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Ehenamen #114094
31/07/2003 06:19
31/07/2003 06:19
Joined: Mar 2003
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Nürnberg
chems Offline OP
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chems  Offline OP
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Nürnberg
Hallo!

Ich bräuchte mal wieder Eure Hilfe. Wird wohl hoffentlich das Letzte Mal sein, da meine Hochzeit schon ziemlich nahe gerückt ist. (noch 2 1/2 Wochen).
Jetzt stellt sich bei uns das Problem mit den Ehenamen. Welche Möglichkeiten habe ich den bei Heirat in Tunesien??? Oder ist das egal,weil ich Deutschland sowieso eine namensrechtliche Erklärung abgeben kann??? Wie war das bei Euch???
Danke für Eure Hilfe.

Gruß Ulrike

Re: Ehenamen #114095
31/07/2003 08:33
31/07/2003 08:33
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Raddusch
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adel Offline
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adel  Offline
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Raddusch
Also mein Mann und ich wir haben uns darauf geeinigt das jeder seinen Namen behält- Hochzeit war in Tunesien.
Und du hast aber noch die Möglichkeit den Namen zu wechseln hier in Deutschland. Frage mal hier beim Standesamt- die können die genaueste Auskunft darüber geben.

MiLa

Re: Ehenamen #114096
31/07/2003 08:47
31/07/2003 08:47
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Hallo,

Da muß man sich mit dem Namensrecht befassen.
In deinem Fall mit dem Deutschen und Islamischen Recht.
Hier ein paar Infos auf die schnelle.

Henrich, Wagenitz, Bornhofen
Deutsches Namensrecht
Von Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Henrich, Universität Regensburg,
Prof. Dr. Thomas Wagenitz, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe, und
Heinrich Bornhofen, Oberregierungsrat im Bundesministerium des Innern

Das Werk sieht eine geschlossene Darstellung des gesamten Namensrechts in Kommentarform vor. Sie umfaßt das Bürgerliche Recht, das Ehe-, Familien- und Kindesnamensrecht, das Internationale Namensprivatrecht sowie das öffentliche Namensrecht. Personenstandsrechtliche Regelungen werden dabei im Kontext der materiellrechtlichen Vorschriften erörtert. Die erste Lieferung der Neubearbeitung behandelt aus der Feder von Wagenitz und Bornhofen das Recht des Kindesnamens. Kommentiert werden die §§ 1616, 1617, 1617a bis 1617c, 1618, 1757 und 1765 BGB.

So dies ist das Buch dazu, was aber recht teuer ist und man braucht es ja nicht so oft.

Hier noch ein paar Infos zum Inhalt:
Gemeinsame Namen

Festlegung vor, oder bei der Trauung - wahlweise einer der beiden Namen.
Bei keiner ausdrücklichen Einigung: Traditionell Name des Mannes.

Doppelnamen

Derjenige Verlobte, der als Ehegatte den Familiennamen des anderen als gemeinsamen Familiennamen zu führen hat,
kann erklären, seinen bisherigen Familiennamen unter Setzung eines Bindestriches zwischen den beiden Namen voran- oder nachzustellen.

Es besteht rechtlich grundsätzlich die Möglichkeit, dass beide Eheleute als erstes ihren Namen weiterführen und einer von beiden (egal wer) den Namen des anderen mit Bindestrich nachstellt (z.B.: Hr. Mayer, Fr. Kern-Mayer, oder Hr. Mayer-Kern, Fr. Kern).

Nachnamen behalten

Weiterführung des eigenen Familiennamens für beide Partner möglich.

Nachnamen für Ihr Kind bestimmen

Festlegung vor oder bei der Trauung, wenn kein gemeinsamer Familienname.
Bei keiner ausdrücklichen Einigung: Name des Mannes.

Ehehindernisse

Eheband (wenn Sie schon mal gültig verheiratet waren)
Religionsverschiedenheit (Ehe eines Getauften und eines Ungetauften)
Heilige Weihe (Diakon, Priester)
Öffentliches, ewiges Gelübde der Keuschheit
Impotenz (Unfähigkeit zur Geschlechtsgemeinschaft)
Blutsverwandtschaft
Gesetzliche Verwandtschaft (Adoption)
Schwägerschaft
Gattenmord
Öffentliche Ehrbarkeit (so sie Elternteil oder Kind eines früheren Partners heiraten wollen)
Bekennen sie sich zur Unauflöslichkeit der Ehe? Ohne Vorbehalte einen Bund fürs ganze Leben zu schließen?
Bereit ihrem Partner das ganze Leben treu zu bleiben und die Verpflichtung zur Treue ihm gegenüber ernst zu nehmen?
Bereit Kindern das Leben zu schenken und für ihre Erziehung zu sorgen. Im Besonderen sollten sie auch um die sittliche und religiöse Erziehung besorgt sein.
Nach dem Verständnis der Kirche von der Ehe und nach kirchlichem Recht ist die Ehe nur dann gültig, wenn sie mit freiem Willen. Sollten sie sich unfrei fühlen von Drohungen, Zureden, Drängen und Beeinflussen durch andere, oder wenn sie ein anderes Problem haben, ist ein klärendes Einzelgespräch mit Seelsorger noch vor der geplanten Trauung notwendig.

Rechtschreibfehler und Irrtümer vorbehalten.
http://www.trauung.at/Namensrecht.htm

Re: Ehenamen #114097
31/07/2003 08:50
31/07/2003 08:50
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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hier kannst du alles auch nachlesen:

http://www.weddix.de/ratgeber/dokumente/104555.shtml

Claudia

Re: Ehenamen #114098
31/07/2003 08:54
31/07/2003 08:54
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Re: Ehenamen #114099
31/07/2003 12:56
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Djerba69 Offline
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Djerba69  Offline
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Hallo,
ich habe auch in Tunesien geheiratet und habe hier einen Doppelnamen gewünscht, bei der Anerkennung.
Ist überhaupt kein Problem [Winken]
Ich wünsche Euch alles Gute und eine unvergessene Hochzeit
Liebe Grüße aus Freiburg
Michaela [winken1]

Re: Ehenamen #114100
31/07/2003 16:55
31/07/2003 16:55
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Ich wünsche natürlich auch eine sehr schöne und unvergessliche Hochzeit und für die gemeinsame Zukunft alles Gute.

Ist in den Infos total untergegangen.

Claudia

Re: Ehenamen #114101
01/08/2003 07:58
01/08/2003 07:58
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chems Offline OP
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Hallo,

vielen Dank für eure Infos und eure guten Wünsche. Denkt am 16.8. mal an mich.

Gruß Ulrike

Re: Ehenamen #114102
01/08/2003 08:05
01/08/2003 08:05
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Clabou Offline
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Hallo Uli,

ich habe ja, wie Du weißt, in Tn geheiratet. Hier in D habe ich dann den Namen von meinem Mann angenommen.

Du hast hier folgende Möglichkeiten:
a) Du behälst Deinen Mädchennamen
b) Du behälst Deinen Mädchennamen und nimmst noch seinen Namen mit an (vor oder nach Deinem Mädchennamen)
c) Du nimmst seinen Namen an

Wegen dem Namensrecht in Tn gehen nur diese 3 Möglichkeiten, denn er darf seinen Namen nicht ändern.

Diese Namenserklärung muß gemeinsam gegenüber dem Standesbeamten erfolgen. Also hier in D, auf dem Standesamt in Deiner Stadt, nach der Einreise wenn er sich hier angemeldet hat.

Hoffe, ich konnte Dir helfen?

Mach Dir keine Sorgen; alles behördliche klingt schlimmer als es oft ist.

Wünsche Dir ein schönes Hochzeitsfest. Bin in Gedanken dabei.

Liebe Grüße
Claudia

Re: Ehenamen #114103
01/08/2003 08:08
01/08/2003 08:08
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Clabou Offline
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Clabou  Offline
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.... Ach: Diese Namenserklärung muß nur gemacht werden, wenn Du seinen Namen "irgendwie" annimmst. Behälst Du nur Deinen Mädchennamen, braucht diese Erklärung nicht gemacht zu werden und Du sparst Dir widerrum Kosten.

Du hast aber auch 5 Jahre Zeit, für eine solche Erklärung.

Gruß
Claudia