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Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117961
25/11/2003 00:31
25/11/2003 00:31
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Andrea37 Offline OP
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Wer hat die Familienzusammenführung schon hinter sich und kann mir Tips geben, was den z.B. für Fragen gestellt werden. Bin seit 4.Oktober verheiratet und es dauert und dauert und dauert...
Besonders hilfreich sind Tips für mich die das Ausländeramt in Stuttgart betreffen, da ich hier einfach nicht vorwärts komme. Meine Telefonrechnung ist schwindelerregend und ich vermisse meinen Mann, der nicht versteht warum es hier solange dauert, da er Freunde/Nachbarn hat bei denen es nur um die 2 Wochen gedauert hat.
Laut Claudia P. werden die selben Fragen eventuell auch meinem Mann in Tunesien gestellt. Wer hat damit Erfahrung? Dachte nämlich seine Befragung hätte er schon hinter sich als wir das Visum beantragt haben wurde er auf der Botschaft in Tunis schon zu verschiedenen Dingen befragt, aber das war es wohl noch nicht.

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117962
24/11/2003 13:30
24/11/2003 13:30
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schnecke Offline
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hast du denn schon das bundesverwaltungsamt angerufen? der dort zuständige herr ist sehr nett und kann dir genau sagen, wann welches papier wohin ging.
eine weitere möglichkeit ist die botschaft selbst. die geben auch auskunft, wenn man nett danach fragt.

schnecke

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117963
24/11/2003 22:50
24/11/2003 22:50
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Habe dir dazu eine PN geschickt.

Claudia

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117964
25/11/2003 08:42
25/11/2003 08:42
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Andrea37 Offline OP
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Andrea37  Offline OP
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Beim Bundesverwaltungsamt habe ich schon angerufen. Laut denen war alles soweit OK und sie haben die Papiere schon am 09.10. an die ABH nach Stuttgart weitergeleitet. Aber da liegt es halt. Mehr konnte man uns auf der Botschaft auch nicht sagen. Hat mir den keiner einen Tip wie ich in Stuttgart weiterkomme?! Bin echt langsam am verzweifeln. Mein Mann kann auch nicht verstehen warum es bei uns so lange dauert. Vor allem nicht mehr, weil ein Freund, der nach uns den Visumsantrag gestellt hat seit Freitag in Stuttgart ist. Und laut ABH geht alles der Reihe nach...
Unsere Papiere sind auch vollständig und es liegt nichts gegen meinen Mann vor. Deshalb verstehen wir die Welt nicht mehr...

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117965
27/11/2003 00:01
27/11/2003 00:01
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Hallo Andrea,
bitte verlange den Vorgesetzten der Ausländerbehörde und frage dort nochmals nach, denn nur so kannst du sicher etwas erreichen.
Nenne dein Anliegen und das Aktenzeichen und bitte um eine verbindliche Aussage.

Claudia

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117966
27/11/2003 18:59
27/11/2003 18:59
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kate Offline
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So ist das in Stgt... Wir haben ja auch zwei Monate gewartet...

Ich hab ein Mail an den Leiter der ABH geschrieben dann gings ganz schnell. Findest du im Internet und www.stuttgart.de ABh Konatkt.

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117967
27/11/2003 21:38
27/11/2003 21:38
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Ja Katja deshalb schrieb ich auch sie soll sich so schnell es geht an den Leiter wenden dann wird es auch schneller gehen, denn sie müssen es bearbeiten, konnte mich an dich erinnern das es bei dir auch länger gedauert hat und Stuttgart dafür bekannt ist.

Ich hoffe euch beiden geht es gut und ihr seit wohl auf.

Claudia

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117968
28/11/2003 08:42
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Andrea37 Offline OP
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Hallo Ihr Lieben,
seit gestern sind sie bei der Bearbeitung. Wollte das Fax an den Leiter absenden, hab vorher noch mal angerufen und "Oh Wunder" da erhielt ich die Nachricht sie wären jetzt bei der Bearbeitung ich würde in den nächsten Tagen eine Einladung erhalten... JUHU, hoffe es geht jetzt auch wirklich schnell!

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117969
28/11/2003 15:13
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Andrea die Einladung die du erhalten wirst ist die Befragung welche dein Mann auch bekommt zum gleichen Tag und Zeitpunkt.
Nach der Befragung geht es sehr schnell und sicher hast du deinen Schatz bald hier bei dir.

Ich drücke dir die Daumen

Claudia

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117970
02/12/2003 08:14
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Andrea37 Offline OP
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Endlich habe ich Mitte Dezember den Termin bei der ABH. Sie wollen allerdings noch einige Papiere. Unter anderem eines das vom Vermieter unterschrieben werden muss. Da meine Vermieterin Rentnerin ist und im Winter fast nur im Urlaub im Süden (wo, weiß der Himmel) verbringt und ich sie nicht erreichen kann ist meine Frage jetzt, hat jemand Erfahrung damit. Wird der Mietvertrag nicht akzeptiert. Auf dem Amt habe ich leider mal wieder niemand erreicht.Da mein Verdienst momentan nicht sehr hoch ist würde ich auch gern wissen, ob mir das Probleme bereiten kann und wie ich trotzdem die schnelle Einreise erhalte.
Wenn ich tatsächlich alle Papiere zusammen bekomme, wielange dauert es im Normalfall das dann die Botschaft informiert wird und er sein Visum in den Paß bekommt? Wäre zu schön, wenn er wenigstens zu Weihnachten hier wäre, wenn es schon zur Ausstellungseröffnung nicht geklappt hat.

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117971
02/12/2003 08:18
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Andrea wenn du einen Termin zur Befragung hast dann dauert es nach der Befragung oft nur 2 - 3 Tage bis man dir Bescheid gibt, gleichzeitig wird auch er benachrichtigt das er sein Visa eintragen lassen kann.

Warum wollen die ein Papier von deiner Vermieterin? Mit deinem Verdienst hat es nichts zu tun, da ihr ein Visa auf Familienzusammenführung gestellt habt und kein Besuchervisum.

Claudia

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117972
02/12/2003 08:40
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kate Offline
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Hallo Andrea,

jetzt bin ich platt... Bei mir sagte die dame damals, dass sie diese Unterlagen bei deutschen nicht braucht [Durcheinander] Naja irgendwie ist es nicht nur von Behörde zu Behörde anders sondern auch von Fall zu Fall...

Ich habe nach dem befragungstermin noch 3 Tage gewartet dann konnte mein Mann sein Visum holen. Aber die Dame sagte mir, das kann auch bis zu drei Wochen gehen.

Für dich zu beachten gilt, dass du einen rechtsanspruch hast, dass dein Mann einreisen kann, sie können verzögern aber nicht verweigern, also immer freundlich die Unterlagen beibringen aber auch auf die unerträgliche Situation aufmerksam machen. Wenn das Visum nach drei Onaten ab Antragstellung nicht genehmigt ist kannst du eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen.

Ich habe immer freundlich gessgt, dass ich Verständnis für ihre enge Personalsituation habe aber die Situation für uns jetzt langsam unerträglich wird. Und ich habe immer Mails geschrieben und nicht angerufen, dann bekam ich innerhalb eines Tages immer Antwort und hatte was schriftliches.

LG Katja

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117973
02/12/2003 09:37
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@Claudia: das ist genau das, was wir vor einigen Monaten schon hatten. Es gibt ABH, welche ein Formular haben, welches sie vom Vermieter ausgefüllt haben möchten, worin steht, wie gross die Wohnung ist, was sie kostet etc. Es gibt auch ein Formular bei der ABH, dass man vom Arbeitgeber ausfüllen lassen muss, wie lang man dort arbeitet, was man verdient.
Aber dies ist wohl von Ort zu Ort in D unterschiedlich.

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117974
02/12/2003 10:00
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Clabou Offline
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Hallo Andrea,

habe eben folgendes gefunden:

Quelle: http://www.info4alien.de/
-> FAQ
-> Eheschließung/Ehegattennachzug
-> Kann eine Familienzusammenführung an niedrigem Einkommen oder fehlendem Wohnraum scheitern?

Ja, das ist möglich. Bei Eheschließungen zwischen Ausländern ist es regelmäßig erforderlich, dass der hier lebende Ehegatte den Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit sicher stellt. Ferner muss ausreichender Wohnraum vorhanden sein. Im Falle einer deutsch-ausländischen Ehe spielt weder Einkommen noch die Wohnungsgröße eine Rolle, auch wenn man immer wieder hört, dass manche ABH's entsprechende Nachweise verlangen. Das lässt sich damit erklären, dass § 23 Abs. 1 Nr. 1 AuslG nur auf § 17 Abs. 1 AuslG, nicht auf § 17 Abs. 2 AuslG verweist.

****
Es wird wohl nur eine Ausnahme bei Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe gemacht.
Arbeitslosengeld betreffe diese Ausnahme/Einschränkung nicht. Also ist es eigentlich egal, wie viel man verdient, hauptsache man verdient überhaupt (oder bekommt Arbeitslosengeld -> und das bekommt man auch nur, wenn man mal ne gewisse Zeit Geld verdient hat).

Ich hoffe, das hat sich in den 2 Jahren nicht geändert.

Viel Glück wünscht Dir
Claudia

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117975
03/12/2003 00:20
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schnecke Offline
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da sieht man wirklich wieder, wie unterschiedlich alles ist.

stuttgart ist wirklich nur 230 km von augsburg weg, aber bei unser abh hat der verdienstnachweis und der mietvertrag gereicht.
ich hatte auch keine befragung, haben den armen mann mit anrufen ziemlich genervt, am schluss noch bilder abgegeben, damit es schneller geht und das war´s. er hat mir gesagt, er schickt das fax nach köln und gleichzeitig nach tunis, mein mann soll morgen auf der botschaft anrufen.
auch mein mann musste nur 5 fragen beantworten.

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117976
02/12/2003 19:17
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Dagmar komisch ist aber dann das die gleiche Behörde bei manchen diese Formular einsetzt und bei manchen nicht, von was wird dies ddenn dann abhängig gemacht?

die Einreise des Mannes darf nicht verweigert werden, wenn das Einkommen der Frau niedrig ist. Es darf auch nicht abgelehnt werden wenn die Frau Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe usw. bekommt.

Denn es handelt sich nicht um ein Besuchervisa wo diese Punkte zutreffen und auch aus diesen Gründe das Visa abgelehnt werden darf, hier handelt es sich um Familienzusammenführung und einem Deutschen Staatsbürger darf dies nicht verwehrt werden, das einzige wo es verwehrt werden darf ist: wenn der Mann (Tunesier) Straftaten begannen hat und diese auch Aktenkundig sind.

Wie Katja schon schrieb, darf man deinem Mann Andrea die Einreise nicht verwehren.

Claudia

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117977
03/12/2003 08:01
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Hallo Claudia,

dann muß sich das in den zwei Jahren geändert haben:
Denn mir wurde damals gesagt, weil ich da Arbeitslosengeld bekommen habe; wenn ich jetzt Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe bekomme (welches ja vom Staat ist) dann können sie das ablehnen. Denn zuerst hat der Ehemann ja auch erst mal keine Arbeit und ist dann auch noch vom Staat abhängig.
Aber ist ja auch egal, denn Andrea ist nicht arbeitslos, also braucht sie sich keine Sorgen darum zu machen.

@ Schnecke,
sogar bei ca. 20 km Entfernung war es nicht gleich. Bei uns dauerte es nur 3 Wochen; ich mußte weder Verdienstbescheinigung (da ich arbeitslos war) oder Mietvertrag vorlegen, noch mich einer Befragung unterziehen. Meinem Mann wurden 4 oder 5 Fragen bei Antragstellung gestellt.

Gruß
Claudia

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117978
03/12/2003 10:00
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@Claudia: ich hatte das schon mal irgendwo in einem anderen Thema geschrieben: FFM verlangt die Bescheinigung vom Vermieter über den Wohnraum ( haben dafür ein Formular) und auch eine Bescheinigung vom Arbeitgeber ( haben dafür auch ein Formular).
Aber wie wir ja schon oft gesehen haben, ist es woanders wieder ganz anders.
Hier wird das Visum zur Einreise zwecks Eheschliessung nur erteilt, wenn man den Heiratstermin hat. Vorher geben die kein Ok nach Tunis.
Woanders kann der Verlobte einreisen und es wird hier nach dem Termin gesucht.
Also wieder einmal: fragt in Eurer Behörde/Gemeinde/Standesamt nach, wie es bei Euch am Wohnort ist.

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117979
03/12/2003 19:02
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Dagmar von FFm weiß ich es aber hier ging es um Stuttgart und da mir nun einige Fälle aus Stuttgart bekannt sind, ist es komisch das die gleiche Behörde es einmal verlangt und beim anderen wieder nicht und deshalb fragte ich nach.

Wir sollten mal aufpassen das wir nicht verschiedene Dinge mischen hier.

Bei einem Touristenvosa da wird immer auf das Einkommen der Einladenden Frau / Mann / Person geschaut und wenn man Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld bekommt kann dies abgeleht werden, das ist richtig.

ABER:

wenn man verheiratet ist und der Mann / die Frau einreisen möchte mit einem Visum auf Familienzusammenführung, darf dies laut Auskunft von heute OLG D-dorf nicht abgelehnt werden, Abgelehnt werden darf es hier nur wenn bei der Einreisdenden Person eine Straftat vorlag oder liegt.

Ich fragte heute extra bei einem sehr sehr guten freund beim OLG nach und er bestätigte mir dies so und es gab die letzten Jahre auch keine Änderungen, es geht aber hier nur um ein Visum auf Familienzusammenführung.

Claudia

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117980
04/12/2003 08:29
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Hallo Claudia,

ist ja schon interessant, was Dein guter Freund vom OLG Dir sagte. In dem Beitrag von mir mit den Paragraphen stand es im Grunde genommen gleich.

Fakt ist halt, man sollte sich - vorher - schon gut informieren, damit man sich nicht übers Ohr hauen läßt. Wenn ich es damals (zumindest mit ALG - in meinem Fall hat es ja nur dieses betroffen) nicht schon gewußt hätte, dann hätte die Sachbearbeiterin bei mir auch versucht, die Sache rauszuziehen oder vielleicht auch abzulehnen. Sie hat es nämlich auf die Tour versucht, daß es mit ALG nicht ginge. Und ich sagte: "Moment mal, da weiß ich aber was anderes... Schauen Sie doch bitte mal nach." Sie redete sich dann vermutlich so raus, daß es dann bei ALH und SozH nicht ginge.

Claudia

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117981
04/12/2003 08:41
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia sicher muß man dies wissen aber dafür gibt es doch auch Infos überall und man muß sich immer vorher informieren. Ich werde mal schauen ob die die Gesetztesgrundlage dazu bekomme was aber sicher nicht so schnell geht.
Hoffe ich bekomme sie dann stelle ich sie für alle hier rein.

Dann kann man diese auch immer mitnehmen (sich ausdrucken) und gut ist.

Claudia

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117982
04/12/2003 08:48
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Claudia, ich habe doch auch schon etwas am 02.12.03 dazu reingestellt: [Breites Grinsen] [Breites Grinsen] [Breites Grinsen]

Zitat:
Quelle: http://www.info4alien.de/
-> FAQ
-> Eheschließung/Ehegattennachzug
-> Kann eine Familienzusammenführung an niedrigem Einkommen oder fehlendem Wohnraum scheitern?

Ja, das ist möglich. Bei Eheschließungen zwischen Ausländern ist es regelmäßig erforderlich, dass der hier lebende Ehegatte den Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit sicher stellt. Ferner muss ausreichender Wohnraum vorhanden sein. Im Falle einer deutsch-ausländischen Ehe spielt weder Einkommen noch die Wohnungsgröße eine Rolle, auch wenn man immer wieder hört, dass manche ABH's entsprechende Nachweise verlangen. Das lässt sich damit erklären, dass § 23 Abs. 1 Nr. 1 AuslG nur auf § 17 Abs. 1 AuslG, nicht auf § 17 Abs. 2 AuslG verweist.


Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117983
04/12/2003 08:56
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia das habe ich gelesen aber komisch ist es das mache es trotzdem hier nicht so glauben und cih dazu um die 7 Mails mit den gleichen Anfragen bekommen habe und mehr wie du es hier schon rein gestellt hast, kann ich es auch keinen schreiben.

Danke das du es noch mal hier unten rein gesteltl hast und ich hoffe es reicht dann dazu auch zum Thema.

Danke an dich.

Claudia

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117984
05/12/2003 00:52
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Noch was:
Auch wenn der Ehegatte eine Straftat begangen hat, darf das Visum nicht verweigert werden, die Strafhöhe darf eben nur nicht mehr als drei Jahre (!) betragen. Das hat mir mein Anwallt bestätigt und steht auch so im Gesetzbuch, das dieses Jahr im Sommer erschienen ist!

Viel Glück und LG Meryam

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117985
04/12/2003 20:52
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Gera
Es wäre super nett wenn du mal das Gesetzbuch mit Namen nennst und den § dazu, da es mich sehr interessieren tut.

Claudia

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