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Besuchervisum für Ex-Schüler #130636
21/06/2005 23:07
21/06/2005 23:07
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Maintal
christasha Offline OP
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christasha  Offline OP
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Maintal
Hallo Zusammen,

der Cousin meines Mannes hat soeben seine schulische Ausbildung beendet (irgendein diplom...) und würde uns gerne für 2-3 Wochen besuchen, bevor der Arbeitsalltag losgeht.

Nun meine Frage, hat er überhaupt eine Chance auf ein Besuchervisum oder muss er als Pauschalurlauber kommen?

Liebe Grüsse

Chrissie

Re: Besuchervisum für Ex-Schüler #130637
22/06/2005 08:29
22/06/2005 08:29
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Hallo,
Hat er einen Arbeitsvertrag + Urlaubsschein?

Wenn ja kann er ein Touristenvisa beantragen. Wenn nein hat er keine Chance ein Visa zu beantragen.

Visumantragsformular in Deutsch:
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/infoservice/download/pdf/formulare/visaform_d.pdf

In dieser Rubrik stehen viele Themen was man alles für eine Beantragung von einem solchen Visa benötigt, einfach bitte dort nachlesen.

Claudia

Re: Besuchervisum für Ex-Schüler #130638
22/06/2005 10:24
22/06/2005 10:24
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Maintal
christasha Offline OP
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christasha  Offline OP
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Maintal
Schon klar Claudia, hätte sein können, dass es eine Sonderregelung für diesen Fall gibt. Denn "Auszubildender/Schüler" ist er aufgrund der Abschlussprüfung vor einer Woche nicht mehr und Arbeitnehmer ist er noch nicht, da sein Arbeitsvertrag erst im Juli beginnt.

Dann bleibt ja wohl nur eine Pauschalreise übrig.

Schade [Durcheinander]

Re: Besuchervisum für Ex-Schüler #130639
22/06/2005 10:29
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Wie meinst du das mit einer Pauschalreise?

Das ihr zu ihm nach Tunesien fliegen tut.

Claudia

Re: Besuchervisum für Ex-Schüler #130640
22/06/2005 10:31
22/06/2005 10:31
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christasha Offline OP
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Nein, dass nicht, denn er ist es ja der Reisen möchte. Es gibt auch in Tunesien Pauschalreisen zu buchen über Reisebüro, mit Hotel etc. Sogar für Frankreich - wo die Verlobte seines Bruders wohnt- oder für Deutschland. [Winken]

Re: Besuchervisum für Ex-Schüler #130641
22/06/2005 10:35
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Aber nicht ohne Visa und dies wird er nicht bekommen, man kann als Tunesier nicht einfach ohne Visa eine Pauschalreise antreten, wenn dies ginge, bräuchte man keine Visas mehr dann würde dies jeder so tun.

Also er kann keine Pauschalreise ohne Visa nach Deutschland machen, sogar für den Confederations Cup gab es extra Visas und man konnte nicht einfach mal schnell nach Deutschland fliegen um dabei zu sein.

Claudia

Re: Besuchervisum für Ex-Schüler #130642
22/06/2005 10:59
22/06/2005 10:59
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christasha Offline OP
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christasha  Offline OP
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Wir werden es sehen. Kenne halt auch Leute, die Pauschalurlaube in der EU gemacht haben - ohne Botschaftsstress und ohne Verpflichtungserklärung eines EU-Bürgers. Vielleicht wurde das ganze ja dann von Reisebüro gemacht.

Bezüglich Confed: Widersprichst du dir da nicht? Wenn es dafür Extra-Visa gab, konnte man doch kommen oder nicht???

Re: Besuchervisum für Ex-Schüler #130643
22/06/2005 12:38
22/06/2005 12:38
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Dann hatten diese aber einen beruflichen Aufenthalt in Deutschland denn in diesem Thema wird alles dazu gesagt:

http://www.diskussionsforen.net/cgi-bin/tunesienforum/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic;f=12;t=000789

Was Fußball angeht, wiederspreche ich mir absolut nicht, denn da sind noch mehr Unterlagen gefordert:
I S U M Zum Besuch des Confederation Cup
in Deutschland 2005
(Tunesische Staatsangehörige und in Tunesien wohnhafte Ausländer)

PERSÖNLICHE VORSPRACHE, UNTER VORLAGE FOLGENDER DOKUMENTE :
1) Ihr gültiger Reisepass (min. 3 Monate länger als das beantragte Visum)
2) 1 Foto
3) Eintrittskarte (Original) für mindestens ein Spiel des Confederation Cups
4) Bestätigte Hotelreservierung für mindestens einen Spielort
4) Bestätigte Reservierung für Hin- und Rückflug
5) Reisekrankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer
6) Gehalts-/Lohnempfänger und Beamte
- Arbeitsbescheinigung mit Angabe des Einstellungsdatums
- Urlaubsbescheinigung
- Sozialversicherungskarte mit Gültigkeitsnachweis
- Überblick der jährlichen Sozialversicherungsbeiträge (CNSS)
- Letzten drei Gehalts-/Lohnbescheinigungen
7) Geschäftsleute/Firmeninhaber
- Eröffnungserklärung Ihres Unternehmens, Patent, Auszug Amtsblatt
- Bescheinigung Ihrer Einkommenssteuererklärung /Steuerbescheinigungen

8) Landwirte
- Eigentumstitel des Grundbuchamtes
- Bescheinigung Ihrer
Einkommenssteuererklärung

9) Renter/Personen ohne Beruf
- Rentnerausweis falls vorhanden

10) Studenten/Schüler
- Studentenausweis/Einschreibung bei der
Universität oder Schulbescheinigung

11) Minderjährige
- zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten
eine Genehmigung des Vaters

ALLE GENANNTEN UNTERLAGEN MÜSSEN IM ORIGINAL,
IN DEUTSCHER ODER FRANZÖSISCHER SPRACHE SOWIE
MIT EINER DEUTLICH LESBAREN FOTOKOPIE VORGELEGT WERDEN.
DIESE LISTE IST NICHT ERSCHÖPFEND. ZUSÄTZLICHE PAPIERE KÖNNEN NACH ANTRAGSÜBERPRÜFUNG ANGEFORDERT WERDEN . ABER AUCH DIES GARANTIERT
NICHT DIE AUTOMATISCHE ERTEILUNG EINER AUFENTHALTS-GENEHMIGUNG.
Bearbeitungsdauer: min. 48 Stunden, für Staatsangehörige einiger Länder 10 Tage

http://www.tunis.diplo.de/de/01/Visabestimmungen/pdf__fussball__deutsch,property=Daten.pdf

Claudia

Re: Besuchervisum für Ex-Schüler #130644
22/06/2005 12:50
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christasha Offline OP
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christasha  Offline OP
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Claudia, ich kenne diese Seite - abgesehen davon, dass sie hier im Forum schon oft genug aufgetaucht ist - aber ich weiss definitiv, dass die Schwester meines Ex-Freundes ihre Flitterwochen in Spanien verbracht hat - ohne selbst bei der spanischen Botschaft ein Visum für sich oder ihren Ehemann beantragt zu haben. Sie sind in ein Reisebüro in Tunis gegangen und haben dort einen Pauschalurlaub in einem 4* Hotel gebucht. Ich war damals selbst überrascht, dass es so einfach war!

Aber warten wir doch einfach ab. Ich berichte einfach was dabei rausgekommen ist, okay? [Winken]

Re: Besuchervisum für Ex-Schüler #130645
22/06/2005 13:01
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Ja vielleicht hat sie ja einen Europäer geheiratet und sie waren verheiratet, dann ist die Situation eine andere.

Weißt du ich stelle dir die Antwort der Deutschen Botschaft auf dieses Thema spät. morgen rein, mal schauen was man dazu schreibt, dann ist es sicher.

Claudia

Re: Besuchervisum für Ex-Schüler #130646
22/06/2005 15:39
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Kati Belkhir Offline
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Sind die Gespräche eigentlich immer so angespannt? Soll jetzt keine Kritik sein kommt nur so rüber. Ich kenne das auch nur so das man die chance zu verreisen nur hat wenn man noch zur schule geht,das würde erklären warum di emeisten TN so scharf auf europa sind.wenn sie alle ins Reisebüro gehen könnten wäre vieles anders.Aber ehrlich gesagt habe ich bis her nochkein Reisebüro dort gesehen..werd meine augen mal offen halten

Re: Besuchervisum für Ex-Schüler #130647
22/06/2005 15:52
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Karmoussa Offline
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die deutschen botschaften (übrigens nicht nur die, australien ist wohl am oberätzendsten im bezug auf araber) im ausland interessiert nur eines: die sogenannte rückkehrwilligkeit. man klopft also ab, wie stark die bindungen des antragstellenden an das land sind, ob ausreichend, um eine rückkehr nach ablauf des visums wahrscheinlich zu machen. mögliche positiv-kriterien sind dann logischerweise ein fester arbeitsvertrag, eine eigene familie mit ehefrau/kind(ern), landbesitz, ein geschäft oder eine firma etc. ein schüler hat evtl. noch die chance, weil man annimmt, er ist von seinen eltern abhängig und will seine schulische ausbildung abschliessen.
aber jemand ohne all das o.g. - hat generell schlechte chancen und zur zeit ganz besonders, weil man die maschen des siebes erheblich enger gezogen hat; nicht mal die vorlage eines rückflugtickets wirkt noch wirklich überzeugend. tja, harte zeiten.

Re: Besuchervisum für Ex-Schüler #130648
22/06/2005 16:54
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christasha Offline OP
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Claudia, sei mir nicht böse. Aber glaubst Du ich vergleiche Äpfel mit Birnen?!
Ich bin nicht blöd und weiss durchaus wovon ich spreche!
Zu Deiner Beruhigung, ich habe von einer Tunesierin verheiratet mit einem Tunesier, beide wohnhaft in Tunesien mit tunesischen Pässen gesprochen.

Re: Besuchervisum für Ex-Schüler #130649
22/06/2005 18:32
22/06/2005 18:32

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Vermutlich hat in dem genannten Fall das Reisebüro die Formalitäten erledigt. Deutsche Reisebüros machen das auch bei Deutschen, die ein Visum benötigen und haben natürlich einen viel besseren Draht zu den jeweiligen Botschaften - schließlich ist das ihr tagtägliches Geschäft.
Ohne Visum wird niemand, auch kein Pauschaltourist, in den Schengen-Bereich reinkommen. Es sei denn, er paddelt mit einem Boot über's Mittelmeer.

Re: Besuchervisum für Ex-Schüler #130650
22/06/2005 19:07
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Ohne Visum wird niemand, auch kein Pauschaltourist, in den Schengen-Bereich reinkommen.

Claudia

Re: Besuchervisum für Ex-Schüler #130651
23/06/2005 17:12
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christasha Offline OP
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Danke Annegret, dass wenigsten Du richtig liest. Genau das habe ich ja vermutet. Ich habe nie gesagt dass man als tunesischer Pauschaltourist keinerlei Visum braucht....

[tanz1]

Re: Besuchervisum für Ex-Schüler #130652
23/06/2005 17:13
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@kati: In Tunis gibt es beispielsweise sehr viele.... [Lächeln] Wir haben letztes Jahr zum Beispiel dort einen Pauschalurlaub für uns in Ägypten gebucht.

Re: Besuchervisum für Ex-Schüler #130653
23/06/2005 17:29
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Man sollte hier mal einiges trennen, denn z.B. für Ägypten, Türkei usw. braucht er kein Visa da kann er sehr wohl und ohne Probleme eine Pauschalreise hinmachen.

Es betrifft alle Länder mit dem Schengener Übereinkommen und Schengener Durchführungs-
übereinkommen welches einen aktuellen Stand: Juni 2005 hat.

Mitgliedstaaten sind:
a) Folgende Staaten wenden die Bestimmungen des Schengen-Acquis vollständig an (sog. Schengen-Vollanwenderstaaten):
Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.

b) Die neuen EU-Staaten (Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Zypern, Malta) wenden den Schengen-Acquis noch nicht vollständig an. Diese Staaten erstellen dementsprechend bislang noch keine einheitlichen Schengen-Visa.
Die von den Schengen-Vollanwenderstaaten ausgestellten Schengen-Visa berechtigen zudem nicht zum visafreien Aufenthalt/Transit durch die neuen EU-Staaten.
Mit einer vollständigen Anwendung des Schengen-Acquis durch die EU-Beitrittsstaaten ist nicht vor Ende 2007 zu rechnen.

Re: Besuchervisum für Ex-Schüler #130654
23/06/2005 17:34
23/06/2005 17:34
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Hier ein wichtiger Auszug, was auch für Tunesien und die Deutsche Botschaft in Tunis zutrifft:

Antragsverfahren
Der Visumantrag ist vom Antragsteller grundsätzlich persönlich bei der Auslandsvertretung an seinem Wohnort mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen. Um zeitaufwändige Nachforderungen zu vermeiden, sollten Reisende sich rechtzeitig vor Reisebeginn mit der zuständigen Auslandsvertretung in Verbindung setzen und sich nach den jeweiligen örtlichen Besonderheiten in Bezug auf die Visumausstellungsmodalitäten erkundigen.

Das Visumantragsformular erhalten Reisende bei Antragstellung kostenlos von der jeweiligen Auslandsvertretung (in der ortsüblichen Sprachfassung). Die hier abrufbaren Formulare( deutsch, deutsch-englisch, deutsch-französisch, deutsch-spanisch oder deutsch-russisch) können ebenfalls bei der zuständigen Auslandsvertretung eingereicht werden. Sie sind jedoch immer im Original (mindestens in einfacher Ausfertigung) und nur in der von der Auslandsvertretung benutzten Sprachversion vorzulegen. (Bitte erkundigen Sie sich zuvor bei der Auslandsvertretung, bei der der Antrag gestellt werden soll!)

Voraussetzung für die Erteilung von kurzfristigen Visa (Schengen-Visa)
Im Jahr 2003 stellten die deutschen Auslandsvertretungen 2.114.351 (2002: 2.203.028 ) Visa für kurzfristige Aufenthalte aus.

Durch die Regelungen des Schengener Durchführungsübereinkommens berechtigen diese Visa auch zu Aufenthalten in: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg; den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien (siehe Schengener Übereinkommen).

Bei der Erteilung von Besuchsvisa müssen die Auslandsvertretungen die einschlägigen ausländerrechtlichen Bestimmungen des Europäischen Gemeinschaftsrechts und des deutschen Ausländerrechts (Aufenthaltsgesetz mit Durchführungsverordnungen) zu Grunde legen. Einen Anspruch auf ein Besuchs- oder Touristenvisum vermittelt das Aufenthaltsgesetz nicht. Das Visum darf erteilt werden, wenn die Anwesenheit des Ausländers Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Der Antragsteller muss nachweisen, dass sein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland finanziell abgesichert ist. Er darf für seinen Besuch keine öffentlichen Mittel in Anspruch nehmen. Kann er Reise und Aufenthalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren, kann sich auch ein in Deutschland wohnhafter Gastgeber verpflichten, für alle aus dem Aufenthalt des Gastes in Deutschland entstehenden Kosten einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlungen aufzukommen. Zuständig für die Aufnahme einer solchen Verpflichtungserklärung nach §§ 66 ff. Aufenthaltsgesetz sind regelmäßig die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort des Einladers.

Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Rates vom 22.12.2003 ist seit 01.06.2004 grundsätzlich eine schengen-weit gültige Reisekrankenversicherung (mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000,-€) erforderlich. Diese Versicherung sollte nach Möglichkeit vom Antragsteller im Heimatland, kann aber auch vom Einlader abgeschlossen werden.

Die Auslandsvertretungen müssen zudem insbesondere zur "Rückkehrbereitschaft" und "Rückkehrmöglichkeit" des Reisenden eine positive Prognose abgeben.

Bei diesen nicht einfachen und verantwortungsvollen Ermessensentscheidungen wird stets auf den einzelnen Antragsteller und dessen persönliche Verhältnisse abgestellt. In die Entscheidung fließen die besonderen Landes- und Personenkenntnisse der Auslandsvertretungen ein. Es werden aber auch die persönlichen Interessen des Antragstellers und gegebenenfalls vorliegende humanitäre und politische Belange berücksichtigt. Schließlich müssen die Sicherheitsinteressen Deutschlands und der Schengen-Partner beachtet werden. Daher muss jeder Antrag einer Einzelfallprüfung unterzogen werden.

Erfüllt der Antragsteller nicht die obigen Kriterien, muss der Antrag abgelehnt werden. Gleiches gilt, wenn im Verlauf der Prüfung deutlich wird, dass der Antragsteller einen anderen als den von ihm angegebenen Aufenthaltszweck verfolgt.

Eine Ablehnung erfolgt in der Regel ohne Begründung, da die Versagung eines Visums nach § 77 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz und aufgrund internationaler Übung weder einer Begründung noch einer Rechtsbehelfsbelehrung bedarf. Die ablehnende Entscheidung zu einem Antrag auf Erteilung eines Visums zu touristischen Zwecken ist gemäß § 83 Aufenthaltsgesetz unanfechtbar.

http://www.tunis.diplo.de/de/01/Visabestimmungen/Visabestimmungen.html

Re: Besuchervisum für Ex-Schüler #130655
23/06/2005 17:37
23/06/2005 17:37
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Merkblätter zur Visumbeantragung

--------------------------------------------------------------------------------

Visumbeantragung
Sie können Ihr Visum täglich montags bis freitags zwischen 08.00 und 10.30 Uhr beantragen. Gerade in den Sommermonaten und vor Weihnachten ist es ratsam, das Visum möglichst früh zu beantragen, da es zu Wartezeiten kommen kann.

Für Besuchsvisa ist kein ausgefüllter Antrag erforderlich, alle Daten werden bei Beantragung in das Visasystem eingegeben. Der Antragsteller muss nur einen Ausdruck unterschreiben.
Für Visa zum langfristigen Aufenthalt muss ein vierseitiges Formular in doppelter Ausfertigung ausfüllt werden. Das Formular kann kostenlos in der Botschaft abgeholt werden und sollte auch gleich im Warteraum der Botschaft ausgefüllt werden. Dort liegen kostenlose Ausfüllhilfen und das Sicherheitspersonal steht mit Rat und Tat zur Seite.

Bitte vetrauen Sie niemandem außerhalb der Botschaft. Auf der Straße vor der Visastelle gibt es immer wieder "Berater", die für viel Geld ihre Unterstützung anbieten. Diese Personen gehören nicht zum Botschaftspersonal (dieses erkennen Sie deutlich an Botschaftsausweisen) und haben schon oft falsche Auskünfte erteilt.

--------------------------------------------------------------------------------

Ablehnungen von Visumanträgen
Eine Ablehnung erfolgt in der Regel ohne Begründung, da die Versagung eines Visums gemäß § 77 Absatz 2 AufenthG weder einer Begründung noch einer Rechtsbehelfsbelehrung bedarf. Aus Datenschutzgründen ist es nicht möglich, dem Einladenden die Ablehnungsgründe mitzuteilen.

Die Zuständigkeit in Visumsangelegenheiten liegt ausschliesslich bei der Botschaft.
Diese hat bei der Erteilung von Besuchsvisa die ausländerrechtlichen Bestimmungen zu Grunde zu legen.

Gegen einen ablehnenden Bescheid im Visumverfahren kann der Antragsteller unmittelbar beim Verwaltungsgericht Berlin Klage führen.
Es ist jedoch empfehlenswert, wenn der Antragsteller zunächst gegenüber der Botschaft remonstriert, d. h. widerspricht. Dies sollte schriftlich erfolgen und nach Möglichkeit nähere Hintergründe über die geplante Reise beinhalten (z.B. Beziehung zum Einladenden, Zweck der Reise). Die Auslandsvertretung wird den Antrag dann erneut prüfen. Hält die Auslandsvertretung an der Ablehnung fest, werden dem Antragsteller die dafür ausschlaggebenden Gründe schriftlich mitgeteilt. Diese Ablehnung wird zudem mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen.

Beachten Sie, dass gemäß § 83 AufenthG Ablehnungen von Visa zu touristischen Zwecken unanfechtbar sind.

Re: Besuchervisum für Ex-Schüler #130656
23/06/2005 17:39
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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http://www.tunis.diplo.de/de/01/Visabestimmungen/pdf__tourist__deutsch,property=Daten.pdf

T O U R I S T E N V I S U M
(Tunesische Staatsangehörige und in Tunesien wohnhafte Ausländer)
PERSÖNLICHE VORSPRACHE, UNTER VORLAGE FOLGENDER DOKUMENTE :

1) Ihr gültiger Reisepass (min. 3 Monate länger als die beantragte Aufenthaltsgenehmigung)

2) 1 Foto

3) Einladung mit Kostenübernahme nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) von einer in
Deutschland wohnhaften Person. Die Unterschrift und Bonität auf der Einladung muß von der
zuständigen Ausländerbehörde bestätigt sein. Die Vorlage des Originals ist erforderlich. Evtl.
Nachweis der Finanzierung durch eigene Mittel

4) evtl. Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung der Person, die Sie einlädt.

5) Bestätigte Reservierung für Hin- und Rückflug

6) Reisekrankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer

7) Gehalts-/Lohnempfänger und Beamte
- Arbeitsbescheinigung mit Angabe des Einstellungsdatums
- Urlaubsbescheinigung
- Sozialversicherungskarte mit Gültigkeitsnachweis
- Überblick der jährlichen Sozialversicherungsbeiträge (CNSS)
- Letzten drei Gehalts-/Lohnbescheinigungen

8) Geschäftsleute/Firmeninhaber
- Eröffnungserklärung Ihres Unternehmens, Patent, Auszug Amtsblatt
- Bescheinigung Ihrer Einkommenssteuererklärung /Steuerbescheinigungen

9) Landwirte
- Eigentumstitel des Grundbuchamtes
- Bescheinigung Ihrer Einkommenssteuererklärung

10) Renter/Personen ohne Beruf
- Rentnerausweis falls vorhanden

11) Studenten/Schüler
- Studentenausweis/Einschreibung bei der Universität oder Schulbescheinigung

12) Minderjährige
- zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten eine Genehmigung des Vaters

ALLE GENANNTEN UNTERLAGEN MÜSSEN IM ORIGINAL, IN DEUTSCHER ODER FRANZÖSISCHER SPRACHE SOWIE MIT EINER DEUTLICH LESBAREN FOTOKOPIE VORGELEGT WERDEN .
DIESE LISTE IST NICHT ERSCHÖPFEND.
ZUSÄTZLICHE PAPIERE KÖNNEN NACH
ANTRAGSÜBERPRÜFUNG ANGEFORDERT WERDEN .
ABER AUCH DIES GARANTIERT NICHT DIE AUTOMATISCHE ERTEILUNG EINER AUFENTHALTSGENEHMIGUNG.
Bearbeitungsdauer: min. 48 Stunden, für Staatsangehörige einiger Länder 10 Tage

Re: Besuchervisum für Ex-Schüler #130657
25/06/2005 12:07
25/06/2005 12:07
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Kati Belkhir Offline
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Kati Belkhir  Offline
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Deutschland
@Christasha Na siehste,hab ich wieder was dazu gelernt [lachen2] War noch nie in Tunis,eher in den ganzen kleineren Städten und da ist mir nie eins aufgefallen,aber ganz ehrlich wer achtet im Urlaub schon bewusst darauf wenn man von dort aus nicht verreisen will? [nixweiss1] Drück dir aber die Daumen und hoffe du findest bald nützliche Hilfe

Re: Besuchervisum für Ex-Schüler #130658
26/06/2005 23:01
26/06/2005 23:01
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Gera
Nicht nur in Tunis gibt es Reisebüros auch in anderen Städten in Tunesien, da man ja auch Flüge von dort buchen kann, wenn man z.B. ein Visa bekommen hat, oder wenn man in Länder fliegen möchte wo man halt kein Visa benötigt.

Claudia

Re: Besuchervisum für Ex-Schüler #130659
26/06/2005 23:29
26/06/2005 23:29
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Tirol-Österreich
Fratzi Offline
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Fratzi  Offline
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Tirol-Österreich
Hy! Ich bin zum 1. Mal im Forum. Allen erstmal ein HALLO! Muss dazusagen, dass ich aus Österreich bin, ich hoffe das ist kein Problem?

Jetzt zu meiner Frage: Für welches Land braucht ein Tunesier kein Visum, weil ich das jetzt gerade gelesen hab und mein Freund kommt aus Mahdia.

danke inzwischen

Re: Besuchervisum für Ex-Schüler #130660
26/06/2005 12:07
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Hallo und Herzlich Willkommen hier im Forum.
Tunesier brauchen z.B. für die Türkei, Ägypten kein Visa, für alle Schengener Übereinkommen und Schengener Durchführungsübereinkommen brauchen Tunesier ein Visa.

Folgende Länder gehören dazu:
Folgende Staaten wenden die Bestimmungen des Schengen-Acquis vollständig an (sog. Schengen-Vollanwenderstaaten):
Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.

b) Die neuen EU-Staaten (Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Zypern, Malta) wenden den Schengen-Acquis noch nicht vollständig an. Diese Staaten erstellen dementsprechend bislang noch keine einheitlichen Schengen-Visa.
Die von den Schengen-Vollanwenderstaaten ausgestellten Schengen-Visa berechtigen zudem nicht zum visafreien Aufenthalt/Transit durch die neuen EU-Staaten.
Mit einer vollständigen Anwendung des Schengen-Acquis durch die EU-Beitrittsstaaten ist nicht vor Ende 2007 zu rechnen.

Wenn dein Freund dich besuchen möchte in Österreich benötigt er ein Visa und was er zur Beantragung alles braucht steht hier im Thema drin.

Claudia

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