und damit auch teurer als Anspruchseinbürgerungen.

usw. bitte den Link aufrufen und alles lesen, wenn es interessiert.

Claudia

Re: Einbürgerungen #136646
29/10/2005 17:10
29/10/2005 17:10
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline OP
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Hallo,
hier ein Thema zu Einbürgerungen.

Claudia

Re: Einbürgerungen [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #136647
19/09/2006 12:23
19/09/2006 12:23
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8SuSu8 Offline
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8SuSu8  Offline
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Mal eine Frage...für eien Freundin...sie steht bald vor diesem Problem...

Muss man den Militärdienst abgeleistet haben, wenn Tunesier die deutsche Staatsbürgerschaft haben möchte???
In Ägypten ist das so...kann aber auch nur damit zusammen hängen, da man als Ägypter die eigene Staatsbürgerschaft völlig ablegen kann...als Tunesier hat man dann zwei...


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Re: Einbürgerungen [Re: 8SuSu8] #136648
19/09/2006 14:38
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winnola Offline
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winnola  Offline
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W.
wie, die tunesische staatsbürgerschaft musst nicht abgelegt werden bevor man die deutsche haben kann?
ich dachte man kann nur eine haben?

das wäre nämlich sehr intrressant-weil mein mann dann auch die deutsche haben könnte und dann z.B. in die tschechei kann, weil er macht seinen lkw führerschein und das war immer das problem, das er nicht mit dem tunesischem pass in die ostblock länder fahren darf.
wäre das nun richtig wäre das klasse.

gruss

Re: Einbürgerungen [Re: winnola] #136649
19/09/2006 15:14
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8SuSu8 Offline
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8SuSu8  Offline
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Sachsen
Ich weiß man kann die tunesische nicht ablegen...nur eine zweite dazu bekommen...
Nur interessiert mich ob man dafür beim Militärdienst in Tunesien gewesen sein muss


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Re: Einbürgerungen [Re: 8SuSu8] #136650
19/09/2006 16:09
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chadisha Offline
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Antwort auf:

Ich weiß man kann die tunesische nicht ablegen...nur eine zweite dazu bekommen...
Nur interessiert mich ob man dafür beim Militärdienst in Tunesien gewesen sein muss



Mein Mann war weder in Tunesien beim Militär noch in Deutschland und hat die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen.


Was wir wissen ist ein Tropfen. Was wir nicht wissen ist ein Ozean. (Newton)
Re: Einbürgerungen [Re: winnola] #136651
03/11/2006 01:23
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AliBaba Offline
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soweit ich weiß, muß man natürlich schon den tun. paß abgeben bei der einbürgerung, man bekommt aber wohl nach einer zeit vom tun. konsulat die möglichkeit, den paß wiederzubekommen.
deu sieht keine doppelte staatsbürgerschaft vor, aber tun entläßt keine bürger aus der staatsbürgerschaft. ich würde es deshalb auch nicht raushängen lassen, wenn ich zwei pässe hätte ->weil nicht wirklich erlaubt in deu!
es gab ja vor einigen jahren die diskussion...

Re: Einbürgerungen [Re: AliBaba] #136652
24/05/2007 22:03
24/05/2007 22:03
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Houda Offline
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Hab da mal ne Frage und zwar.
Man muss ja wenn man sich ja einbürgern lassen will 255€ zahlen.
Kann man sich auch von der Zahlund befreien bzw. kann irgendwie ne Ermäßigung kriegen.