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Scheidung nach dem TN Recht #110234
13/11/2002 19:51
13/11/2002 19:51
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Kartage Offline OP
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Kartage  Offline OP
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Wer hat dir Erfahrung mit Scheidung nach dem tunesisch Recht gemacht.
Also seit 1996 versuche ich da unten mich von meine EX Frau scheiden zu lassen leider ohne erfolg ,ich weiß es nicht was ich Falsch mache ,in den Jahren habe ich Fünf Verhandlungen gehabt sind aller Abgelehnt worden ,da meine EX Frau nie zu einer Gerichts Termin erschienen,und jetzt hat Sie mich angezeigt, und verlangt Sie von mir 40.000.000 TD umgerechnet 30:000,00 Euro und eine Monatliche Rente in Höhe von 400.000 TD umgerchnet 250 Euro obwohl das Leben unterhalt viel biliger ist.
Leider hat Sie dort genug Beziehung wer kann weiter hilfen ,oder mir eine Rat geben,wie kann ich mich hier in Deutschland scheiden lassen danke. [winken1] [Enttäscht] [Enttäscht]

MfG Grüßen

Re: Scheidung nach dem TN Recht #110235
13/11/2002 23:00
13/11/2002 23:00
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Ja leider ist genau der Punkt, der den du selbst geschrieben hast, sie hat in Tunesien Beziehungen und das reicht oft aus solche Dinge zu vollbringen.

Da wir ja telefonieren kann ich dir sicher ein paar Adressen geben wo du dich informieren kannst.

Was ich natürlich sehr gern für dich tue.

Claudia

Re: Scheidung nach dem TN Recht #110236
13/11/2002 23:48
13/11/2002 23:48
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Safia Offline
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Das man durch Beziehungen die Scheidung hinauszögern kann, kann ich mir gut vorstellen. Das ist wahrscheinlich auch gut ohne Vitamin B möglich. Aber das mit dem Unterhalt? Das finde ich echt heftig. Ich kenne aber leider im Bekanntenkreis niemanden der damit Ehrfahrung hat sodaß ich dir leider keinen Tip geben kann.

Viel Erfolg wünsche ich dir trotztdem schon mal.

Lg [winken2]

Re: Scheidung nach dem TN Recht #110237
14/11/2002 09:30
14/11/2002 09:30
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Wenn man in Tunesien Bezieungen hat, die an richtiger Stelle ansetzen, bekommt man weniger Stunden alles. Ob es rechtens ist, das ist dann die Frage und dies sollte hier geklärt werden.

Es gibt eine Klausel wo etwas von Unterhalt bei Ehebruch (Scheidung) steht, dies sollte die Ex-Frau meines besten Freundes auch zahlen, als Schadenersatz, wer dies bestimmt und wer die Höhe des Betrages festlegt, das kann ich leider nicht sagen.
Bloß ist es bei dir ja gerade umgedreht, sie müsste eigentlich an dich zahlen, wenn ich dich am Telefon richtig verstanden habe.

Ich werde mich heute morgen mal darum kümmern, versprechen kann ich leider nichts ob ich etwas erfahre.

Claudia

Re: Scheidung nach dem TN Recht #110238
14/11/2002 11:55
14/11/2002 11:55
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Petra J. Offline
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Petra J.  Offline
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Hallo Cherif, erst einmal finde ich das natürlich sehr schade, wenn es einmal zu einer Scheidung kommen muss.
Das hört sich doch sehr verwandt zu meiner Scheidung an, die jetzt glaube ich durch ist. Etwas anders lags bei mir allerdings, weil mein Ex-Mann die Scheidung in Tennessee eingereicht hat. Egal. Was ich damit sagen will, ist, dass ich diesen Spießrutenlauf kenne. Bestimmt warst du auch schon bei einem deutschen Rechtsanwalt, der dir wahrscheinlich auch gesagt hat, dass er die Rechtslage in Tunesien nicht kennt. Viel Geld für nichts, weil sie dir das leider nicht telefonisch sagen, schließlich müssen Rechtsanwälte ja auch von was leben...
Wenn du schon Gerichtsverhandlungen in Tunesien gehabt hast, konntest du dann nicht dort während deines Aufenthaltes einen Rechtsanwalt ausfindig machen, der dir helfen könnte?
Hast du schon mal übers Internet versucht, einen Rechtsanwalt zu finden? Ich hatte auch mal eine Adresse / Telefonnummer von einem Rechtsanwaltsverein. Wenn ich die finde, schicke ich sie dir mal. Aber vielleicht könntest du bei euch im Gericht mal nachfragen, die müssten glaube ich dir weiter helfen können. Dann könntest du bei diesem Verein mal nachfragen, ob die von einem Rechtsanwalt wissen, der sich im tunesischen Scheidungsrecht auskennt.
Aber, was hilft das ganze Recht, wenn doch so viel nur über Beziehungen dort läuft?
Aber wenn man es nicht versucht, kann man auch nichts ändern. Also, lass dich nicht unterkriegen und viel Glück.

Ach, noch was:
Gibt es in Tunesien eigentlich auch so was wie ein Trennungsjahr oder so, wie lange seid ihr denn schon getrennt? Wo war euer letzter gemeinsamer Wohnort? Das wäre nämlich bei meiner Scheidung relevant gewesen, und wer hat die Scheidung wo eingereicht? Wenn ich das so richtig entnehme, hast du diesen Schritt unternommen. Und du könntest vielleicht nach deutschem Recht geschieden werden. Falls das besser wäre.

Petra J. [winken1]

Re: Scheidung nach dem TN Recht #110239
15/11/2002 01:39
15/11/2002 01:39
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Hallo,

ich habe dazu recht viele Telefonate heute morgen gemacht und kann dise Infos weiter geben:

1. ihr habt sicher in Deutschland geheiratet, weches Recht habt ihr im Ehevertag geltend gemacht (Deutsches Recht oder Tunesisches Recht?)

2. Trifft immer auch das Internationale Privatrecht zu wo du dir immer einen Rechtsanwalt zur Hilfe nehmen solltest, der sich auch mit Länderübergreifenden Richtlinien und Gesetzen auskennt.

3. Auskünfte dazu kann dir auch das Bundesverwaltungsamt in Köln geben, wo ich dir gern per Telefon die Daten geben kann

4. gern gebe ich dir auch eine Adresse eines sehr guten Rechtsanwaltes in Tunis, dieser ist betreut auch mich und Freunde in Tunesien so kann ich ihn dir auch mit ruhigem Gewissen empfehlen und Kontakte herstellen.

Melde dich bei mir, du hast ja alles Mail + Telefon Nummer.

Claudia

Re: Scheidung nach dem TN Recht #110240
14/11/2002 23:19
14/11/2002 23:19
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Kartage Offline OP
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Hallo Claudia

ich bin leider nach dem TN Recht in Tunesien geheiratet.
Es wäre nett wenn du mir die Adresse Vom RA in Tunis mitteilen kannst ich melde mich morgen bie dir telefonich.
es ist einfach schwer weil meine EX frau die Einladung vom Gericht ablehnt.

[winken1] MFG Cherif

Re: Scheidung nach dem TN Recht #110241
15/11/2002 09:08
15/11/2002 09:08
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Sie muß zu einem Scheidungstermin nicht kommen, man muß sie Einladen und wenn sie die letzte Einladung nicht beachtet wird die Ehe auch ohne ihre Anwesendheit geschieden.

Ich werde dir die Adresse + Telefon Nummer per Mail schicken.

Hier noch ein paar Infos die aber auch unter Allgemein schon lange in einem Thema stehen:

Unterhaltsansprüche
Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen aus dem Ausland nach dem UN-Übereinkommen vom 20.06.1956
Zuständige Organisationseinheit: Abteilung II , Referate II B 1 und II B 2
Das Bundesverwaltungsamt unterstützt als zuständige Empfangsstelle auf der Grundlage des New-Yorker UN-Unterhaltsübereinkommens vom 20.06.1956 im Ausland lebende Unterhaltsberechtigte bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche gegen im Bundesgebiet lebende unterhaltspflichtige Personen.

Die Empfangsstelle bemüht sich in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Übermittlungsstellen der Vertragsstaaten sowie mit den örtlichen Jugendämtern in einer Vielzahl von Einzelfällen um Durchsetzung der Unterhaltsansprüche. Aufgrund der im UN-Übereinkommen geregelten Aufgabenzuweisungen handelt die Empfangsstelle stets als Parteivertreter (ähnlich einem Rechtsanwalt) der im Ausland lebenden Unterhaltsberechtigten und nimmt deren rechtliche Interessenvertretung im Bundesgebiet wahr. Sie nimmt Kontakt auf mit den Unterhaltspflichtigen, führt Verhandlungen mit dem Ziel verbindlicher Zahlungsvereinbarungen und führt im Namen und mit Vollmacht der Unterhaltsberechtigten erforderlichenfalls vor den deutschen Zivilgerichten Unterhaltsklageverfahren durch. Im Falle mangelnder Zahlungsbereitschaft hat die Empfangsstelle das Zwangsvollstreckungsverfahren zu betreiben.

Dem UN-Unterhaltsübereinkommen sind neben der Bundesrepublik Deutschland folgende Vertragsstaaten beigetreten:

Algerien, Argentinien, Australien, Barbados, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Burkina Faso, Chile, Dänemark, Ecuador, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Guatemala, Haiti, Heiliger Stuhl, Irland, Israel, Italien, Jugoslawien, Kap Verde, Kasachstan, Kroatien, Kolumbien, Luxemburg, Marokko, Mazedonien, Mexico, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Niger, Norwegen, Österreich, Pakistan, Phlippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Sri Lanka, Suriname, Tschechische Republik,Tunesien , Türkei, Ungarn, Uruguay, Vereinigtes Königreich, Weißrußland, Zentralafrikanische Republik, Zypern

Das Bundesverwaltungsamt wird als Empfangsstelle nur tätig, sofern ein entsprechendes Ersuchen einer Übermittlungsstelle aus einer der o.g. Vertragsstaaten vorliegt. Die Bearbeitung der Unterhaltsfälle ist für die Unterhaltsberechtigten grundsätzlich kostenfrei.

Ansprechpartner
für Referat II B 1: Ulrich Vogt
ulrich.vogt@bva.bund.de

Ansprechpartner
für Referat II B 2: Rainer Fellehner
rainer.fellehner@bva.bund.de

Herr Vogt , Herr Fellehner
Tel: 01 88 83 58-54 12 bzw. - 53 55
Fax: 01 88 83 58-58 89

Ich habe diese Infos für euch aus dem Netz mal zusammengefasst ich hoffe es interessiert euch, denn auch zu diesem Thema bekommen wir sehr viele Anfragen.

Claudia Poser tunesien.com 2002 - 03

Claudia