Tunesien Informationsforum ARCHIV Tunesien Informationsforum ARCHIV
Jawhara FM Mosaique FM
Dieses Forum ist nur als Archiv nutzbar.
Popular Topics(Zugriffe)
1,689,203 Magic Life Club
1,266,113 Islamische Fragen
TunesienCom Galerie
Der Flughafen Enfidha/Hammamet - Bilder von Walter
Hammamet Fotos von Walter
Djerba Fotos von Walter
Impressum
Impressum
Datenschutzerklärung

Kontakt E-Mail
Previous Thread
Next Thread
Print Thread
Bewerte Thread
Scheidungsurkunde ??? #120732
26/02/2004 22:36
26/02/2004 22:36
Joined: Jun 2003
Beiträge: 37
Deutschland
S
Shadya Offline OP
gesperrt!
Shadya  Offline OP
gesperrt!
Junior Mitglied
S

Joined: Jun 2003
Beiträge: 37
Deutschland
Hallo Ihr Lieben,

nun haben wir den ganzen Papierkram ( dank der Infos hier ) soweit erledigt.
War doch nicht ganz so wild wie befürchtet :-)

Nur eine Frage ist noch offen.

Muß ich meine deutsche Scheidungsurkunde, aus erster Ehe , hier noch irgendwo "legalisieren" lassen ?

Wer ist geschieden , hat in Tunesien wieder geheiratet und kann mir Infos geben ?

Ich danke schon mal im Voraus !

Allen ein schönes Wochenende

Liebe Grüße
Shadya

Re: Scheidungsurkunde ??? #120733
29/02/2004 14:19
29/02/2004 14:19
Joined: Jun 2003
Beiträge: 37
Deutschland
S
Shadya Offline OP
gesperrt!
Shadya  Offline OP
gesperrt!
Junior Mitglied
S

Joined: Jun 2003
Beiträge: 37
Deutschland
Weiß hier wirklich niemand Bescheid ?? :-((

Re: Scheidungsurkunde ??? #120734
29/02/2004 16:44
29/02/2004 16:44
Joined: Feb 2003
Beiträge: 2,297
Frankfurt
C
Cheker Offline
Mitglied
Cheker  Offline
Mitglied
C

Joined: Feb 2003
Beiträge: 2,297
Frankfurt
Ich glaube, mal gelesen zu haben, dass diese und das Familienbuch der geschiedenen Ehe beglaubigt übersetzt sein muss..........

Re: Scheidungsurkunde ??? #120735
29/02/2004 18:30
29/02/2004 18:30

A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
Nicht registriert
A



hallo shadya,
hier ein auszug der internetseite der botschaft in tunis:

Eheschliessung in Tunesien

Der tunesische Standesbeamte verlangt h.E. von dem/den deutschen Verlobten folgende Unterlagen:

-ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis, mit einer von der Botschaft gefertigten französischsprachigen ergänzenden Bescheinigung

-Meldebescheinigung der Wohnsitzbehörde mit beglaubigter französischer Übersetzung

-Geburtsurkunde neueren Datums mit beglaubigter französischer Übersetzung

-Reisepaß oder sonstigen Nachweis der Staatsangehörigkeit

-von einem in Tunesien ansässigen Arzt ausgestelltes medizinisches Gesundheitszeugnis

- ggfs. Heirats- oder Scheidungsurkunden aus früheren Ehen mit beglaubigter französischer Übersetzung

Bei der Eheschließung eines deutschen Staatsangehörigen mit einer tunesischen Verlobten wird eine Bescheinigung eines islamischen Geistlichen verlangt, aus der hervorgeht, daß der nicht-muslimische Verlobte zum Islam übergetreten ist. Bei der Eheschließung eines tunesischen Verlobten mit einer deutschen Staatsangehörigen bzw. bei einer Eheschließung zwischen zwei nicht muslimischen Ausländern wird diese Bescheinigung nicht verlangt.
Rechtsverbindliche Auskunft kann Ihnen nur das zuständige tunesische Standesamt erteilen! Die/der tunesische Verlobte sollte sich unmittelbar mit diesem in Verbindung setzen.

ansonsten findest du alle anderen details beim folgenden link

http://www.tunis.diplo.de/de/informationen/service/Eheschliessung.html

Re: Scheidungsurkunde ??? #120736
29/02/2004 23:04
29/02/2004 23:04
Joined: Jun 2003
Beiträge: 37
Deutschland
S
Shadya Offline OP
gesperrt!
Shadya  Offline OP
gesperrt!
Junior Mitglied
S

Joined: Jun 2003
Beiträge: 37
Deutschland
Ich danke Euch beiden für die Infos.

Das mit der beglaubigten Übersetzung wußte ich.

Ich dachte nur , mal gelesen zu haben , daß die Urkunde hier nochmal zum OLG muß.
Dem scheint aber wohl doch nicht so zu sein.

Nun, wenn uns nichts mehr dazwischen kommt , werden wir in zwei bis drei Wochen heiraten. [tanz1] [Lächeln]

Viele liebe Grüße
Shadya

Re: Scheidungsurkunde ??? #120737
02/03/2004 20:57
02/03/2004 20:57
Joined: Aug 2002
Beiträge: 384
korntal
D
dhaker Offline
Member
dhaker  Offline
Member
D

Joined: Aug 2002
Beiträge: 384
korntal
du brauchst auf jeden fall eine rechtskraftbescheinigung auf deinem scheidungsurteil = scheidungsurteil nochmals zum amtsgericht mit der bitte um rechtskraftbescheinigung = ist ein stempel + eine unterschrift -kostenlos
alles gute Renate