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http://www.jubi.de/schulabschluss.htmDie Schulabschlüsse in NRW
Abschlüsse und Berechtigungen der Hauptschule
An der Hauptschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:
• der Hauptschulabschluss nach Klasse 9, der nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 9 vergeben wird. Er berechtigt zum Besuch der Klasse 10 Typ A oder – bei mindestens befriedigenden Leistungen in Deutsch, Mathematik und Englisch und guten Leistungen in weiteren Fächern – zum Besuch der Klasse 10 Typ B.
• der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach Klasse 10, der nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 10 Typ A vergeben wird.
• der Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife, der nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 10 Typ B vergeben wird. Hauptschülerinnen und Hauptschüler erhalten die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Gymnasium, Gesamtschule), wenn in allen Fächern befriedigende oder bessere Leistungen vorliegen
Abschlüsse und Berechtigungen der Realschule
An der Realschule können alle in der Sekundarstufe I erreichbaren Abschlüsse erworben werden:
Vorrangig führt die Realschule mit erfolgreichem Abschluss der Klasse 10 zum Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife. Schülerinnen und Schüler, die die Fachoberschulreife erworben haben, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Die Berechtigung wird erteilt, wenn in allen Fächern befriedigende oder bessere Leistungen vorliegen.
Darüber hinaus bestehen Ausgleichsmöglichkeiten. Weitere Abschlüsse:
• der dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertige Abschluss
• der dem Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertige Abschluss
Abschlüsse und Berechtigungen des Gymnasiums
Im Gymnasium können folgende Abschlüsse erworben werden.
In der Sekundarstufe I Hauptschulabschlüssen gleichwertige Abschlüsse. Mit der Versetzung in die Klasse 10 erwerben Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums einen dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen Abschluss. Bei Nichtversetzung wird er unter bestimmten Bedingungen zuerkannt. Am Ende der Klasse 10 kann ein dem Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach Klasse 10 – gleichwertiger Abschluss zuerkannt werden.
Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife .
Mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 erwerben Schülerinnen und Schüler den Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife. Unter bestimmten Bedingungen kann auch nicht versetzten Jugendlichen die Fachoberschulreife zuerkannt werden. Wer das Gymnasium mit Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife – verlässt, kann in einen vollzeitschulischen beruflichen Bildungsgang der Sekundarstufe II (Berufskolleg) oder in ein Berufsausbildungsverhältnis (Lehre) eintreten.
Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe wird mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 erworben. Voraussetzung für den Erwerb dieser Berechtigung sind im Allgemeinen ausreichende Leistungen in allen Fächern.
In der Sekundarstufe II
Abitur
Die gymnasiale Oberstufe setzt den Bildungsgang der Klassen 5-10 des Gymnasiums fort und schließt mit der Abiturprüfung ab.
Die Oberstufe besteht aus einer Einführungsphase, der Jahrgangsstufe 11, und der Qualifikationsphase, den Jahrgangsstufen 12 und 13.
Der bisherige Klassenverband wird durch ein Kurssystem ersetzt.
Der Unterricht wird in der Jahrgangsstufe 11 in Grundkursen und in den Jahrgangsstufen 12 und 13 in einem System von Grund- und Leistungskursen erteilt.
Neben einem verbindlichen Pflichtbereich ist durch die Wahl bzw. Kombination der Kurse eine individuelle Schwerpunktsetzung möglich.
Mit der Abiturprüfung wird die allgemeine Hochschulreife erworben, die nicht nur zu einem Studium an einer Hochschule berechtigt, sondern zugleich den Weg in eine berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule eröffnet.
An drei Gymnasien des Landes kann im Rahmen eines Kooperationsprogramms der deutschen und der französischen Regierung gleichzeitig mit der deutschen allgemeinen Hochschulreife das französische Baccalauréat erworben werden.
An einem dieser Gymnasien ist auch der Erwerb des International Baccalauréat möglich.
Fachhochschulreife nach der Jahrgangsstufe 11
Wenn die gymnasiale Oberstufe vor dem erfolgreichen Ablegen der Abtiturprüfung verlassen wird, kann unter bestimmten Bedingungen der schulische Anteil der Fachhochschulreife nach der Jahrgangsstufe 11 und nach der Jahrgangsstufe 12 zuerkannt werden. Der schulische Anteil der Fachhochschulreife nach der Jahrgangsstufe 11 wird mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 erworben.
In Verbindung mit dem Nachweis einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung wird die Fachhochschulreife zuerkannt.
Dieser Abschluss wird außer in Nordrhein-Westfalen, in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und im Saarland anerkannt.
Fachhochschulreife nach der Jahrgangsstufe 12
Der schulische Anteil der Fachhochschulreife nach der Jahrgangsstufe 12 wird unter bestimmten Bedingungen vergeben und in Nordrhein-Westfalen sowie in folgenden Ländern anerkannt: Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Die Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen oder ein 1-jähriges gelenktes Praktikum absolviert wird. Nähere Einzelheiten können der Schrift „Die gymnasiale Oberstufe" und der Broschüre „Das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife" entnommen werden.
Abschlüsse und Berechtigungen der Gesamtschule
An der Gesamtschule können alle Abschlüsse und Berechtigungen erworben werden, die von der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium vergeben werden.
Alle Abschlüsse und Berechtigungen der Gesamtschule werden von allen Bundesländern anerkannt:
In der Sekundarstufe I
• nach Klasse 9 Hauptschulabschluss*
• nach Klasse 10 Sekundarabschluss I –
Hauptschulabschluss nach Klasse 10 * oder
Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife.
Unter bestimmten Voraussetzungen erwerben
Jugendliche mit dem Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife – die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
In der Sekundarstufe II
Abitur
Die gymnasiale Oberstufe setzt den Bildungsgang der Klassen 5-10 der Gesamtschule fort und schließt mit der Abiturprüfung ab. Die Oberstufe besteht aus einer Einführungsphase, der Jahrgangsstufe 11, und der Qualifikationsphase, den Jahrgangsstufen 12 und 13. Der bisherige Klassenverband wird durch ein Kurssystem ersetzt. Der Unterricht wird in der Jahrgangsstufe 11 in Grundkursen und in den Jahrgangsstufen 12 und 13 in einem System von Grund- und Leistungskursen erteilt. Neben einem verbindlichen Pflichtbereich ist durch die Wahl bzw. Kombination der Kurse eine individuelle Schwerpunktsetzung möglich.
Mit der Abiturprüfung wird die allgemeine Hochschulreife erworben, die nicht nur zu einem Studium an einer Hochschule berechtigt, sondern zugleich den Weg in eine berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule eröffnet.
Fachhochschulreife nach der Jahrgangsstufe 11
Wenn die gymnasiale Oberstufe vor dem erfolgreichen Ablegen der Abtiturprüfung verlassen wird, kann unter bestimmten Bedingungen der schulische Anteil der Fachhochschulreife nach der Jahrgangsstufe 11 und nach der Jahrgangsstufe 12 zuerkannt werden. Der schulische Anteil der Fachhochschulreife nach der Jahrgangsstufe 11 wird mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 erworben. In Verbindung mit dem Nachweis einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung wird die Fachhochschulreife zuerkannt. Dieser Abschluss wird nur in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen anerkannt.
Fachhochschulreife nach der Jahrgangsstufe 12
Der schulische Anteil der Fachhochschulreife nach der Jahrgangsstufe 12 wird unter bestimmten Bedingungen vergeben und in Nordrhein-Westfalen sowie in folgenden Ländern anerkannt: Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Die Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung
nachgewiesen oder ein 1-jähriges gelenktes Praktikum absolviert wird. Nähere Einzelheiten können der Schrift „Die gymnasiale Oberstufe" und der Broschüre „Das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife" entnommen werden.
Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr!
Claudia