Kann mir jemand auskunft geben (vielleicht die Mitglieder aus Österreich) wie das abläuft wenn man sich scheiden lässt. Also man hat in Österreich geheiratet, er Tunesier sie Österreicherin leben aber in Deutschland. Sie bauten sich ein Haus in Tunis wo beide im Grundbuch (angeblich) drinstehen. Nun will er sich nach 42 Ehejahren scheiden lassen und geht zurück und macht auf braven Moslem (sorry ich will niemanden angreifen). Nun muss das Haus verkauft werden.
Nun bekommt man, wenn man sich scheiden lässt unterhalt von ihm und kann man auch darauf hoffen die hälfte vom Erlös vom Haus zu bekommen oder sollte man das sicherheitshalber festhalten bei der Scheidung? Und was ist wenn er sich nicht scheiden lassen möchte aber auch nicht mehr mit ihr zusammen leben möchte?
Hat jemand vielleicht in dieser Hinsicht erfahrung?
Oder sind die Gesetze dazu wie in Deutschland?
Ich kann erst morgen wieder hier ins Forum reinschauen deshalb bitte nichts denken wenn ich heute nicht antworte. Danke schon mal Gruß Nadja
ich meine auch, daß Deine Freundin einen Anwalt in Österreich aufsuchen sollte. Hier in München gibt es mittlerweile welche, die sich auf binationale Ehen spezialisiert haben. Vielleicht gibt es sowas auch im Ösiland..... LG Anna