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Urlaub in Portugal #128926
05/04/2005 14:38
05/04/2005 14:38
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demahom Offline OP
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Erfurt/Nabeul
Wenn ich mit meinem Mann nach Portugal fliegen möchte, müssen wir da was besonderes beachten?Visum oder so?Oder kann er mit seinem Paß einreisen?
Außer nach Tunesien sind wir noch nicht weiter gekommen [Winken] und jetzt wäre die Gelegenheit mal was anderes zu sehen. [lachen1]

Re: Urlaub in Portugal #128927
05/04/2005 16:16
05/04/2005 16:16

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Anonym
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frag mal beim anbieter bzw reisebüro nach, bei dem ihr bucht. der weiß sowas in der regel.

Re: Urlaub in Portugal #128928
05/04/2005 18:47
05/04/2005 18:47
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Ich bin Ausländer, lebe in Deutschland und plane nun eine Auslandsreise. Benötige ich ein Visum?

Auskünfte über die Visabestimmungen für nichtdeutsche Staatsangehörige, die in ein Drittland reisen möchten, kann nur die jeweilige Auslandsvertretung dieses Landes erteilen. Die Adressen der ausländischen Vertretungen in Deutschland finden Sie hier.

Personen, die im Besitz eines der nachfolgenden deutschen Aufenthaltstitel sind, können sich in den anderen Schengen-Staaten visumsfrei bis zu 90 Tagen pro Halbjahr zu touristischen Zwecken aufhalten:

Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland

Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der EWG

Aufenthaltsberechtigung für die Bundesrepublik Deutschland

Aufenthaltsbewilligung für die Bundesrepublik Deutschland

Aufenthaltsbefugnis für die Bundesrepublik Deutschland

Diese Titel gelten anstelle eines Visums zur visumsfreien Einreise jedoch nur dann, wenn sie in einem Pass bzw. im Zusammenhang mit einem Pass als Blattvisa erteilt wurden; sie gelten nicht, wenn sie in einem Ausweisersatz als Inlandsdokument erteilt wurden.

Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 01.01.2005 berechtigen zusätzlich folgende Aufenthaltstitel zu visumfreien Aufenthalten von bis zu 3 Monaten pro Halbjahr in den anderen Schengen-Staaten:

Aufenthaltserlaubnis

Niederlassungserlaubnis

Die Titel "Aussetzung der Abschiebung (Duldung)" sowie die "Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber" berechtigen weder vor noch nach dem 01.01.2005 zur visumsfreien Einreise in die anderen Schengenstaaten.

Wenn Sie im Zweifel sind, ob Sie ein Visum benötigen oder nicht, müssten Sie sich direkt an die zuständige Auslandsvertretung dieses Landes in Deutschland wenden.

Re: Urlaub in Portugal #128929
06/04/2005 14:36
06/04/2005 14:36
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Erfurt/Nabeul
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demahom Offline OP
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Danke für die Auskunft. Im Reisebüro habe ich gefragt, das wissen sie nicht.

Danke Claudia für die Info

Aber kein Problem, dann fliege ich eben mal allein für 1 Woche runter, wenn alles klappt.

Re: Urlaub in Portugal #128930
07/04/2005 07:53
07/04/2005 07:53
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Kerstin gehe auf deine Ausländerbehörde und frage dort nach, denn es geht wirklich ohne Probleme das dein Mann mit nach Portugal fliegen darf.
Ein Beispiel:

Ein sehr guter Freund lebt und arbeitet in Tunesien kam mit einem Touristenvisa nach Deutschland zu seiner Freundin, die beiden wollten nach Mexiko um 14 Tage Urlaub zu machen, sie haben das Visa ohne Probleme bekommen und sind 14 Tage geflogen.

Claudia

Re: Urlaub in Portugal #128931
07/04/2005 08:18
07/04/2005 08:18

A
Anonym
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@Demahom,
vielleicht hilft dir das hier schon weiter um deine Frage ganz einfach zu beantworten Schengen Staaten

Ich bin mit meinem Mann bereits mehrmals in Europa unterwegs gewesen, völlig unproblematisch [winken1]