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Re: Hochzeit in Tunesien
#105714
12/06/2001 07:13
12/06/2001 07:13
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Joined: May 2001
Beiträge: 47 Süddeutschland
Evi
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Joined: May 2001
Beiträge: 47
Süddeutschland
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Hallo Janet, ich habe vor kurzem in Tunesien geheiratet und mußte vorher in Deutschland das Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Hierzu mußt Du Deine Geburtsurkunde, Wohnsitznachweis, Pass, evtl. früheres Scheidungsurteil vorlegen. Von Deinen Zukünftigen verlangen die deutschen Behörden eine Geburtsurkunde, eine Ledigkeitsbescheinigung, eine Pass-Kopie und eine Wohnsitzbescheinigung. Ich mußte all diese Unterlagen in die jeweils andere Sprache (Deutsch-Französisch) übersetzen lassen. - Kleiner Tipp am Rande - wenn Du die Zeit - es dauert zwischen 3-5 Tagen - hast, laß die deutschen Urkunden erst in Tunesien ins Französiche übersetzen, das kommt wesentlich billiger!!! Diese Urkunden müßt ihr dann auf dem Standesamt in Tunesien zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung vorlegen. Genauere Auskünfte erteilt das Bundesverwaltungsamt in 50735 Köln, Barbarastraße 1, Tel.: 0221-758-0, Fax: 0221-758-2823 Sollte noch eine Frage offen sein, bin ich Dir gerne behilflich. LG und viel Glück Evi
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Re: Hochzeit in Tunesien
#105715
12/06/2001 10:33
12/06/2001 10:33
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Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
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Beiträge: 44,033
Gera
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Hallo Janet, ich möchte mich bei dir erts einmal entschuldigen, denn du stellst eine Frage und ich habe sie nicht beantwortet, es tut mir wirklich Leid. Evi hat dir alles sehr gut geschrieben, wenn du in Tunesien bist mußt du auch in Tunesien zum Arzt gehen, es wird ein Aidstest gemacht und die Lunge muß geröntgt werden. Manchmal kannst du auch die Ergebnisse von Deutschland mit nehmen was auf das Standesamt ankommt. Du kannst in Tunesien auch bei zwei Notaren heiraten, man muß nicht auf das standesamt gehen, denn das ist billiger. Wenn du Fragen hast dann kannst du dich sehr gern an mich auch wenden, ich kann dir dann auch noch so einen kleinen Tipp geben. Du kannst mir Mails schreiben, meine Adresse steht ja im Profil drin. Janet was ich dir noch empfehlen kann ist dir Zeit zu nehmen, denn nicht alle Papier sind immer gleich da, und wenn man Zeitdruck hat ist das nicht so gut. Ihr wollt in Tunesien heiraten, wollt ihr dann nach deutschland gehen oder wollt ihr in Tunesien leben? Wenn ihr nach Deutschland geht, muß dein zukünftiger Mann ein paar Papiere ausfüllen die du nach der Hochzeit in Tunis auf der Botschaft bekommmst und auch dort wieder abgeben mußt. Das ist die Aufenthaltserlaubnis nach einer Eheschließung und eine Arbeitserlaubnis für Deutschland. Ich möchte euch noch auf etwass hinweisen, weil diese Frage sehr oft gestellt wird. Ihr seit verheiratet und es kommt zu Problemen, das gestz wurde jetzt so gemacht das es besagt: der Ausländer der mit einer Deutschen verheiratet ist und eine Aufenthaltsgenehmigung hat muß mit dieser Perosn auch zusammen leben, man muß regelmäßig Erklärungen abgeben, kommt es zu einer Scheidung egal wie lange man verheiratet ist wird der "Ausländer" wieder ausgewiesen, auch wenn er Arbeit in Deutschland hat. Das ist ein Gesetz was es seit ca. 1 oder 2 Jahren gibt, alle die vorher geheiratete haben betrifft dieses nicht. es ist als Sicherheit für die Frauen eingeräumt worden, da sehr viele Scheinehen in Deutschland geschlossen wurden um verschiedene andere Nationalitäten nach Deutschland zu holen oder das sie hier her können. Bitte versteht das nicht falsch ich möchte es euch nur mitteilen, denn es ist wichtig für euch beide oder für die zwei die die Ehe geschlossen haben. Wer Fragen dazu hat der kann sie mir sehr gern stelen ich versuche sie euch so gut es geht zu beantworten.
Eure Claudia Poser
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Re: Hochzeit in Tunesien
#105717
12/06/2001 23:08
12/06/2001 23:08
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Anonym
Nicht registriert
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Anonym
Nicht registriert
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Also, ich muß dir leider auch widersprechen Claudia, wenn ein Ausländer ein Aufenthaltsrecht in D hat, bekommt er nach einer bestimmten Zeit (ein paar Jahre, weiß jetzt nicht genau wie viele) ein eigenständiges unbegrenztes Aufenthaltsrecht. Dann ist es egal ob er geschieden wird oder nicht! Ein weiterer Grund für ein Aufenthaltsrecht in D wäre auch ein in D lebendes Kind.... Außerdem spukt ja immer noch das Gespenst der Scheinehe durch viele Köpfe, dabei hat man zur Zeit unserer Eheschließung (1996) erst nach insgesamt 5 oder mehr Jahren ein unbegrenztes Aufenthaltsrecht erhalten. Mir kann einfach keiner erzählen, daß es soooo wahnsinnig viele Ehen gab, die für einen soooo langen Zeitraum nur zum Schein geschlossen wurden! Zum Thema "Zusammenleben" fällt mir direkt ein Beispiel ein, was ist, wenn das Paar Arbeit in verschiedenen Städten hat? Oder Er studiert in HH und Sie in Köln? Hat man dann direkt ne Scheinehe....? Wohl kaum! Es kann passieren das die Ausländerbehörde das vermutet und Nachforschungen anstellt, aber ist bestimmt nicht gesetzlich vorgeschrieben in einer Wohnung zu leben! So...mehr fällt mir im Augenblick nicht ein! Eine Frage zum eigentlichen Thema: Wie läßt man die in Tunesien geschlossene Ehe hier registrieren? LG Alexandra 
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Re: Hochzeit in Tunesien
#105719
12/06/2001 13:52
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Joined: May 2001
Beiträge: 47 Süddeutschland
Evi
Member
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Joined: May 2001
Beiträge: 47
Süddeutschland
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Hallo Alexandra, ich muß Dir beipflichten was die Aufenthaltserlaubnis anbelangt. Bei uns ist es so, daß mein Mann jetzt seit 12.05. in Deutschland lebt, seine Aufenthaltserlaubnis ist bis 14.05.2004 gültig. Die Ausländerbehörde hat mir gesagt, daß die nächste Prüfung lediglich eine Formsache sei. Wir müssen ca. 14 Tage vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis vorsprechen und versichern, daß wir nach wie vor in ehelicher Lebensgemeinschaft leben. Das ist alles, danach wird die Aufenthaltserlaubnis auf unbestimmte Zeit verlänger, da man annimmt, wenn eine Ehe 3 Jahre gehalten hat, sie auch noch weitere Jahre hält. Was Deine Frage nach der Registrierung der Ehe anbelangt, so mußte ich lediglich die Heiratsurkunde (Orginal und Übersetzung) bei der Deutschen Botschaft in Tunis legalisieren lassen (d.h. es wird ein Stempel angebracht, der sowohl die Richtigkeit der Urkunde als auch die Kompetenz der ausstellenden Behörde bescheinigt). In Deutschland bin ich mit dieser Urkunde zur Meldebehörde und habe meinen Familienstand geändert - ist eine formlose Angelegenheit. Die Lohnsteuerkarte wird allerdings erst geändert, wenn Dein Mann in Deutschland ist. Solange er in Tunesien lebt bist Du für unsere Finanzbehörden ledig. Viele Grüße Evi
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Re: Hochzeit in Tunesien
#105720
12/06/2001 14:00
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Anonym
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Anonym
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Re: Hochzeit in Tunesien
#105725
14/06/2001 20:34
14/06/2001 20:34
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Joined: May 2001
Beiträge: 96 Düsseldorf
Janet
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OP
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Joined: May 2001
Beiträge: 96
Düsseldorf
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Hallo Hanan 1! Also hier in Deutschland läuft das so: (habe ich allerdings auch erst vorgestern herausgefunden) Du mußt von Deinem Freund eine Kopie vom Paß, die Geburtsurkunde, eine Ledigkeitsbescheinigung und die Wohnsitzbescheinigung auf deutsch übersetzten lassen und von der deutschen Botschaft in Tunis beglaubigen lassen. Damit gehst Du in Deutschland zum Standesamt und bekommst ein Ehefähigkeitszeugnis. Außerdem braucht man noch eine Geburtsurkunde, eine Haushaltsbescheinigung (erweiterte Meldebescheinigung) und einen Reisepass. Das alles muß auch wieder übersetzt und beglaubigt werden. Dazu kommt noch, daß man sich in Tunesien von einem tunesischen Arzt ein Gesundheitszeugnis mit AIDS-Test ausstellen lassen muß. Aber meine Frage nach der Gültigkeit der in Tunesien geschlossenen Ehe ist leider noch immer nicht beantwortet. Muß ich da denn nun noch mehr Papierkram bewältigen oder nicht? Gruß Janet
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Re: Hochzeit in Tunesien
#105727
15/06/2001 09:37
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Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
Moderatorin
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Moderatorin
Mitglied***
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
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Hallo, was eine scheinehe für mich ist: wenn eine z.B. eine Frau nach Tunesien fliegt sehr oft und sich um alle Papiere kümmert eine Liebe vorspielt und heiratet, mit den Originalpapieren nach Hause fliegt (nicht Deutschland) und sich nie wieder meldet. Warum hat sie geheiratet das ist die frage, die Ehe wurde eingetragen und auch im Land der Frau eingetragen und anerkannt. Wir haben diesen Fall den ich als beipsiel schreibe prüfen lassen weil es meine besten Freund (ist wie mein Bruder) betraf. Ich habe die Papiere besorgt und in Tunesien mit ihm zusammen die Scheidnung beantragt und alles auch von dem Land der Frau her prüfen lassen. Es kam heraus das man in diesem Land nach eine Eheschließeung Steuerliche vorteile hat und diese hat sie voll und ganz genutzt, es war eine sehr gute Freundin auch von mir sie lud mich auch noch ein zu sich ich besucht sie und sie stellt mir ganz frech ihren neuen Freund schon denn sie schon vor der Eheschließung kannt vor. Wisst ihr wie viele sollche Fälle es gibt, es ist erschreckend. Wir haben Gott sei Dank, die scheindung Anfang des Jahres hinter uns gebracht, wenn ich die Papiere nicht bekommen hätte wäre dieser Mann für sein ganzes Leben lang an eine frau gebunden die er nie mehr sieht, und hätte auch nicht wieder heiraten können. Was soll das anders sein als eine scheinehe, die ja auch schon vom Gericht so benannt wurde, deshalb bin ich mir auch sehr sicher in dieser Sache. Die gesetzlichen Dinge, es geht hier um die ersten 5 - 7 Jahre und in dieser Zeit sollte man die Schritte einhalten denn bei uns im Landkreis wurden jetzt sehr häufig Schproben von der Ausländerbehörde gemacht, ich weiß dies von meiner Mutter da sie auf der Komune tätig ist und solche Dinge Anfragen der Meldestelle auf den Tisch bekommt. Auch meine Freundin die schon seit sehr langer Zeit mit einem Tunesier verheiratet ist und er die Deutsche Staatsbürgerschaft hat wurden jetzt nochmal um eine Stellungnahme gebeten. Es ist nicht aus dem Hut gegriffen, was ich geschrieben habe. Claudia Poser Es gibt aber auch viele wege dies alles zu umgehen, was ich aber nicht in diesem Forum nennen werde. Claudia
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Re: Hochzeit in Tunesien
#105728
15/06/2001 10:02
15/06/2001 10:02
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Anonym
Nicht registriert
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Anonym
Nicht registriert
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Liebe Claudia, die Diskussion kam ja u.a. dadurch zustande, weil du folgendes geschrieben hast: "Ihr seit verheiratet und es kommt zu Problemen, das gestz wurde jetzt so gemacht das es besagt: der Ausländer der mit einer Deutschen verheiratet ist und eine Aufenthaltsgenehmigung hat --->muß<--- mit dieser Perosn auch zusammen leben, man muß regelmäßig Erklärungen abgeben, kommt es zu einer Scheidung --->egal wie lange<--- man verheiratet ist wird der "Ausländer" wieder ausgewiesen, auch wenn er Arbeit in Deutschland hat." Ich hatte lediglich Einwände gegen den Punkt des erzwungenen Zusammenlebens und die Dauer der Ehe, Letzteres hast du ja eben selbst widerrufen ("es geht hier um die ersten 5 - 7 Jahre ") Zur Scheinehe..dein beschriebener Fall ist natürlich durchaus eine Scheinehe! Da stimme ich Dir zu, allerdings Frage ich mich ob diese Frau nicht ein Loch im Kopf hat...schließlich hat sie ja einen langjährigen Freund, den hätte sie doch dann heiraten können statt tausende von Mark für häufige Flüge nach T auf sich zu nehmen und den ganzen komplizierten Behördenkram. Ob der Steuervorteil sich dann noch lohnt? Irgendwie sehr unlogisch! Auf jeden Fall ist es mal interessant zu sehen, daß es auch den umgekehrten Fall gibt, also die Scheinehe nicht zum Zwecke eines Aufenthalts geschlossen wird sondern wie in diesem Fall für Steuervorteile. Ich versuche auf jeden Fall mal eine Quelle für Zahlen über Scheinehen zu finden, da ich immer noch bezweifel, daß es davon so außerordentliche viele gibt! Ich hoffe ich werde fündig....vielleicht hat ja jemand hier im Forum was passendes? LG Alexandra PS: Niemand hat behauptet daß du Sachen schreibst die aus dem Hut gegriffen sind, wie kommst du auf sowas? 
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Re: Hochzeit in Tunesien
#105731
07/11/2002 08:05
07/11/2002 08:05
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Joined: Oct 2002
Beiträge: 323 Kreis Stuttgart
indovina
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Hallo mal wieder an alle, nachdem dieser Beitrag wieder hochgeholt wurde und ich mich mit dem Ausländergesetz (aktueller Stand - nicht Zuwanderungsgesetz) aus gegebenem Anlaß sehr intensiv beschäftigt habe, möchte ich noch meinen Senf zum Thema "Scheinehe" und "Aufenthalt" abgeben. Eine Scheinehe besteht nur dann, wenn beide Partner die Ehe eingehen mit dem Willen, diese Ehe nie zu leben oder zu vollziehen. Wenn nur einer der Partner aus anderen Motiven (Aufenthaltserlaubnis, steuerliche Vorteile usw.) heraus heiratet, ist es keine Scheinehe. Was nicht bedeutet, daß nicht der Verdacht auf Scheinehe aufkommen kann, allerdings dürfen Überprüfungen (Besuche, Befragungen, etc.) durch Behörden nur auf einen BEGRÜNDETEN Verdacht hin durchgeführt werden. Wenn ein Drittstaatler (gehört Tunesien dazu) eine Deutschen heiratet, erlangt er nach 2jähriger Ehe (gerechnet ab Heiratstermin 2 Jahre eheliche Gemeinschaft = Zusammenleben) ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Nach 3 Jahren Ehe kann der tunesische Partner die unbefristete AE erhalten (erleichterte Bedingungen für Ehepartner von Deutschen). Das wars mal in ganz groben Zügen, da das Thema (wie wohl alle Rechtsfragen) unerschöpfliche Details beinhaltet. Ich wünsche Euch einen wunderschönen Tag, grad sehe ich die Sonne durch die Wolken blinzeln. Grüßle indovina ![[winken2]](graemlins/winken2.gif)
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Re: Hochzeit in Tunesien
#105732
07/11/2002 10:40
07/11/2002 10:40
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Joined: Jul 2002
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schnecke
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Augsburg
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Hallo Indovina, danke für die Info - die hilft auf alle Fälle. Gerade, wenn man mitten in den Hochzeitsvorbereitungen steckt, sucht man - manchmal sehr verzweifelt - nach Informationen zum Thema Scheidungsrecht, Unterhalt, Aufenthalt, Ausländergesetz etc. Frau checkt schließlich alle Eventualitäten ab... Wobei ich sagen muss, dass der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes dabei sehr hilfreich ist, da die entweder selbst die Infos haben, oder aber die entsprechenden Stellen mit Ansprechpartner und Telefonnummer weitergeben. Bisher verlief bei mir die Papierbeschaffung sehr problemlos - ich warte gerade auf die Stempel der tun. Botschaft in München. Die lassen sich dabei etwas Zeit ![[Winken]](images/icons/wink.gif) Und ich hoffe, dass das auch so problemlos weitergeht. Äh, jetzt habe ich den Faden verloren... Ach ja, ich wollte Fragen, wo Du Dich über das Ausländergesetz informiert hast? Gibt es dazu eine Broschüre oder vielleicht sogar eine Webseite? Lieben Gruß Marion
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Re: Hochzeit in Tunesien
#105734
08/11/2002 07:02
08/11/2002 07:02
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Joined: Oct 2002
Beiträge: 323 Kreis Stuttgart
indovina
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Joined: Oct 2002
Beiträge: 323
Kreis Stuttgart
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Wunderschönen guten Morgen an alle, @schnecke das komplette Ausländergesetz mit allen §§ findest Du in vielen Versionen im Internet (Google-suche Ausländergesetz oder AuslG). Die für mich persönlich übersichtlichste Version ist http://www.gesetze-xxl.de/gesetze/auslg/auslg.htm Es gibt ein sehr bekanntes und u.a. von Mitarbeitern der Ausländerbehörde (ABH) mitbetreutes Forum unter http://www.info4alien.de Aber hier bitte Vorsicht, man sollte keine zu speziellen Einzelfragen stellen, da eine konkrete Rechtsberatung verboten ist, und man den Mitarbeitern der ABH keine Schwierigkeiten machen sollte. Haltet Eure Fragen allgemein, bei Spezialfällen muss man sowieso i.d.R. einen Anwalt dazuziehen. Man kriegt auch sehr viele hilfreiche Informationen, wenn man die alten Beiträge durchsucht, da sich viele Themen ständig wiederholen (Aufenthaltsrecht, Visumserteilung, usw.) @safia Was die Einbürgerung angeht habe ich folgende Kurzbeschreibung gefunden. Bin noch auf der suche nach einer Tabelle, die ich mal gesehen habe, in der alle Möglichkeiten einer Aufenthaltsfestigung sehr einfach beschrieben sind. Sobald ich sie wieder gefunden habe, stell ich sie hier rein (natürlich nur, falls es irgendjemand interessiert). Die Einbürgerungsvoraussetzungen findest Du ebenfalls im AuslG § 85. (Hier in groben Zügen:) Nunmehr besteht ein Anspruch auf Einbürgerung nach dem Ausländergesetz grundsätzlich, wenn folgende wesentlichen Bedingungen erfüllt sind: - Acht Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, - Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und insbesondere keine verfassungsfeindlichen Betätigungen, - Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung - Sicherung des Lebensunterhaltes ohne Inanspruchnahme von Sozial- und Arbeitslosenhilfe (diese Voraussetzung ist wie bisher nicht zu prüfen bei Ausländer die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; unschädlich ist der Bezug von Arbeitslosen- und Sozialhilfe immer, wenn er vom Betroffenen nicht zu vertreten ist) - Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit (Ausnahmen gelten insbesondere, wenn die bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen aufgegeben werden kann) - Keine Verurteilungen wegen Straftaten (Ausnahmen insbesondere für Bagatelldelikte) - Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Der Ehegatte und die minderjährigen Kinder des Ausländers können nach Maßgabe des Absatzes 1 mit eingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht seit acht Jahren rechtmäßig im Inland aufhalten Grundsätzlich bedeutet allerdings, daß es auch weiterführende anwendbare §§ gibt, z.B. Ausschlußgründe und Härtefallregelungen. Man muß sich immer auf vielen Ebenen schlau machen, um alle Möglichkeiten zu sehen!!! Broschüren zur Einbürgerung kann man per net ordern u.a. auf http://www.einbuergern.de/Aktuell/feedback/feedback.htm oder herunterladen als pdf-datei unter http://www.einbuergerung.de/mate_publi.htmlPuh, das ist so ein umfangreiches Thema, daß ich mich jetzt wirklich bremsen muss. Ist auch nur ein kleiner Einblick, Ihr kennt ja Gesetze, dehnbar und ohne Grenzen ..... Ich hoffe, daß Euch das ein bißchen geholfen hat. Jetzt haben wir aber auch das ursprüngliche Thema "Heiraten in Tunesien" wirklich sehr ausgedehnt. Ich wünsche Euch allen einen wunderschönen Tag
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