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Verwaltungsgericht??!! #122381
06/05/2004 21:10
06/05/2004 21:10
Joined: Apr 2004
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Aya Offline OP
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Aya  Offline OP
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Joined: Apr 2004
Beiträge: 251
B.
Hallo, Ihr Lieben. [Enttäscht]
Hab eine wichtige Frage an Euch!
Wir wollten doch seine Mutter aus Tunesien herholen, aber das Visum wurde abgelehnt. [hammer] Sie hat darauf Einspruch eingelegt und hat die Antwort bekommen, das sie wohl zuwenig Rente bekommt und es besteht wohl der Zweifel, das sie nicht rückkehrwillig ist. Klar, ne ältere Dame, die noch nie aus Tunesien rausgekommen ist und ihr liegt ohnenhin nix ferner, als in Deutschland leben zu wollen; nur, mach das mal der Behörde klar!!
Nun meine eigentliche Frage: Wenn ich vor das Verwaltungsgericht gehe und dort Einspruch gegen das Urteil einlege, kann ich dann mit irgendwelchen rechtlichen Konsequenzen rechnen?? Hat das überhaupt Sinn??
Ist vielleicht jemand da, der mir einen Tip geben kann, wie ich mich jetzt am Besten zu verhalten habe?? Wenn ich jetzt nix dagegen unternehme, kann sie ja nie zu uns nach Berlin kommen! [Durcheinander]
Oder hat vielleicht jemand auch soetwas mitmachen müssen, der mir weiterhelfen kann?????
Vielen Dank im voraus,
Eure Aya. [hilfe] [hilfe] [hilfe]

Re: Verwaltungsgericht??!! #122382
06/05/2004 21:14
06/05/2004 21:14
Joined: Apr 2004
Beiträge: 251
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Aya Offline OP
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Aya  Offline OP
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Joined: Apr 2004
Beiträge: 251
B.
Bin jetzt zwar im falschen Thema, hab nicht so drauf geachtet, weil ich etwas durcheinander bin. Hoffe, Ihr seht drüber hinweg und antwortet mir trotzdem!!!??

Re: Verwaltungsgericht??!! #122383
07/05/2004 07:08
07/05/2004 07:08
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
Moderatorin
Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
Moderatorin
Mitglied***

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Gera
Hallo,

Zitat:
Nun meine eigentliche Frage: Wenn ich vor das Verwaltungsgericht gehe und dort Einspruch gegen das Urteil einlege, kann ich dann mit irgendwelchen rechtlichen Konsequenzen rechnen?? Hat das überhaupt Sinn??

Es wurde doch noch gar kein Urteil gesprochen, ihr habt einen Wiederspruch eingelegt und habt schriftlich den Grund erteilt bekommen, jetzt könnt ihr gegen diesen Ablehnungsgrund gerichtlich vorgehen, ich empfehle dir aber bei dieser Sache einen Anwalt aufzusuchen, denn man muß viele Dinge beachten. Allein aus dem Grund heraus, das es in diesem Bereich viele Kann aber keine Muß Bestimmungen gibt.

Dein Recht ist es aber gereichtlich vorzugehen.

Der Richter wird dies dann entscheiden, aber bitte suche dir einen Anwalt.

Es gibt eine Anwaltssuchdatei wo man sich in diesem Gebiet einen aussuchen sollte.

http://www.rechtsanwaltsdatei.de/

Claudia