Meinst Du das Einkommen von der Person die eingeladen wird oder von der Person in Deutschland?
Als ich damals ein Besuchervisum bei der ABH beantragt habe, wollten die meine Gehaltsabrechnung sehen. Der Sachbearbeiter erklärte mir, dass, wenn man weniger als 1500€ (weiß leider nicht, ob brutto oder netto) verdient, man nur einen Stempel auf die Einladung bekommt. Dadurch wissen die in Tunesien, dass Du nicht genug verdienst um für die Kosten der eingeladenen Person aufzukommen. Ob sich das negativ auf das Visum auswirkt, wusste er aber auch nicht.
bin mir nicht mehr ganz sicher - ich hab meins mit 1700,-- bekommen, aber ich glaube mich zu erinnern, dass die Untergrenze 1200,-- sind. Einfach mal bei der ABH anrufen, die fressen (meistens) keinen.
Danke. Werde also mal anrufen. Müßte dann aber wohl klappen bei mehr wie 1700 Brutto. Ist es besser, wenn ich ihr einen Tunesischen Arbeitsvertrag besorge? Da sie gerade erst Ausbildung bzw. Praktikum abgeschlossen hat und noch Arbeit sucht. Ich will möglichst alle Ablehnungsgründe von vornherein ausschließen.
Für das Visum braucht sie eine Bescheinigung das sie arbeitet (Arbeitsvertrag). Sonst ist die Rückkehrwilligkeit nicht gewährleistet - wie die Botschaft sich immer so nett ausdrückt.
also ich versteh das net ganz, was wenn jemand weniger verdient, aber keine ausgaben an miete hat weil er bei den eltern im haus wohnt...wenn einer 1500 (also über der grenze liegt) verdient und 500 miete zahlen muss isser auch drunter...irgendwie unlogisch und soweit ich weiß muss man ja nur noch gehaltsnachweis abgeben auf der ABH, also woher wollen die dann wissen was man wirklich zur verfügung hat?!?!
Danke. Dachte ich mir. Also Arbeitsvertrag. Zum Glück kein Problem. Bissel Rückdatiert und basta. Schön, das man/ich gute Tunesische Freunde habe. Ja, ich glaube, die Behörden verstehen sich eigentlich selber nicht.
Hallo Matthias, für eine Verpflichtungserklärung brauchst Du pro Person 700 Euro Nettoverdienst (d.h. wenn Du alleine lebst und eine Pers. einlädst 1.400 Euro) So wurde es mir auf der Ausländerbehörde hier erklärt (B.-W.). Grüße Anita
Wo nehmen die denn solche Zahlen her? *grrr* Wer braucht denn 700 Euro im Monat für Essen, Trinken, Zigaretten und was weiß ich?. Was verdienen diese Bürokraten eigentlich? Ich werde die dann wohl auf meiner nächsten Steuererklärung als totale Fehlinvestition absetzten müssen
es gibt in ganz Deutschland Richtlinie und diese sind leider sehr unterschiedlich, schon von Landkreis zu Landkreis können Unterschiede vorkommen. 700 € sind nicht viel denn man sollte daran denken wenn etwas passiert z.B. Krankheit dann sind 700 € ganz schnell weg und dies sind alles Punkte die man dabei beachten tut.
Du schreibst ob es besser wäre ihr einen tun. Arbeitsvertrag zu versorgen, so leicht ist das leider nicht, denn sie muß die letzten 3 Monate ein Durchgängiges Arbeitsverhältnis gehabt haben um ein Besuchervisum beantragen zu können.
Ihr braucht einige Unterlagen, schaut euch das in Ruhe mal an.
na für Krankheit etc. ist sie doch dann versichert. Na, und einen Arbeitsvertrag, welcher 3 Monate vor Besuch läuft sollte mir auch keine Schwierigkeiten bereiten. Bekomme ich schon hin.
Das sehe ich etwas schwieriger in der jetztigen Lage. Einen Arbeitsvertrag bekommen, wo man auch Gehalt bekommen hat usw. ist sicher nicht so leicht zu bekommen, aber wenn es für dich leicht ist dann drücke ich euch nur die Daumen.
Krankenversichert ja nur wenn du eine extra Versicherung abschließen tust, und ob sie immer für alles komplett zahlen das bezweifel ich jetzt ganz einfach, da ich schon viel erlebt habe was dies betrifft.
Hallo Mir wurde auf der ABH gesagt, dass es für den Bearbeitern uninteressant ist, ob man ein "Schwerverdiener" ist oder ein geringes Einkommen hat. Die anstehenden Forderungen können in einem Zeitraum von bis zu 30 Jahren eingefordert werden. Er sagte wörtlich, dass es ihm völlig egal ist, ob man Arbeiter, Beamter, Arbeitsloser oder Sozialhilfeempfänger ist. Ein Risiko besteht sowieso immer. Man kann sich auch einen X- beliebigen als Bürgen nehmen. Ist sicherlich nicht die beste Lösung, denn man kann für niemanden "die Hand ins Feuer legen".
Die Bestimmungen variieren aber überall. Einfach auf der ABH informieren.
Ich wünsche dir viel Glück!!!!! ( Wobei es mich interessiert, wie du ihr einen gültigen Arbeitsvertrag beschaffen willst - erscheint mir unmöglich)
Hallöle! Da muß ich mich mal einklinken kurz. Wie ist das genau mit dem Arbeitsvertrag in Tunesien? Ich habe gehört, dass man sechs Monate an ein und derselben Stelle angestellt gewesen sein muß, um ein Visum beantragen zu können. Reichen jetzt doch drei Monate? Grüßle
Wie sieht´s denn aus mit der Mutter oder dem Vater, wenn nicht arbeitstätig??? die müssen doch auch die Möglichkeit haben, hier her zu kommen, zwecks Besuch??
Bei einer Eheschließung ist es egal ob man eine Arbeit in Tunesien hat oder nicht, man kann trotzdem ein Visa beantragen, aber wirklich nur für eine Eheschließung.
Für ein besuchervisa muß man min. 3 Monate im Stück angestellt gewesen sein und der Arbeitsvertrag muß aber weiterhin auch bestehen, es reicht nicht wenn man 3 Monate gearbeitet hat und dann arbeitslos ist. Das Arbeitsverhältnis muß min. weitere 3 Monate bestehen. Deshalb braucht man auch einen Urlaubsschein dazu.
Wenn du deine Schwiegermutter einladen tust, muß sie nicht arbeiten, da dies oft der Fall ist das die Frauen zu Hause sind. Da reicht aus wenn in Tunesien noch Familie z.B. Ehemann ist, was die Rückkehrwilligkeit dann bestätigt.