Du mußt auf die zuständige Ausländerbehörde und eine Verpflöichtserklärung machen.
Verpflichtungserklärung nach § 84 Ausländergesetz PRODUKT / DIENSTLEISTUNG
Eine verwandte oder bekannte Person im Ausland möchte für einen Besuch in Deutschland ein Visum beantragen und benötigt dafür eine Verpflichtungserklärung von Ihnen als Gastgeber/-in.
Ein Visum darf einem ausländischen Staatsangehörigen nur erteilt werden, wenn die Anwesenheit des Gastes die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Dazu gehört auch der Nachweis, dass sein Aufenthalt in Deutschland finanziell gesichert ist. Er darf für seinen Besuch keine öffentlichen Mittel in Anspruch nehmen. Den Nachweis der finanziellen Sicherung kann der Gast entweder selbst durch die Vorlage von Einkommensnachweisen oder durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung einer in Deutschland lebenden Person erbringen.
Auf der formellen Verpflichtungserklärung soll das Bürgerbüro die finanzielle Leistungsfähigkeit (Bonität) des Gastgebers bestätigen. Die Bonität ist Voraussetzung für die finanzielle Sicherung des Besuchsaufenthaltes.
Die Unterschrift des sich verpflichtenden Gastgebers muss amtlich beglaubigt werden. Die Verpflichtungserklärung kann daher nur persönlich von volljährigen in Flensburg angemeldeten Personen im Bürgerbüro abgegeben werden. Die hierfür erforderlichen Daten werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgenommen.
Notwendige Unterlagen:
Paß oder Personalausweis
Nachweise zum gesamten monatlichen Nettoeinkommen aller Personen der Haushaltsgemeinschaft
Mietvertrag und Nachweis der aktuellen Warmmiete bzw. Nachweise vergleichbarer Belastungen eigengenutzten Wohneigentums
genaue Angaben zum Gast (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Paßnummer und Anschrift)
Rechtliche Grundlagen:
§ 84 Ausländergesetz (Wer sich der Ausländerbehörde gegenüber verpflichtet, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, hat sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden.... Die Verpflichtung bedarf der Schriftform.)
Gebühren:
20,00 EURO
So möchte es dann die Botschaft in Tunis haben:
eine Einladung mit Kostenübernahmeerklärung nach § 84 Ausländergesetz (AuslG) von einer Person mit ständigem Wohnsitz in Deutschland. Die Unterschrift muß von der zuständigen Ausländerbehörde legalisiert sein. Wir bitten um die Vorlage dieser Dokumente im Original.
Da es in jeder Stadt etwas anders ist mit den Unterlagen die man braucht um eine Verpflichtserklärung zu bekommen empfehle ich dir in Oberhausen mal anzurufen bevor du persönlich hingehst.
Hier die Daten:
http://www.oberhausen.de/3430.htmlHier sind wir für Sie da:
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
Postanschrift:
Stadt Oberhausen
Dezernat 2-4-30
46042 Oberhausen
Zuständigkeit für allgemeine Ausländerangelegenheiten:
Buchstabe: A-Aydina
Zimmer Nr.: B 214
Telefon Nr.: 0208/825-2709
Buchstabe: Aydinb-Cana
Zimmer Nr.: B 213
Telefon Nr.: 0208/825-2213
Buchstabe: Canb-Dof
Zimmer Nr.: B 212
Telefon Nr.: 0208/825-3314
Buchstabe: Dog-Gar
Zimmer Nr.: B 211
Telefon Nr.: 0208/825-3186
Buchstabe: Gas-Hod
Zimmer Nr.: B 210
Telefon Nr.: 0208/825-3175
Buchstabe: Hoe-Kami
Zimmer Nr.: B 208
Telefon Nr.: 0208/825-2403
Buchstabe: Kamj-Keski
Zimmer Nr.: B 207
Telefon Nr.: 0208/825-2503
Buchstabe: Keskj-Mass
Zimmer Nr.: B 206
Telefon Nr.: 0208/825-3189
Buchstabe: Mast-Olive
Zimmer Nr.: B 205
Telefon Nr.: 0208/825-2792
Buchstabe: Olivf-Por
Zimmer Nr.: B 204
Telefon Nr.: 0208/825-2033
Buchstabe: Pos-San
Zimmer Nr.: B 203
Telefon Nr.: 0208/825-3178
Buchstabe: Sao-Tran
Zimmer Nr.: B 202
Telefon Nr.: 0208/825-2683
Buchstabe: Trao-Z
Zimmer Nr.: B 201
Telefon Nr.: 0208/825-2589
Fax: 0208 / 825-5323
Unsere Öffnungszeiten sind:
8.00 – 12.30 Uhr Montag, Dienstag
geschlossen Mittwoch
8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag
13.30 – 15.30 Uhr Donnerstag
8.00 – 12.00 Uhr Freitag
Adresse:
Bahnhofstr.66
46145 Oberhausen
E-Mail: fachbereich.auslaenderangelegenheiten@oberhausen.de