Tunesien Informationsforum ARCHIV Tunesien Informationsforum ARCHIV
Jawhara FM Mosaique FM
Dieses Forum ist nur als Archiv nutzbar.
Popular Topics(Zugriffe)
1,706,191 Magic Life Club
1,278,241 Islamische Fragen
TunesienCom Galerie
Der Flughafen Enfidha/Hammamet - Bilder von Walter
Hammamet Fotos von Walter
Djerba Fotos von Walter
Impressum
Impressum
Datenschutzerklärung

Kontakt E-Mail
Previous Thread
Next Thread
Print Thread
Bewerte Thread
Recht bei binationalen Ehen: Es braucht Geduld #112657
10/05/2003 21:18
10/05/2003 21:18
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
Moderatorin
Claudia Poser-Ben Kahla  Offline OP
Moderatorin
Mitglied***

Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
Recht bei binationalen Ehen: Es braucht Geduld

«Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet», sagt die Bundesverfassung. Dies gilt auch für binationale Ehen.

Durch Heirat erhält niemand automatisch die Schweizer Staatsangehörigkeit.

Erst durch die Heirat haben ausländische Partner einen Anspruch auf eine Jahresaufenthaltsbewilligung.

Nach einer ununterbrochenen Aufenthaltsdauer von fünf Jahren erhält der ausländische Ehepartner das Recht auf die Niederlassungsbewilligung C.
Weitere Infos
IG Binational
Zentralsekretariat
Postfach 3063
8021 Zürich
www.ig-binational.ch

http://www.beobachter.ch/reusable/detail.cfm?ObjectID=7235974E-0C65-4DC2-B20018590579F5F6&navid=0

Re: Recht bei binationalen Ehen: Es braucht Geduld #112658
10/05/2003 21:19
10/05/2003 21:19
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
Moderatorin
Claudia Poser-Ben Kahla  Offline OP
Moderatorin
Mitglied***

Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
Ehe: Familie ohne Grenzen

Binationale Ehen stehen vor härteren Prüfungen als solche zwischen zwei Schweizer Partnern. Häufiger geschieden werden sie deswegen aber nicht.

Von Walter Noser
Bild: Judith Stadler


«Obwohl ich meinen kubanischen Freund liebte, hätte ich ihn nicht so schnell geheiratet, wenn wir auch ohne Trauschein hätten zusammenleben können», sagt die Sozialarbeiterin Bettina Villa. Nur die Heirat verschaffte ihrem Partner eine Aufenthaltsbewilligung.

Heirat oder Trennung: Die Alternative ist hart. Bei Paaren aus verschiedenen Nationen (binationalen Paaren) kommt es deshalb oft zu einer überstürzten Heirat. «Im Gegensatz zu Schweizer Ehepaaren lernen sich binationale Eheleute oft erst während der Ehe kennen», sagt Paar- und Familientherapeutin Gerti Saxer, die sich auf die Beratung binationaler Paare spezialisiert hat. Erst wenn man von den rosaroten Wolken heruntersteigt, prallen die unterschiedlichen Kulturen aufeinander.

Eine Erfahrung, die auch Bettina Villa machte. Trotzdem sind aus ihrer Sicht nicht die kulturellen Unterschiede für das Scheitern ihrer Ehe verantwortlich: «Ich wusste schon vorher, dass Kubaner anders geprägt sind als Schweizer.»

Die kulturellen Unterschiede sind auch für das Ehepaar Jamal Issa und Tamara De Vito eine tägliche Herausforderung, aber nicht als Problem, sondern als Bereicherung: Der gebürtige Libanese lernt viel von ihr, die schweizerisch-italienische Doppelbürgerin viel von ihm.

«Lernbereitschaft ist ein Grundpfeiler jeder binationalen Ehe», sagt Therapeutin Saxer. Es sei wichtig, dass solche Paare sich austauschen, sich für die Herkunft des anderen interessieren, Konflikten nicht ausweichen und Toleranz üben.

Dieses Rezept erproben Jamal Issa und Tamara De Vito schon seit Beginn ihrer mittlerweile zehnjährigen Ehe: «Wir versuchen, keiner Schwierigkeit aus dem Weg zu gehen, und diskutieren alles aus», sagt sie. Dies mache das Leben nicht einfach, aber spannend, findet er. Und dennoch: «Toleranz allein genügt nicht. Oft muss sich einer von uns durchsetzen und einer nachgeben können, denn nicht immer wird ein Kompromiss gefunden, selbst wenn man den anderen mit seinen Ansichten akzeptiert», sagt sie.

Offen miteinander reden und die Balance zwischen Nachgeben, Durchsetzen und Einigen suchen – dies gilt auch für Schweizer Paare. «Eheleute mit gleichem Pass meinen oft nur, alles sei klar», stellt Saxer immer wieder fest. «Binationale hingegen wissen, dass vieles nicht klar und oft schwierig ist.»

Das Ehepaar De Vito/Issa musste verhandeln, ob islamisch oder christlich oder nur standesamtlich geheiratet werden sollte, ob die Kinder libanesische, schweizerische oder italienische Namen bekommen und wie sie religiös erzogen werden sollten – und welches die Familiensprache sei. Dass die Mutter sowohl Schweizerdeutsch als auch Italienisch und der Vater sowohl Hochdeutsch als auch Arabisch spricht, dass die Mutter Rösti und Pasta kocht, während der Vater Falafel zubereitet, ist für die Kinder eine grosse Chance.

«In der Familie wird die globalisierte Welt gelebt und getestet», sagt Saxer. Doch innerhalb der verschiedenen Kulturen brauchen Kinder klare Werte, ist De Vito überzeugt – auch wenn es oft nicht einfach ist, einen gemeinsamen Nenner zu finden.

Fremdsein macht Abhängig
«Die Themen von binationalen Paaren unterscheiden sich von denen mononationaler Paare eigentlich nicht», erklärt Saxer. Hinzu kommt aber die Schwierigkeit, dass sich der ausländische Partner in einer fremden Gesellschaft zurechtfinden muss und dabei oft vom anderen abhängig ist: «Dies kann ein ungutes Machtgefälle in der Beziehung sein.»

Etwa dann, wenn der ausländische Partner die Sprache nicht versteht, Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten braucht, sich trotz guten Qualifikationen mit einfachen Jobs zufrieden geben muss und dann oft weniger verdient. «Zudem hat der ausländische Partner meist weder Verwandtschaft noch Angehörige in der Schweiz. Er muss sich einen eigenen Freundeskreis erst aufbauen.»

Im Lauf der Ehe wird der ausländische Partner selbstständiger, passt sich den hiesigen Gepflogenheiten an und verändert sich wie jedermann, der zu neuen Ufern aufgebrochen ist. Dies ist für viele Paare ein Stolperstein.

Es ist aber ein weit verbreiteter Irrtum, dass binationale Ehen häufiger geschieden würden als Ehen von Schweizern: Die Statistik ist in etwa gleich.

Kulturelle Unterschiede sind oft ein Scheidungsgrund, wie man beim Beobachter-Beratungszentrum erfahren hat. Eine Tatsache, die Jamal Issa befremdet: «Man weiss zu Beginn der Ehe, dass der Partner anders geprägt ist. Sind die kulturellen Unterschiede nicht einfach vorgeschobene Gründe für das Scheitern der Ehe?»

http://www.beobachter.ch/reusable/detail.cfm?objectid=4C468E0F-4ADF-4EBD-B11A385CB11287D9&navid=0

Re: Recht bei binationalen Ehen: Es braucht Geduld #112659
03/06/2003 20:00
03/06/2003 20:00
Joined: Nov 2002
Beiträge: 12
Deutschland
B
Bebe Offline
Junior Member
Bebe  Offline
Junior Member
B

Joined: Nov 2002
Beiträge: 12
Deutschland
Hallo an alle Forumsmitglieder!

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Ich bin bis jetzt nicht sehr gut informiert in Sachen Ausländerrecht und habe eine Frage zum binationalen Eherecht in Deutschland.

Angenommen, ein syrischer Mann ist mit einer deutschen Frau verheiratet und er möchte sich von dieser scheiden lassen, um eine andere deutsche Frau zu heiraten.
Wie sieht in so einem Fall die Rechtslage aus?
Wie lange dauert das Scheidungsverfahren, wie lange muss er danach in Syrien bleiben, bevor er wieder einreisen kann, darf er in Deutschland sich wieder verheiraten oder nur in Syrien und wie hoch sind ungefähr die Kosten für die nötigen Papiere??

So, dass waren eine Menge fragen.... ich hoffe, Ihr antwortet mir oder könnt mir einen Tipp geben, wo ich das ganze nachlesen kann.

Viele Grüße und schönen Dank [Lächeln]

Re: Recht bei binationalen Ehen: Es braucht Geduld #112660
03/06/2003 20:34
03/06/2003 20:34
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
Moderatorin
Claudia Poser-Ben Kahla  Offline OP
Moderatorin
Mitglied***

Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
Ich kann dir zu Syrien und der rechtslage dort nichts sagen, denn es gibt immer große Unterschiede in diesen Punkten, schon innerhalb Deutschland sind die Unterlagen bei Eheschließungen und Visas unterschiedlich, da müsstest du dich an die Ausländerbehörde oder eben an die Botschaft Syrien wenden.

Claudia

Re: Recht bei binationalen Ehen: Es braucht Geduld #112661
03/06/2003 20:37
03/06/2003 20:37
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
Moderatorin
Claudia Poser-Ben Kahla  Offline OP
Moderatorin
Mitglied***

Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
http://www.deutschebotschaft-damaskus.org/de/informationen/

Eheschließung in Syrien

Grundsätzlich richtet sich die Vorlage von Unterlagen zum Zweck der Heirat in Syrien nach der Konfession, nach der diese Ehe in Syrien geschlossen werden soll. Es gibt keine allgemein gültigen Bestimmungen. Die Botschaft empfiehlt daher, mit einer der folgenden Personen/Institutionen Kontakt aufzunehmen:

Zuständiger Standesbeamter in Syrien bei standesamtlicher Eheschließung,

Schariarichter oder sonstige zu religiöser Eheschließung befugte Person,

Syrische Botschaft in Bonn
Andreas-Hermes-Str. 5
53175 Bonn
Tel.: 0228 - 819920
Fax: 0228 - 8199299,

um dort nachzufragen, welche Unterlagen im einzelnen vorzulegen sind.

Aus der Erfahrung der Botschaft ist jedoch davon auszugehen, dass zumindest folgende Unterlagen vorzulegen sind:

eine Geburtsurkunde,

eine Bescheinigung, aus der Ihre Religionszugehörigkeit hervorgeht (z.B. Taufschein oder Auszug aus dem Melderegister),

eine beglaubigte Fotokopie Ihres Reisepasses,

Ledigkeitsbescheinigung;

Diese Unterlagen müssen je nach Einzelfall vom zuständigen Oberlandesgericht Ihres Heimatortes sowie vom Bundesverwaltungsamt in Köln und im Anschluss daran von der syrischen Botschaft in Bonn legalisiert werden.

Diese Verfahrensweise gilt grundsätzlich für alle deutschen Urkunden, die Sie hier in Syrien den Behörden vorlegen müssen.

Voraussetzung für die zivilrechtliche Eheschließung in Syrien ist die Vorlage einer syrischen Aufenthaltsbescheinigung. Ferner müssen Ausländer sich vor der Eheschließung in Syrien einem Aidstest unterziehen.

Ihr Rechts- und Konsularreferat


Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/ehe_html

Claudia

Re: Recht bei binationalen Ehen: Es braucht Geduld #112662
03/06/2003 20:43
03/06/2003 20:43
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
Moderatorin
Claudia Poser-Ben Kahla  Offline OP
Moderatorin
Mitglied***

Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
Home: Informationsverbund Asyl / ZDWF e.V.
http://www.asyl.net/Laenderinfo/Syrien.html

Re: Recht bei binationalen Ehen: Es braucht Geduld #112663
03/06/2003 23:31
03/06/2003 23:31
Joined: Nov 2002
Beiträge: 12
Deutschland
B
Bebe Offline
Junior Member
Bebe  Offline
Junior Member
B

Joined: Nov 2002
Beiträge: 12
Deutschland
Hallo Claudia!

Vielen Dank für Deine Antwort, damit hast du mir schon weitergeholfen.
Ich denke, ich werde mal die syrische Botschaft anschreiben.

Viele Grüße

Re: Recht bei binationalen Ehen: Es braucht Geduld #112664
04/06/2003 09:41
04/06/2003 09:41
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
Moderatorin
Claudia Poser-Ben Kahla  Offline OP
Moderatorin
Mitglied***

Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
Das denke ich ist das beste, wobei ich keine namen nennen würde, sondern nur allgemein erkundigen.

Claudia

Re: Recht bei binationalen Ehen: Es braucht Geduld #112665
12/11/2003 08:12
12/11/2003 08:12
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
Moderatorin
Claudia Poser-Ben Kahla  Offline OP
Moderatorin
Mitglied***

Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
Hier gibt es Infos.

Claudia

Re: Recht bei binationalen Ehen: Es braucht Geduld #112666
12/11/2003 23:43
12/11/2003 23:43
Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,258
Schweiz
J
jambo Offline
Mitglied*
jambo  Offline
Mitglied*
J

Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,258
Schweiz
Claudia, stimmt nicht ganz, mit dem "durch Heirat haben sie Anspruch auf eine Jahresaufenthaltsbewilligung". Jeder ausländische Eheparter der mit einem Schweizer Bürger verheiratet ist, hat Anrecht um ein Gesuch zu stellen für einen Jahresaufenthalt! Ist ein Unterschied!!

Re: Recht bei binationalen Ehen: Es braucht Geduld #112667
13/11/2003 07:23
13/11/2003 07:23
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
Moderatorin
Claudia Poser-Ben Kahla  Offline OP
Moderatorin
Mitglied***

Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
Sandra das darfst du mir dann nicht sagen und ich bin mir aber fast sicher das die iaf die ja das Binationale Eherecht schreibt und veröffentlicht keine falsch daten herausgibt da es immer von der Botschaft + Auswärtigen Amt bestätigt werden muß.

Dann solltest du dies so der iaf mitteilen, und sicher ist es von Land zu Land auch unterschiedlich, ich kenne es von Deutschland so wie es hier drin steht.

Claudia

Re: Recht bei binationalen Ehen: Es braucht Geduld #112668
13/11/2003 17:51
13/11/2003 17:51
Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,258
Schweiz
J
jambo Offline
Mitglied*
jambo  Offline
Mitglied*
J

Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,258
Schweiz
Claudia, es ist so in der Schweiz. Jeder Ausländer der mit einer Schweizerin verheiratet ist hat das Anrecht auf ein Gesuch für eine Aufenthaltsgenehmigung, aber das heisst nicht, dass man das auch wirklich bekommt.....Es kann abgewiesen werden aus bestimmten Gründen.
Also niemals heiraten und sich auf das verlassen!!
Ich denke es gibt ja auch Mitglieder hier im Forum die das erlebt haben....spreche ja selber auch aus eigener Erfahrung! Heirat ist also nicht immer ein Freipass nach Europa oder auf jedenfall in die Schweiz!