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Heirats-Visum #118995
07/01/2004 07:06
07/01/2004 07:06
Joined: Dec 2003
Beiträge: 21
München
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Pueppi Offline OP
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Pueppi  Offline OP
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Joined: Dec 2003
Beiträge: 21
München
Guten Morgen!

Ich weiss, dieses Thema wurde wahrscheinlich auch schon 100 mal behandelt, aber manchmal ändern sich ja auch Dinge, Fakten oder Informationen, oder es sind wieder neue Leute im Forum, die Auskunft geben können.

Mein tunesischer Freund und ich möchten dieses Jahr im Sommer hier in Deutschland heiraten. Zuerst wollte ich ihn per Touristen-Visum nach Deutschland einladen, aber das scheiterte an diesen dämlichen, aber allseits bekannten Gründen.

Jetzt meine Frage zu einem Heirats-Visum:
Beträgt die maximale Dauer des Heirats-Visums (genau wie beim Touristen-Visum) 3 Monate?
Würde das bedeuten, dass wenn wir im Juni heiraten wollen, er schon im April zu mir kommen kann? Gibt es da irgendwelche Probleme, oder werden diese Visa in der Regel genehmigt? Bekommt er die Arbeitserlaubnis erst nach der Heirat oder schon vorher? [Durcheinander]

Dann habe ich noch eine allgemeine Frage zum Ablauf hier im Forum. Man liest in den Beiträgen oft: "Schau Dir dazu alte Beiträge an" oder " ich hab dir zu diesem Thema was "heraufgeholt"" ...
wie kann ich mir das anschauen, oder wie muss ich da genau vorgehen?

Danke schon mal im voraus für die Informationen und Antworten.

Schönen Tag an alle und liebe Grüsse

Püppi

Re: Heirats-Visum #118996
07/01/2004 08:58
07/01/2004 08:58
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
Moderatorin
Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
Moderatorin
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Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
Guten Morgen,

zu deiner letzten Frage:
""Schau Dir dazu alte Beiträge an"
Du kannst oben auf Suchen gehen, dann öffnet sich ein neues Fenster wo du deinen Suchbegriff, bei dir z.B. Visa oder Eheschließung eingeben kannst und dann wählst du die Rubrik bei dir wäre es Partnerschaften und gehst auf Suchen, dann werden dir alle Themen wo das Wort Eheschließung oder eben Visa vorkommt angezeigt die du dir dann in Ruhe anschauen und durchlesen kannst.

oder " ich hab dir zu diesem Thema was "heraufgeholt"" ...
Wenn wir alte Themen wieder rauf holen stehen sie in der Regel dann auf der erste Seite in der jeweiligen Rubrik.
Der letzte Beitrag ist dann oft dieser Satz: ich hab dir zu diesem Thema was "heraufgeholt, denn sonst würden wir dieses Thema nicht wieder von einer hinteren Seite auf eine vordere bekommen.

Vor der Eheschließung bekommt er keine Arbeitsgenehmigung in Deutschland, ihr müsst erst verheiratet sein.

Zu deinen anderen Fragen kann ich dir nur diese Seite empfehlen denn dort ist es immer aktuell und dort findest du alle Infos und Unterlagen was ihr braucht und wo ihr es einreichen müsst.

http://www.tunis.diplo.de/de/willkommen/visa/index.html

http://www.tunis.diplo.de/de/informationen/service/Eheschliessung.html

Merkblatt für die Eheschliessung mit tunesischen Staatsangehörigen



Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Tunis ist nicht zur Vornahme von Eheschließungen ermächtigt. Die Trauung in Tunesien kann also nur vor dem zuständigen tunesischen Standesbeamten erfolgen.

Eheschliessung in Tunesien

Der tunesische Standesbeamte verlangt von dem deutschen Verlobten folgende Unterlagen:

Ehefähigkeitszeugnis, mit einer von der Botschaft gefertigten französischsprachigen ergänzenden Bescheinigung
Meldebescheinigung der Wohnsitzbehörde mit beglaubigter französischer Übersetzung
Geburtsurkunde neueren Datums mit beglaubigter französischer Übersetzung
Reisepaß oder sonstigen Nachweis der Staatsangehörigkeit
von einem in Tunesien ansässigen Arzt ausgestelltes medizinisches Gesundheitszeugnis
ggfs. Heirats- oder Scheidungsurkunden aus früheren Ehen mit beglaubigter französischer Übersetzung
Bei der Eheschließung eines deutschen Staatsangehörigen mit einer tunesischen Verlobten wird eine Bescheinigung eines islamischen Geistlichen verlangt, aus der hervorgeht, daß der nicht-muslimische Verlobte zum Islam übergetreten ist. Bei der Eheschließung eines tunesischen Verlobten mit einer deutschen Staatsangehörigen bzw. bei einer Eheschließung zwischen zwei nicht muslimischen Ausländern wird diese Bescheinigung nicht verlangt.
Rechtsverbindliche Auskunft kann Ihnen nur das zuständige tunesische Standesamt erteilen! Die/der tunesische Verlobte sollte sich unmittelbar mit diesem in Verbindung setzen.

Für die Unterlagen (Punkte 2,3 und 6) ist grundsätzlich eine Übersetzung durch einen staatlich anerkannten Übersetzer ausreichend.

Das Ehefähigkeitszeugnis kann nur auf Antrag von dem für Sie zuständigen Standesamt (i.d.R. letzter Wohnsitz) in Deutschland, - nicht aber von der Botschaft - ausgestellt werden.

Folgende Unterlagen sind hierzu erforderlich:

a) deutsche/r Verlobte/r:
Meldebescheinigung der Wohnsitzbehörde
Geburtsurkunde
Reisepaß oder anderen Nachweis der Staatsangehörigkeit
ggfs. Heirats- und Scheidungsurkunden aus früheren Ehen

b) tunesische/r Verlobte/r:

legalisierte Geburtsurkunde (Certificat de naissance) mit beglaubigter deutscher Übersetzung
legalisierte Meldebescheinigung (Certificat de résidence) mit beglaubigter deutscher Übersetzung
legalisierte eidesstattliche Erklärung über den Personenstand (Déclaration sur l'honneur) mit beglaubigter deutscher Übersetzung
beglaubigte Photokopie des Passes
ggfs. legalisierte Heirats- und Scheidungsurkunden aus früheren Ehen mit beglaubigter deutscher Übersetzung

Rechtsverbindliche Auskunft kann Ihnen nur das zuständige deutsche Standesamt erteilen!

Die Legalisation bestätigt die Echtheit der Urkunde und erfolgt ausschließlich durch entsprechenden Stempelaufdruck auf dem Original (nicht auf Übersetzungen oder Photokopien!!!)

Folgende Behörden müssen ihren Legalisationsvermerk nacheinander anbringen:

I) Urkunden der Standesämter und sonstigen Verwaltungsbehörden

Gouvernorat
Ministère des Affaires Etrangères/Direction des Affaires Consulaires, Avenue de la Ligue Arabe, Nord Hilton, 1002 Tunis - Belvédère Tel.: 71 84 75 00, 71 84 70 10
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Tunis
II) Urkunden der Justizbehörden (Urteile, Gerichtsbeschlüsse)

Ministère de la Justice, Bd.Bab Bénat, 1006 Tunis-La Kasbah
Tel: 71 56 14 40
Ministère des Affaires Etrangères, Adresse wie oben
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Tunis
Anträge auf Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung können bei der Botschaft unter Vorlage des Reisepasses, zweier Passbilder sowie der legalisierten und in die deutsche Sprache übersetzten Heiratsurkunde gestellt werden. Für dieses Visum ist die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde zwingend vorgeschrieben. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 - 8 Wochen. Weitergehende Auskünfte erteilt Ihnen die Visa-Abteilung der Botschaft

Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland

Die tunesischen Behörden stellen keine Ehefähigkeitszeugnisse aus. Der tunesische Verlobte muß deshalb über das zuständige deutsche Standesamt des beabsichtigten Eheschließungsortes beim Oberlandesgericht einen Antrag auf Befreiung von der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen. Grundsätzlich muss der tunesische Verlobte die selben o.a. Unterlagen vorlegen.

Rechtsverbindliche Auskunft erteilt Ihnen das zuständige deutsche Standesamt.

Bei einer Heirat in Deutschland ist der tunesische Ehegatte nach tunesischem Recht verpflichtet, diese Eheschließung innerhalb 3 Monaten bei dem zuständigen tunesischen Konsulat anzuzeigen.

Beglaubigte Übersetzungen werden u.a. von folgenden Übersetzern gefertigt:

Abdessatar Bouricha
Vereidigter Übersetzer
Traducteur assermenté
67, Rue de Yougoslavie, 1001 Tunis
Tel.: 71 25 57 13 Tel./Fax: 71 33 51 12

Slaheddine Chetoui
Vereidigter Übersetzer in Tunesien
Traducteur assermenté en Tunisie
32, Av. Bab Benat, 1006 Tunis
Tel./Fax: 71 57 12 98

Abderrazak Habibi
67, Rue de Yougoslavie, 1001 Tunis
Tel./Fax: 71 33 42 68

Mohsen Beskri
Sediri-Services
8, Av. de Carthage, 1001 Tunis
Tel./Fax:71 34 50 05

Anouar Sediri
Sediri-Services
22, Av. Habib Thameur, 1001 Tunis
Tel/Fax: 71 34 07 91

Re: Heirats-Visum #118997
07/01/2004 09:05
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Hallo Püppi,

ist für dich das Ausländeramt München zuständig?
Dort ist das Verfahren etwas anders als bei anderen Ausländerbehörden im Bundesgebiet.
Wenn du Infos brauchst, schreib mich per PN an.

Re: Heirats-Visum #118998
07/01/2004 09:31
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Hier ist auch die Internetseite von der AHB München wo viele Infos stehen und auch Ansprechpartner.

http://www.muenchen.de/referat/kvr/ala/index.html

Claudia

Re: Heirats-Visum #118999
07/01/2004 09:34
07/01/2004 09:34

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Wie gerade die aktuelle Vergangenheit gezeigt hat, werden die Dinge wirklich von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich gehandhabt. Am sichersten ist es, wenn man nicht auf Infos aus 2. Hand vertraut und sich bei seinem zuständigen Sachbearbeiter beraten läßt.

Re: Heirats-Visum #119000
07/01/2004 11:24
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Cheker Offline
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Geh zum Standesamt und erkundige Dich, welche Unterlagen zu einer Eheschliessung in München genau gebraucht werden.
Und gehe bitte zur Ausländerbehörde und trage dort Dein Anliegen vor.
Das ist der sicherste Weg, denn es ist wirklich von Bundesland zu Bundesland verschieden und auch noch von Gemeinde zu Gemeinde innerhalb des gleichen Bundeslandes.

Re: Heirats-Visum #119001
07/01/2004 17:14
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Pueppi Offline OP
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Vielen Dank schon mal für die Informationen und Tips.

Hat jemand evtl. noch Erfahrung mit der Frage bezüglich der Dauer des Visums? Gilt ein Heirats-Visum auch für maximal 3 Monate? Es wäre sehr wichtig für mich zu wissen, ob er schon 2 Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin einreisen kann.

Oder erfahr ich das nur beim Ausländeramt, der Botschaft oder beim Standesamt?

Liebe Grüsse
Püppi

Re: Heirats-Visum #119002
07/01/2004 17:19
07/01/2004 17:19

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Hallo Püppi,

wenn du eure Unterlagen beim Standesamt abgegeben hast zur Aufgebotsbestellung bekommst du hierüber eine Bestätigung, welche du mit dem Visumsantrag abgibst.
Bei uns war das so der Fall, dass wir die Bescheinigung über den Hochzeitstermin zusammen mit dem Antrag abgegeben haben. Der Termin ist am 14.02. und mein Freund hat sein Visum am 02.01. bekommen - also ca. 1,5 Monate vorher. Wenn bei mir die Weihnachtsfeiertage nicht dazwischen gewesen wäre, hätte es bestimmt noch schneller geklappt. Also ich denke es kann gut sein, dass dein Freund 2 Monate vor der Hochzeit in Deutschland sein kann.

Das Eheschliessungsvisum wird immer für 3 Monate vergeben (soweit ich weiß)

LG
Sena