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Visum zur Eheschließung #126751
30/11/2004 14:56
30/11/2004 14:56
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Hallo zusammen!

Hat jemand von Euch vielleicht zufällig ein aktuelles Merkblatt von der Deutschen Botschaft auf dem alle Papiere aufgelistet sind die man braucht um ein Visum zur Eheschließung zu beantragen?

Ich kann das auf der Hompage der Deutschen Botschaft in Tunis nicht finden!

Vielen Dank

Re: Visum zur Eheschließung #126752
30/11/2004 15:11
30/11/2004 15:11

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Re: Visum zur Eheschließung #126753
30/11/2004 15:13
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danke sena, hab ich schon alles versucht - es geht einfach nicht. ich komm immer wieder von der seite der botschaft auf die des auswärtigen amtes und wieder zurück!

Re: Visum zur Eheschließung #126754
30/11/2004 15:15
30/11/2004 15:15

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Ja das ist echt dumm, Anfang des Jahres gab es da so eine Liste aber die finde ich leider auch nicht mehr [nixweiss1]

Re: Visum zur Eheschließung #126755
30/11/2004 15:17
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ich hatte der botschaft eine e-mail geschrieben ob sie mir so ein merkblatt bitte weiterleiten könnten und dann haben die nur geschrieben das es auf ihrer homepage abzurufen ist!!! ich kann es aber nicht abrufen.... *verzweifel*

Re: Visum zur Eheschließung #126756
30/11/2004 15:23
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Re: Visum zur Eheschließung #126757
30/11/2004 15:24
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Was anderes hab ich auch nicht gefunden... [Durcheinander]

Re: Visum zur Eheschließung #126758
30/11/2004 15:27
30/11/2004 15:27
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es stand damals nur in etwa:

Informationen zu einer Eheschließung in D erfragen sie bei ihrem zuständigen Standesamt.

Und so ist es auch, da die Standesämter bzw die vorgesetzten OLGs unterschiedlich arbeiten.

Re: Visum zur Eheschließung #126759
30/11/2004 15:30
30/11/2004 15:30
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da stand noch viel mehr. Ich hatte mir ja letztes Jahr auch alle Infos aus diesem Merkblatt geholt. Natürlich muss man bei den Standesämtern auch nachfragen. Aber für mich als absoluten Laien war das Merkblatt auch ein große Hilfe gewesen.

Re: Visum zur Eheschließung #126760
30/11/2004 15:30
30/11/2004 15:30

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Aber auf dieser Liste stand damals welche Papiere wo und in welcher Reihenfolge legalisiert werden müssen und die ganzen Instanzen wurden auch genannt, das war sehr hilfreich!

Re: Visum zur Eheschließung #126761
30/11/2004 15:34
30/11/2004 15:34

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Ich habe eine Idee Carrie, bevor du dich am Telefon abfertigen lässt würde ich ganz einfach ein Fax schreiben, habe ich damals auch gemacht. Du schreibst wer du bist und dass du Infos zur Eheschliessung usw. benötigst und du darum bittest, dass sie dir eine Liste der benötigten Papiere zuschicken. Ich bekam sie danach umgehend per Post nach Hause.

LG
Sena

Re: Visum zur Eheschließung #126762
30/11/2004 15:38
30/11/2004 15:38
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Das war der Text:

Merkblatt für die Eheschliessung mit tunesischen Staatsangehörigen

Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Tunis ist nicht zur Vornahme von Eheschließungen ermächtigt. Die Trauung in Tunesien kann also nur vor dem zuständigen tunesischen Standesbeamten erfolgen.

Eheschliessung in Tunesien

Der tunesische Standesbeamte verlangt von dem deutschen Verlobten folgende Unterlagen:

- Ehefähigkeitszeugnis, mit einer von der Botschaft gefertigten französischsprachigen - ergänzenden Bescheinigung
- Meldebescheinigung der Wohnsitzbehörde mit beglaubigter französischer Übersetzung
- Geburtsurkunde neueren Datums mit beglaubigter französischer Übersetzung
- Reisepaß oder sonstigen Nachweis der Staatsangehörigkeit
- von einem in Tunesien ansässigen Arzt ausgestelltes medizinisches Gesundheitszeugnis
- ggfs. Heirats- oder Scheidungsurkunden aus früheren Ehen mit beglaubigter französischer Übersetzung

Bei der Eheschließung eines deutschen Staatsangehörigen mit einer tunesischen Verlobten wird eine Bescheinigung eines islamischen Geistlichen verlangt, aus der hervorgeht, daß der nicht-muslimische Verlobte zum Islam übergetreten ist. Bei der Eheschließung eines tunesischen Verlobten mit einer deutschen Staatsangehörigen bzw. bei einer Eheschließung zwischen zwei nicht muslimischen Ausländern wird diese Bescheinigung nicht verlangt.
Rechtsverbindliche Auskunft kann Ihnen nur das zuständige tunesische Standesamt erteilen! Die/der tunesische Verlobte sollte sich unmittelbar mit diesem in Verbindung setzen.

Für die Unterlagen (Punkte 2,3 und 6) ist grundsätzlich eine Übersetzung durch einen staatlich anerkannten Übersetzer ausreichend.

Das Ehefähigkeitszeugnis kann nur auf Antrag von dem für Sie zuständigen Standesamt (i.d.R. letzter Wohnsitz) in Deutschland, - nicht aber von der Botschaft - ausgestellt werden.

Folgende Unterlagen sind hierzu erforderlich:

a) deutsche/r Verlobte/r:

- Meldebescheinigung der Wohnsitzbehörde
- Geburtsurkunde
- Reisepaß oder anderen Nachweis der Staatsangehörigkeit
- ggfs. Heirats- und Scheidungsurkunden aus früheren Ehen

b) tunesische/r Verlobte/r:

- legalisierte Geburtsurkunde (Certificat de naissance) mit beglaubigter deutscher Übersetzung
- legalisierte Meldebescheinigung (Certificat de résidence) mit beglaubigter deutscher Übersetzung
- legalisierte eidesstattliche Erklärung über den Personenstand (Déclaration sur l'honneur) mit beglaubigter deutscher Übersetzung
- beglaubigte Photokopie des Passes
- ggfs. legalisierte Heirats- und Scheidungsurkunden aus früheren Ehen mit beglaubigter deutscher Übersetzung

Rechtsverbindliche Auskunft kann Ihnen nur das zuständige deutsche Standesamt erteilen!

Die Legalisation bestätigt die Echtheit der Urkunde und erfolgt ausschließlich durch entsprechenden Stempelaufdruck auf dem Original (nicht auf Übersetzungen oder Photokopien!!!)

Folgende Behörden müssen ihren Legalisationsvermerk nacheinander anbringen:

I) Urkunden der Standesämter und sonstigen Verwaltungsbehörden

Gouvernorat
Ministère des Affaires Etrangères/Direction des Affaires Consulaires, Avenue de la Ligue Arabe, Nord Hilton, 1002 Tunis - Belvédère Tel.: 71 84 75 00, 71 84 70 10
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Tunis

II) Urkunden der Justizbehörden (Urteile, Gerichtsbeschlüsse)

Ministère de la Justice, Bd.Bab Bénat, 1006 Tunis-La Kasbah
Tel: 71 56 14 40

Ministère des Affaires Etrangères, Adresse wie oben
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Tunis

Anträge auf Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung können bei der Botschaft unter Vorlage des Reisepasses, zweier Passbilder sowie der legalisierten und in die deutsche Sprache übersetzten Heiratsurkunde gestellt werden. Für dieses Visum ist die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde zwingend vorgeschrieben. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 - 8 Wochen. Weitergehende Auskünfte erteilt Ihnen die Visa-Abteilung der Botschaft

Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland

Die tunesischen Behörden stellen keine Ehefähigkeitszeugnisse aus. Der tunesische Verlobte muß deshalb über das zuständige deutsche Standesamt des beabsichtigten Eheschließungsortes beim Oberlandesgericht einen Antrag auf Befreiung von der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen. Grundsätzlich muss der tunesische Verlobte die selben o.a. Unterlagen vorlegen.

Rechtsverbindliche Auskunft erteilt Ihnen das zuständige deutsche Standesamt.

Bei einer Heirat in Deutschland ist der tunesische Ehegatte nach tunesischem Recht verpflichtet, diese Eheschließung innerhalb 3 Monaten bei dem zuständigen tunesischen Konsulat anzuzeigen.

Re: Visum zur Eheschließung #126763
30/11/2004 15:41
30/11/2004 15:41

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[daumen] [daumen] [daumen]

Jetzt müssen wir nur noch hoffen, dass es noch aktuell ist.

Re: Visum zur Eheschließung #126764
30/11/2004 15:58
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vielen dank!

Re: Visum zur Eheschließung #126765
30/11/2004 16:09
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@dilan*
könntest du mir bitte noch sagen wo du das her hast? danke!

Re: Visum zur Eheschließung #126766
30/11/2004 16:20
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Re: Visum zur Eheschließung #126767
30/11/2004 16:33
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danke trotzdem!

wie alt ist der denn ca. schon? aber eigentlich müsste es ja noch so ungefähr gleich sein, oder?

hat denn schon mal jemand dieses visum beantragt und kann vielleicht tips geben?

wäre für alles dankbar!

Re: Visum zur Eheschließung #126768
30/11/2004 17:15
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Dilan! Du bist Klasse: genau diese Informationen braucht eine Person im Forum die mir eine e-mail geschrieben hat.. jetzt habe ich sie auf deine tolle Antwort oben aufmerksam gemacht, und bei mir ist jetzt auch alles gespeichert!
Ob das aktuell ist? Ich denke schon! Das wichtigste ist damit getan, und zu Sicherheit kann man noch kurz beim zuständigen Amt in München nachfragen!
Vielen Dank! [daumen]

Re: Visum zur Eheschließung #126769
30/11/2004 20:53
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Dilan vielen Dank das war echt super. [daumen2] Jetzt hab ich aber trotzdem noch eine Frage wenn die Geburtsurkunde und das Ehefähigkeitszeugniss International sind braucht man dann immer noch eine Übersetzung in Französisch? Wäre super wenn das jemand wüsste vielen Dank

MfG Eve [winken1]

Re: Visum zur Eheschließung #126770
30/11/2004 21:09
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Claudia hat noch ein früheres Thema diesbezüglich hervorgeholt.
Trotzdem: Wer in D heiraten will, soll vorher zu seinem Standesamt.
Die Ämter arbeiten unterschiedich!!!

Re: Visum zur Eheschließung #126771
01/12/2004 08:12
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Guten Morgen!

Mein Mann und ich haben in Deutschland geheiratet im Januar und ich habe auch sehr viele hilfreiche Tips hier im Forum erhalten und mich auch an die das Merkblatt der Botschaft gehalten ABER bitte bitte lasst euch unbedingt beim zuständigen Standesamt in eurer Stadt eine Liste der Papiere geben, die das Standesamt will. Oft ist es so, dass das Oberlandesgericht hier keine Übersetzungen aus Tunesien anerkennt und dann die Unterlagen sofort wieder zurück schickt! Mein Mann hat seine Papiere dort übersetzen lassen (war billiger wie hier) und ich habe hier eine sehr nette Übersetzerin gefunden, die sie mir nur Korrektur gelesen hat, ihren Stempel dann drauf hat und das für gerade mal 5 Euro.

Geht auch unbedingt zu eurer Ausländerbehörde und fragt dort nach, welche Papiere die dort wollen. Denn wie gesagt, in jedem Ort gibt es Unterschiede!!!

Also aufgepasst und vor allem viel Glück bei dem Papierstress [daumen]

LG
Sena