hallo shadya,
hier ein auszug der internetseite der botschaft in tunis:
Eheschliessung in Tunesien
Der tunesische Standesbeamte verlangt h.E. von dem/den deutschen Verlobten folgende Unterlagen:
-ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis, mit einer von der Botschaft gefertigten französischsprachigen ergänzenden Bescheinigung
-Meldebescheinigung der Wohnsitzbehörde mit beglaubigter französischer Übersetzung
-Geburtsurkunde neueren Datums mit beglaubigter französischer Übersetzung
-Reisepaß oder sonstigen Nachweis der Staatsangehörigkeit
-von einem in Tunesien ansässigen Arzt ausgestelltes medizinisches Gesundheitszeugnis
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ggfs. Heirats- oder Scheidungsurkunden aus früheren Ehen mit beglaubigter französischer Übersetzung Bei der Eheschließung eines deutschen Staatsangehörigen mit einer tunesischen Verlobten wird eine Bescheinigung eines islamischen Geistlichen verlangt, aus der hervorgeht, daß der nicht-muslimische Verlobte zum Islam übergetreten ist. Bei der Eheschließung eines tunesischen Verlobten mit einer deutschen Staatsangehörigen bzw. bei einer Eheschließung zwischen zwei nicht muslimischen Ausländern wird diese Bescheinigung nicht verlangt.
Rechtsverbindliche Auskunft kann Ihnen nur das zuständige tunesische Standesamt erteilen! Die/der tunesische Verlobte sollte sich unmittelbar mit diesem in Verbindung setzen.
ansonsten findest du alle anderen details beim folgenden link
http://www.tunis.diplo.de/de/informationen/service/Eheschliessung.html