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Re: Urlaub in Portugal
#128928
05/04/2005 18:47
05/04/2005 18:47
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Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
Moderatorin
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Moderatorin
Mitglied***
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
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Ich bin Ausländer, lebe in Deutschland und plane nun eine Auslandsreise. Benötige ich ein Visum?
Auskünfte über die Visabestimmungen für nichtdeutsche Staatsangehörige, die in ein Drittland reisen möchten, kann nur die jeweilige Auslandsvertretung dieses Landes erteilen. Die Adressen der ausländischen Vertretungen in Deutschland finden Sie hier.
Personen, die im Besitz eines der nachfolgenden deutschen Aufenthaltstitel sind, können sich in den anderen Schengen-Staaten visumsfrei bis zu 90 Tagen pro Halbjahr zu touristischen Zwecken aufhalten:
Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland
Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der EWG
Aufenthaltsberechtigung für die Bundesrepublik Deutschland
Aufenthaltsbewilligung für die Bundesrepublik Deutschland
Aufenthaltsbefugnis für die Bundesrepublik Deutschland
Diese Titel gelten anstelle eines Visums zur visumsfreien Einreise jedoch nur dann, wenn sie in einem Pass bzw. im Zusammenhang mit einem Pass als Blattvisa erteilt wurden; sie gelten nicht, wenn sie in einem Ausweisersatz als Inlandsdokument erteilt wurden.
Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 01.01.2005 berechtigen zusätzlich folgende Aufenthaltstitel zu visumfreien Aufenthalten von bis zu 3 Monaten pro Halbjahr in den anderen Schengen-Staaten:
Aufenthaltserlaubnis
Niederlassungserlaubnis
Die Titel "Aussetzung der Abschiebung (Duldung)" sowie die "Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber" berechtigen weder vor noch nach dem 01.01.2005 zur visumsfreien Einreise in die anderen Schengenstaaten.
Wenn Sie im Zweifel sind, ob Sie ein Visum benötigen oder nicht, müssten Sie sich direkt an die zuständige Auslandsvertretung dieses Landes in Deutschland wenden.
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