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Re: Was nun? #123052
08/06/2004 09:24
08/06/2004 09:24

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Hallo Amel,

Höhen und Tiefen gibt es in einer Ehe, wenn von beiden Seite Liebe da ist. Wenn diese Liebe aber nicht existiert, ist eine derartige Verbindung doch von vornherein zum Scheitern verurteilt. Ich hoffe, dass er das einsieht und nach Tunesien zurückgeht.
LG Anna

Re: Was nun? #123053
08/06/2004 09:50
08/06/2004 09:50

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Zitat:
ausserdem, wenn ich bei d. botschaft angestellt wäre, würde ich niemals ein visa ausstellen für eine *alte* und einen *jüngling* das liegt doch auf der hand.

@Cosima: vielleicht ist solch Arroganz ein Vorrecht der Jugend???

Re: Was nun? #123054
08/06/2004 09:58
08/06/2004 09:58
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@ Katja,
na ja, da ich auch etwas rechnen kann, frage ich mich natürlich, bis zum welchen Alter definiert man Erwachsene als Jugend, der man tatsächlich diese "Rechte" einräumen sollte.

Re: Was nun? #123055
08/06/2004 10:19
08/06/2004 10:19

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Zitat:
frage ich mich natürlich, bis zum welchen Alter definiert man Erwachsene als Jugend, der man tatsächlich diese "Rechte" einräumen sollte.
und ich frage mich immer wieder, bis zu welchem alter eine frau das recht hat zu lieben????

und an die intoleranten jungen damen hier......werdet ihr damit (ich meine zu lieben)auch aufhören, wenn ihr diese von euch definierte schallgrenze erreicht habt????

Re: Was nun? #123056
08/06/2004 10:26
08/06/2004 10:26

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Naja, bis 35 vielleicht, dann sollteste mit einem 5 Jahre älteren Mann verheiratet sein....wenn dieser sich nach 15 Jahren Ehe eine 30-jährige nimmt, bleibt dir nur noch, in beige und grau gewandet mit Pudeldauerwelle und Dackel auf der Parkbank zu sitzen oder Kaffeefahrten zu machen...das nennt man dann wohl "In Würde altern" [Breites Grinsen]
PS: Ich sch... drauf! [Ha!]

Re: Was nun? #123057
08/06/2004 10:32
08/06/2004 10:32

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Wann kann eine Ehe annulliert werden?

Eine Eheschließung kann nur annulliert werden, wenn man durch

-Gewalt
-Drohung
-oder arglistige Täuschung zur Heirat bewogen wurde.

Eine arglistige Täuschung liegt z.B. vor, wenn der andere Ehegatte verschwiegen hat, dass er schwer vorbestraft ist, dass er schon mal verheiratet war, dass er Kinder hat u.ä. Diese Fälle sind sehr selten - so selten, dass Sie diese Möglichkeit am Besten sofort wieder vergessen.

Wichtig: Eine Ehe kann nicht allein deshalb annulliert werden, weil sich die Eheleute bereits kurz nach der Heirat getrennt haben. Es gibt keine "Rückgabefrist". Auch dann, wenn sich die Eheleute noch in der Hochzeitsnacht trennen sollten, muss deswegen eine ganz normale Scheidung eingereicht werden - wozu in der Regel das Abwarten eines Trennungsjahres nötig ist.

Quelle: http://mein-recht.de/scheidung.html

Re: Was nun? #123058
08/06/2004 10:38
08/06/2004 10:38

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Zitat:
...das nennt man dann wohl "In Würde altern"

also ich würde das eher als "GNADENBROT" bezeichnen!!!!

Re: Was nun? #123059
08/06/2004 10:45
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@Crazy,

dann übernehmen sie hier unserer Funktion, ohne dass sie sich dessen heute schon bewußt sind und somit schließt sich der Kreis wieder.

Re: Was nun? #123060
08/06/2004 10:50
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@Claudia: eine Frage: wird bei einer Familienzusammenführung nicht geprüft, wie die Vermögensverhältnisse sind? Oder ist das wieder überall anders?
Ich musste alles mögliche vorlegen...

Re: Was nun? #123061
08/06/2004 10:59
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@Dagmar: danke - ich hätte auch nochmal gefragt! Wundert mich echt... Wie gesagt: der Antrag mit Kopie der Heiratsurkunde (mit Übersetzung) und hier in D nur die Kopie meines Persos... hat aber gereicht: er ist hier! [Breites Grinsen]

Re: Was nun? #123062
08/06/2004 23:00
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hallo amel ,
ich glaube ich hab die beste lösung für diese geschichte!!!!

scheidung+anzeige wegen körperverletzung.

mit dem schmerzgeld und einbissen hilfe von sein cousin der ihn verwirrt hat ,kann er wieder ein gutes leben in tunesien aufbauen...

Re: Was nun? #123063
08/06/2004 23:10
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@Kristina: ich kenne es so, dass man Gehaltsnachweise zeigen muss, aber wie wir ja alle wissen, wird es überall anders gehandhabt

Re: Was nun? #123064
08/06/2004 23:22
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Stimmt!!! hihi - vielleicht war die Gute bei der ABH auch nur genervt von mir und wollte mich nur schnell los werden.... [Breites Grinsen]

Re: Was nun? #123065
08/06/2004 23:22
08/06/2004 23:22

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Das wird sich jetzt vielleicht hart anhören aber irgendwie geschieht es ihm Recht. Ich will nicht sagen, dass ich es ok finde, dass er geschlagen etc. wird aber welcher normal denkende Mensch läßt sich auf eine Ehe mit einer unbekannten Person ein, die er nicht liebt, mit der er nicht mal kommunizieren kann und von deren Leben er Null weiß?! Da ist es wohl vorprogrammiert, dass man auf die Schnauze fliegt und als erwachsener Mensch muss man dann seine Konsequenzen aus dem Geschehenen ziehen.
Ich an seiner Stelle hätte schon längst meine Koffer gepackt, welcher Mensch mit Selbstachtung läßt sich schlagen, rumkommandieren und kehrt noch zurück in anbetracht der Tatsache, dass es keine Liebesheirat war?!

LG
Sena

Re: Was nun? #123066
08/06/2004 23:34
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hallo sena

aus perönliche erfahrung [Breites Grinsen] ,sag ich dir je primitiver man kommuniziert desto schön ist die liebe ...

Re: Was nun? #123067
08/06/2004 23:38
08/06/2004 23:38

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Wenn wir von Liebe sprechen?
Für mich bedeutet jemanden zu lieben mit ihm alles zu teilen, ich sehe ihn als einen engen Vertrauten, Bezugsperson, Liebhaber, einfach alles. Ich muß mit ihm über alles reden können, meine Gedankengänge erklären (oft verwirrend [Breites Grinsen] ), man unterhält sich über berufliche, politische und auch tiefer gehende Dinge, philosiphiert zusammen usw. usw. Das macht für mich eine Beziehung wertvoll. Wenn ich nur knutschend und/oder grinsend mit jemandem dahocken würde, wäre das keine richtige Beziehung für mich. Vielleicht ist es am Anfang in der Verliebtheitsphase so aber auf was für einem Fundament basiert dann diese "Partnerschaft" später mal?

Gruß
Sena

Re: Was nun? #123068
08/06/2004 23:40
08/06/2004 23:40

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sorry, meinte natürlich "philosophieren"

Re: Was nun? #123069
08/06/2004 16:19
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Hallo Amel,

wenn ihr im Krankenhaus wart weil er eine Verletzung durch Schläge von der Frau hatte oder hat, kann er und sollte er Strafanzeige stellen, was sehr wichtig ist, gerade in so einem Fall.
Er wurde angegriffen und dazu hat keiner auch eine Ehefrau kein Recht.

Hilfreich sind solche Anzeigen dann bei einer Scheidung oder einer Anullierung der Ehe.

Sicher wird der Arzt auch gefragt haben woher er diese Verletzungen hat und ihr habt hoffentlich auch das angegeben woher sie sind, auch wenn es für den Mann hart ist.

In diesem Fall kann ich dir auch nur empfehlen setzt euch mit der iaf in Verbindung da dort auch die rechtliche Seite euch erklärt werden kann wie es nach dem Gesetz alles abläuft.

Claudia

Re: Was nun? #123070
08/06/2004 20:21
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Re: Was nun? #123071
12/06/2004 21:13
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Na ja das mit der Aufhebung oder Annulierung wird schwierig, denke ich dazu habe ich dies gefunden:

Aufhebungsgründe
(1) Eine Ehe kann aufgehoben werden, wenn sie entgegen den Vorschriften der §§ 1303, 1304, 1306, 1307, 1311 geschlossen worden ist.

(2) Eine Ehe kann ferner aufgehoben werden, wenn

1. ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand;
2. ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt;
3. ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe durch arglistige Täuschung über solche Umstände bestimmt worden ist, die ihn bei Kenntnis der Sachlage und bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe von der Eingehung der Ehe abgehalten hätten; dies gilt nicht, wenn die Täuschung Vermögensverhältnisse betrifft oder von einem Dritten ohne Wissen des anderen Ehegatten verübt worden ist;
4. ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist;
5. beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie keine Verpflichtung gemäß § 1353 Abs. 1 begründen wollen.

§ 1317
Antragsfrist
(1) Der Antrag kann in den Fällen des § 1314 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 nur binnen eines Jahres gestellt werden. Die Frist beginnt mit der Entdeckung des Irrtums oder der Täuschung oder mit dem Aufhören der Zwangslage; für den gesetzlichen Vertreter eines geschäftsunfähigen Ehegatten beginnt die Frist jedoch nicht vor dem Zeitpunkt, in welchem ihm die den Fristbeginn begründenden Umstände bekannt werden, für einen minderjährigen Ehegatten nicht vor dem Eintritt der Volljährigkeit. Auf den Lauf der Frist sind die §§ 206, 210 Abs. 1 Satz 1 entsprechend anzuwenden.

(2) Hat der gesetzliche Vertreter eines geschäftsunfähigen Ehegatten den Antrag nicht rechtzeitig gestellt, so kann der Ehegatte selbst innerhalb von sechs Monaten nach dem Wegfall der Geschäftsunfähigkeit den Antrag stellen.

(3) Ist die Ehe bereits aufgelöst, so kann der Antrag nicht mehr gestellt

Wie lange ist er denn jetzt schon hier...Es gibt ein neues Gesetz zur "Priviligierung des Aufenthalts" ....

Re: Was nun? #123072
13/06/2004 01:17
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also meiner meinung nach ist da an der ganzen geschichte was faul.......

passt ja wohl alles nicht so zusammen.....

entweder er, der typ verar... euch ganz dolle, oder ihr habt, was weiss ich vor......

Re: Was nun? #123073
13/06/2004 09:46
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Der Mann hat aber auch das Recht die jetztige Frau auf Scheinehe zu verklagen, weil sie ihn verletzt und sogar mit Gewalt Verletzungen zufügte.

Warum soll Amel uns hier eine Geschichte erzählen, ich kenne Amel ja nun von einem Treffen persönlich und ich glaube nicht das sie uns hier Geschichten erzählt, wenn sie sogar mit diesem Mann ins Krankenhaus gefahren ist.

Sicher sollte man immer beide Seiten anhören um Entscheidungen treffen zu können, aber hier geht e sum eine Meinung die wir ihr schreiben, was daraus gemacht wird das muß ganz allein der Mann und diese betroffene Frau entscheiden.

Claudia

Re: Was nun? #123074
13/06/2004 18:33
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claudia:
schlecht recherchiert!
ruf mal beim standesamt an. annulieren kannst du nur die kirchliche hochzeit, zumindest in deutschland.

Re: Was nun? #123075
13/06/2004 21:06
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Habt ihr euch schon mal bei einem Rechtsanwalt kund getan? Ich habe jemanden in der Verwandtschaft, die sich auf Familienrecht spezialsiert hat. Sie sitzt allerdings im Sueden Deutschlands und hat wenig Erfahrung mit bikulturellen Ehen (bislang nur Tuerken). Aber wenn ihr nichts Passendes findet, kann ich dir, Amel, gerne mal die Adresse geben.

Re: Was nun? #123076
14/06/2004 06:09
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Martha ich denke diese Ehe um die es hier geht wurde in Tuensien geschlossen?

Ich beziehe mich auf dieses Thema und nicht shcon wieder auf Dinge die hier im Thema nicht stehen.

Und die Auskunft war: man kann eine Ehe aus Gründen die oben schon genannt wurden annulieren.
Dies muß aber in einer Zeit sein welche ich nicht genau weiß, nach der Eheschließung also 2 Jahre nach Hochzeit geht es ganz sicher nicht mehr.

Claudia

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