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Scheidung #111284
08/01/2003 09:50
08/01/2003 09:50
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nic Offline OP
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nic  Offline OP
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nrw
Hallo zusammen,

Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Habe schon versucht, über die Suchfunktion alte Themen hierzu zu öffnen, aber es kommt immer nur die Meldung "Thema existiert nicht (mehr)".

Keine Angst, nicht für mich! Aber ich soll mich für eine Freundin über die rechtliche Grundlage einer Scheidung von einem Ausländer informieren.
Sie leben in D. Haben aber in Tunesien geheiratet. Wo sollten sie sich scheiden lassen? Wenn in D, müssen sie dann das normale Trennungsjahr einhalten? Oder gibt es Ausnahmen? Und darf der Ex-Partner dann trotzdem in D bleiben? er hat noch nicht die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.

Wäre super, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
Danke. Gruss Nicole

Re: Scheidung #111285
08/01/2003 09:58
08/01/2003 09:58
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Gera
Hallo Nicole und für alle,

wenn dort steht dieses Thema Thema existiert nicht (mehr)" dannliegt es daran das dieses Thema in eine andere Rubrik im Forum verschoben wurde, denn diese Themen Recht steht unter Land und Leute dort findest du auch ein Thema mit rechtlichen Grundlagen und an wenn man sich wenden kann bei Fragen.

Claudia

Re: Scheidung #111286
08/01/2003 11:09
08/01/2003 11:09
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indovina Offline
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indovina  Offline
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Hallo nic,

Ist aber sehr umfangreiches Thema, wäre wichtig zu wissen ob sie Kinder haben oder nicht, aber als erste Info folgendes: wenn sie in D leben, müssen sie die Scheidung hier mitsamt Trennungsjahr durchstehen. Danach kommt dann eine zweite (!!) Scheidung in Tunesien bei der der deutsche Partner ebenfalls zum Termin eingeladen wird. Er muss aber nicht erscheinen, die Scheidung wird dann offiziell auch in TUN ausgesprochen.

Wenn er seit mindestens zwei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit ihr lebt (Trennungsjahr darf man nicht mitzählen), hat er ein eigenständiges Aufenthaltsrecht und kann bleiben. Wenn diese zwei Jahre nicht erfüllt sind, wird er höchstwahrscheinlich nicht mal mehr die Scheidung hier erleben, da die zu schützende Ehe nicht mehr gelebt wird (Bestand der Ehe allein genügt nicht!!) und die AE rückwirkend befristet wird.

Ich hoffe, das genügt vorerst mal als allgem. Info.

Liebes Grüßle
[winken2]

Re: Scheidung #111287
08/01/2003 11:16
08/01/2003 11:16
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nic Offline OP
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nic  Offline OP
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hallo ihr zwei,

ich danke euch für die Antworten. Vor allem deine Antwort Indovina hat mir echt weitergeholfen. Werde die Info gleich meiner Freundin weiterleiten. Ist wirklich schade, wenn nach so langem Kampf eine solche Ehe in die Brüche geht.

Liebe Grüsse
Nicole [Lächeln]

Re: Scheidung #111288
09/01/2003 00:00
09/01/2003 00:00
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Gera
Wenn er seit mindestens zwei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit ihr lebt (Trennungsjahr darf man nicht mitzählen), hat er ein eigenständiges Aufenthaltsrecht und kann bleiben.

Bei dieser Infos bin ich mir nicht sicher, bitte schreibe dazu mal wo dies so steht. Warum müssen dann so viele Ausländer die in einer Binationalen Ehe geschieden wurden, das Land verlassen?
Oft ist eine Aufenthaltsgenehmigung vor allem in den ersten 5 Jahren oft an die Eheschließung gekoppelt.

Claudia

Re: Scheidung #111289
09/01/2003 00:06
09/01/2003 00:06

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Anonym
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Nee, die AE ist "eigentlich" 3 Jahre gekoppelt, uneigentlich, d.h., wenn der Mann deutsch spricht, einer arbeit nachgeht, etc. ist nach ca. 18 Monaten der Status erreicht, wo er sich trennen kann. Das Ausländeramt geht dann oft davon aus, dass er in D. Fuß gefasst hat und sein Lebensmittelpunkt hier ist. Das ist reine Auslegungssache der Ämter.

Es gibt aber auch andere, aktuelle Fälle, wo der Mann, auch nach ein paar Monaten hierbleiben durfte, warum, das wissen die Götter
LG
Katja

Re: Scheidung #111290
09/01/2003 00:18
09/01/2003 00:18
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indovina Offline
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indovina  Offline
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Hallo Claudia,

ich bin mir ganz sicher, sonst hätte ich es nicht in der Form geschrieben. Nachzulesen:

AuslG
§ 19 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten

(1) Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten wird im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft als eigenständiges, von dem in § 17 Abs. 1 bezeichneten Aufenthaltszweck unabhängiges Aufenthaltsrecht verlängert, wenn

1. die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat,

2. ...

Ich denke, es liegt daran, daß es einfach am tatsächlichen Zusammenleben scheitert. Wenn man sich räumlich trennt, wird die Ehe nicht mehr "gelebt" und ist nach dem Gesetz nicht mehr schützenswert. Der Ausländer hat nach Ablauf von 2 Jahren Ehe zwar ein eigentständiges Aufenthaltsrecht, wird jedoch bei den weiteren Verlängerungen auch die entsprechenden Voraussetzungen zur Verlängerung nachweisen müssen, da er nicht mehr den Status als "Ehegatte eines Deutschen" besitzt.

Siehe u.a.
§ 7 Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung in sonstigen Fällen.

(1) Soweit kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung besteht, kann Ausländern, die in das Bundesgebiet einreisen oder sich im Bundesgebiet aufhalten wollen, auf Antrag eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden.

(2) Die Aufenthaltsgenehmigung wird in der Regel versagt, wenn

1. ein Ausweisungsgrund vorliegt,
2. der Ausländer seinen Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes nicht aus eigener Erwerbstätigkeit, eigenem Vermögen oder sonstigen eigenen Mitteln, aus Unterhaltsleistungen von Familienangehörigen oder Dritten, aus Stipendien, Umschulungs- oder Ausbildungsbeihilfen, aus Arbeitslosengeld oder sonstigen auf einer Beitragsleistung beruhenden öffentlichen Mitteln bestreiten kann oder
3. der Aufenthalt des Ausländers aus einem sonstigen Grunde Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet.

....

Ist aber wirklich ein sehr umfangreiches und einzelfallabhängiges Thema, da es immer wieder Ausnahmen gibt.

Liebes Grüßle
[winken2]

Re: Scheidung #111291
09/01/2003 00:35
09/01/2003 00:35
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Danke schaut bitte alle mal unter Land und leute dort stehen die Gesetze drin und auch Ansprechpartner.

Claudia

Re: Scheidung #111292
09/01/2003 00:42
09/01/2003 00:42
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indovina Offline
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@katja

Da muss ich Dir leider widersprechen. Bei Nicht-EU-Staatlern ist es nicht so einfach. Aufenthaltserlaubnis erhalten sie nur unter erschwerten Bedingungen (Studium oder Ehe, Familiennachzug). Wenn sie die AE aufgrund der Eheschließung mit einem Deutschen erhalten, ist es unerheblich, ob sie deutsch sprechen, arbeiten gehen oder "in D Fuß gefasst" haben. Gibt natürlich auch Ausnahmen, aber das ist gesetzlich so verankert, das eigenständige Aufenthaltsrecht (d.h. wörtlich daß die AE unabhängig von der Ehe verlängert werden kann) erhalten sie nach 2 Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft.

Re: Scheidung #111293
09/01/2003 00:48
09/01/2003 00:48
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Hallo Claudia, an alle,

entweder bin ich blind oder meine Suchfunktion hat nicht richtig geklappt. Habe keinerlei Gesetzestexte unter der Rubrik Land und Leute gefunden.

Meine Freundin und ihr Mann sind erst 1 1/2 Jahre verheiratet. Er arbeitet auch seit fast 1 Jahr selber. Was wäre nun, sie würden sich räumlich zwar trennen, aber offiziell in einer ehelichen Gemeinschaft leben? D.h. keine Infos an die Ausländerbehörde, bzw. Erstwohnsitz ist der gemeinsame. Vor allem ist sie sich im Moment über eine endgültige Trennung nicht ganz sicher. Ihr wäre es am liebsten, erst einmal sich auf Zeit zu trennen. Um dann ihr Gefühlschaos zu ordnen. Im Moment nehmen bei den beiden einfach die üblichen Anfangsprobleme überhand. Sie wird damit nicht mehr fertig.
Grüsse Nicole

Re: Scheidung #111294
09/01/2003 00:49
09/01/2003 00:49
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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dann wurde dies aber Ende des letzten jahres geändert, oder ?

man hat mir dazu andere Infos auf dem Auswärtigen Amt gegeben und wenn wir alle nur an das Zuwanderungsgesetz denken, was ist denn dann?

Kenne es auch nur so wie Katja es schrieb.

Claudia

Re: Scheidung #111295
09/01/2003 00:50
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Mango Offline
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Mango  Offline
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..nur leider bestätigen Ausnahmen die Regel [Wütend] gibt leider wirklich Fälle, die die 2 Jahre nicht vollhaben und noch immer hier sind. Andererseits gibt es aber auch Fälle, in denen die 2 Jahre erfüllt sind, und der Mann trotzdem abgeschoben werden soll.

Gruss, Mango

Re: Scheidung #111296
09/01/2003 00:53
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Mango ich kenne sehr wenig die bleiben durften und wenn wir sehen wieviele Binationale Ehen geschieden werden, denke ich wird sich am Gesetz wenig zum Vorteil der Ausländer ändern.

Man kann nicht nur vom Ausländergesetz ausgehen.

Claudia

Re: Scheidung #111297
08/01/2003 13:04
08/01/2003 13:04

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@indovina
Ich sage auch nicht, dass es bei allen so einfach ist, aber ich kenne einige Fälle, einen sogar bei nicht-verheirateten, sondern 2 Schwulen in eingetragener Lebensgemeinschaft....

Bei den mir bekannten Fällen hatte ich den Eindruck, je mehr man das Ausländeramt drauf stieß, desto weniger waren diese gewillt, auf Ausweisung zu drängen...

Aber sicher hilft das im konkreten Fall niemandem weiter, wollte nur sagen, dass es, wie so oft, keine verlässlichen einheitlichen Verfahren gibt.
Gruß
Katja

Re: Scheidung #111298
08/01/2003 13:11
08/01/2003 13:11
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indovina Offline
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@nic

Die Meldebehörden und die Ausländerbehörden arbeiten zusammen und die Infos über einen Zweitwohnsitz werden automatisch an die Ausländerbehörde übermittelt. Wenn er auswärts arbeitet und sich dort eine Wohnung nimmt, sollten sie beide der Ausländerbehörde glaubhaft versichern, daß die eheliche Lebensgemeinschaft weiterhin besteht, daß er nur wegen der Umstände seines Arbeitsweges einen Zweitwohnsitz annimmt. Könnte aber sein, daß es da dann zu Überprüfungen kommt. Sich "auf Probe trennen" gibt es in diesem Fall nicht, und in so einem Fall lassen sie einen auch leider nicht das Trennungsjahr dazu verwenden. Wie bereits gesagt, interessiert es die ABH nicht, ob er arbeitet und seinen Lebensunterhalt selbst verdient.

@Mango
Es ist nicht immer so, wie es scheint. Manche sind zwar noch hier, aber haben nur eine Duldung, weil sie der ABH Angaben gegenüber gemacht haben, die diese noch überprüft oder auf Nachweise wartet, da steht die Ausweisung aber immer noch im Raum. Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch Vorschriften, nach denen die AE trotz einer 2jährigen ehel. Lebensgemeinschaft versagt wird, sog. Versagungsgründe. Und die kennt der Außenstehende in der Regel auch nicht, weil man damit nicht hausieren geht. Geht aber zu weit, hier ins Detail zu gehen.

Liebes Grüßle an alle
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Re: Scheidung #111299
08/01/2003 13:15
08/01/2003 13:15

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guckt mal hier, das hat Claudia reingestellt:

Fr 02.06.2000
Aufenthaltsrecht für ausländische Ehegatten verbessert

Am 1. Juni 2000 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die die Rechtsstellung ausländischer Ehegatten und insbesondere vieler Frauen verbessert. Nach dem neuen § 19 des Ausländergesetzes erhalten ausländische Ehepartner im Fall der Trennung schon nach 2 statt wie bisher nach 4 Jahren ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Auch die Härtefallklausel, nach der ein eigenständiges Aufenthaltsrecht bereits vor Ablauf dieser Frist erteilt werden kann, ist umgestaltet worden.
Dazu die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast: "Wir befreien ausländische Ehepartner - insbesondere Frauen - von dem Druck, sich misshandeln und ausbeuten zu lassen, weil sie außerhalb ihrer schrecklich zerstörten Gemeinschaft keine Existenzmöglichkeit für sich sehen. Es ist ein Beitrag zur Stärkung der Menschenwürde und zum Abbau von Gewalt im intimsten Bereich des Zusammenlebens. Auch dem Frieden in unserer Gesellschaft und der Integration von Zuwanderern dient die neue Regelung. Die Bundesregierung begrüßt nachdrücklich diesen Reformschritt."

Nach der früher geltenden Fassung wurden nur solche Situationen als Härtefälle anerkannt, bei denen dem ausländischen Ehepartner nach der Trennung die Rückkehr in sein Herkunftsland nicht zumutbar war, z.B. weil dort geschiedene Frauen geächtet sind oder ihnen ein eigenständiges Leben nicht möglich ist. Frauen, die in der Ehe misshandelt wurden oder die Misshandlung ihrer Kinder erleben mussten, waren dagegen oft vor die Wahl gestellt, bis zum Ablauf der Vierjahresfrist in der Ehe auszuharren oder die Bundesrepublik Deutschland wieder zu verlassen. Auch in diesen Fällen ist nach der neuen Härtefallklausel die Erteilung eines Aufenthaltsrechts möglich.

Re: Scheidung #111300
08/01/2003 14:21
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indovina Offline
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@katja

Das kann sicherlich so sein, da nach den neuesten Gesetzen eine eingetragene Lebenspartnerschaft (geht nur unter gleichgeschlechtlichen Paaren) der ehelichen Lebensgemeinschaft gleichgesetzt wurde.

Und es gibt durchaus verläßliche Quellen, das AuslG selbst und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften. Darauf kann man sich auch grundsätzlich berufen, es sind nur die dazugehörigen "Kann"-Vorschriften, die dehnbar und Auslegungssache sind. Aber Ausnahmen bestätigen immer die Regel. [Winken]

Re: Scheidung #111301
08/01/2003 17:49
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Zur Zeit ist es alles sicher noch leichter warten wir ab wenn man das neue Zuwanderunsgesetz dem Bundesgerichtshof vorlegt, mal schauen dann wird sicher vieles schwer werden was jett ohnehin schon schwer ist.

Claudia

Re: Scheidung #111302
19/01/2003 15:48
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Bonn
Hallo Nicole,

nach meine Erfahrung ist in Tunesien ist manschmal einfacher Scheiden zu lassen,aber wenn Beziehung im Spiel ist ist dann verdammt schwer.
Also in Tunesien gibst die trenungs Jahr nicht,und die Kosten ist etwas Biliger als hier in Deutschland.
Nicole mit der Aufenthalterlaubniss kann ich dir nur sagen ich habe geschaft das meine Ex frau abgeschoben worden, Trotz Sie war heir drei und halb jahre hier in Deutschland ich lasse mich nicht nicht vera***en .
viele Grüße aus Bonn [rockband]