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Wer weiß Bescheid wegen unbefristetete Aufentaltsgenehmigung???? #128632
16/02/2005 20:44
16/02/2005 20:44
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Laudenbach
omri Offline OP
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omri  Offline OP
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Laudenbach
Hallo liebe Mitglieder, vielleicht kann uns jemand weiterhelfen, wann bekommt man das unbefristete Visum, so nennt es mein Mann, natürlich meinen wir die Aufenthaltsgenehmigung.??
Manche sagen nach fünf Jahren manche nach drei, wie ist es denn jetzt. Hilfe das macht uns ganz durcheinander. LG Omri und Sadok

Re: Wer weiß Bescheid wegen unbefristetete Aufentaltsgenehmigung???? #128633
16/02/2005 22:28
16/02/2005 22:28
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DieBine Offline
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DieBine  Offline
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Bei meinem Ex-Mann waren es 3 Jahre. Natürlich unter der Voraussetzung, dass nichts Negatives gegen ihn vorlag und er keine Straftaten begangen hatte.
Allerdings ist das nun auch schon 6,7 her und ich weiß nicht, ob das noch der aktuelle Stand ist.

Re: Wer weiß Bescheid wegen unbefristetete Aufentaltsgenehmigung???? #128634
17/02/2005 07:22
17/02/2005 07:22
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Süden
Karmoussa Offline
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Karmoussa  Offline
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ich glaube, diese Zeitspanne gilt noch, ansonsten mal bei info4alien fragen, die wissen es sicher.

Re: Wer weiß Bescheid wegen unbefristetete Aufentaltsgenehmigung???? #128635
17/02/2005 09:09
17/02/2005 09:09
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maboula1505 Offline
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Hallo Omri,

Claudia hat am 14.02.05 unter der Rubrik Partnerschaften das neue Ausländergesetz eingestellt.
Da steht alles drinne.

Gruss Sandra

Re: Wer weiß Bescheid wegen unbefristetete Aufentaltsgenehmigung???? #128636
17/02/2005 09:29
17/02/2005 09:29
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Hallo Sandra,
Danke das du darauf hingewiesen hast, bitte lest doch alle die mit solchen Themen beschäftigt sind, oder sich diese Fragen stellen dieses Gesetz durch, dort steht alles schwarz auf weiß und dies ist das aktuellste Gesetz was es seit 01.01.05 gibt.

Claudia

Re: Wer weiß Bescheid wegen unbefristetete Aufentaltsgenehmigung???? #128637
26/02/2005 19:29
26/02/2005 19:29
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Kasi Offline
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Hallo! [winken3]
ich habe da auch mal eine Frage bei uns in der Stadt geht das Gerücht herum, das Ausländer auch wenn sie schon länger mit einem deutschem Ehepartner zusammen sind, abgeschoben werden, wenn sie keine feste Arbeit haben.
Hat noch jemand davon gehört oder ist es vielleicht doch nicht der Fall?

Ciao Moni

Re: Wer weiß Bescheid wegen unbefristetete Aufentaltsgenehmigung???? #128638
27/02/2005 06:12
27/02/2005 06:12
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Cheker Offline
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Im Ausländergesetz sind diese Dinge genau geregelt...soviel ich weiss, muss sein Lebensunterhalt gesichert sein. Das muss man ja auch bei einer Beantragung des Aufenthalts, oder dessen Verlängerung belegen.
Entweder durch Gehaltszettel des Mannes, der Frau oder auch durch Ersparnisse.
Warum geht ein solches Gerücht um, dass Leute abgeschoben werden?
Ist es passiert?
Arbeitslosigkeit alleine kann da ja nicht der Grund sein, wenn man in einer ehelichen Gemeinschaft lebt?

Re: Wer weiß Bescheid wegen unbefristetete Aufentaltsgenehmigung???? #128639
28/02/2005 00:07
28/02/2005 00:07
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Kasi Offline
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Hallo Dagmar,

meine Nachbarin hat mich gestern darauf angesprochen. Passiert ist es bis jetzt noch nicht. Sie hatte es wohl schon von mehreren Personen gehört.
Ich kann mir aber auch nicht vorstellen das es stimmt.

Moni

Re: Wer weiß Bescheid wegen unbefristetete Aufentaltsgenehmigung???? #128640
27/02/2005 17:31
27/02/2005 17:31
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Wie du schreibst ist es ein gerücht, es kann keiner wegen Arbeitslosigkeit abgeschoben werden, wenn er verheiratet ist.

Claudia

Re: Wer weiß Bescheid wegen unbefristetete Aufentaltsgenehmigung???? #128641
02/03/2005 11:06
02/03/2005 11:06
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indovina Offline
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Hmm, das Ausländerrecht ist auch nicht immer soo einfach zu lesen. Ich versuchs deshalb nochmal grob zu erklären . Die unbefristete AE heißt jetzt Niederlassungserlaubnis.

Ausländer, die ihr Aufenthaltsrecht nicht durch Ehe mit einem Deutschen begründen, können eine Niederlassungserlaubnis erhalten, nachdem sie 5 Jahre lang eine Aufenthaltserlaubnis hatten.

Ehegatten von Deutschen, können nach 3 Jahren Aufenthaltserlaubnis bereits die Niederlassungserlaubnis bekommen.

Voraussetzungen also:
- 3 Jahre AE
- familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen besteht fort
- kein Ausweisungsgrund (Bsp. Straftat)
- Mündl. Verständigung in dt. Sprache auf einfache Art

Da der ausländische Partner durch die Ehe einen besonderen Ausweisungsschutz genießt, kann er nicht einfach ausgewiesen werden, nur weil er keine Arbeit hat. Aber er wird dann wohl weiterhin die (befristete) Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Als Ausweisungsgrund käme z.B. eine(schwerwiegende) Strafsache in Frage. Man hört ja immer sehr viel, aber jeder einzelne Fall ist so speziell, daß man selten genug weiß, warum jemand ausgewiesen wird. Da wird ja auch nicht mit hausieren gegangen.

Also, ich wünsch Euch Allen was
Liebes Grüßle
[winken2]

Re: Wer weiß Bescheid wegen unbefristetete Aufentaltsgenehmigung???? #128642
31/12/2005 17:05
31/12/2005 17:05
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maboula1505 Offline
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maboula1505  Offline
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Hallo ich habe nochmal eine Frage und zwar weis jemand von Euch ob es stimmt das bei beantragung der Niederlassungserlaubnis keiner der beiden Lebenspartner staatliche Hilfe beziehen darf. ich meine sozialhilfe oder Arbeitslosengeld???

Danke Sandra

Re: Wer weiß Bescheid wegen unbefristetete Aufentaltsgenehmigung???? #128643
31/12/2005 17:16
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Niederzissen (Tazerka)
engel Offline
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Niederzissen (Tazerka)
ja,das wüste ich auch gerne.

l.g.

Re: Wer weiß Bescheid wegen unbefristetete Aufentaltsgenehmigung???? #128644
01/01/2006 13:42
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LOE090304 Offline
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Wir hatten für den Aufenthaltstitel beide unsere Gehaltszettel vorlegen müssen und auch damals, als mein Mann die dt. Staatsbürgerschaft beantragt hat, mußten wir beide eine Arbeitsstelle und zwar mit unbefristeten Vertrag haben (das war letztes Jahr, also noch ziemlich frisch).

Re: Wer weiß Bescheid wegen unbefristetete Aufentaltsgenehmigung???? #128645
01/01/2006 15:53
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Samara Offline
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Also ist es nicht so das nur der Mann einen unbefristeten Arbeitsvertrag zeigen muß? Was ist denn sonst wenn die Frau zb. wegen Kinder zu Hause ist?

Re: Wer weiß Bescheid wegen unbefristetete Aufentaltsgenehmigung???? #128646
01/01/2006 17:48
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Raschidi Offline
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DE-Zwickau TN-Den Den
@alyssa
Frau z.B. wegen Kinder zu Hause ist?

Die Behörden wollen sicher gehen dass man sich und seiner Familie ernähren kann "aus eigene Kraft" OHNE HILFE VOM STAAT.
Ob man diese Dokumente vorlegen muss? Ist einer ermessene Entscheidung der Behörde und Unterscheidet sich von Land zu Land.

Re: Wer weiß Bescheid wegen unbefristetete Aufentaltsgenehmigung???? #128647
01/01/2006 21:51
01/01/2006 21:51
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Juchhu... unbefristeter Vertrag... kriegt man den heutzutage noch? Ich reiß mir hier den A.... auf, um Arbeit (also mehr als 400-Euro-Quatsch) zu bekommen und meinen Beruf ausüben zu können... aber unbefristet?!? Hab´ so langsam das Gefühl, man sollte den Beruf "Mutterschutzvertretung" einführen. [nixweiss1]
Naja, daß das mit der Familienzusammenführung in Kombination mit Hartz IV in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein soll, gibt mir ja ein wenig Hoffnung. Mal schauen, was Niedersachsen davon hält. Morgen geh´ ich zur Ausländerbehörde und ich hab´ sooooo einen S.chiß!!! [Frown]

Re: Wer weiß Bescheid wegen unbefristetete Aufentaltsgenehmigung???? #128648
03/01/2006 10:47
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Raddusch
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Raddusch
HAllo !!

Also wir leben in Brandenburg. Mein Mann hatte im Juli letzten Jahres seine Niederlassungserlaubnis beantragt (nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland) und er war zu diesem Zeitpunkt arbeitslos und hat Arbeitslosengeld bezogen. Es gab absolut keine Probleme deswegen. Er sollte nur sobald er Arbeit hat Bescheid geben und eine Kopie des Arbeitsvertrages vorlegen. Glücklicher weise hat er wieder bei seiner alten Firma Arbeit bekommen seit Dezember 2005. Vorher hat er auch einfache Erntehelfer- jobs übernommen. Den was viele nicht wissen man bekommt dafür 13€ Saisonmehrbedarfsausgleich pro Tag unversteuert vom Arbeitsamt.

Michaela