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Eigene Gastronomie
#104322
28/09/2005 00:09
28/09/2005 00:09
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Joined: Apr 2005
Beiträge: 28 Bochum
sterry003
OP
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OP
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Joined: Apr 2005
Beiträge: 28
Bochum
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Hallo @ alle die sich mit der Selbstständigkeit in Tnesien auskennen. Meine Frau und ich sind Inhaber einer Gaststätte in NRW. Da wir einige male in Tunesien waren, haben wir überlegt, wie es wohl wäre Deutschland den Rücken zu kehren und z.B. in Tunesien eine Gaststätte zu eröffnen. Vom Finanziellen her wäre das eigentlich kein Problem, da ich eine sehr gute Erbschaft gemacht habe ist ein. (6 stelliger Betrag) Wer kennt sich damit in Tunesien aus??? Wer hat dieses auch gemacht, oder vor, wer kann uns da einen Tipp geben. Hier in Deutschland ist ja nicht viel dabei. Konzession beantragen, diese bezahlen und schon hast Du eine eigene Gaststätte. Ist das in Tunesien auch so??? Wir möchten einfach fort aus Deutschland und dort arbeiten, wo andere Urlaub machen. Über jede Antwort wäre ich dankbar. Vieleicht kennt ja jemand auch eine Institution bei der man sich informieren kann. Wir waren zwar im August in Monastir, aber da wusste ich noch nicht um welche Summe es un der Erbschaft geht. Andere Länder wären auch noch schön, aber nicht Polen, Russland, etc. etc. etc. ![[Durcheinander]](images/icons/confused.gif)
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Re: Eigene Gastronomie
#104324
28/09/2005 08:36
28/09/2005 08:36
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Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
Moderatorin
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Moderatorin
Mitglied***
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
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Zitat: (ist'm islamisches land und öffentlich alkoholausschank ist verboten - so weit ich weiss)
Dies ist falsch, es gibt sehr viele Restaurants welche in Tunesien Alkohol ausschenken, dazu benötigt man eine Lizenz, welche nicht so leicht ist diese zu bekommen.
Hier Infos zu Leben und Arbeiten in Tunesien: Leben und Arbeiten in Tunesien Nachfolgend haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt:
Arbeitsaufnahme
Zur Aufnahme einer Arbeit in Tunesien wird eine Arbeitserlaubnis benötigt. Diese kann beantragt werden, sobald ein Arbeitsplatz in Aussicht gestellt wurde. Ihr zukünftiger Arbeitgeber sollte hierbei behilflich sein. Das Erlangen einer Arbeitserlaubnis kann sich jedoch schwierig gestalten, insbesondere auch im Tourismusbereich, da nachgewiesen werden muss, dass der angestrebte Arbeitsplatz nicht mit einem tunesischen Arbeitnehmer besetzt werden kann.
Weitergehende Auskünfte kann das tunesische Arbeitsministerium erteilen:
Ministère de l'Emploi
Bureau des Etrangers
10, Avenue Guled Haffouz
1005 Tunis
Tel.: 00216-71-798.196
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Zur Einreise nach Tunesien wird grundsätzlich ein Reisepass benötigt. Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist (auch ohne Lichtbild) zwar grundsätzlich ausreichend, es wird jedoch die Vorlage eines Kinderausweises oder eigenen Reisepasses empfohlen. Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich Besucher bis zu 3 Monate in Tunesien aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzubewahren und bei Wiederausreise vorzulegen. Von der Vorlagepflicht eines Reisepasses kann bei der Einreise abgesehen werden, wenn der deutsche Reisende stattdessen einen Personalausweis und Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzügl. Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts).
Ein deutsches Reisedokument muß nach Einreise in Tunesien noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Die für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten erforderliche Aufenthaltserlaubnis kann nach der Einreise bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle oder bei der Police des Frontières, Ministère de l'Intérieur, Rue Houcine Bouzaiene, Tunis, Tel.: 71-333.000, beantragt werden.
Dort werden in der Regel Nachweise verlangt, aus denen hervorgeht, daß über ausreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes sowie angemessenen Wohnraum - gemietet oder erworben - verfügt wird. Diese gesetzlich festgelegten Erfordernisse werden von den jeweils örtlich zuständigen Polizeidienststellen unterschiedlich interpretiert, so daß nur eine persönliche Vorsprache bei der örtlich zuständigen Behörde letzte Gewißheit über die tatsächlich vorzulegenden Nachweise erbringen kann. Dort sind grundsätzlich auch die notwendigen Antragsformulare erhältlich.
Weitergehende Auskunft wird von dem tunesischen Innenministerium erteilt:
Ministère de l'Intérieur et du Développement local
Service des Etrangers
1, Avenue Habib Bourguiba
1001 Tunis
Tel.: 00216-71-333.000
Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht mit französischer Übersetzung der / des Sorgeberechtigten mit sich führen.
Bei der Einreise mit dem Kfz werden die Fahrzeugdaten in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf. Bei der Ausreise mit Fahrzeug wird die Eintragung wieder gelöscht. Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim zuständigen Strassenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfall totalbeschädigt sein, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, damit man das Land ohne das Fahrzeug verlassen kann. Der ADAC kann fahruntüchtige Fahrzeuge zurückholen.
Es wird dringend empfohlen, eine Auslandsschutzversicherung für das Fahrzeug- gültig für Tunesien- abzuschließen.
Hinweis für Doppelstaater: Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit).
Minderjährige (nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes.
Immobilienerwerb
Ausländische Staatsangehörige können grundsätzlich in Tunesien Immobilien, d.h. Land- oder Hausbesitz, erwerben. Hiervon ausgeschlossen sind jedoch landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Zum Abschluß eines rechtswirksamen Grundstückgeschäfts bedarf es der vorherigen Zustimmung des örtlich zuständigen Gouverneurs. Dessen Entscheidung ist endgültig und unterliegt keiner richterlichen Überprüfung. Wird diese vorherige Zustimmung nicht eingeholt, kann ein gültiger Kaufvertrag und ein Erwerb des Eigentums nicht zustande kommen, selbst wenn bereits Zahlungen auf den Kaufpreis geleistet wurden.
Die Bearbeitungszeit des Genehmigungsverfahrens beträgt in der Regel mehrere Jahre.
Die Botschaft empfiehlt nachdrücklich, bei Grundstücksgeschäften einen tunesischen Anwalt zu konsultieren. http://www.tunis.diplo.de/de/04/Leben__und__Arbeiten/Leben__und__Arbeiten.html
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Re: Eigene Gastronomie
#104332
28/09/2005 18:35
28/09/2005 18:35
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Joined: Jul 2005
Beiträge: 465 München
tunisiereve
gesperrt!
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Joined: Jul 2005
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München
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ja, das ist so: mein schatz ist tunesier - aus der gegend von douz - matmata - und ich glaube, bin mir aber nicht sicher - dass er mir bei meiner ersten südtunesienfahrt auch seine mutter in einer der höhlenwohnungen von matmata vorgestellt hat. denn, als die anderen touris schon wieder ein stück weiter waren, kam er - er war damals mein reiseleiter - extra zu mir und flüsterte mir zu: meine mama. danach war die alte frau überaus freundlich zu mir und wollte mich gar nicht mehr weglassen. obwohl mein schatz eigentlich als "heiliger mann vorgesehen war und koranwissenschaft und journalistik studiert hat, hat er sich die letzten 30 jahre als reiseleiter (hauptsächlich mit fahrten in den süden tunesien, in die sahara und nach lybien) betätigt. dabei sind wir uns ja auch nähergekommen - wir waren 3 tage im süden unterwegs - jeder in einem anderen geländewagen - aber wir hatten am 2. abend in douz im hotel mouradi 1 1/2 std. für uns während die anderen nochmal mit taschenlampen im gelände waren. und seitdem wir uns zum abschied auf dem hauptplatz von kairouan in die arme gefallen sind - er meinte hinterher "es hat peng gemacht" (und nicht nur ein sonst übliches händeschütteln zum abschied stattfand) sind wir wie "zwei erdnüsse in einer schale". wir müssten noch nicht einmal täglich telefonieren und wüssten doch immer, wies dem anderen geht - wenns ihm gut geht, gehts mir auch gut, hat er zahnschmerzen, gehe ich zum zahnarzt, und hat er probleme, so habe ich sicher zum selben zeitpunkt auch gerade mist gebaut. und deshalb haben wir vor 5 jahren beschlossen, etwas gemeinsam zu erreichen und aufzubauen. wir haben sehr viele federn lassen müssen, aber wir setzen unseren weg gemeinsam fort, auch wenn er immer in tunesien ist und ich meistens in deutschland - was zählen schon die kilometer, wenn die herzen und die seelen vereint sind. und nach ramadan werden wir gemeinsam weiter an unserem reisebüro bauen - ich habe schon viele ideen - ausserdem möchte ich hier dem forum danken für viele wertvolle tipps und gedankenstützen. unser reisebüro ist eine gmbh (oder besser gesagt eine tunesische s.r.l.) wir haben alle möglichkeiten auf touristischem gebiet und ich dürfte sogar hotels und restaurants betreiben /bauen (wenn wir nur das geld dazu hätten) und sogar Import / Export ist möglich. (ist alles in unseren geschäftsstatuten festgelegt). So, jetzt wisst ihr erstmal so einiges über uns. Und ich hoffe, wir können euch bei euren Tunesienreisen beraten, helfen und vielleicht auch als unsere Gäste empfangen. Mir ist es jedenfalls sehr wichtig, viel von der Kultur und Geschichte, dem Land und den Menschen und der Ursprünglichkeit Tunesiens, des Maghreb und Nordafrikas zu lernen und zu erfahren und es dann an euch weiterzugeben. LOLA
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