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Ich brauche dringend Hilfe und Infos! Danke für jede Antwort
#132743
18/09/2005 17:23
18/09/2005 17:23
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Joined: Sep 2005
Beiträge: 9 Wuppertal
haase
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Wuppertal
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Hallo ertsmal, ich bin ganz neu und unerfahren und hoffe auf Eure Hilfe. ![[Schüchtern]](images/icons/rolleyes.gif) Entschuldigung im Voraus, wenn ich irgend etwas falsch mache!!! Ich habe einen tunesischen Freund, den ich beabsichtige zu heiraten. Jetzt stürzen natürlich tausend Fragen auf mich ein, zu denen ich nur schwer Antworten bekomme. Bevor wir heiraten möchte ich erstmal für einen längeren Zeitraum mit ihm zusammen wohnen (Besuchsvisum?), um uns noch besser kennenzulernen. Mein Problem: Er ist Tunesier und hat bis vor ein paar Tagen in der Türkei gearbeitet ohne Papiere. Jetzt ist er zurück nach Tunesien und arbeitslos. Was für Möglichkeiten gibt es ihn für sagen wir 3 Monate nach Deutschland zu holen? Wie gesagt er ist jetzt in Tunesien arbeitslos. Ich habe einen festen Job und eine große Wohnung hier. Wenn er hier her kommt, unter welchen Vorraussetzungen? Besuchsvisum oder vielleicht über einen Arbeitsvetrag? Kann er hier überhaupt arbeiten? An welche Behörden muss ich mich wenden, muss man sowas im Vorfeld machen und welche Papiere benötige ich? Muss er auch irgendetwas beantragen und wo? Gibt es Risiken für mich (falls er nicht zurückgeht oder hier was passiert)? Was für Versicherungen benötige ich und wo liegen die Kosten ungefähr? 2.Wenn alles gut läuft und wir heiraten möchten, was muss ich dann beachten? Kann ich ihn innerhalb dieser Zeit hier heiraten oder nur in Tunesien? Wenn hier möglich, muss er trozdem erstmal zurück und falls ja für welche Zeit? Kann er hier sofort arbeiten oder gibt es eine Sperre? Welche Papiere benötige ich (geschieden) und er bei Eheschließung Deutschland(wenn möglich, wäre es mir lieber)/Tunesien? Wo bekomme ich die Papiere? Brauche ich Beglaubigungen, Kopien? Was ist, wenn er nicht so schnell einen Job findet, hat hier Ansprüche auf irgendetwas? Wohin muss ich mich wenden? 3. Wie sieht es aus, wenn wir heiraten und es funktioniert nicht(Ich hoffe allerdings, dass alles gut wird. Bis jetzt sieht es so aus!): Muss er dann zurück? Bin ich ihm zu Unterhalt verpflichtet? Wie sieht es mit Rentenanwartschaften aus? Was ist mit Sorgerecht, falls noch ein Kind dazu kommt? Ihr seht, bei mir steht nix mehr still und ich hoffe, dass ich Euch mit meinen tausend Fragen nicht überfordere. Ich hoffe nur, dass sich jemand findet, der das alles schon erlebt und durchdacht hat. Vielleicht habe ich ja auch noch wichtige Aspekte vergessen, die ich vorher überlegen sollte. Im Moment weiß ich nur eins, dass ich ihn von ganzen Herzen liebe und bei mir haben möchte, allerdings wohl durchdacht! Würde mich über Antworten freuen.
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Re: Ich brauche dringend Hilfe und Infos! Danke für jede Antwort
#132745
18/09/2005 19:26
18/09/2005 19:26
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Joined: Sep 2005
Beiträge: 841 Würzburg
ichja
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Würzburg
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Hallo Katrin Marhaba :-)
Nein, er hat keinerlei Ansprüche, nur den, dass Du DICH zu 100% dazu verpflichtet musst finanziell für ihn einzustehen in der Zeit seines Visums-Aufenthaltes. Es ist ohnehin sehr schwer ihn hierein zu holen. LEichter ist es, ihn dort zu heiraten, dann hier einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen (Fangfragen, die daraufhin neuerdings folgen, kann man sich vorher darauf vorbereiten, jeder RA mit SChwerpunkt Ausländerrecht hat Vordrucke vorrätig)
Wenn Du ihn heiratest und die Ehe ist nach Befragung Glaubhaft, kann er kommen. Dann hat er auch einen Anspruch auf Arbeitserlaubnis. Vorher nicht! Da er in Tunesien arbeitslos ist, ist es eher unwahrscheinlich, dass sie ihn überhaupt hier rein lassen auf normalen Besuchsvisum.
Solltet ihr Euch vor Ablauf von neuerdings 5 Jahren scheiden lassen, wird er aufgefordert das Land zu verlassen. Wie massiv sie hierauf werden kann ich Dir nicht sagen. Aber lt. Recht hat er dann keinen Aufenthaltsanspruch mehr.
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Re: Ich brauche dringend Hilfe und Infos! Danke für jede Antwort
#132746
18/09/2005 19:34
18/09/2005 19:34
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Joined: Sep 2005
Beiträge: 841 Würzburg
ichja
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Ach und Katrin, was Du ganz dringend brauchen wirst, sind gute Nerven. Die Botschaft wird Euch sicherlich in den "Wahn" treiben. Mach Dich auf was gefasst. Mit Arbeitsvisum ist ganz unmöglich. Dieses kann nur erteilt werden, wenn es sich um einen Spezialisten handelt. D.h. es muss vom auftraggebenden Arbeitgeber bescheinigt werden, dass kein bereits in Deutschland lebender Mensch genau diesen Job machen kann. (siehe Presse zu Computer-Spezialisten, Indien, Green-Card) Nur hierfür gäbe es aber einen 1/2 jähriges Visum. Das normale Touristenvisum von max. 3 Monaten, kannst Du- wie gesagt, wenn er arbeitlos ist so ziemlich streichen. Ist er gar noch um die 30 und ledig, ist es fast aussichtslos ihn beim erst gestellten Antrag eine Zusage zu erhalten. Wahrscheinlich wird der Antrag OHNE ANGABEN von GRÜNDEN - lt. Paragraph bla, bla - einfach abgelehnt. Er hat dann die Möglichkeit daraufhin eine sog. REMONSTRATION einzureichen, diese aber innerhalb von 2 Monaten nach Absage. Bei einer erneuten Ablehnung muss die Botschaft diese Ablehnung dann begründen. Es besteht kein Anspruch auf ein Touristenvisum, daher würde der 3. Schritt - nämlich die Klage wahrscheinlich ohnehin im Sande verlaufen.
Die grösste Wahrscheinlichkeit, dass es überhaupt klappt ist die, das Du ihn in Tunesien heiratest und ihn dann hierher holst. Wobei auch hier immer die Stimmen lauter werden, dass Du dann mit Deinem Mann Euer gemeinsames Eheleben genauso gut in TUnesien verbringen kannst.
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Re: Ich brauche dringend Hilfe und Infos! Danke für jede Antwort
#132747
18/09/2005 19:35
18/09/2005 19:35
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Joined: Jan 2002
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Dilan*
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Zitat: Solltet ihr Euch vor Ablauf von neuerdings 5 Jahren scheiden lassen, wird er aufgefordert das Land zu verlassen. Wie massiv sie hierauf werden kann ich Dir nicht sagen. Aber lt. Recht hat er dann keinen Aufenthaltsanspruch mehr.
Ist das neu? Denn die meisten Ausländer/innen die mit einem/r Deutschen verheiratet sind bekommen doch nach ca 3 Jahren die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.
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Re: Ich brauche dringend Hilfe und Infos! Danke für jede Antwort
#132753
18/09/2005 21:43
18/09/2005 21:43
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Joined: Sep 2005
Beiträge: 841 Würzburg
ichja
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Das kann ich gut verstehen, dass Du ihn erst kennenlernen möchtest und einfach nur glücklich werden möchtest. Aber, die Gesetze und vorallem deren Ausführungen haben sich verändert. Marokkaner kommen überhaupt keine mehr legal rein. Die, die sich hier illegal aufhalten haben, führen eine LEben im Dunkeln!!! Können weder Arbeiten, noch wirklich Leben!!
Die Ausländer, die hier sind..kommt darauf an, woher sie kommen. Es gibt ja auch SChlepper, Asylanten etc. Also Leute aus Kriegsgebieten oder ehemaligen Kriegsgebieten wie Eritrea, Äthiopien usw. konnten lange Zeit Asyl beantragen, was i.d. R. auch statt gegeben wurde. Andere kommen mit einem Besuchervisum (Bruder, Schwester etc.) und gehen einfach nicht mehr zurück, leben also illegal hier..bis sie halt erwischt werden, oder auch nicht. Dieser Status ist denke ich mal nicht sonderlich lebenswert...aber jedem das Seine. Viele Ausländer sind ohnehin aus EU-Staaten, dh. sie können überall in der EU leben. Andere kommmen über einen Studienplatz, es gibt ja auch Austauschstudenten mit Kuba, Jemen etc. vor allem gab es diese in der ehemaligen DDR. Nach Ablauf der Studienzeit sollten diese zwar dann wieder gehen, meist heiraten diese dann aber ganz schnell eine/n Europäer/inn und wenn er/sie Glück hat, hält die Ehe bis zum Datum....ANdere kommen über SCheinehen. WIeder andere heiraten unter falschen Namen ihre eigene Schwester im Ausland I(also Schwester ist auf einmal eine andere im Ausweis) der mittlerweile eingedeutsche ehemalige Asylant heiratet dann die Schwester, die Cousine etc.....Es gibt viele WEge, aber kaum noch welche LEGALE. Ach, die Tunesier, die es sich leisten können, kaufen sich einen italienischen Pass. Soll wenn man genug Geld hat in Tunesien kein PRoblem sein??
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Re: Ich brauche dringend Hilfe und Infos! Danke für jede Antwort
#132756
18/09/2005 22:00
18/09/2005 22:00
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Joined: Sep 2005
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ichja
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Haase, das kann ich wahnsinnig gut verstehen, dass Du für Euch ein glückliches Leben willst im Licht! Hochzeitsvisum, weiss ich, dass auch das nicht so einfach ist. Seine und Deine Verhältnisse werden unter die Lupe genommen, anschliessend wird alles mögliche an Bearbeitungen (dauert bis zu 8 Wochen)angestellt. Du musst dann einiges bezahlen ohne ne Sicherheit zu haben, dass sie ihn hierher lassen. Mach doch mal folgendes, geh doch einfach zur Ausländerbehörde, die für VisumAnträge zuständig sind und erkundige Dich dort. Ansonsten kannst Du auch unter "SUCHEN" Heiratsvisum eingeben, andere Leute haben hier schon einiges dazu geschrieben, was Dir sicherlich weiter hilft. DU BRAUCHST IN JEDEM Fall GUTE NERVEN und Ausdauer. Doch wenn ihr Euch liebt, dann wird ihr es wohl schaffen.
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Re: Ich brauche dringend Hilfe und Infos! Danke für jede Antwort
#132757
19/09/2005 08:58
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Cheker
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@Haase: geh zu Deinem zuständigen Standesamt und informiere Dich dort, welche Papiere Ihr brauchen würdet, wenn Ihr hier heiraten möchtet. Ebenso kannst Du Dich informieren, was Du für Papiere von ihm brauchst, solltet Ihr in T heiraten wollen, denn dann müsstest Du für Dich ein Ehefähigkeitszeugnis machen lassen. Parallel dazu frage bei Deine ALB nach, was sie für ein Visum zur Eheschliessung mit einem T in D brauchen. Der Ort der Eheschliessung wäre im Fall einer Scheidung nicht ausschlaggebend, da bei einer Scheidung der Ort des Lebensmittelpunktes zählen würde. Der wäre bei Euch ja sicher in D? Dann würde bei Scheidung deutsches Recht gelten. Mache einen Ehevertrag, darin kannst Du Dinge wie Unterhalt und Umgang mit eventuellen Kindern regeln.
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Re: Ich brauche dringend Hilfe und Infos! Danke für jede Antwort
#132759
19/09/2005 23:03
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nonamec
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Hi Katrin - ich hätte dir jetzt das selbe geraten, wie cheker.... Da es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede gibt, würden dir meine Infos nicht viel nutzen! Du müßtest dich wirklich bei den dir zuständigen Behörden erkundigen, um genaue Informationen zu erhalten. Anhaltspunkte findest du aber sicher, wenn du hier in der Rubrik ein wenig liest. Nerven brauchst du in jedem Fall - ob Heirat hier oder unten ... die Dauer, bis alles vorbei ist und ihr zusammen sein könnt, zehrt. Aber wenn du so entschlossen bist, wie du klingst, dann schafft man das auch. Viel Glück!
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Re: Ich brauche dringend Hilfe und Infos! Danke für jede Antwort
#132762
20/09/2005 13:33
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Joined: Oct 2002
Beiträge: 323 Kreis Stuttgart
indovina
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@ichja non e soltanto un caso. @den Rest (auf deutsch) Das ist keine Einzelentscheidung. Hier sind die zugehörigen §§. Nur in Auszügen, detaillierte Ausführungen kann man im Aufenthaltsgesetz selbst nachlesen. Ich wollte nur die Zahlen, die so gern in den Raum geworfen werden, den zugehörigen Fristen zuordnen. 2 Jahre Ehe => eigenständiges Aufenthaltsrecht AufenthG 2004 § 31 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten (1) Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten wird im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft als eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr verlängert, wenn 1. die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat oder 2. der Ausländer gestorben ist, während die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet bestand und der Ausländer bis dahin im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder ... 3 bzw. 5 Jahre => Niederlassungserlaubnis = unbefristet AE 5 Jahre für Ausländer, die nicht mit Deutschen verheiratet sind: AufenthG 2004 § 9 Niederlassungserlaubnis (1) Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und darf nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden. § 47 bleibt unberührt. (2) Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn 1. er seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt, 2. sein Lebensunterhalt gesichert ist, 3. er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur ... 3 Jahre für Ausländer, die mit einem Deutschen verheiratet sind und in ehelicher Gemeinschaft leben: AufenthG 2004 § 28 Familiennachzug zu Deutschen ... (2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht. ... Puh, hoffe, ich hab den Rahmen net wieder gesprengt. Das wurde zwar auch schon mehrmals reingestellt, aber sicher ist sicher. (@claudia Wenn das stört, dass ich diese Auszüge hier doch immer mal wieder poste, sag mir bitte Bescheid, dann lass ich das in Zukunft. Aber der kleine Holzhammer genügt, ok? ) Wer selber nachlesen möchte, unter AufenthG @ichja Überzeugt? Grüßle ![[winken2]](graemlins/winken2.gif)
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