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Re: Scheidung nach dem TN Recht
#110237
14/11/2002 09:30
14/11/2002 09:30
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Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
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Gera
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Wenn man in Tunesien Bezieungen hat, die an richtiger Stelle ansetzen, bekommt man weniger Stunden alles. Ob es rechtens ist, das ist dann die Frage und dies sollte hier geklärt werden.
Es gibt eine Klausel wo etwas von Unterhalt bei Ehebruch (Scheidung) steht, dies sollte die Ex-Frau meines besten Freundes auch zahlen, als Schadenersatz, wer dies bestimmt und wer die Höhe des Betrages festlegt, das kann ich leider nicht sagen. Bloß ist es bei dir ja gerade umgedreht, sie müsste eigentlich an dich zahlen, wenn ich dich am Telefon richtig verstanden habe.
Ich werde mich heute morgen mal darum kümmern, versprechen kann ich leider nichts ob ich etwas erfahre.
Claudia
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Re: Scheidung nach dem TN Recht
#110238
14/11/2002 11:55
14/11/2002 11:55
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Joined: Oct 2002
Beiträge: 41 Augsburg
Petra J.
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Beiträge: 41
Augsburg
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Hallo Cherif, erst einmal finde ich das natürlich sehr schade, wenn es einmal zu einer Scheidung kommen muss. Das hört sich doch sehr verwandt zu meiner Scheidung an, die jetzt glaube ich durch ist. Etwas anders lags bei mir allerdings, weil mein Ex-Mann die Scheidung in Tennessee eingereicht hat. Egal. Was ich damit sagen will, ist, dass ich diesen Spießrutenlauf kenne. Bestimmt warst du auch schon bei einem deutschen Rechtsanwalt, der dir wahrscheinlich auch gesagt hat, dass er die Rechtslage in Tunesien nicht kennt. Viel Geld für nichts, weil sie dir das leider nicht telefonisch sagen, schließlich müssen Rechtsanwälte ja auch von was leben... Wenn du schon Gerichtsverhandlungen in Tunesien gehabt hast, konntest du dann nicht dort während deines Aufenthaltes einen Rechtsanwalt ausfindig machen, der dir helfen könnte? Hast du schon mal übers Internet versucht, einen Rechtsanwalt zu finden? Ich hatte auch mal eine Adresse / Telefonnummer von einem Rechtsanwaltsverein. Wenn ich die finde, schicke ich sie dir mal. Aber vielleicht könntest du bei euch im Gericht mal nachfragen, die müssten glaube ich dir weiter helfen können. Dann könntest du bei diesem Verein mal nachfragen, ob die von einem Rechtsanwalt wissen, der sich im tunesischen Scheidungsrecht auskennt. Aber, was hilft das ganze Recht, wenn doch so viel nur über Beziehungen dort läuft? Aber wenn man es nicht versucht, kann man auch nichts ändern. Also, lass dich nicht unterkriegen und viel Glück. Ach, noch was: Gibt es in Tunesien eigentlich auch so was wie ein Trennungsjahr oder so, wie lange seid ihr denn schon getrennt? Wo war euer letzter gemeinsamer Wohnort? Das wäre nämlich bei meiner Scheidung relevant gewesen, und wer hat die Scheidung wo eingereicht? Wenn ich das so richtig entnehme, hast du diesen Schritt unternommen. Und du könntest vielleicht nach deutschem Recht geschieden werden. Falls das besser wäre. Petra J.
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Re: Scheidung nach dem TN Recht
#110241
15/11/2002 09:08
15/11/2002 09:08
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Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
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Mitglied***
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
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Sie muß zu einem Scheidungstermin nicht kommen, man muß sie Einladen und wenn sie die letzte Einladung nicht beachtet wird die Ehe auch ohne ihre Anwesendheit geschieden.
Ich werde dir die Adresse + Telefon Nummer per Mail schicken.
Hier noch ein paar Infos die aber auch unter Allgemein schon lange in einem Thema stehen:
Unterhaltsansprüche Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen aus dem Ausland nach dem UN-Übereinkommen vom 20.06.1956 Zuständige Organisationseinheit: Abteilung II , Referate II B 1 und II B 2 Das Bundesverwaltungsamt unterstützt als zuständige Empfangsstelle auf der Grundlage des New-Yorker UN-Unterhaltsübereinkommens vom 20.06.1956 im Ausland lebende Unterhaltsberechtigte bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche gegen im Bundesgebiet lebende unterhaltspflichtige Personen.
Die Empfangsstelle bemüht sich in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Übermittlungsstellen der Vertragsstaaten sowie mit den örtlichen Jugendämtern in einer Vielzahl von Einzelfällen um Durchsetzung der Unterhaltsansprüche. Aufgrund der im UN-Übereinkommen geregelten Aufgabenzuweisungen handelt die Empfangsstelle stets als Parteivertreter (ähnlich einem Rechtsanwalt) der im Ausland lebenden Unterhaltsberechtigten und nimmt deren rechtliche Interessenvertretung im Bundesgebiet wahr. Sie nimmt Kontakt auf mit den Unterhaltspflichtigen, führt Verhandlungen mit dem Ziel verbindlicher Zahlungsvereinbarungen und führt im Namen und mit Vollmacht der Unterhaltsberechtigten erforderlichenfalls vor den deutschen Zivilgerichten Unterhaltsklageverfahren durch. Im Falle mangelnder Zahlungsbereitschaft hat die Empfangsstelle das Zwangsvollstreckungsverfahren zu betreiben.
Dem UN-Unterhaltsübereinkommen sind neben der Bundesrepublik Deutschland folgende Vertragsstaaten beigetreten:
Algerien, Argentinien, Australien, Barbados, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Burkina Faso, Chile, Dänemark, Ecuador, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Guatemala, Haiti, Heiliger Stuhl, Irland, Israel, Italien, Jugoslawien, Kap Verde, Kasachstan, Kroatien, Kolumbien, Luxemburg, Marokko, Mazedonien, Mexico, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Niger, Norwegen, Österreich, Pakistan, Phlippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Sri Lanka, Suriname, Tschechische Republik,Tunesien , Türkei, Ungarn, Uruguay, Vereinigtes Königreich, Weißrußland, Zentralafrikanische Republik, Zypern
Das Bundesverwaltungsamt wird als Empfangsstelle nur tätig, sofern ein entsprechendes Ersuchen einer Übermittlungsstelle aus einer der o.g. Vertragsstaaten vorliegt. Die Bearbeitung der Unterhaltsfälle ist für die Unterhaltsberechtigten grundsätzlich kostenfrei.
Ansprechpartner für Referat II B 1: Ulrich Vogt ulrich.vogt@bva.bund.de
Ansprechpartner für Referat II B 2: Rainer Fellehner rainer.fellehner@bva.bund.de
Herr Vogt , Herr Fellehner Tel: 01 88 83 58-54 12 bzw. - 53 55 Fax: 01 88 83 58-58 89
Ich habe diese Infos für euch aus dem Netz mal zusammengefasst ich hoffe es interessiert euch, denn auch zu diesem Thema bekommen wir sehr viele Anfragen.
Claudia Poser tunesien.com 2002 - 03
Claudia
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