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Deutschkurse und Aufenthaltsdauer #131507
03/08/2005 12:13
03/08/2005 12:13
Joined: Oct 2002
Beiträge: 41
Augsburg
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Petra J. Offline OP
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Petra J.  Offline OP
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Joined: Oct 2002
Beiträge: 41
Augsburg
Hallo an alle.

Nachdem mein Mann jetzt endlich da ist, der nächste Ärger bzw. Frage an euch.

Anmeldung haben wir jetzt erledigt. Seltsamerweise ist aber der Aufenthalt obwohl die Bearbeiterin mündlich gesagt hat ein Jahr auf den Papieren (Ausweisähnlicher Zettel mit Erwerbstätigkeit gestattet, weil er in Bonn geboren ist) aber nur bis Oktober diesen Jahres. Was gilt jetzt?

Sicherheitsbefragung haben wir ja auch schon hinter uns.

Jetzt wurden wir bei der Ausländerbehörde ja gefragt, ob er deutsch versteht und spricht. Gebrochen ja. Aber für Berufsleben sogar laut MC Donalds nicht gut genug.

Also haben wir keine Bescheinigung bekommen, dass er den Deutschkurs genehmigt bekommt, was heißt wir müssten den vollen Preis von 205 Euro pro Monat berappen. Bei Bescheinigung ist es die Hälfte. Und das für 6 Monate.

BBZ und BFZ sagen bisher hatten sie noch nie einen Fall, bei dem die Ausländerbehörde diese Bescheinigung verweigert. Deutsch ist ja das a und o um im Berufsleben Fuß zu fassen. In der Regel zumindest.
Also hat die BBZ nochmal mit der Ausländerbehörde telefoniert. Und jetzt kommts. Laut der Dame bei der Ausländerbehörde wurde ihm nur der Aufenthalt gestattet, weil er deutsch gebrochen spricht und versteht. Nein, nicht weil er mit mir verheiratet ist?!
Und die BBZ meinte jetzt, dass die Ausländerbehörde gemeint hätte, wenn ich darauf bestehen würde, könnte es möglich sein oder wäre es der Fall, dass sein Aufenthaltsgenehmigung verkürzt würde.

Das verstehe ich jetzt schon gar nicht mehr.
Da spricht man immer von Integration und Migration usw. dann will jemand deutsch lernen, werden einem Knüppel zwischen die Beine gelegt.
Außerdem frage ich mich, warum dann so viele vor allem nicht deutsch sprechende Frauen hier importiert werden können, die dürften ja laut der Aussage erst recht keine Aufenthaltsgenehmigung bekommen.

So, wie ist das denn bei euch? Hat da jemand ähnliche Erfahrungen gesammelt?

Habe mich schon mit dem Integrationsbeauftragten kurz geschlossen. Nur hat der erst Ende August einen Termin frei. Ist das nicht seltsam?

Immer mehr bekomme ich das Gefühl, dass wir uns hier keine Freunde in der Ausländerbehörde gemacht haben...

Eine ansonsten aber sehr glückliche Petra.
Steffi melde dich doch mal, wenn du wieder in Aubsburg in Augsburg bist. Könnten wir uns ja vielleicht treffen.
[Durcheinander]

Re: Deutschkurse und Aufenthaltsdauer #131508
03/08/2005 12:58
03/08/2005 12:58
Joined: Jun 2004
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Giessen
Gedchicha Offline
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Gedchicha  Offline
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Joined: Jun 2004
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Giessen
Hallo Petra!

Ich kann deine Erfahrung nur bedingt teilen, da sich die Ausländerbehörde bzw. deren zuständige Vertretung kooperativ gezeigt haben ( bisher, man weiss ja nie, wie's so weitergeht... ).

Mein Mann ist seit Ende Oktober 2004 in Deutschland. Bis dahin konnte er kaum Deutsch. Ich habe ihn dann direkt ab dem 01.11. letzten Jahres zu einem Deutsch - Intensiv - Kurs an der Volkshochschule angemeldet. Der ging fünf Tage die Woche, er hat zwei Kurse hintereinander besucht ( also insgesamt fast 7,5 Monate Sprachkurs ). Die Kosten, die dabei angefallen sind ( insgesamt so um die 700 Euro, wenn ich mich recht erinnere ), habe ich ganz allein getragen, auch wenn ich wusste, dass wir die Kurse bezahlt bekommen hätten ( wohl von der Ausländerbehörde, wie auch immer ). Du magst jetzt vielleicht denken, dass ich halt ein bißchen Geld zuviel hätte, das ist aber nicht der Fall, ich studiere auch noch und habe nur einen um die 400Euro Nebenjob. Aber es ging irgendwie.
Sicherlich habe ich mir da einige Behördengänge erspart und u. U. auch den damit verbundenen Ärger, wie ihr ihn ja wohl habt.

Überlegt vielleicht mal, ob ihr die Kosten nicht selbst irgendwie tragen könnt... Gut, manchmal leichter gesagt als getan...

Grüße [Lächeln]

Re: Deutschkurse und Aufenthaltsdauer #131509
03/08/2005 13:08
03/08/2005 13:08
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SimoneDiaz Offline
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SimoneDiaz  Offline
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Hallo Petra,

ich wusste gar nicht das man Deutschkurse bezahlt bekommt. Konnten diese aber damals voll von der Steuerabsetzen!

Du darfst nicht vergessen das zur Zeit in Deutschland Urlaubszeit ist, bzgl. der Beauftragten!

Sprech doch mal mit dem Amtsleiter/in Eurer Ausländerbehörde ob das alles so rechtens ist!

Liebe Grüße
Simone

Re: Deutschkurse und Aufenthaltsdauer #131510
03/08/2005 13:10
03/08/2005 13:10
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Kasi Offline
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hallo Petra,
ich weiss nicht wie es bei Euch in Augsburg ist, aber bei uns hier gibt es von der Caritas kostenlose Deutschkurse. Die sind zwar nur 2 x die Woche, aber die sind immer gut besucht und schnell ausgebucht.
Gruß Moni

Re: Deutschkurse und Aufenthaltsdauer #131511
03/08/2005 14:08
03/08/2005 14:08

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wir müssen die deutsch kurse auch selber bezahlen, da ich ösi und keine deutsche bin.

die abh war insgesamt super nett. haben meinem mann auch ne aufenthaltserlaubnis für 5 jahre erteilt; nicht nur für ein jahr.

@simone diaz

kann man diese deutschkurse wirklich von der steuer absetzen? als was?

wäre für uns ja wirklich interessant...

Re: Deutschkurse und Aufenthaltsdauer #131512
03/08/2005 15:36
03/08/2005 15:36
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Cheker Offline
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Ist ein Ausländer laut dem Integrationsgesetz nicht verpflichtet, Kurse in Deutsch zu besuchen?
Wieso verweigert die ABH in Augsburg das?

@Xlisax: die Kurse kann man entweder unter Werbungskosten absetzen, oder evtl unter Weiterbildung. Musst Dich mal schlau machen, was günstiger ist. Denn eine gewissen Pauschale Werbungskosten hat man ja sowieso.

Re: Deutschkurse und Aufenthaltsdauer #131513
03/08/2005 16:13
03/08/2005 16:13

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danke schonmal.

ist ja eh erst nächstes jahr soweit....

Re: Deutschkurse und Aufenthaltsdauer #131514
03/08/2005 17:34
03/08/2005 17:34
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SimoneDiaz Offline
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Ich meine ich hätte diese als Weiterbildungskosten abgesetzt, auf keinen Fall als Werbungskosten! Ist schon ein paar Jahre her, war die Einkommenssteuererklärung für 2000.

LG
Simone

Re: Deutschkurse und Aufenthaltsdauer #131515
03/08/2005 20:50
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LOE090304 Offline
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Da sieht man mal wieder, daß sogar die Finanzämter unterschiedlich handeln. Der Deutschkurs für meinen Mann wurde einfach von der Steuererklärung gestrichen. Wurde als eine Art "Privatvergnügen" abgekanzelt [Wütend]

Re: Deutschkurse und Aufenthaltsdauer #131516
04/08/2005 05:54
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In der Erklärung von 2004 haben sie die Kosten für die Kurse in die Werbungskosten von ihm reingepackt......leider.
Im Jahr zuvor, glaub ich, als Weiterbildung.....

Re: Deutschkurse und Aufenthaltsdauer #131517
04/08/2005 23:39
04/08/2005 23:39

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Hallo Petra, erst einmal herzlichen Glückwunsch dafür, dass dein mann nun endlich in Deutschland ist. Sieht so aus, als hättest du dir Feinde in der ABH gemacht. Schon einmal überlegt, dir ggf. langsam aber sicher einen Anwalt zu nehmen? Irgendwie wirkt das Ganze wie reine Willkür.
Schreib doch einmal den Bürgermeister an oder den nächst höheren Vorgesetzten.´
Wünsche euch jedenfalls viel Glück, dass ihr es hinbekommt.
LG Brini

Re: Deutschkurse und Aufenthaltsdauer #131518
04/08/2005 13:21
04/08/2005 13:21
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Petra J. Offline OP
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Petra J.  Offline OP
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Hallo an alle. Danke für eure schnellen Zuschriften. Das mit der Caritas war auch schon ein guter Tipp.

Mir geht es hier auch sehr viel um die Aussage der abh, dass er nur rein durfte, unter der Bedingung dass er bereits deutsch versteht und spricht.

Das haut mir ehrlich gesagt den Vogel raus. Das kann ja wohl nicht sein, oder?

Wie seht ihr das denn? Hat mein Mann nicht aufgrund der Eheschließung die Aufenthaltsgenehmigung bekommen? Und wie gesagt steht in seinen Papieren nur praktisch 4 Monate drin. Wenn die mündliche Aussage aber 1 Jahr war.

Petra

Re: Deutschkurse und Aufenthaltsdauer #131519
04/08/2005 14:14
04/08/2005 14:14
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Normalerweise hat er die Bewilligung bekommen, weil Ihr verheiratet seid......das Argument mit den Sprachkenntnissen kann ich nicht so recht nachvollziehen.....
Wie lange ist denn sein Pass noch gültig? Läuft der evtl im Oktober aus?
Dann wäre dies eine mögliche Erklärung.
Ansonsten würde ich mich mal beim iaf oder einem Anwalt beraten lassen......

Re: Deutschkurse und Aufenthaltsdauer #131520
04/08/2005 14:14
04/08/2005 14:14

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Liebe Petra,
guck doch einmal hier. Ist zwar die aus Berlin, aber vieleicht hilft es dir trotzdem. Es gibt auch ein Infotelefon: 030/90269-4000.
Vielleicht bekommst du da ein paar Auskünfte, die du dann gegen deine ABH verwenden kannst.
Viel Erfolg!

Re: Deutschkurse und Aufenthaltsdauer #131521
04/08/2005 14:17
04/08/2005 14:17

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Re: Deutschkurse und Aufenthaltsdauer #131522
04/08/2005 15:16
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mabrucka Offline
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wir müssen die deutsch kurse auch selber bezahlen, da ich ösi und keine deutsche bin.

die abh war insgesamt super nett. haben meinem mann auch ne aufenthaltserlaubnis für 5 jahre erteilt; nicht nur für ein jahr.

Das ist aber kein Vorteil, unsere Männer können erst nach 5 Jahren Unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen!!!!
Die mit Deutschen Frau Verheiratet sind schon nach 2 oder 3 Jahren

Re: Deutschkurse und Aufenthaltsdauer #131523
04/08/2005 16:05
04/08/2005 16:05

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sehe das nicht unbedingt als nachteil, da wir (frauen) ja keinen schaden durch die 5 jahre haben. wenn die männer uns lieben sind sie ja nicht auf die unbefristete aufenthaltserlaubnis aus. denen sollten die 5 jahre dann auch wurscht sein.

Re: Deutschkurse und Aufenthaltsdauer #131524
04/08/2005 16:20
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Weißt es war eben so das seine Freunde die nach ihm gekommen sind das alles hinter sich hatten und wir immer noch zum Ausländeramt mußten.Er hat nur solange Aufenthaltserlaubnis bekommen wie meine gültig war. War echt nervig, noch hat er ja die Unbefristete noch nicht. Aber davor habe ich keine Angst den nach zwei Jahren hat er sowieso das alleinge Aufenthaltsrecht.War auf jeden Fall in Bayern vor 5 Jahren noch so und wir sind eh schon 11Jahre zusammen [daumen]