Hallo, also mich würde mal interessieren, was ihr für Erfahrungen mit dem Ausländeramt gemacht habt. Es geht darum, das mein Mann seine Aufenthaltsgenehmigung diesen Monat verlängern lassen muss (wir sind 1 Jahr verheiratet). Das Problem ist: ich bin ab Ende Juni arbeitslos (bekomme kein Arbeitslosengeld) und mein Mann hat auch noch keine Arbeit. Der Typ vom Ausländeramt meinte zu uns: sollten wir Sozialhilfe beantragen, wäre das ein Ausweisungsgrund! Außerdem habe ich gehört, das viele, die die Aufenthaltsgenehmigung verlängert haben wollten, das auch am gleichen Tag erledigen konnten. Bei uns ist es so, das die erst einen Mietvertrag, eine aktuelle Bescheinigung vom Vermieter und meine Verdienstbescheinigung sehen wollen. Und sie wollen prüfen ob irgendwas bei der Polizei vorliegt. Ist das nur bei uns so? Ehrlich die ganze Sache zerrt an den Nerven. Gruß Rita
Hallo Rita, lass dich nicht verunsichern...Im Falle einer deutsch-ausländischen Ehe spielen Einkommen und Wohnungsgröße keine Rolle, auch wenn man immer wieder hört, dass manche ABH's entsprechende Nachweise verlangen. § 23 Abs. 1 Nr. 1 AuslG verweist nur auf § 17 Abs. 1 AuslG, nicht auf § 17 Abs. 2 AuslG. Ist das Einkommen nicht gesichert kann die AE beschränkt werden, aber deswegen nicht ganz versagt werden. Um besser mit AuslG klarzukommen empfehle ich noch die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum AuslG an den entsprechenden Stellen zu lesen (Ab Punkt 23, besonders 23.1.4).
Bei rechtlichen Fragen kann ich nur nochmal den Link www.info4alien.de empfehlen.
@alexandra danke für deine Informationen. So ähnlich hat unser Anwalt uns das auch gesagt, aber .... Was machen wir Ende Juni, ab Juli haben wir kein Geld mehr und sind auch nicht mehr versichert und und und ... Was passiert wenn wir jetzt doch zum Sozi-amt gehen? Wenn wir uns z. B. nur übers Sozi versichern lassen, ich denke da auch an die Kinder, da kann schließlich immer was sein. Ehrlich ich bin völlig verzweifelt und die Laune meines Mannes ist natürlich auch nicht die Beste - logischerweise. Liebe Grüße Rita
der Bezug von Sozialhilfe ist allein für sich kein Versagungsgrund für die AE (in eurem Fall), also dürfte der Gang zum Sozialamt (zumindest in dieser Hinsicht) kein Problem sein
wie gesagt bei info4alien.de gibt es bestimmt rechtlicher bewandertere Leutchen als mich
wenn du durch das arbeitsamt keine leistungen bekommst,so hast du anspruch auf sozialhilfe, gleiches gilt fuer deinen mann, da er mit einer deutschen staatsbuergerin verheiratet ist. da kann das auslaenderamt gar nichts machen.
@alexandra und milena aber warum sagen die uns dann, das dies ein Ausweisungsgrund wäre? Die machen mich noch verrückt da und warum nur bei uns? Am liebsten würde ich mit dem Gang zum Sozi warten (naja würde lieber gar nich hingehen), bis das mit der AE geregelt ist, aber das ist leider des lieben Geldes wegen nicht möglich. Und zu unserem Glück kommt noch, das sich gestern ein Arbeitsplatz für meinen Mann ergeben hat, aber leider haben die dann gesehen, das die Aufenthaltsgenehmigung diesen Monat zu Ende ist und so... er soll wiederkommen wenn das geregelt ist. Und dann ist die Stelle weg. Könnte schreien!!! Ein Kreislauf: ohne Arbeit, keine Aufenthaltsgenehmigung - keine Aufenthaltsgenehmigung, keine Arbeit. Wissen die vom Ausländeramt eigentlich was die tun? Glaube ich nicht. Liebe Grüße Rita So das mußte ich erst mal loswerden.
ja toll, aber wenn ich Sozi beantrage, wird er doch automatisch mitgerechnet und somit bezieht er Sozi Das soll einer verstehen, ich nicht. Außerdem ist er ja dann auch übers Sozi versichert, also wieder: öffentliche Mittel - Ausweisungsgrund. Ich versteh's einfach nicht, stehe ich jetzt auf der Leitung oder was? Unser Anwalt meinte: wir sollten warten bis das geregelt ist und dann könnten wir das ja beantragen. Der hat gut reden, wovon leben wir in der Zwischenzeit? Von Luft und Liebe? Wär ja nicht schlecht - figurmäßig gesehen...
komisch, ich habe noch nicht gelesen, aber auf der AB haben sie uns das erzählt...ehrlich... lasse mich sehr gerne eines besseren belehren...obwohl ich da ja sozialpolitisch immer so gespalten bin...
in info4alien.de war ich auch ein wenig unterwegs, dort habe ich mehrmals gelesen, dass es des öfteren ABH's gibt die leider nicht mit den für sie maßgeblichen Vorschriften umgehen können und das man sich nicht verunsichern lassen soll (leicht gesagt )
Ich habe schon alle möglichen Beiträge in info4alien gelesen (und mich registrieren lassen)und bin noch mehr verunsichert. Es kommt mir so vor, als wenn die zuständigen Sachbearbeiter selbst nicht so genau wissen, was sie da tun (können, sollen, dürfen...). Die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung wird er wohl noch nicht bekommen, da wir erst ein Jahr verheiratet sind. Gruß Rita
“denn sie wissen nicht was sie tun” hab ich bei aemtern,krankenkassen etc. schon des oefteren erlebt. Von daher wuerde an deiner stelle einen anwalt fuer auslaenderrecht kontaktieren. Dort erhaelst du die richtige auskunft,bist auf der sicheren seite und machst dich nicht mehr verrueckt.
hallo rita, khaled bekommt auch sozialhilfe und ich im moment krankengeld,er geht halt für das amt arbeiten.wie du weißt hat er seine zwei jahre ohne weiteres bekommen,ich rate dir auch wie milena,das du einen ausländer anwalt einschaltest.ich weiß von uns das die vom ausländeramt um zu schocken sachen machen die sie eigentlich nicht machen dürfen,und wenn sie merken du bist unsicher dann haben sie noch mehr spaß. melde mich bei dir.
wie man dir schon geschrieben hat mußt du dir keine Sorgen machen, ihr seit verheiratet und man kann deinen Mann nicht ausweisen.
Wie dir Alexandra schon alles rein gestellt hat, würde ich es dem Bearbeiter vorlegen und ihn mal fragen ob er überhaupt eine Ahnung davon hat, oder ob er nur ein wenig Angst machen möchte.
Ich finde solche Aussagen echt nicht normal wenn dies eine Behörde macht.
Bitte beantrage Sozialhilfe gehe diesen Weg das ist nichts schlimmes, und euch kann nichts passieren.