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|  Re: Visum zur Eheschließung
 #126752 30/11/2004 15:11
30/11/2004 15:11
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| Anonym
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|  Re: Visum zur Eheschließung
 #126756 30/11/2004 15:23
30/11/2004 15:23
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| Joined:  Jul 2004 Beiträge: 326
 Berlin
Theresa
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|  Re: Visum zur Eheschließung
 #126762 30/11/2004 15:38
30/11/2004 15:38
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| Joined:  Jan 2002 Beiträge: 1,611
 Bayern
Dilan*
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 Bayern
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Das war der Text:
 Merkblatt für die Eheschliessung mit tunesischen Staatsangehörigen
 
 Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Tunis ist nicht zur Vornahme von Eheschließungen ermächtigt. Die Trauung in Tunesien kann also nur vor dem zuständigen tunesischen Standesbeamten erfolgen.
 
 Eheschliessung in Tunesien
 
 Der tunesische Standesbeamte verlangt von dem deutschen Verlobten folgende Unterlagen:
 
 - Ehefähigkeitszeugnis, mit einer von der Botschaft gefertigten französischsprachigen - ergänzenden Bescheinigung
 - Meldebescheinigung der Wohnsitzbehörde mit beglaubigter französischer Übersetzung
 - Geburtsurkunde neueren Datums mit beglaubigter französischer Übersetzung
 - Reisepaß oder sonstigen Nachweis der Staatsangehörigkeit
 - von einem in Tunesien ansässigen Arzt ausgestelltes medizinisches Gesundheitszeugnis
 - ggfs. Heirats- oder Scheidungsurkunden aus früheren Ehen mit beglaubigter französischer Übersetzung
 
 Bei der Eheschließung eines deutschen Staatsangehörigen mit einer tunesischen Verlobten wird eine Bescheinigung eines islamischen Geistlichen verlangt, aus der hervorgeht, daß der nicht-muslimische Verlobte zum Islam übergetreten ist. Bei der Eheschließung eines tunesischen Verlobten mit einer deutschen Staatsangehörigen bzw. bei einer Eheschließung zwischen zwei nicht muslimischen Ausländern wird diese Bescheinigung nicht verlangt.
 Rechtsverbindliche Auskunft kann Ihnen nur das zuständige tunesische Standesamt erteilen! Die/der tunesische Verlobte sollte sich unmittelbar mit diesem in Verbindung setzen.
 
 Für die Unterlagen (Punkte 2,3 und 6) ist grundsätzlich eine Übersetzung durch einen staatlich anerkannten Übersetzer ausreichend.
 
 Das Ehefähigkeitszeugnis kann nur auf Antrag von dem für Sie zuständigen Standesamt (i.d.R. letzter Wohnsitz) in Deutschland, - nicht aber von der Botschaft - ausgestellt werden.
 
 Folgende Unterlagen sind hierzu erforderlich:
 
 a) deutsche/r Verlobte/r:
 
 - Meldebescheinigung der Wohnsitzbehörde
 - Geburtsurkunde
 - Reisepaß oder anderen Nachweis der Staatsangehörigkeit
 - ggfs. Heirats- und Scheidungsurkunden aus früheren Ehen
 
 b) tunesische/r Verlobte/r:
 
 - legalisierte Geburtsurkunde (Certificat de naissance) mit beglaubigter deutscher Übersetzung
 - legalisierte Meldebescheinigung (Certificat de résidence) mit beglaubigter deutscher Übersetzung
 - legalisierte eidesstattliche Erklärung über den Personenstand (Déclaration sur l'honneur) mit beglaubigter deutscher Übersetzung
 - beglaubigte Photokopie des Passes
 - ggfs. legalisierte Heirats- und Scheidungsurkunden aus früheren Ehen mit beglaubigter deutscher Übersetzung
 
 Rechtsverbindliche Auskunft kann Ihnen nur das zuständige deutsche Standesamt erteilen!
 
 Die Legalisation bestätigt die Echtheit der Urkunde und erfolgt ausschließlich durch entsprechenden Stempelaufdruck auf dem Original (nicht auf Übersetzungen oder Photokopien!!!)
 
 Folgende Behörden müssen ihren Legalisationsvermerk nacheinander anbringen:
 
 I) Urkunden der Standesämter und sonstigen Verwaltungsbehörden
 
 Gouvernorat
 Ministère des Affaires Etrangères/Direction des Affaires Consulaires, Avenue de la Ligue Arabe, Nord Hilton, 1002 Tunis - Belvédère Tel.: 71 84 75 00, 71 84 70 10
 Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Tunis
 
 II) Urkunden der Justizbehörden (Urteile, Gerichtsbeschlüsse)
 
 Ministère de la Justice, Bd.Bab Bénat, 1006 Tunis-La Kasbah
 Tel: 71 56 14 40
 
 Ministère des Affaires Etrangères, Adresse wie oben
 Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Tunis
 
 Anträge auf Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung können bei der Botschaft unter Vorlage des Reisepasses, zweier Passbilder sowie der legalisierten und in die deutsche Sprache übersetzten Heiratsurkunde gestellt werden. Für dieses Visum ist die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde zwingend vorgeschrieben. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 - 8 Wochen. Weitergehende Auskünfte erteilt Ihnen die Visa-Abteilung der Botschaft
 
 Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland
 
 Die tunesischen Behörden stellen keine Ehefähigkeitszeugnisse aus. Der tunesische Verlobte muß deshalb über das zuständige deutsche Standesamt des beabsichtigten Eheschließungsortes beim Oberlandesgericht einen Antrag auf Befreiung von der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen. Grundsätzlich muss der tunesische Verlobte die selben o.a. Unterlagen vorlegen.
 
 Rechtsverbindliche Auskunft erteilt Ihnen das zuständige deutsche Standesamt.
 
 Bei einer Heirat in Deutschland ist der tunesische Ehegatte nach tunesischem Recht verpflichtet, diese Eheschließung innerhalb 3 Monaten bei dem zuständigen tunesischen Konsulat anzuzeigen.
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|  Re: Visum zur Eheschließung
 #126764 30/11/2004 15:58
30/11/2004 15:58
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| Joined:  Sep 2004 Beiträge: 272
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|  Re: Visum zur Eheschließung
 #126771 01/12/2004 08:12
01/12/2004 08:12
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| Anonym
 Nicht registriert
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Guten Morgen! Mein Mann und ich haben in Deutschland geheiratet im Januar und ich habe auch sehr viele hilfreiche Tips hier im Forum erhalten und mich auch an die das Merkblatt der Botschaft gehalten  ABER  bitte bitte lasst euch unbedingt beim zuständigen Standesamt in eurer Stadt eine Liste der Papiere geben, die das Standesamt will. Oft ist es so, dass das Oberlandesgericht hier keine Übersetzungen aus Tunesien anerkennt und dann die Unterlagen sofort wieder zurück schickt! Mein Mann hat seine Papiere dort übersetzen lassen (war billiger wie hier) und ich habe hier eine sehr nette Übersetzerin gefunden, die sie mir nur Korrektur gelesen hat, ihren Stempel dann drauf hat und das für gerade mal 5 Euro. Geht auch unbedingt zu eurer Ausländerbehörde und fragt dort nach, welche Papiere die dort wollen. Denn wie gesagt, in jedem Ort gibt es Unterschiede!!! Also aufgepasst und vor allem viel Glück bei dem Papierstress    ![[daumen]](graemlins/daumen1.gif)  LG Sena |  |  |  |  |  
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