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Re: Erst wohnen, dann arbeiten! #103243
05/11/2004 15:07
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Das mit dem Namen werden wir am WE ändern müssen.
Claudia

Re: Erst wohnen, dann arbeiten! #103244
05/11/2004 15:11
05/11/2004 15:11
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Stand: 21. Oktober 2004

Zur Einreise wird im Normalfall ein Reisepass benötigt. Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist (auch ohne Lichtbild) zwar grundsätzlich ausreichend. Es wird jedoch die Vorlage eines Kinderausweises oder eigenen Reisepasses empfohlen.

Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich Besucher bis zu 3 Monate in Tunesien aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen.

Von der Vorlagepflicht eines Reisepasses kann bei der Einreise abgesehen werden, wenn der deutsche Reisende stattdessen einen Personalausweis und Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzügl. Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts).

Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten mit sich führen.

Bei der Einreise mit einem KFZ werden die Fahrzeugdaten in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf. Bei der Ausreise mit Fahrzeug wird die Eintragung wieder gelöscht. Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim zuständigen Straßenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfall total beschädigt sein, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, damit man das Land ohne das Fahrzeug verlassen kann. Der ADAC kann fahruntüchtige Fahrzeuge zurückholen.

http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/laender/laender_ausgabe_html?land_id=175&type_id=5

Re: Erst wohnen, dann arbeiten! #103245
05/11/2004 15:23
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maboula2 Offline
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ich kann da zu nur sagen das ich mir zuerst auch nicht sicher war ob3 oder 4 monate erlaubt sind darum hab ich bei der tunesischen botschaft angerufen und da wurde mir gesat das 4monate erlaubt sind.war dann ja auch 4monate da und hatte keinerlei probleme bei der ausreise!

Re: Erst wohnen, dann arbeiten! #103246
05/11/2004 15:41
05/11/2004 15:41
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Dann warst du 1 Monat illegal in Tunesien denn die Bestimmungen sind schon seit einigen Jahren so.

Claudia

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