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Fragen über Fragen: Heiratsvisum, ABH...
#129151
17/04/2005 13:15
17/04/2005 13:15
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Joined: Mar 2005
Beiträge: 46 regensburg
Sweta
OP
Junior Mitglied
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OP
Junior Mitglied
Joined: Mar 2005
Beiträge: 46
regensburg
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Hi Leute, stecke gerade in der Prozedur Heiratsvisum. Mich interessiert, welche Unterlagen die deutsche Verlobte der Ausländerbehörde vorlegen muss. Ich war schon bei der ABH, der Beamte (der übrigens nicht der freundlichste war, hat anscheinend schon vom ganzem die Nase voll) meinte dass ich erst wiederzukommen habe wenn mein Verlobter den Antrag aufs Heiratsvisum gestellt hat. Und er meinte noch dass er mir ja ein Merkblatt geben könnte, es aber nicht dürfe, weil Tunesien zu den „Terroristenstaaten“ gehöre. (Ich weiß, ich weiß der hat sie nicht mehr alle!) Jedenfalls wollte ich den Idioten auch nichts weiter mehr fragen. Ich hoffe das nächste Mal erwische ich einen anderen Sachbearbeiter. Meine Fragen an euch: 1. Welche Unterlagen muss ich der ABH vorlegen, haben die bei euch allen einen Heiratstermin verlangt? 2. Kennt jemand in der deutschen Botschaft eine Durchwahl oder so ähnlich, weil ich Schwierigkeiten habe mit dieser Telefonnummer: (00216)-71.78.64.55 mit einem Beamten verbunden zu werden. Der Anrufbeantworter quatscht und quatscht und wenn ich dann die 9 drücken muss um weiterverbunden zu werden, ist eine Minute stille und dann komme ich zu diesem AB wieder zurück…..Also das habe ich schon so oft probiert…mache ich was falsch oder gibt es eine andere Nummer oder Durchwahl? 3. Mein Verlobter geht morgen zur Deutschen Botschaft, ich hoffe er wird da ernst genommen. Ich habe auch schon von manchen gehört, dass ihre Verlobten da einfach wieder weggeschickt wurden weil die irgendeine Einladung bräuchten. Was unternimmt man da, falls so etwas geschehen sollte? 4. Mein Standesbeamter meint, dass mein Verlobter hierher kommen muss und seine Papiere einfach dabei haben muss und die Ledigfähigkeitsbescheinigung sowie das Ehefähigkeitszeugnis beantragt er hier im Generalkonsulat in München. Die stellen die zwei Bescheinigungen 100% aus. Hat es bei einem von euch so funktioniert? Oder kommt man nicht daran vorbei schon bevor er eingereist ist einen Termin für die Heirat ausmachen zu müssen? Ging es bei einem von euch auch ohne diesen Heiratstermin oder ist er Voraussetzung zur Einreise. Würde mich über Beiträge sehr freuen! Liebe Grüße Sweta
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Re: Fragen über Fragen: Heiratsvisum, ABH...
#129152
17/04/2005 22:40
17/04/2005 22:40
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Anonym
Nicht registriert
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Anonym
Nicht registriert
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also ganz ehrlich, wenn deine art persönlich irgendwo um infos zu bitten, der entspricht, wie du hier rüber kommst, kann ich mir lebhaft vorstellen, daß ein sachbearbeiter grimmig wird...... du mußt dir als erstes mal eines feste vornehmen, sachbearbeiter wollen immer gerne um hilfe gebeten werden, man muß ihnen das gefühl geben, daß man völlig hilflos ist, ohne ihr "großartiges wissen"!! dein verlobter muß in tunis einen antrag zur erteilung eines eheschließungsvisums stellen. erst danach tritt deine ABH irgendwann in kraft, nämlich genau dann, wenn dieser gestellte antrag von tunis dorthin übermittelt wird. und auch erst dann bekommst du eine aufforderung verschiedene unterlagen vorzulegen, das variiert oftmals von bundesland zu bundesland. beim standesamt kannst du um eine liste der benötigten unterlagen bitten, die zur eheschließung mit einem tunesier notwendig sind, jeder standesbeamte hat eine art katalog, wo er sich darüber informieren kann, wenn er selber unwissend ist. als erstes soll er dir eine sogenannte "beitrittserklärung" aushändigen. das ist eine art vollmacht, die dein verlobter ausfüllen muß, damit du für ihn hier die dinge, die zum heiraten nötig sind erledigen kannst (er kann es ja nicht selber von TN aus) zu punkt 2, nicht die geduld verlieren, es gibt noch mehr frauen, die genauso wenig ahnung haben wie du, und die mitarbeiter der botschaft an den rand eines nervenzusammenbruchs führern.....grins. die machen auch nur ihre pflicht, und müssen irgendwie jedem gerecht werden.... zu punkt 3.... was will er denn da? ich habe das gefühl ihr beide rennt planlos durch die gegend ind der hoffnung, das alles von selbst geht. ein bischen eigeninitiative ist schon gefragt. natürlich wird jemand wieder weggeschickt, der ein besuchervisum beantragen möchte, und keine verpflichtungserklärung (einladung) dabei hat!!! aber euch geht es doch um etwas ganz anderes, oder nIcht? zu punkt 4.... tztztztz..... wohl nicht richtig zugehört? tunesien erteilt kein ehefähigkeitszeugnis, deshalb muß dein verlobter hier die befreiung der beibringung beantragen..... ein wirklich gut gemeinter rat von mir: bitte bitte sortiert eure wünsche nochmal ganz genau, und geht die sache von vorne an. euer vorhaben ist ein total verstricktes chaos, aus dem auch kein standesbeamter schlau werden kann. ich schätze, wenn du mit genauen vorstellungen und einem bischen vorwissen dort auftauchst, wird man dir dort gerne behilflich sein!! lies dich mal ein durch den ersten beitrag in diesem link, könnte hilfreich für dich sein!!! http://www.diskussionsforen.net/cgi-bin/tunesienforum/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic;f=12;t=000625#000025viel glück......
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Re: Fragen über Fragen: Heiratsvisum, ABH...
#129154
18/04/2005 07:15
18/04/2005 07:15
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Anonym
Nicht registriert
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Anonym
Nicht registriert
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Zitat: dein verlobter muß in tunis einen antrag zur erteilung eines eheschließungsvisums stellen. erst danach tritt deine ABH irgendwann in kraft, nämlich genau dann, wenn dieser gestellte antrag von tunis dorthin übermittelt wird. und auch erst dann bekommst du eine aufforderung verschiedene unterlagen vorzulegen, das variiert oftmals von bundesland zu bundesland. beim standesamt kannst du um eine liste der benötigten unterlagen bitten, die zur eheschließung mit einem tunesier notwendig sind, jeder standesbeamte hat eine art katalog, wo er sich darüber informieren kann, wenn er selber unwissend ist. als erstes soll er dir eine sogenannte "beitrittserklärung" aushändigen. das ist eine art vollmacht, die dein verlobter ausfüllen muß, damit du für ihn hier die dinge, die zum heiraten nötig sind erledigen kannst (er kann es ja nicht selber von TN aus)
Das hab ich dir doch auch schon erklärt ![[Breites Grinsen]](images/icons/grin.gif)
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Re: Fragen über Fragen: Heiratsvisum, ABH...
#129156
18/04/2005 12:12
18/04/2005 12:12
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Joined: Feb 2003
Beiträge: 2,297 Frankfurt
Cheker
Mitglied
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Mitglied
Joined: Feb 2003
Beiträge: 2,297
Frankfurt
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Hallo, ich bitte Dich hiermit erneut darum, Deinen Standesbeamten zu fragen, ob er genau Bescheid weiss. Denn eine Ledigkeitsbescheinigung eines T wird in D nicht anerkannt! Darum wird ja beim OLG die Befreiung der Ledigkeitsbescheinigung beantragt. Warum sollte dies in Deinem Fall jetzt anders sein? Da wirst Du nicht drumherumkommen. Um den Antrag beim OLG zu stellen, müssen alle Papiere zur Hochzeit beim Standesamt vorliegen. Auch das Formular "Beitritt zur Anmeldung der Eheschliessung". Bitte sprich noch mal mit Deinem Standesbeamten, denn mir ist es unerklärlich, wie er sagen kann, dass das Konsulat in München die Bescheinigung ausstellt, wenn diese in D gar nicht anerkannt wird........
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Re: Fragen über Fragen: Heiratsvisum, ABH...
#129158
18/04/2005 14:37
18/04/2005 14:37
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Anonym
Nicht registriert
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Anonym
Nicht registriert
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Zitat: Darum wird ja beim OLG die Befreiung der Ledigkeitsbescheinigung beantragt
cheker, ist nicht ganz richtig. die befreiung der beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird dort beantragt. die ledigkeitsbescheinigung müssen manche tunesier in TN ausstellen lassen, oder gar selber schreiben und vorlegen.
sweta, planlos kommst du mir vor, weil du alles völlig durcheinander schmeißt, von den visumsanträgen, bis zu bescheinigungen und reihenfolgen. wenn du dich vorher intensiver informiert hättest, könntest du auch deinen unfähigen standesbeamten mit deinem wissen "in den sack stecken"!!!
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