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wie schreibe ich eine einladung???? #120159
14/02/2004 11:46
14/02/2004 11:46
Joined: Dec 2003
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lou Offline OP
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lou  Offline OP
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NRW
hallo und guten tag!!! eigentlich ist meine tochter hier registriert. ich wollte mich jetzt selbst registrieren lassen, aber das ging nicht, da steht dann: sie sind schon registriert, bitte benutzen sie die zurückstellung ihres browsers!!! kenne mich aber mit dem pc nicht so gut aus, und deshalb weiss ich nicht, was ich da machen muss, also muss ich jetzt unter dem namen meiner tochter schreiben, sorry!!!
sie selbst ist gerade wieder in tunesien bei ihrem freund und hat mir gerade gemailt, dass ich doch bitte eine einladung an ihn losschicken soll, weil er bevor er am 15.03. wieder anfängt zu arbeiten, noch für eine woche zu ihr kommen will! ich weiss aber jetzt gar nicht was ich machen muss! muss ich nur einfach eine persönliche einladung an ihn schicken, oder muss da was bestimmtes drin stehen, muss ich zu irgendwelchen behörden?? ich hab echt gar keine ahnung, hab gerade unter suchen "einladung" eingegeben, aber da bin ich auch nicht klar gekommen. wär also echt nett, wenn ihr mir helfen könntet, 1. weil ich mich hier nicht so gut auskenn und 2. weil die zeit ja anscheinend drängt. ich sag schon mal recht herzlichen dank!!!!!!!

Re: wie schreibe ich eine einladung???? #120160
14/02/2004 19:22
14/02/2004 19:22
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alia2 Offline
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alia2  Offline
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Euskirchen
Nein, es ist keine persönliche Einladung damit
gemeint.
Man muß auf dem Ausländeramt einen Antrag stellen,
genau weiß ich jetzt auch nicht wie das geht,
habe selber noch keine gebraucht, aber Claudia
weiß bestimmt wie es geht!!!

Re: wie schreibe ich eine einladung???? #120161
14/02/2004 19:31
14/02/2004 19:31
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speedo Offline
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speedo  Offline
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Du musst mit einem Mietvertrag und der letzten Gehaltsabrechnung zur Ausländerbehörde und dort eine sogenannte Verpflichtungserklärung ausfüllen. Bist du verheiratet, muss der Partner mit dem höheren Einkommen die Einladung machen. Man verpflichtet sich dadurch, für die, für den Gast, anfallenden "öffentlichen Kosten", aufzukommen. Die Verpflichtungserklärung kostet €20,00

Re: wie schreibe ich eine einladung???? #120162
14/02/2004 20:23
14/02/2004 20:23
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Gera
Du mußt auf die zuständige Ausländerbehörde und eine Verpflöichtserklärung machen.

Verpflichtungserklärung nach § 84 Ausländergesetz PRODUKT / DIENSTLEISTUNG


Eine verwandte oder bekannte Person im Ausland möchte für einen Besuch in Deutschland ein Visum beantragen und benötigt dafür eine Verpflichtungserklärung von Ihnen als Gastgeber/-in.

Ein Visum darf einem ausländischen Staatsangehörigen nur erteilt werden, wenn die Anwesenheit des Gastes die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Dazu gehört auch der Nachweis, dass sein Aufenthalt in Deutschland finanziell gesichert ist. Er darf für seinen Besuch keine öffentlichen Mittel in Anspruch nehmen. Den Nachweis der finanziellen Sicherung kann der Gast entweder selbst durch die Vorlage von Einkommensnachweisen oder durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung einer in Deutschland lebenden Person erbringen.

Auf der formellen Verpflichtungserklärung soll das Bürgerbüro die finanzielle Leistungsfähigkeit (Bonität) des Gastgebers bestätigen. Die Bonität ist Voraussetzung für die finanzielle Sicherung des Besuchsaufenthaltes.

Die Unterschrift des sich verpflichtenden Gastgebers muss amtlich beglaubigt werden. Die Verpflichtungserklärung kann daher nur persönlich von volljährigen in Flensburg angemeldeten Personen im Bürgerbüro abgegeben werden. Die hierfür erforderlichen Daten werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgenommen.

Notwendige Unterlagen:

Paß oder Personalausweis
Nachweise zum gesamten monatlichen Nettoeinkommen aller Personen der Haushaltsgemeinschaft
Mietvertrag und Nachweis der aktuellen Warmmiete bzw. Nachweise vergleichbarer Belastungen eigengenutzten Wohneigentums
genaue Angaben zum Gast (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Paßnummer und Anschrift)

Rechtliche Grundlagen:

§ 84 Ausländergesetz (Wer sich der Ausländerbehörde gegenüber verpflichtet, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, hat sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden.... Die Verpflichtung bedarf der Schriftform.)

Gebühren:

20,00 EURO

So möchte es dann die Botschaft in Tunis haben:

eine Einladung mit Kostenübernahmeerklärung nach § 84 Ausländergesetz (AuslG) von einer Person mit ständigem Wohnsitz in Deutschland. Die Unterschrift muß von der zuständigen Ausländerbehörde legalisiert sein. Wir bitten um die Vorlage dieser Dokumente im Original.

Da es in jeder Stadt etwas anders ist mit den Unterlagen die man braucht um eine Verpflichtserklärung zu bekommen empfehle ich dir in Oberhausen mal anzurufen bevor du persönlich hingehst.
Hier die Daten:
http://www.oberhausen.de/3430.html

Hier sind wir für Sie da:
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen

Postanschrift:
Stadt Oberhausen
Dezernat 2-4-30
46042 Oberhausen

Zuständigkeit für allgemeine Ausländerangelegenheiten:
Buchstabe: A-Aydina
Zimmer Nr.: B 214
Telefon Nr.: 0208/825-2709

Buchstabe: Aydinb-Cana
Zimmer Nr.: B 213
Telefon Nr.: 0208/825-2213

Buchstabe: Canb-Dof
Zimmer Nr.: B 212
Telefon Nr.: 0208/825-3314

Buchstabe: Dog-Gar
Zimmer Nr.: B 211
Telefon Nr.: 0208/825-3186

Buchstabe: Gas-Hod
Zimmer Nr.: B 210
Telefon Nr.: 0208/825-3175

Buchstabe: Hoe-Kami
Zimmer Nr.: B 208
Telefon Nr.: 0208/825-2403

Buchstabe: Kamj-Keski
Zimmer Nr.: B 207
Telefon Nr.: 0208/825-2503

Buchstabe: Keskj-Mass
Zimmer Nr.: B 206
Telefon Nr.: 0208/825-3189

Buchstabe: Mast-Olive
Zimmer Nr.: B 205
Telefon Nr.: 0208/825-2792

Buchstabe: Olivf-Por
Zimmer Nr.: B 204
Telefon Nr.: 0208/825-2033

Buchstabe: Pos-San
Zimmer Nr.: B 203
Telefon Nr.: 0208/825-3178

Buchstabe: Sao-Tran
Zimmer Nr.: B 202
Telefon Nr.: 0208/825-2683

Buchstabe: Trao-Z
Zimmer Nr.: B 201
Telefon Nr.: 0208/825-2589

Fax: 0208 / 825-5323

Unsere Öffnungszeiten sind:
8.00 – 12.30 Uhr Montag, Dienstag
geschlossen Mittwoch
8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag
13.30 – 15.30 Uhr Donnerstag
8.00 – 12.00 Uhr Freitag



Adresse:
Bahnhofstr.66
46145 Oberhausen
E-Mail: fachbereich.auslaenderangelegenheiten@oberhausen.de

Re: wie schreibe ich eine einladung???? #120163
15/02/2004 11:27
15/02/2004 11:27
Joined: Dec 2003
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lou Offline OP
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lou  Offline OP
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Joined: Dec 2003
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Hallo claudia, ich danke dir für deine Auskunft, sogar mit telefonnummer für den entsprechenden buchstaben, echt super klasse, ich glaub ich wär damit nie so schnell klargekommen. werd da sofort morgen anrufen! wenn ich das erledigt hab, was muss ich dann machen??? ich hab jetzt irgendwo hier gelesen, dass ich noch eine kostenübernameverpflichtungserklärung beim ordnungsamt unterschreiben muss und hab auch schon das visum runtergeladen, dank der netten leute hier, hab ich das ganz schnell gefunden!! dann muss ich ihn beim adac kranken- und haftpflicht versichern, richtig??? und anschließend müssen die gesamten papiere so schnell wie möglich zu ihm und er muss dann damit und mit seinem pass das visum beantragen? ist das alles richtig so, oder fehlt noch irgendwas??? wär lieb von dir, wenn du mir noch mal hilfst!!!