|
|
 |
 |
 |
 |
Re: Wer kennt das Erbrecht?
#113134
21/02/2003 13:53
21/02/2003 13:53
|
Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,258 Schweiz
jambo
OP
Mitglied*
|
OP
Mitglied*
Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,258
Schweiz
|
Hallo Anna, genau so habe ich mir das gedacht. Wie ist es dann bei einem Haus? Wem gehört das nun, der Mutter oder wie soll man das aufteilen?
Unser Problem ist, da uns der Vater verstorben ist, wissen wir nicht wie es nun mit dem Haus aussieht. Er wollte das immer auf unseren Namen überschreiben, aber leider kam der überrschende Tod schneller....Mein Mann hat noch 4 Geschwister, aber seit wir verheiratet sind(17Jahre) haben wir immer alles finanziert. Das Haus ist nichts besonderes, aber es sind eigentlich doch im 1. Stock meine eigenen 4 Wände! Wir haben aufgestockt. Wir haben ja 5 Jahre da gewohnt und alle meine Sachen und Möbel sind noch da....Im Prinzip möchte ich ja nichts, aber ich denke wenn nun die Geschwister Aerger machen, könnte es Probleme geben...
|
|
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Re: Wer kennt das Erbrecht?
#113136
22/02/2003 16:10
22/02/2003 16:10
|
Joined: Feb 2003
Beiträge: 138 wiesbaden
aline
Member
|
Member
Joined: Feb 2003
Beiträge: 138
wiesbaden
|
Hallo Sandra, also grundsätzlich ist es meines Wissens so: Erben der 1. Ordnung (direkte Angehörige) zu gleichen Teilen, wobei die weiblichen Erben gleicher Ordnung die Hälfte dessen erhalten, was die männlichen kriegen. Die Ehefrau des Verstorbenen kriegt mindestens 1/8, das kann auch nicht testamentarisch ausgeschlossen werden.
Wenn es bei Euch wirklich ernst wird, und Du guten juristischen Rat brauchst, kann ich Dir den Tip geben, dich an die Uni Heidelberg zu wenden. Dort gibt es einen sehr lieben ägyptischen Professor namens Omaia Elwan, der sich im arabischen Recht auskennt. Ich hab bei ihm studiert, daher weiß ich, daß er sich mit dem tunesischen Erbrecht auskennt. Er ist im Institut für internationales Recht der Uni Heidelberg tätig.
Ich kann aus eigener Erfahrung berichten, dass bei solchen Erbsachen meistens tierisch Stress in der Familie gibt. Das Haus von meinen Opa, hatte mein Vater für ihn gekauft. Als der Opa dann starb wollten Papas Brüder ihren "Erbteil". Haus und Grundstück wurden geteilt, meine Oma durfte nicht mal mehr an ihren Brunnen. Ich hoffe bei Euch läuft alles einvernehmlich ab.
|
|
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Re: Wer kennt das Erbrecht?
#113142
25/02/2003 08:30
25/02/2003 08:30
|
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
Moderatorin
|
Moderatorin
Mitglied***
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
|
Auskunftserteilung über ausländisches Recht
Die Auskunftserteilung über ausländisches Recht, vor allem auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts sowie bezüglich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und der Prozessführung im Ausland ist eine besondere Aufgabe im Referat II B 6. Dazu gehört die Dokumentation und Information über binationale Ehen unter besonderer Berücksichtigung der rechtlichen und sozialen Stellung der Frau in Ehe und Öffentlichkeit im Ausland. Rechtsberatungen gehören nicht zu dieser Dienstleistung!
Wegen der zahlreichen zu beachtenden Besonderheiten bei der Eheschließung mit Personen islamischer Religionszugehörigkeit ist dem Bereich "Islamische Eheverträge" eine besondere Informationsschrift gewidmet. Auch ehevertragliche Vereinbarungen in Europa und die formellen Erfordernisse, die das Ausland an deutsche Paare stellt, die dort heiraten wollen, sind in gesonderten Informationsschriften behandelt, die alle bei den Beratungsstellen erhältlich sind.
Der Informations- und Beratungsbedarf über die Länder der Welt wird sich in Zukunft eher vergrößern, da die internationale Mobilität stark zugenommen hat und noch zunehmen wird. Immer häufiger geschieht es, dass Familien und auch Einzelpersonen für eine längere - zunächst begrenzte - Zeit aus unterschiedlichen Gründen in einem anderen Land leben wollen. Schon heute spielen sich die Hauptwanderungsbewegungen innerhalb Europas ab. Die Tendenz ist steigend. Die Möglichkeiten, die der gemeinsame EU-Binnenmarkt mit EURES geschaffen hat, werden diese noch verstärken.
Die meisten Menschen machen sich häufig falsche Vorstellungen von dem, was sie in dem fremden Land erwartet. Häufig - so wissen die Berater zu berichten - gehen die Betreffenden von falschen Voraussetzungen aus; sie sind weder über die Einreise-, Aufenthalts- und Zollbestimmungen noch darüber informiert, welche arbeits-, steuer-und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen gelten. Sie unterschätzen häufig auch die Schwierigkeiten im ganz persönlichen Lebensbereich, ob es um Klima, Sprache, Bildungsmöglichkeiten, Kultur oder Möglichkeiten der Geselligkeit geht.
Das Bundesverwaltungsamt stellt den Beratungsstellen objektives Informationsmaterial bereit, welches die realistische Beurteilung der Verhältnisse und Möglichkeiten des Ziellandes erleichtert. Darüber hinaus verweist das Bundesverwaltungsamt auf die besondere Bedeutung des persönlichen Beratungsgespräches und empfiehlt den Besuch einer Beratungsstelle.
Ansprechpartner/in Monika Bollmann-Nelles Tel: 01 88 83 58-0 (Zentrale) Fax: 01 88 83 58-27 68
bva.eures@netcologne.de
In der Rubrik Land und Leute steht der Unterpunkt "Recht" in dieser stehen viele Themen mit Angaben wo man sich Infos einholen kann drin.
Habe dazu einen Teil mal hier rein gestellt, dort kann man noch mehr lesen und bekommt auch zu verschiedenen Rechten Ansprechpartner genannt.
Claudia Poser
|
|
|
|
 |
 |
 |
 |
|