Ein Mindesalter ist auch bei Reiseleiterinen vorgeschrieben.
Hier noch einmal Infos dazu:
Reiseleiter/in: Zugang
Zugang zur Tätigkeit
In der Regel ist für den Zugang zur Tätigkeit keine besondere Ausbildung erforderlich. In der Praxis jedoch ist eine abgeschlossene Ausbildung als Reiseverkehrskaufmann/-frau für Touristik, Touristikassistent/in oder Sportlehrer/in durchaus förderlich.
Zugang haben auch Personen mit anderen Qualifikationen wie zum Beispiel Archäologen und Archäologinnen, Kunsthistoriker/innen, Ethnologen und Ethnologinnen für Studien- und Kulturreisen oder Berg- und Skiführer/innen sowie Sportlehrer/innen für Sport- und Erlebnisreisen.
Zugangsberufe/Zugangstätigkeiten
In der Regel ist für den Zugang zur Tätigkeit als Reiseleiter/in ein Studienabschluss oder Ausbildungsabschluss förderlich.
Zugangsberufe:
Reiseleiter/in
Reiseverkehrskaufmann/-frau - Touristik
Touristikassistent/in
Sportlehrer/in
Dipl.-Sportlehrer/in (Uni)
Archäologe/Archäologin (Uni)
Kunsthistoriker/in (Uni)
Ethnologe/Ethnologin (Uni)
Berg- u. Skiführer/in
Sonstige Zugangsbedingungen
Sonstige Zugangsqualifizierungen:
In der Regel werden spezielle Sprachkenntnisse und vertieftes landeskundliches Wissen bzw. Kenntnisse über kulturelle Gegebenheiten der jeweiligen Reisezielgebiete verlangt.
Förderlich sind auch freizeitpädagogische Kenntnisse und Kenntnisse in erster Hilfe.
Einarbeitung:
Häufig ist für den Zugang zur Tätigkeit als Reiseleiter/in eine Einweisung bzw. Schulung bei einem Reiseveranstalter zweckmäßig.
http://berufenet.arbeitsamt.de/bnet2/R/B7025100zugang_t.htmlReiseleiter/in: Kompetenzenkatalog
Kompetenzen
Das hier dargestellte berufliche Grundprofil / Standardprofil ist eine Auswahl an bedeutsamen Fertigkeiten und Kenntnissen, die den vorliegenden Beruf charakterisieren. Die Auswahl dieser Kompetenzen erfolgt auf der Basis von Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Studienordnungen sowie der Auswertung von Bewerber- und Stellenangeboten. Das Grundprofil der Kompetenzen und Aufgabenbereiche dient als Hilfestellung für Arbeitgeber und Arbeitssuchende und unterstützt den automatischen Abgleich (Matching-Prozess) von Bewerber- und Stellenangeboten. Dabei werden die Anforderungen eines Arbeitgebers an neue Mitarbeiter/innen mit den Angaben der Arbeitssuchenden über ihre Qualifikationen und Erfahrungen abgeglichen. Durch Löschungen und Ergänzungen von Kompetenzen kann jedes Grundprofil individuell angepasst werden.
Das Grundprofil wird unterteilt in:
Fachliche Kompetenzen (Hard Skills)
Fertigkeiten und Kenntnisse, die man üblicherweise in der Ausbildung und/oder in der Berufstätigkeit erwirbt. Ausbildungsbestandteile sind durch den Zusatz (Ausbildung) gekennzeichnet.
Soziale Kompetenzen (Soft Skills)
Persönliche und soziale Eigenschaften, die für den beruflichen Erfolg ebenso ausschlaggebend sein können wie fundierte Fachkompetenz.
Arbeitsbereiche/Funktionen
Typische Einsatz- und Aufgabenbereiche. In der Aufstellung gekennzeichnet mit (Arbeitsbereich)
Sonstige spezielle und übergreifende Kompetenzen
Kompetenzen, die speziell auf den jeweiligen Arbeitsplatz bzw. den/die Bewerber/in abgestimmt sind, die nur für ganz bestimmte Aufgaben oder nur in einem bestimmten Betrieb benötigt werden wie zum Beispiel: Fremdsprachen, EDV-Kenntnisse, die Bedienung bestimmter Software-Produkte, besondere Techniken oder Führerscheine. Diese "besonderen" Kompetenzen können hier nicht aufgeführt werden, obwohl sie oft für eine spezielle Tätigkeit von großer Bedeutung sind.