Einbürgerungen
http://www.integrationsbeauftragte.de/download/Modul_4_Einbuergerungen.pdf1. Einleitung
Der Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung ist für den Antragsteller ein
wichtiges und weitreichendes Ereignis. Der deutsche Pass bedeutet volle Gleichberechtigung
und enthält grundlegende Mitgliedschaftsrechte zur politisch-staatlichen Gemeinschaft, zur
Nation. Hierzu gehören das Recht auf einen sicheren Aufenthalt auf dem staatlichen Territorium, eine existenzielle Grundsicherung, das Recht auf politische Partizipation, das Recht auf einen existentiellen Schutz sowie im Ausland das Recht auf konsularischen Schutz. Der Vollzug
der Einbürgerung stellt für den Einzelnen den Abschluss eines individuellen Entscheidungs-prozesses und einen wichtigen biographischen Einschnitt dar.
2. Rechtliche Regelungen
Für den Erwerb der Staatsangehörigkeit mit der Geburt stehen dem Gesetzgeber zwei Möglichkeiten
offen: das Abstammungsprinzip (ius sanguinis), nach dem die Staatsangehörigkeit der Eltern oder eines Elternteils maßgeblich ist, und das Territorialprinzip (ius soli). Das Territorialprinzip knüpft am Geburtsort eines Kindes an.
Bis zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 war die bundesdeutsche Gesetzgebung
geprägt vom Prinzip des ius sanguinis mit dem entscheidenden Faktor der Abstammung.
Die in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern besaßen grundsätzlich den Status eines Ausländers. Dieser Status impliziert eine unterschiedliche rechtliche Behandlung
im Vergleich zu Inländern; zwischen EU- und Drittstaatsausländern muss dabei unterschieden
werden. Die deutsche Staatsangehörigkeit hingegen sichert die volle Gleichberechtigung sowie
grundlegende Mitgliedschaftsrechte zur politischen Gemeinschaft und zur Nation als Solidargemeinschaft.
Neben dem Erwerb einer Staatsangehörigkeit bei der Geburt existiert eine zweite Form, die
Einbürgerung. Grundsätzlich können Einbürgerungen entweder als Anspruchs- oder als Ermessensein-bürgerungen erfolgen. Bei Ermessenseinbürgerungen wird der zuständigen Behörde ein Ermessen für den Verfahrensvollzug eingeräumt. Sie sind in der Regel aufwändiger und damit auch teurer als Anspruchseinbürgerungen.
usw. bitte den Link aufrufen und alles lesen, wenn es interessiert.
Claudia